Sonntag, 7. März 2021

Die Presse hat sich zum Mittäter der Bundesregierung gemacht...

von Thomas Heck...

Seit Jahren schon stützt eine überwiegend linke Journaille weitestgehend den Kurs Merkels. Was mit dem Ausstieg aus der ungeliebten Atomkraft begann, wurde mit der Migrationspolitik Merkels fortgesetzt. Kritische Stimmen waren nicht erwünscht. Spätestens mit dem Coronakurs fielen die letzten Hemmungen. Da wurden bei den Bund-Länder-Konferenzen bereits im Vorfeld Informationen aus dem Kanzleramt durchgestochen und einen Tag später mit einem dramaturgischen Akt in langen Konferenzen bestätigt. Meist ohne Überraschungen.  Unterdessen spielte die Presse beim schmutzigen Spiel der Bundesregierung unter Merkel mit, wonach Kritiker an den Grundrechtseinschränkungen fortwährend als Corona-Leugner oder Rechte diffamiert werden.

Im Umgang mit AfD versuchte die Regierung Merkel, die Beobachtung und die Überwachung durch die Verfassungsschutzbehörden anzuschieben, um die einzig wirkliche Oppositionspartei als politischen Konkurrenten quasi auszuschalten. Was mit der Absetzung Maaßens seinen Anfang nahm, wird mit Haldenwang versucht zu vervollständigen. Der Verfassungsschutz als Schuld und Schwert der Bundesregierung. Zunächst gestoppt vom Kölner Verwaltungsgericht und dennoch eine rechtlich fragwürdige Wahlbeeinflussung.

Aber auch hier spielte die Presse wieder als Partner in Crime an der Seite einer Regierung, die nicht ganz so auf dem Boden des Grundgesetzes steht, für die Grundrechte nur Belohnungen für Wohlverhalten darstellen. So etwas hatte es bislang in diesem Staat noch nicht gegeben. Kritische Widerworte der 4. Gewalt im Staate, die Presse, zumindest unerwünscht. Auch wenn der Tagesspiegel in diesem Artikel sich kritisch zum Verdachtsfall-AfD-Debakel dieser Tage äußert, sind es doch nicht mehr als Krokodilstränen, spielt der Tagesspiegel doch sonst artig seine ihm zugewiesene Rolle in Merkels Agitations-Orchester. Weitere Misstöne sind daher kaum zu erwarten. Und die Erkenntnis kommt zu spät.


Warum Presse kein Partner für den Verfassungsschutz sein kann

Die AfD ist nun doch noch kein Verdachtsfall. Der Kölner Gerichtsbeschluss lenkt die Aufmerksamkeit auf einen viel beschwiegenen Missstand.

Einstufen? Oder nicht einstufen? Es ist scheinbar ein Bäumchen-wechsle-dich-Spiel, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) der AfD habhaft werden will. Erst hieß es, die Bahn sei frei, die Gesamtpartei als so genannten Verdachtsfall zu behandeln, dann wieder nicht, dann doch, nun soll sie wieder versperrt sein. 

Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine Zwischenentscheidung getroffen, einen „Hängebeschluss“, der es verbietet, sie vorerst entsprechend ins Visier zu nehmen (Az.: 13 L 105/21). Das Bundesamt kann Beschwerde erheben – aber sollte es?

Man muss nicht das Geringste für die AfD, ihre Mitglieder, Mandatsträger, ihre Wählerinnen oder politischen Ziele übrighaben, um den Umgang des BfV mit der leider stärksten deutschen Oppositionspartei befremdlich zu finden. Die öffentliche Einstufung schadet ihr und das soll sie auch. Weil es darum derzeit noch ein laufendes Gerichtsverfahren gibt, hatte das Bundesamt zugesagt, sich dazu öffentlich nicht zu äußern.Stattdessen kam es so: Am Mittwochmorgen, als das BfV den Landesämtern über sein Vorgehen intern Bescheid geben wollte, berichteten gut informierte Medien nahezu zeitgleich über den bereits vor Tagen vollzogenen „Verdachtsfall“-Schritt, während das BfV aus angeblichem Respekt vor dem Gericht offiziell dazu schwieg. Das wirkte, wie soll man sagen, geplant? Abgestimmt? Orchestriert?

„Durchstechen“ gehört für Behörden zur Öffentlichkeitsarbeit

Genau dies ist es jetzt, was das Kölner Verwaltungsgericht dem Amt zum Vorwurf macht. Es kauft ihm sein amtlich versichertes Stillschweigen nicht ab. Es hält ihm vor, die rechtsstaatliche Fairness nur nach außen zu verkaufen und hintenrum die Informationen „durchzustechen“, auf die eine politische Öffentlichkeit wartet. Es misstraut ihm. Das ist ärgerlich, denn sollte es am Ende nicht besser die AfD sein, der allseits misstraut wird?

Unabhängig von dieser misslichen Lage sollte der Richterbeschluss Anlass geben, grundsätzlich zu fragen, was dort vor sich ging. „Durchstechen“ beschreibt nicht selten eine Praxis, die deutsche Behörden zum Arsenal ihrer Öffentlichkeitsarbeit zählen. Wie kürzlich bekannt wurde, hat beispielsweise Innenminister Horst Seehofer (CSU) die Pläne für die Hisbollah-Razzien im vergangenen Jahr an Medien „durchgestochen“, um den Einsatz zu seinem politischen Vorteil angemessen inszenieren zu lassen.

Er hält das für legitime Öffentlichkeitsarbeit. Nun ist ausgerechnet er es, der über das BfV-Vorgehen die Aufsicht führt. Welches Maß an Skepsis gegenüber einem „Durchstechen“ soll hier von ihm zu erwarten sein?

Die Regierung legt Wert auf Intransparenz

Hier wird ein Missstand vor Augen geführt, von dem die Öffentlichkeit recht wenig weiß, weil namentlich viele Medien selbige vor ihm zu verschließen pflegen. Was wie investigative journalistische Recherche wirkt, ist nicht selten eine von vielfältigem Tauschhandel begleitete vertrauliche Kooperation zwischen Amtsträgern und ihren medialen Beobachtern. Mag sein, dass er auch hier zugrunde lag; man weiß es nicht, Anfragen dazu lässt das BfV wie stets weitgehend unbeantwortet. Die Regierung legt größten Wert darauf, dass solche Praktiken möglichst intransparent bleiben. Nun wird sehr gut sichtbar, warum.




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