Der Fall klingt immer noch unglaublich: Ein rechtsextremer Bundeswehrsoldat soll mit zwei Komplizen einen Terroranschlag auf Politiker vorbereitet haben. Mit einer Falschidentität als syrischer Bürgerkriegsflüchtling soll der Offizier geplant haben, den Verdacht nach einem Attentat gezielt auf einen arabischen Asylbewerber zu lenken. Aufgeflogen war die ganze Sache, weil der Soldat an einem Flughafen in Österreich eine Pistole versteckt hatte.
Soweit die Hypothese der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Sie hat gegen die beiden Bundeswehroffiziere Franco A. und Maximilian T., die im Jägerbataillon 291 im französischen Illkirch stationiert waren, sowie den Studenten Mathias F. wegen des Verdachts der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ ermittelt. Die Terrorverdächtigen waren im April und Mai festgenommen worden.
Über eine „rechte Terrorzelle“ innerhalb der Bundeswehr war anschließend in Medien spekuliert worden. In Karlsruhe war man zurückhaltender: Die Bildung einer terroristischen Gruppe galt früh als eher unwahrscheinlich. Aufgrund der besonderen Bedeutung – ein Bundeswehrsoldat soll ein Attentat unter „falscher Flagge“ geplant haben, um den Hass auf Flüchtlinge zu schüren – führt der Generalbundesanwalt das Verfahren jedoch bis heute. Die Rede ist von einem sogenannten Edukationsfall.
Seit rund einem halben Jahr ist im Bundeskriminalamt (BKA) die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Alias“ mit dem Fall Franco A. beschäftigt. Tausende Chatnachrichten aus WhatsApp-Gruppen, Fotos und Videos aus sichergestellten Handys und Dokumente wurden zwischenzeitlich ausgewertet. Konkrete Anschlagspläne aber konnte die Ermittler dem Trio trotz der Waffen- und Munitionsfunde bislang nicht nachweisen.
Maximilian T. und Mathias F. befinden sich sogar wieder auf freiem Fuß. Es mangelt an Beweisen, dass sie an etwaigen Attentatsplanungen oder der Waffenbeschaffung beteiligt waren. Und so bleiben weiterhin noch viele offene Fragen im Fall Franco A.:
Gab es einen Terrorplan?
Ein Schweizer Handbuch für Guerillataktiken und eine islamistische Bombenbauanleitung fanden die BKA-Ermittler im Zuge der Durchsuchungen bei Franco A. und Maximilian T. Daneben stellten die Beamten diverse Unterlagen sicher, die Hinweise auf mögliche Anschlagsszenarien und auch potenzielle Zielpersonen beinhalten. Bei Franco A. entdeckten sie einen Zettel, der zusammengefaltet in einem Taschenkalender steckte, bei Maximilian T. wiederum wurden zwei DIN-A4-Blätter mit handschriftlichen Notizen gefunden.
In den Aufzeichnungen sind unter der Überschrift „Politik und Medien“ zahlreiche Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, Organisationen und Vereine aufgelistet. Die Namen von Ex-Bundespräsident Joachim Gauck, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow finden sich darauf, ebenso der Zentralrat der Juden, der Zentralrat der Muslime, eine linke Politikerin aus Berlin und die Amadeu-Antonio-Stiftung. Markiert sind die Einträge in Kategorien von A bis D. Ähnlich hatte bereits der norwegische Massenmörder Anders Breivik seine Opfer als „Verräter“ klassifiziert.
Zudem stießen die Ermittler auf einige krude handschriftliche Anmerkungen. „Leute wie ihr saugen aus uns unser Volk aus, das müsst ihr bezahlen“, steht beispielsweise neben dem Namen von Grünen-Politikerin Claudia Roth. Oder: „Gruppe Antifa: Granate Asylant werfen lassen, filmen. Auch „Polizeifunk abhören“, „Sprengung Rothschild-Stein in Frankfurt“ oder „Bekämpfung Osmanen“ findet sich in den Notizen.
Das BKA informierte die Polizeibehörden der Länder über den Fund der „Todeslisten“. In vielen Fällen aber kamen die Ermittler zur Einschätzung, dass keine akute Gefährdung der genannten Personen oder Organisationen besteht. „Da war null Planungsleistung erkennbar“, kommentierte Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt die gefundenen Notizen.
