„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
Samstag, 21. August 2021
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Donnerstag, 19. August 2021
Der GEZ-Gandhi Georg Thiel...
von Markus Mähler...
Georg Thiel hält seit über 113 Tagen im Gefängnis durch. Sein Verbrechen? Gar keins, aber er hat den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt. Thiel kämpft für die Freiheit, auch in Zukunft nicht an den WDR zahlen zu müssen – ausgerechnet hinter Gittern. Sein Leben in der JVA Münster begann Ende Februar. Hinter den Mauern aus rotem Klinkerstein und verschlossenen Türen aus Stahl lernt ein Mensch viel über sich selbst: Wie ertrage ich diese Einsamkeit?
Wer mit Georg Thiel spricht, spürt aber etwas ganz anderes: Euphorie. Es ist pure Leidenschaft, beinahe eine Energie, die aus ihm herauswill. Vielleicht, weil Thiel viele gute Wünsche erreichen. Sie kommen Tag für Tag: Briefe, Briefe, bergeweise Briefe. Davon hielt er bereits Hunderte in den Händen, fühlte das Papier, spürte die Hoffnung der Menschen da draußen und las ihre Gedanken. Er schmunzelt und ringt mit einem Wort, so als könne er es selbst nicht glauben: „Held, die Menschen nennen mich einen Helden“, erzählt Thiel am Mittwoch diese Woche am Telefon in der Haftanstalt. Diese Briefe geben mir Kraft. Ich weiß jetzt, daß viele hinter mir stehen.“
Natürlich nicht alle, aber vor allem die, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Jahren wie in einer Dauerschleife vollstrecken läßt. Solange, bis der Einzelne aufgibt. Ihre Konten und Löhne werden gepfändet, ihre Autos abgeschleppt und versteigert. Sie werden mit Haftbefehlen bedroht. Sie fühlen sich hinterher oft ausgestoßen, denn ein Schufa-Eintrag zerstört den guten finanziellen Leumund. Selbst ein Vertrag für das Handy oder den Strom wird dann oft abgelehnt, die Suche nach einer bezahlbaren Kfz-Versicherung wird zum Abenteuer. Es klingt verstörend und ist doch nur das tägliche Geschäft mit dem Rundfunkbeitrag – hinter den Kulissen.
„Wir werden erpreßt“
Inzwischen hat es viele getroffen, der Beitragsservice legte die Zahlen für 2020 auf den Tisch. Trotz Corona gab es wieder ein sattes Plus bei den Einnahmen, 8,1 Milliarden, es gab wieder 17,7 Millionen „Mahnmaßnahmen“, es gab wieder 1,23 Millionen Vollstreckungen. Man muß mit diesen Menschen sprechen, um zu erahnen, daß die ARD seit Jahren hier die Wut wie ein Feuer schürt. „Wir werden erpreßt“, sagt Georg Thiel – und nach 113 Tagen Haft werden ihm nur noch wenige ins Wort fallen.
„Daß ich das zeigen kann, macht mich stark.“ Thiels Haft ist auch ein Protest gegen Tom Buhrow. Der WDR-Intendant und ARD-Vorsitzende darf sich über mehr als das dreißigfache Jahreseinkommen freuen, muß aber wie Thiel auch nur 17,50 Euro im Monat zahlen. Ein Rundfunkbeitrag für alle. Während die einen nicht einmal merken, daß da etwas fehlt, tut es Georg Thiel weh: Er fühlt sich bevormundet. Er möchte dieses Geld lieber anderen Medien geben – freiwillig.
Im März schrieb Thiel einen Brief an Buhrow: Er bat um Freiheit. Auf seinem Haftbefehl steht eine bescheidene Summe: 651 Euro. Ist die Haft hier das angemessene Zwangsmittel? Der WDR findet das offenbar schon, denn er zeigte keine Gnade: Thiel könne seine Haft selbst beenden. „Das ist vorbei. Ich werde nie wieder betteln.“
Es klingt bärenstark, doch im Grunde wünscht er sich nichts, außer in Ruhe gelassen zu werden. Der Westdeutsche Rundfunk will vom Nichtnutzer Thiel aber alles, was der ihm schuldig ist. Die größte und teuerste Sendeanstalt der ARD gegen einen technischen Zeichner aus Borken, dem es nicht ums Geldverdienen geht, der weder Fernseher noch Radio besitzt, der sich mit dem Wort „Minimalist“ beschreibt, der im April allein in einer Zelle 54 Jahre alt wurde.
