von Thomas Heck...
Kardinal Woelki hat heute das zweite Gutachten veröffentlicht, nachdem ihm das erste Gutachten nicht so gefallen hatte und bereits seit einem Jahr unter Verschluss gehalten wird. Vielleicht wurde Woelki da selbst als Täter benannt. Wir werden es nie erfahren. Nun bieten reihenweise katholische Kinderficker ihren "sofortigen Rücktritt" an, um einer Strafverfolgung zu entgehen... man hat Angst, noch tiefer zu graben. Es bleibt ein fader Beigeschmack. Wo ist eigentlich der Staatsanwalt, wo die Polizei, wieso klicken keine Handschellen? Wir reden hier nicht vom Diebstahl von Messwein, Bibeln oder Kerzen, wir reden hier immerhin von sexuellen Vergehen an Kindern.
Gutachten belastet verstorbenen Kardinal Meisner schwer
Das Erzbistum Köln hat das Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen veröffentlicht: Es nennt als Verantwortliche den Hamburger Erzbischof Heße und Kardinal Meisner. Kardinal Woelki entlastet es.
Das mit Spannung erwartete Gutachten zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln in den Jahren 1975 bis 2018 belastet den Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Er hat demnach Fehler im Umgang mit Tätern und Opfern zu verantworten. In insgesamt elf Fällen soll er nicht vorschriftsmäßig gehandelt und kirchenrechtlich vorgeschriebene Verfahren unterlassen haben. Ebenso Kardinal Joachim Meisner. Der 2017 verstorbene Theologe soll in 24 Fällen gegen seine Pflicht verstoßen haben. Zusätzlich führte er einen Ordner »Brüder im Nebel«, in welchem er geheime Unterlagen zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs aufbewahrte.
Das stellten die Anwälte Björn Gercke und Kerstin Stirner der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger nun in ihrem Gutachten vor. Das Erzbistum Köln hatte sie beauftragt, herauszufinden, wer Verantwortung für mögliche Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen trägt.
Kardinal Woelki zog nach der Veröffentlichung erste personelle Konsequenzen aus dem Gutachten. Woelki entband unmittelbar nach der Vorstellung seinen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den Leiter des Erzbischöflichen Gerichts, Offizial Günter Assenmacher, wegen Pflichtverletzungen mit sofortiger Wirkung vorläufig von ihren Ämtern. Woelki sprach von »Vertuschung« in seinem Bistum.
Schwaderlapp bot daraufhin dem Papst seinen Rücktritt an. »Ich bitte Papst Franziskus um sein Urteil«, schrieb er in einer Stellungnahme. »Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein.« Schwaderlapp zeigte sich schuldbewusst. Es beschäme ihn, »zu wenig beachtet zu haben, wie verletzte Menschen empfinden, was sie brauchen und wie ihnen die Kirche begegnen muss«. Als Bischof, Priester und Mensch erkenne er seine Fehler an. »Die Menschen, denen ich nicht gerecht wurde, bitte ich an dieser Stelle aufrichtig um Verzeihung, auch wenn ich weiß, dass Geschehenes nicht ungeschehen gemacht werden kann.«
In dem Gutachten werden unter anderem auch den früheren Generalvikaren Norbert Feldhoff in 13 Fällen und Dominikus Schwaderlapp in 8 Fällen Pflichtverletzungen vorgeworfen. Weitere Pflichtverletzungen betreffen eine Justiziarin in 9 Fällen und den verstorbenen Erzbischof Joseph Höffner in 8 Fällen. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann haben der Untersuchung zufolge keine Pflichten verletzt.
Für Woelki dürfte dies ein Befreiungsschlag sein, für Heße hingegen ein Desaster. Heße war von 2006 bis 2012 Personalchef und von 2012 bis 2015 Generalvikar in Köln. Heße wies die Anschuldigungen in der Vergangenheit entschieden zurück. Zu den Vorwürfen Gerckes wird er nach Auskunft des Hamburger Erzbistums wohl noch Stellung beziehen. Feldhoff äußerte sich bislang nicht.
Wurde absichtlich vertuscht?
Woelki hatte im Herbst ein erstes Gutachten wegen »methodischer Mängel« zurückgezogen und die Kanzlei Gercke Wollschläger mit einer zweiten Prüfung beauftragt. Diese kommen nun zu dem Ergebnis, dass weitere Pflichtverletzungen möglich sein können, feststellbar seien sie nicht. Zu Pflichtverstößen von Verantwortungsträgern, die nach weltlichem Recht strafbar sind, sei es nicht gekommen. Die Einordnung der Handlungen von Missbrauchstätern war nicht Teil des Gutachtenauftrags.
Gercke und Stirner haben im Rahmen ihres Gutachtens 236 Aktenvorgänge ausgewertet und Personen zu konkreten Vorwürfen befragt: In welchem Umfang gab es Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln in den Jahren 1975 bis 2018? Wurden diese von den Verantwortlichen – gemessen an den damals geltenden Rechtsnormen, aber auch gemessen am kirchlichen Selbstverständnis – adäquat behandelt? Wurde absichtlich vertuscht? Steckte hinter den fehlerhaften Abläufen ein System?
Dem Gutachten zufolge gab es Hinweise auf insgesamt 202 Beschuldigte aus dem Erzbistum Köln und mindestens 314 Betroffene. Gercke und Stirner halten 236 Verdachtsfälle für möglich, eine Dunkelziffer konnten sie nicht ermitteln. Demnach fanden die meisten Taten vor dem Jahr 1975 statt. Die meisten Beschuldigten sind Kleriker, ihre Opfer überwiegend Jungen unter 14 Jahren.
In einigen Fällen soll es keine Anhörung von Beschuldigten gegeben haben, obwohl diese noch lebten; etwa die Hälfte der Betroffenen wurde angehört.
Gercke und Stirner sehen die Ursachen für die Pflichtverletzungen in einem unklaren Normgefüge: Die Zuständigkeiten im Erzbistum seien bis heute unklar, die Aktenführung und Dokumentation desolat; es fehle an Kontrolle, an Austausch mit anderen Disziplinen und an Bewusstsein der Notwendigkeit der Rechtsbefolgung. Im Erzbistum habe im untersuchten Zeitraum Überforderung geherrscht.
Am 23. März will Woelki auf einer Pressekonferenz erste Ergebnisse und Konsequenzen aus dem jetzt vorgestellten Gutachten bekannt geben.
Erschienen im SPIEGEL...
Besser finde ich die Informationen hier:
AntwortenLöschenhttps://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/aktuell/maria-20-war-fuer-uns-keine-unterstuetzung;art4874,216797
und hier: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/woelki-affaere-spaltung-katholische-kirche/