Warum führte Franco A. ein Doppelleben als „falscher Syrer“?
Im Dezember 2015 stellte Franco A. in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen einen Asylantrag. Er heiße „David Benjamin“, so der Bundeswehrsoldat, und sei am 08. Februar 1988 in Damaskus, Syrien, geboren worden. Der angebliche Syrer wurde daraufhin registriert und seine Fingerabdrücke genommen. Kurz darauf wurde er einer Unterkunft im bayerischen Erding zugewiesen und erhielt fortan staatliche Leistungen.
Erst im November 2016 erfolgte die eigentliche Asylbefragung in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zirndorf bei Nürnberg. Im Beisein einer marokkanischen Arabisch-Dolmetscherin wurde Franco A. rund 80 Minuten lang befragt. Er stamme aus einer christlichen Obstbauernfamilie aus der syrischen Kleinstadt Tal Hasel, östlich von Aleppo, erzählte der Bundeswehrsoldat. Die Familie habe Wurzeln in Frankreich, und außerdem habe er in Syrien ein französisches Gymnasium besucht. Daher spreche er besser Französisch als Arabisch. Geflohen sei er, weil ihn das Assad-Regime für das Militär rekrutieren wollte. Und weil ihn die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aufgrund seines jüdischen klingenden Namens verfolgt habe. Seinen Vater hätten die Dschihadisten bereits getötet.
Nichts davon stimmte, doch die Bamf-Befrager – darunter ein Bundeswehrsoldat – glaubten Franco A. seine abenteuerliche Geschichte. Sie notierten: Bei einer Rückkehr nach Syrien drohe dem Flüchtling „eine erhebliche individuelle Gefahr“. Der „falsche Syrer“ bekam daraufhin subsidiären Schutz zugesprochen.
Zwischen Januar 2016 und Januar 2017 soll Franco A. durch den Asylbetrug insgesamt 3480 Euro Leistungen kassiert haben. Ab Februar 2017 erhielt er zudem 409 Euro monatlich Sozialhilfe. Das Geld holte Franco A. entweder selbst in Erding ab oder bekam es auf sein Konto überwiesen. In der Darstellung der Bundesanwaltschaft ging es Franco A. allerdings weniger um Geld. Die Falschidentität soll vielmehr dazu gedient haben, nach einem Anschlag den Verdacht auf einen registrierten Asylbewerber zu lenken, heißt es. Etwa durch absichtlich hinterlassene Fingerabdrücke.
Eher im Widerspruch dazu steht ein Video, das BKA-Forensiker auf dem Mobiltelefon von Franco A. sichergestellt haben. Die Aufnahme stammt vermutlich vom 31. Dezember 2015, kurz nachdem der Soldat sich in Hessen als Asylbewerber registrieren ließ. Es sei „schade“ dass seinen Fingerabdrücken jetzt seinem Gesicht zugeordnet werden könnten, sagt A. in dem Video. Damit habe er seine Anonymität verloren, was aber letztlich auch „egal“ sei.
Franco A. soll bestritten haben, dass seine Flüchtlingsidentität für ein Attentat gedacht war. Das Doppelleben als syrischer Flüchtling sei vielmehr Teil einer Recherche gewesen, um das chaotische System der Flüchtlingsregistrierung und der Asylpolitik insgesamt zu verdeutlichen. Es habe sich um „investigativen Journalismus“ gehandelt, soll A. den Ermittlern nach seiner Festnahme erklärt haben.
Woher stammt die Pistole aus dem Wiener Flughafen?
Am 21. Januar reiste Franco A. nach Wien und besuchte dort gemeinsam mit Maximilian T. den „Ball der Offiziere“. Nach der Veranstaltung, so schilderte es A. den Ermittlern später, sei er mit Kameraden betrunken durch die Straßen gezogen. Beim Urinieren in einem Gebüsch habe er dann etwas „blinken“ gesehen: Eine Pistole. Er habe die Waffe an sich genommen und in seine Jackentasche gesteckt.
