Freitag, 15. November 2024

Folgerichtiger Verdacht: Ist Karim Khan ein Sexualstraftäter?

von Julian Marius Plutz...

 
Mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert: IStGH-Chefankläger Karim Khan (hier bei einem Ukraine-Besuch)



Vielleicht kennen Sie den Ausspruch „Sowas kommt von sowas“? Gut, dieses Idiom ist nicht besonders geistreich. Muss es aber auch nicht sein, da die vier Worte so oft stimmen, dass sie an Legitimität gewinnen, je öfter sie den Raum der Wahrheit lichten. Hat sich Annalena Baerbock mal wieder verhaspelt und wird von dem Rest ihrer Kolleginnen nicht ernst genommen? „Sowas kommt von sowas!“ Sie kaufen eine aus der Hölle stammende Suppen-Terrine vom Discounter und merken nach dem ersten Löffel, wie widerlich diese Brühe ist? „Sowas kommt von sowas!“ Sie gehen auf eine Antifa-Demo und treffen auf überbewertete Wohlstands-Ladys, die vielleicht vom Blasen, aber nicht vom Tuten Ahnung haben? „Sowas kommt von sowas!“

Etwas Ähnliches erlebt gerade Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC): Gegen ihn wird eine Untersuchung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung eingeleitet, wie die Präsidentin der Vertragsstaatenkonferenz für den IStGH, Päivi Kaukoranta, laut dem Rechtsportal “Legal Tribune Online” (LTO) mitteilte. Die Vorwürfe sind nicht neu: Bereits im Oktober wurden Vorwürfe sexueller Übergriffe Khans ruchbar, vorgetragen von einer dritten Person, die die Vorkommnisse allerdings selbst mitbekommen haben soll. Das mutmaßliche Opfer sei eine Mitarbeiterin Khans gewesen. Khan, der einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu beantragt und so den demokratisch gewählten israelischen Ministerpräsidenten mit Hamas-Terroristen auf eine Stufe gestellt hat, schweigt bislang zu den Vorwürfen. Dabei erscheint manchen Kritikern eben sein Verhalten gegenüber Israel so parteiisch und relativierend, dass sie bei den Anschuldigungen gegen Khan jetzt von einer Art “karmischen Gerechtigkeit” sprechen.

Bitte kein neues #metoo!

Der britische “Guardian” wurde nun konkreter, was man Khan genau vorwirft. Konkret geht es um „ungewollte sexuelle Berührungen“ sowie Machtmissbrauch. Dabei beruft sich die Zeitung auf mehrere Zeugen aus dem Gericht selbst, aber auch aus dem Umfeld des Chefanklägers. Khans Anwälte geben sich (was bleibt ihnen auch anderes übrig?) kooperationsbereit. Und selbstverständlich bleibt Khan – wie sich das für einen gelernten Elite-Beamten gehört – auch so lange im Amt, bis die Vorwürfe ausgeräumt sind. Es wäre ja auch zu viel verlangt, den Posten ruhen zu lassen, bis alles geklärt ist – und dann eben nicht mehr zurückzukehren, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten.

Verstehen Sie mich richtig: In den letzten Jahrzehnten wurden viele Männer mit medienwirksamen Anschuldigungen vom Hörensagen überzogen und zu Unrecht vorverurteilt, womit oftmals ihre Karriere oder ihr bürgerliches Leben zerstört, zumindest aber stark geschädigt wurden. Insofern ist es richtig und wichtig, dass sich Medien wie “The Guardian” und LTO zurückhaltend und vorsichtig ausdrücken. Dennoch ist der Vorwurf gegen den Chefankläger weder neu, noch war Khan bisher – drücken wie es vorsichtig aus – für seine “Kooperationslust” bekannt. Das soll nun anders sein. Warten wir es ab. Aber bitte, bitte: Kein neues #metoo!

Khan ist toxisch

Karim Khan ist übrigens der erste Islamwissenschaftler, der es zum Chefankläger des IStGH gebracht hat. Nach seinem sensationellen Coup, Wladimir Putin mit einem Haftbefehl zu belegen, war nun Netanjahu dran. Der nicht ganz unbedeutende Unterschied: Putins Haftbefehl wurde erst medial breitgetreten, als er vom Gericht tatsächlich erlassen worden war; beim israelischen Präsidenten lief es anders: Hier entschied sich Khan dafür – ein bisheriges No-Go –, den bloßen Antrag auf Haftbefehl an Journalisten durchsickern zu lassen. Überhaupt: Glaubt der IStGH ernsthaft, dass sich Putin von einem internationalen Haftbefehl beeindrucken ließe? Wahrscheinlich ist man dort auch der Meinung, dass man Hitler und den Zweiten Weltkrieg ebenfalls mit einem internationalen Haftbefehl hätte beenden können, hätte es damals ein vergleichbares supranationales Gericht gegeben.

Ob die eingangs beschriebene Weisheit auch im Fall Khans greift und wirklich „sowas von sowas“ kommt, wird sich zeigen. Doch sicher ist: Karim Khan gehört zu den gefährlichsten Menschen in der UN. Seine positive Beziehung zum Islam hat ihn blind gemacht für die Gräueltaten von Hamas und Hisbollah und seinen moralischen Kompass so verdreht, dass er Täter und Opfern verdreht. Er sieht Israel als Aggressor und nicht als das, was es ist: ein Land, das von einer Horde geisteskranker radikaler Muslime überfallen wurde und sich dagegen wehrt, was übrigens – allen Khans und sonstigen von Doppelstandards erfüllten Taugenichtsen zum Trotz – vom Völkerrecht gedeckt ist.

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