Haft: Der WDR schafft einen Präzedenzfall
Wer gibt zuerst auf – die Menschen oder der Rundfunk? Millionen zahlen den Beitrag nicht und Georg Thiel war einer von vielen. Das Schicksal des Einzelnen ist da keine Randnotiz mehr wert. Am 25. Februar 2021 ändert sich alles: Georg Thiel wird in die JVA Münster „eingeliefert“. Er ist der erste Mensch, der dort wegen des Rundfunkbeitrags in die Erzwingungshaft kommt. Nach 113 Tagen ist Thiel längst Rekordhalter: Niemand hat so lange durchgehalten, hat nicht aufgegeben.
Das macht ihn zum Lackmustest für die ARD – und zum Präzedenzfall: Thiel wird nicht einmal wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt, wie das bei Schwarzfahrern oder Falschparkern der Fall ist. Soll er trotzdem bis zu 180 Tage in eine Zelle gesperrt werden? Darf sein freier Wille gebrochen werden, weil er 17,50 Euro im Monat schuldig bleibt? Darf ein ganzes Leben aus den Angeln gehoben werden? Muß er am Ende noch die Kosten seiner eigenen Haft zahlen? Und wenn ja: Kommt er dafür dann auch wieder in Haft? Diese Fragen warten auf eine Antwort.
Der WDR hat es weit getrieben, vielleicht im Vertrauen auf seine Macht über die Öffentlichkeit – und in der Hoffnung auf politische Rückendeckung. Im Grunde kann er aber niemandem mehr guten Gewissens erklären, was in Münster passiert. Der Sender schweigt sich hinter nichtssagenden Textbausteinen aus, er schweigt über seinen wahren Anteil an dieser Tragödie.
An diesem Punkt steht vor fünf Jahren auch der Mitteldeutsche Rundfunk. Im Gegensatz zum WDR tritt der MDR aber damals auf die:
Notbremse
4. Februar 2016, 10:30 Uhr: Sieglinde Baumert bestückt Platinen in der Halle eines Metallbetriebs. Im Gebäude nebenan warten zwei Polizisten stumm hinter einer Tür. Ein Gerichtsvollzieher erörtert im Büro der Geschäftsführung, daß er von Sieglinde Baumert gleich eine Vermögensauskunft verlangen wird, daß sie das immer noch durch die Zahlung abwenden kann.
Und dann wird Sieglinde Baumert gerufen, sie bleibt bei ihrem Nein, sie wird verhaftet und in das Frauengefängnis in Chemnitz gefahren. Die Kündigung ist unterwegs. Der Brief wartet lange vergeblich im heimischen Briefkasten. Sieglinde Baumert ist aus ihrem alten Leben verschwunden. Ihr Verbrechen? Gar keins, aber auch sie hatte den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt. Es waren 181 Euro, die bei ARD und ZDF fehlten.
Als sie abgeführt wird, blickt Sieglinde Baumert noch einmal in die Gesichter ihrer Kollegen, erkennt den Schock in ihren Mienen. Trotzdem erinnert sie sich viel später: In diesem Moment wird alles klarer, eine innere Anspannung löst sich. Die Monate der Ungewißheit und des Nervenkriegs sind vorbei. Das ist der Hintergedanke bei der Vermögensauskunft mit Haftbefehl, der Mensch soll es nicht aushalten. Er lebt in Furcht: Werde ich wirklich verhaftet, wenn ich weiter dagegenhalte? So steht es in einem Kommentar für Juristen: Der „eigentliche“ Effekt ist die „abschreckende Wirkung“.