Kurz vor seiner Abreise am Folgetag, versteckte Franco A. die mit sechs Patronen geladene und in ein Tuch eingewickelte Pistole in einem Putzschacht in einer Behindertentoilette im Wiener Flughafen Schwechat. Was dann geschah, stellt die Ermittler heute vor ein Rätsel: Franco A. machte ein Foto vom Versteck der Waffe und schickte es in eine WhatsApp-Gruppe.
Zwei Tage später soll eine Reinigungskraft die Waffe in der Flughafentoilette entdeckt haben. Österreichische Polizisten präparierten daraufhin den Schacht mit einem elektronischen Warngerät. Sie wollten wissen, wer die Waffe dort deponiert hatte. Am 03. Februar reiste Franco A. erneut nach Wien und betrat erneut die Toilette am Flughafen. Dabei wurde er von der Polizei wegen Terrorverdachts und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz festgenommen.
Bei der Waffe handelt es sich um eine Selbstladepistole des französischen Herstellers Manufacture d’Armes des Pyrenees Francaises, Unique Modell 17, Kaliber 7,65 Browning. Produziert wurde sie irgendwann zwischen 1928 und 1944. Das genaue Baujahr und die Herkunft der Pistole konnten bis heute nicht abschließend ermittelt werden.
Franco A. soll ausgesagt haben, die Waffe in Wien nur zufällig gefunden haben. Er habe außerdem geplant, die Pistole aus dem Versteck am Flughafen zu holen und anschließend der Polizei zu übergeben. Aus Sicht der Ermittler scheint dies allerdings eher unwahrscheinlich. Immerhin handelt es sich um ein begehrtes Sammlerstück mit hoher Symbolkraft: Die Unique Modell 17 war die Offizierspistole der Wehrmacht im besetzten Frankreich.
Wofür waren die 1000 Schuss Munition im Studentenwohnheim gedacht?
In einem Schrank in der Studentenbude von Mathias F. im mittelhessischen Friedberg machten die BKA-Ermittler einen explosiven Fund: Insgesamt 1083 Patronen unterschiedlicher Kaliber, darunter 885 Schuss für das Sturmgewehr G36 und die Maschinenpistole MP7, sowie 9mm Pistolenmunition und Leuchtspurgeschosse.
In einer Vernehmung soll Mathias F. eingeräumt haben, die Munition kurz vor Ostern 2017 von Franco A. erhalten zu haben. Nach bisheriger These der Ermittler könnte der Oberleutnant die Munition bei Schießübungen der Bundeswehr heimlich abgezweigt haben, indem er die Mengenangaben der verschossenen Munition manipulierte.
Für die Munition, die im Zimmer von Mathias F. im Studentenwohnheim gelagert wurde, fanden die Ermittler bislang keine passende Waffe. Die sichergestellten Patronen sind jedenfalls nicht für die Pistole geeignet, die Franco A. in Wien versteckt hatte. Somit fehlen eindeutige Hinweise darauf, dass die Munition auch tatsächlich für ein bevorstehendes Attentat verwendet werden sollte.
Warum sind Maximilian T. und Mathias F. wieder auf freiem Fuß?
Anfang Juli hob der Bundesgerichtshof die Untersuchungshaft von Maximilian T. auf. Gegen den Oberleutnant, der wie Franco A. in Illkirch im Elsaß stationiert und Mitglied der AfD war, bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Es sei unwahrscheinlich, dass er „an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Weiterhin verdächtig ist Maximilian T. allerdings, beim Asylbetrug von Franco A. geholfen zu haben. So soll er seinen Freund gegenüber den Bundeswehrvorgesetzten entschuldigt haben, wenn dieser vom Dienst fernblieb, um in Bayern seine staatlichen Leistungen als Asylbewerber abzuholen. Am 18. Januar 2016 etwa soll Maximilian T. die Abwesenheit von Franco A. mit einer „Autopanne“ begründet haben.
Der Student Mathias F. hat gegenüber den Ermittlern derweil in mehreren Vernehmungen umfangreich ausgesagt. Die Bundesanwaltschaft sieht inzwischen keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr mehr und hat die Untersuchungshaft deshalb ausgesetzt. F. droht jedoch wohl mindestens eine Anklage wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz.