Mittwoch, 14. Dezember 2016

In Aleppo nur Zivilisten? Im Ernst?

von Thomas Heck...

Die Nachrichten in Deutschland, insbesondere die der öff.-rechtlichen Regierungssender überschlagen sich in ihren Headlines, wonach die Syrische Armee seit gut einer Woche "offenbar kurz davor sei, die Stadt Aleppo einzunehmen". Betont wird dabei immer das Leid der Zivilisten und wen treibt es nicht das blanke Entsetzen in den Körper, denkt man näher über das Leid der Zivilisten nach.


Doch reden wir hier nur von Zivilisten? Wo sind denn die Rebellen oder die Kämpfer des IS, die Aleppo besetzt hielten? Glaubt jemand wirklich, die Stadt befreien zu können, ohne Opfer unter der Zivilbevölkerung in Kauf nehmen zu müssen? Dies ist naiv. Jetzt einen Waffenstillstand zu fordern, wie es unser Bundesaußenminister Steinweicheier so eloquent und permanent tut, ist so absurd, als hätte man 1945 die Rote Armee aufgefordert, mitten im Sturm auf Berlin, kurz vor der Niederlage der Nazis, die Waffen niederzulegen und zu verhandeln. Nach dieser Logik würden wir heute noch unter den Nazis leben und der Holocaust an den Juden wäre vollendet worden.

Denn ab einen gewissen Punkt ist die Diplomatie vorbei und der Krieg muss zum Ende gebracht werden werden. Allein, um mit dem Sterben schnell ein Ende zu machen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Das Problem mit der asymmetrischen Kriegsführung des IS liegt aber leider darin begründet, dass wir hier nicht von rechtmäßigen Kombattanten im Sinne des Kriegervölkerrechts reden, sondern sich alles durchmischt. 


Kombattanten sind nach dem humanitären Völkerrecht Personen, die unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt sind. Dies erlaubt dem Kriegsgegner die gezielte Bekämpfung und Tötung der uniformierten Kombattanten, ermöglicht diesen jedoch auch eine Behandlung nach den Regeln der Genfer Konventionen, beispielsweise den Status als Kriegsgefangener im Fall einer Gefangennahme. Sie verlieren den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform ihres Kriegsgegners tragen. In diesem Fall steht ihnen lediglich theoretisch der humanitäre Schutz der unverbindlichen UN-Menschenrechtscharta zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Behandlung. 

Hier findet auch der demokratische Rechtsstaat seine Grenzen in der Bekämpfung des Terrorismus. Guantanamo ist Symbol der Hilflosigkeit eines Rechtsstaates. Wie Menschen behandeln, die sich selbst bewusst und mit Vorsatz einer eindeutigen Zuordnung in den Status Kombattanten oder Zivilisten entziehen und sich so die Schwäche unserer Gesetze zu nutze machen, um Terror zu verbreiten.

Im Falle Syrien sprechen wir zudem von einem Regime, welches sich um Menschenrecht einen Dreck schert. Insofern verwundern mich Menschenrechtsverletzungen nicht im geringsten. Gleiches gilt für den IS, der keinerlei Skrupel hat, seine "Kämpfer" auch über Flüchtlingsströme nach Europa zu lenken, diese noch vom Westen alimentieren zu lassen, um jederzeit, ob jetzt oder in Zukunft, mit Anschlägen Terror zu verbreiten.

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