Rechnen Sie mit Ihrer Verhaftung: Dieses Damoklesschwert schwebt auch monatelang über Georg Thiel. Der Haftbefehl gegen ihn wird beim Amtsgericht Borken am 3. Juli 2020 ausgestellt, und dann passiert lange nichts. Der Haftbefehl wird nicht vollstreckt. Damit kommt das erniedrigende Schauspiel nicht wirklich in Gang. Thiel beschreibt es nüchtern: „Angst frißt Hirn. Wenn der Mensch es nicht mehr aushält, dann zahlt er.“
„Hier ist mein Haftbefehl, jetzt verhaften Sie mich!“
Er wartet und wartet: „Du weißt nicht, wann holen die dich ab.“ Am 5. Februar 2021 blickt Thiel aus dem Fenster: „Da schlich ein Polizist rund um das Haus! Ich habe geglaubt, es ist so weit.“ Der Kundschafter verschwindet leise. Thiel will es hinter sich bringen und fährt am 9. Februar zur Polizeiwache Borken: „Hier ist mein Haftbefehl, jetzt verhaften Sie mich!“
Er wird nicht verhaftet, so funktioniert es nicht. Thiel soll zum Amtsgericht Borken. Dort spricht er mit dem Wachtmeister und wird auch nicht verhaftet. Am 10. Februar kehrt der Kundschafter zurück. Er wartet vor Thiels Wohnung. „Der Polizist klingelte, wir haben uns eine halbe Stunde unterhalten. Er wollte wissen, ob ich Widerstand leisten werde. Ich habe gesagt: Auf keinen Fall. Sie können mich gerne verhaften.“
Am 12. Februar schreibt dann die Gerichtsvollzieherin an Thiel: „Ihre Verhaftung werde ich durchführen.“ Vorgesehen ist der 25. Februar, 10 Uhr. „Sie werden deshalb gebeten, zum oben genannten Zeitpunkt in Ihrer Wohnung anwesend zu sein. Im Anschluß an die Verhaftung erfolgt ihre Einlieferung in die JVA Münster.“
Nun geht es schnell: Georg Thiel öffnet die Tür. Er leistet keine „freiwillige Zahlung“ der 651 Euro, er will keine „freiwillige Vermögensauskunft“ geben, also wird er gegen 10:15 Uhr verhaftet – ganz unfreiwillig. Es ist wie bei Sieglinde Baumert: Er sitzt hinten im Streifenwagen und kann befreit aufatmen, auf dem Weg ins Gefängnis.
Die ersten Stunden einer Verhaftung sind wichtig, zumindest für den WDR: Jetzt entscheidet sich, ob der Schock groß genug ist, damit der Mensch aufgibt. Für die Recherchen zu meinem Buch sprach ich mit einem Gerichtsvollzieher: „Eine Nacht im Gefängnis hat noch immer kuriert, damit bekommen wir jeden.“
Und wenn der Mensch nicht tut, was die Paragrafen vorsehen? Wenn sich der Schuldner sagt: Jetzt erst recht? Dann hat der Haftbefehl als Druckmittel endgültig versagt und übrig bleibt das kostspielige Trümmerfeld eines wildgewordenen Amtsschimmels. Im Grunde will ein Gerichtsvollzieher das Geld, um den Fall zu beenden. Auch der Gläubiger will Geld. Er hat kein Interesse daran, daß sein Schuldner bis zu sechs Monate in einer Zelle sitzt – eigentlich.
Die ARD im Haft-Dilemma
Eine Logik, die der ARD scheinbar fremd ist – vor fünf Jahren genauso wie heute. Am 30. März 2016 spricht ein Journalist mit Sieglinde Baumert im Gefängnis, der Text wird in der Welt am Sonntag erscheinen, bald weiß es das ganze Land. Am 1. April schickt der MDR in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein Fax, was lange geheim bleibt: „Der Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls [ist] zurückzunehmen.“
Plötzlich kommt Sieglinde Baumert frei, doch das nützt dem MDR damals nicht mehr viel. Der Bericht erscheint, alle anderen Medien schreiben es ab. Im Gedächtnis bleibt vor allem ein Foto von Sieglinde Baumert, das Gesicht einer Gefangenen, die 181 Euro Rundfunkbeitrag schuldig bleibt, die mit 61 Tagen Haft mehr als gezahlt hat – und wir haben gespürt: Das darf es doch nicht geben, oder?
