von Wilma Fricken...
Haltungsrichter urteilen immer öfter missliebige Bürger ab
Die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, dass der deutsche Rechtstaat zu einem einzigen Irrenhaus geworden ist, der sich für die leicht gekränkten Gefühle unfähiger Politiker missbrauchen lässt und gnadenlos gegen völlig harmlose Bürger zu Felde zieht. Dabei ist etwas aus dem Blick geraten, dass die Gerichte auch sonst den Schutz von Bürgern und jedes vernünftige Rechtsempfinden mit Füßen treten. Bürger, die die einseitigen, ideologischen, willkürlichen und voreingenommenen Urteile gegen kritische Bürger bei gleichzeitiger sträflicher Milde gegenüber zugewanderten Gewalttätern kritisieren, laufen selbst Gefahr, zu Justizopfern zu werden.
Erst kürzlich wurde bekannt, dass etwa das Amtsgericht Wiesbaden 2023 einen Mann zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt hatte, weil er einen Richter in Osnabrück in einer E-Mail als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte. Der Grund für die Wut des Mannes war ein Skandalurteil des Richters, bei dem er den syrischen Vergewaltiger einer 15-Jährigen nicht nur zu einer bloßen Bewährungsstrafe von zwei Jahren und der Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer verurteilt hatte, sondern dem Täter auch noch bescheinigt hatte, dieser sei “auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“ – weil er eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen könne. Außerdem bekäme das Mädchen auf diese Weise wenigstens Schmerzensgeld, zumal die Intensität der Vergewaltigung „am unteren Rand“ gewesen sei.
Bürgerverachtende Parallelwelt
Angesichts solcher unfassbarer Entscheidungen ist die Wut von Bürgern mehr als verständlich und manchmal verschaffen zornige Menschen als Vertreter des Volkes, in dem solche Urteile angeblich gefällt werden, ihrer Fassungslosigkeit eben Luft. Tatsächlich sind Urteile und ihre Begründungen rational schlichtweg nicht mehr erklärbar. Das Wiesbadener Amtsgericht erkannte in der Einschätzung des Richters als “offenbar geistig gestört” jedoch eine Beleidigung in „ehrverletzender Weise“ – und verhängte eine wesentlich höhere Geldstrafe, als sie dem überführten Vergewaltiger auferlegt wurde. Immerhin gelang es seinem Verteidiger, die 5.000 Euro anschließend noch auf ein Drittel zu reduzieren; amam Wahnwitz solcher Urteile ändert dies freilich nichts, da sie zeigen, in welch einer entrückten, bürgerverachtenden Parallelwelt viele Vertreter auch der Juristenkaste inzwischen leben, genau wie Politiker und Mainstream-Journalisten.
Dazu kommt, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt: Erst im Sommer hatte ein ähnlicher Fall für Fassungslosigkeit gesorgt, bei dem eine 20-Jährige vom Hamburger Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung zu einem Wochenende hinter Gittern verurteilt wurde, nachdem sie einen Jugendlichen, der Teil einer Gruppe war, die eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt hatte, im Zustand großer Aufregung und hochemotionaler Empörung über die Abscheulichkeit der Tat als “ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ bezeichnet und ihm gewünscht hatte, er könne hoffentlich „nirgendwo mehr hingehen“, ohne verprügelt zu werden. Für diesen menschlich und von jedem gesunden Rechtsempfinden her absolut nachvollziehbaren Ausbruch wurde sie anschließend zu einer höheren Strafe verurteilt als acht der neun Vergewaltiger, die – bis auf einen – allesamt mit Jugendstrafen auf Bewährung davonkamen.
Diese beiden Beispiele zeigen, wie sehr in diesem Land jegliche moralischen und normalen Maßstäb verschoben sind. Bei dieser Entwicklung und der zunehmenden Entfremdung zwischen Bürgern und einer arroganten und empathielosen Justiz, die keinerlei Vorstellung hat, wie sehr es in dieser geschundenen Bevölkerung inzwischen brodelt, müssen solche Abstrafungsurteile über kurz oder lang nicht nur das Restvertrauen in den Rechtsstaat erschüttern, sondern den Rechtsfrieden insgesamt gefährden.
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