von Jochen Sommer...
Pervertierung des Rechtsstaates: Gefängnis beziehungsweise Freiheit für die jeweils falschen
Zwei Meldungen desselben Tages zeigen wie unter dem Brennglas, dass dieses Land moralisch, funktional und politisch-administrativ final am Ende ist. Zunächst zur ersten Nachricht: Recherchen von „Apollo News“ haben nun aufgedeckt, welche Mühen der deutsche Staat auf sich nahm, um einer seiner Kritiker habhaft zu werden – konkret im Fall des rechten YouTubers und Streamers Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“. Dieser wurde im August verhaftet, nachdem er wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Da er jedoch sehr zurückgezogen lebte, erwies sich dies als ungewöhnlich schwer – weshalb ließ die Kölner Staatsanwaltschaft sein Umfeld im großen Stil mitüberwachen ließ. Es sei als „letztes Mittel“ zu „gerichtlich angeordneten Telefonüberwachungsmaßnahmen“ gekommen, erklärte die Behörde. Ein mit P. bekannter Streamer berichtete, dass die Staatsanwaltschaft ihn nachträglich über die monatelange Überwachung informiert habe. Vom 16. Mai bis zum 14. August, dem Tag nach P.'s Festnahme, seien seine sämtlichen Gespräche aufgezeichnet worden.
P. war wegen Volksverhetzung ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hatte aber gegen Auflagen verstoßen, unter anderem, sich bei einem Umzug unverzüglich umzumelden und 600 Euro Geldstrafe zu bezahlen. Diese Vorgaben konnte P. jedoch offenbar nicht erfüllen, weil er nicht an seiner Meldeadresse wohnte und ihn die Briefe nicht erreichten. Die Kölner Staatsanwaltschaft beruft sich bei ihrem Vorgehen auf Paragraph 100a der Strafprozessordnung. Demnach ist eine Überwachung zulässig, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Darunter fällt auch Volksverhetzung. Der Grund, warum P. dafür verurteilt wurde, ist jedoch, wie in so vielen ähnlichen Fällen, zumindest fragwürdig.
Fall Finkelstein: Symptomatische Überreaktion des Linksstaates
P. hatte in seinen Videos verschiedene Avatare verwendet, die auf dem englischen Philosophen Samuel Johnson aus dem 18. Jahrhundert basieren. Einer davon war eine Fledermaus mit Johnson-Kopf, jüdischen Schläfenlocken, einem für orthodoxe Juden typischen schwarzen Hut und Hakennase. Im Hintergrund war ein Scheinwerfer zu sehen, der einen Davidstern in den Nachthimmel projiziert – angelehnt an das Bat-Symbol der Comicfigur Batman, mit dem der Superheld im Bedarfsfall alarmiert wird. Damit soll P. sich sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht und Juden ihre Menschlichkeit abgesprochen haben. Er habe damit „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ darstellen wollen, befand das Amtsgericht – und das, obwohl sich P. ausdrücklich gegen Antisemitismus ausgesprochen und auch pro-israelische Positionen vertreten hatte.
Die Verurteilung P.s stellt damit einmal einmal mehr eine symptomatische Überreaktion des Linkstaates dar, umso mehr, da viele Muslime Juden völlig ungestraft auf das Übelste beleidigen dürfen und auch nicht-linke Politiker und Publizisten permanenter Hetze ausgesetzt sind. Noch beängstigender ist jedoch der unglaubliche Aufwand, den die Behörden betrieben, um P. zu verhaften. Monatelange und umfangreiche Abhöraktionen wurden durchgeführt, um einen Youtuber in die Hand zu bekommen, der lediglich verspätet Teile seiner Bewährungsauflagen erfüllt hatte. Dieser Aufwand ist auf groteske Weise unverhältnismäßig, angesichts dessen, welche Zustände in Deutschland herrschen. Terroristen oder muslimische Fanatikergruppen müssen in aller Regel nicht mit einer derartigen Entschlossenheit des Staates rechnen. Dass dieser sich lieber an einem Youtuber abarbeitet, zeigt einmal mehr, dass er sich an die wirklich gefährlichen Verbrecher nicht herantraut und stattdessen lieber als Gesinnungspolizei agiert und dabei Ressourcen und Zeit verschwendet, die anderswo besser investiert wären.
Zu wenige Gefängnisplätze für Schwerverbrecher
Während man über diesen staatlichen Verfolgungseifer nur noch staunen kann, zeigt die zweite gestrige Meldung, wie sehr die Justiz ihre eigentlichen Pflichten mit Füßen tritt und mit einer an systematische Strafvereiteilung grenzenden Leichtfertigkeit die Sicherheit der Bürger vernachlässigt: Die Hansestadt Hamburg entlässt 30 verurteilte Straftäter aus dem Knast– weil nicht ausreichend Gefängnisstellen zur Verfügung stehen! Schlimmer noch: In den nächsten sechs Monaten sollen sogar noch mehr Kriminelle freikommen. Die Staatsanwaltschaft hat die Hamburger Polizeikommissariate aufgefordert, Männer, gegen die wegen unbezahlter Geldstrafen ein Haftbefehl vorliegt, nicht mehr festzunehmen. Die Justizbehörde erklärte, dass vorerst keine neue Ersatzfreiheitsstrafler mehr aufgenommen würden. Dabei handelt es sich um Straftäter, die die Zahlung ihrer Geldstrafe verweigern. Die Strafen seien nicht gelöscht, sollten aber zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden. „Wie in anderen Bundesländern ist auch in Hamburg die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten stark angespannt“, teilte die Behörde dazu mit. Daher könnten die Straftäter auch nicht in anderen Gefängnissen in Deutschland untergebracht werden. Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung hätten sich schon während Corona und der Fußball-EM bewährt, hieß es weiter.
Während für unliebsame Blogger, kritische Bürger oder Verfasser aufmüpfiger Posts mit höchster Priorität die Verfolgungsmaschinerie angeworfen und kein Pardon gegeben wird, schert sich die deutsche Gesinnungsjustiz nicht um die Unversehrtheit und Sicherheit der Deutschen – und lässt verurteilte Schwerverbrecher einfach laufen. Die Polizei, die in Mannschaftsstärke morgens um 6 Uhr Regierungskritiker aus dem Bett holen, kann gleichzeitig keine abgetauchten Straftäter wie Ladendiebe, Schläger oder Schwarzfahrer aufspüren, weil ihr keine Kapazitäten zu deren Unterbringung zur Verfügung stehen. Thomas Jungfer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sprach von einem „Armutszeugnis” für die grüne Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina und ihre Behörde, die nicht für genügend Haftplätze sorgen könne: „Jetzt müssen wir Personen, die zur Festnahme ausgeschrieben wurden, wieder laufen lassen. Armseliger geht‘s kaum noch.“ Das Problem ist allerdings grundsätzlicher Natur und betrifft nicht nur Hamburger, denn tatsächlich macht sich der deutsche Rechtsstaat mit seiner “Doppelblindstrategie” – Kuscheljustiz gegenüber echten Verbrechern und vor allem gewalttätigen Migranten, Kriminalisierung unbescholtener einheimischer Bürger – überall im Land lächerlich.
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