Die ARD hat darauf nie eine Antwort gegeben, im Gegenteil. Bereits am 20. April 2016 hören wir auf einer Pressekonferenz andere Töne: Die Erzwingungshaft sei „eine Ultima Ratio, die das Gesetz und dieses Vollstreckungsverfahren vorsieht“. Das mag dem Handwerker recht sein, der seiner Rechnung hinterherrennt und selbst vor dem Aus steht. Gilt das aber auch für den teuersten Rundfunk der Welt, der in einer eigenen Welt lebt, der sich durch eine Zwangsabgabe finanzieren läßt, die für Millionen nur noch ein rotes Tuch ist? Die Folge: Am Ende muß die ARD das Land mit immer neuen Vollstreckungswellen fluten.
Was Sieglinde Baumert, Georg Thiel und vielen weiteren widerfährt, das ist der nackte Zwang. Es ist viel zu viel, für einen Beitrag, den keiner mehr versteht: Weil wir wohnen, müssen wir den Rundfunk bezahlen. Das ist ein juristisches Glanzstück. Das ist ein Mahnmal der politischen Ignoranz gegenüber dem Leben von 45 Millionen Beitragszahlern wider Willen. Am Ende entlädt sich der Unmut darüber in einem bürokratischen Zwangsverfahren, die Gemeinden und Gerichte werden zu Prellböcken und Bütteln. Das ist eine Sackgasse.
Vielleicht sieht es von oben betrachtet, in den Chefetagen der Rundfunkpaläste, anders aus. Vielleicht verschafft „Ultima Ratio“ Genugtuung: Wer uns nicht lieben kann, der soll uns fürchten. „Ultima Ratio“, da schwingt ein gewisser Trotz mit. Soll das die Normalität für Millionen werden?
„Ultima Ratio“: Eine Losung statt einer Lösung
Latein für Vollstrecker: Die Losung „Ultima Ratio“ taucht auch in den internen Schreiben des Beitragsservice an die Gemeinden im Land auf. Die Erzwingungshaft könne „im Einzelfall erfolgversprechend“ sein. Allerdings: „Inhaftierungen haben zu Schlagzeilenpublikationen geführt, die nach unserer Auffassung die Akzeptanz der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks belasten.“
Was willst Du, liebe ARD? Kann eine Peitsche wirklich im Verborgenen geschwungen werden? In den letzten Jahren gelingt das erstaunlich oft: Viele Haftfälle dauern wenige Stunden oder Tage. Werden daraus Wochen wie bei Heinrich Dück, wird noch die Reißleine gezogen, er kommt frei. Mit jeder weiteren Haft scheint sich der Rundfunk an ein Ziel heranzutasten: öffentliches Schweigen.
Immer weniger Journalisten berichten, immer öfter stehen dort die Textbausteine des Beitragsservice, das Thema ist durch. Anfang 2021 darf man sich dort sehr sicher fühlen – und dann kommt Georg Thiel und spiegelt die Unnachgiebigkeit der ARD. Vielleicht ist das die Quittung für den Rundfunkbeitrag: Noch nie ging die Zellentür so oft auf und noch nie blieb sie dann so lange geschlossen.
Fragen Sie (nicht) die Presseabteilung des WDR
Aber wozu denn all diese Aufregung? Georg Thiel muß nicht einmal zahlen. Er gibt die Vermögensauskunft ab und darf sofort aus dem Gefängnis spazieren. Er hat es in der Hand. Das ist die Botschaft hinter den Textbausteinen aus der WDR-Presseabteilung. Viele Journalisten schreiben es ab und hinterfragen nichts davon: Klingt doch harmlos und was harmlos klingt, kann nicht schlimm sein, oder?
Man möchte der Presseabteilung des WDR zurufen: Wart Ihr je bei einem Massentermin des Gerichtsvollziehers? Habt ihr die Menschenschlangen dort gesehen? Habt Ihr mit ihnen gesprochen? Ich habe es: Eine Vermögensauskunft gibt nur der, der kein Vermögen mehr hat.
Vor 2013 trug das Ganze noch einen Namen, der mehr über die dramatischen Folgen verriet: Offenbarungseid. Hätte die Presseabteilung des WDR einen Anwalt gefragt, käme von dort wohl ein anderer Rat: Zahlen Sie die Forderung, egal, wie schwer das fällt. Vermeiden Sie um jeden Preis eine Vermögensauskunft. Danach geht eine Vollstreckung erst richtig los, der gute finanzielle Leumund ist auf Jahre hinaus zerstört und der Mensch wird zum Gebrandmarkten in einer Konsum- und Leistungsgesellschaft.
Also doch zahlen? Das wäre für Georg Thiel nach 113 Tagen Protesthaft wohl das Dümmste, was er jetzt tun könnte. Dieser öffentliche Kampf sieht zwar ungleich aus, denn der WDR gilt als Goliath, doch in Wahrheit hat sich der Sender hier seine eigene Zwickmühle gebaut. Der Imageschaden ist längst eingetreten, und er wird von Tag zu Tag größer.
Der Sender könnte zurückrudern, also die Haft beenden lassen wie der MDR vor fünf Jahren. Der WDR wird wohl eher sechs Monate abwarten, das markiert die Höchstdauer einer Erzwingungshaft – damit macht er Georg Thiel aber zum lebenden Mahnmal gegen den Rundfunkbeitrag. Viele Menschen haben dann ihren GEZ-Gandhi. Das wäre noch eine Kerbe in der Amtszeit von Tom Buhrow, in der sich die Menschen und der Rundfunk weiter auseinandergelebt haben.
Ein Weg aus dem Dilemma
Dabei gibt es doch eine Lösung, eine Antwort auf die Frage der Härte, die wohl alle bewegt: Sind sechs Monate Erzwingungshaft verhältnismäßig bei einem Menschen, der ein paar hundert Euro Rundfunkbeitrag schuldig blieb? Diesen Präzedenzfall hat die ARD geschaffen, das gab es noch nie. Auch hier verbreitet die Presseabteilung des WDR eine Botschaft, die allzu einfach klingt: Ja, das geht. Die Gerichte haben es so entschieden, selbst das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Amen. Karlsruhe gibt dem WDR recht: Wieder schreiben die Journalisten das ab.
Nein, es gibt keinen Freibrief für eine ARD im Haft-Dilemma. Vielleicht ist es zu abwegig, den Beschluß der Richter einmal selbst zu lesen. Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde nicht an, es lehnte den Beistand ab – also den Menschen, der für Georg Thiel argumentiert. Er ist bei allem Eifer eben doch kein Anwalt.
Trotzdem öffnen die Richter eine Tür: „Unabhängig davon kann jedoch unter Berücksichtigung der Höhe der öffentlich-rechtlichen Geldforderung eine Erzwingungshaft auch schon vor Erreichen der gesetzlichen Höchstfrist […] von sechs Monaten durch Zeitablauf unverhältnismäßig werden.“
Diese Frage wird nun der Anwalt Thorsten Bölck angehen – und eine weitere: Mußte diese Haft unbedingt sein, gab es vorher kein milderes Mittel? Bölcks Fachgebiet ist das Verwaltungsrecht und hier insbesondere die Vollstreckung. 2018 stand er mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag in Karlsruhe. Die Medien schreiben damals: Bölck sei „leidenschaftlich Jurist“.
Vielleicht führt ihn der Rundfunkbeitrag wieder nach Karlsruhe. Vielleicht wird es eine Entscheidung geben, mit der viele Menschen im Land wieder befreit aufatmen dürfen. Vielleicht wird das, was nun mit Georg Thiel geschieht, aber auch zur Blaupause für die Zukunft – für eine schöne neue Welt mit dem Rundfunkbeitrag.
Erschienen auf Junge Freiheit...
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