Montag, 18. November 2019

Abschieben, abschieben, abschieben... aber nicht von 21.00 bis 06.00...

von Thomas Heck...

Abschieben, abschieben, abschieben. So galt die Devise unsere Bundesinnenministers Horst Drehhofers. In der Realität sieht die Welt dann doch anders aus. Zumindest in Berlin unter seiner sozialistischen Einheitsregierung. In der Stadt, in der Polizisten heutzutage bei Maßnahmen beweisen müssen, dass sie nicht aus rassistischen Gründen handelt, wenn der drogendealende Neger im Görlitzer Park doch einmal festgenommen wird und vieles andere mehr. Bei Abschiebungen gehen die Uhren jetzt auch ganz anders. Wenn denn überhaupt abgeschoben wird, dann nur zu christlichen Zeiten. Von 21.00 bis 06.00 Uhr passiert da gar nichts.

Im Streit mit Sozialsenatorin Breitenbach (Linke) ist Innensenator Geisel (SPD) offenbar abermals unterlegen. Immer neue Hürden für die Polizei höhlen das Gesetz aus, meint Gunnar Schupelius von der B.Z. .


Der Senat hat eine weitere Hürde für Polizisten errichtet, wenn sie abgelehnte Asylbewerber abschieben müssen. Die Beamten dürfen die gesuchten Personen jetzt nicht mehr nach 21 Uhr und erst ab 6 Uhr morgens aufgreifen.

Diese Regelung geht aus einem internen Schreiben mit Datum Ende September hervor, das der B.Z. vorliegt. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte „die Einhaltung der Nachtruhe“ zuvor für „problematisch“ erklärt, „da die Abschiebeflüge“ sehr früh starten“ würden.

Doch er unterlag offenbar im Streit mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke), die für das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) zuständig ist. Die Argumente des Innensenators seien „nicht haltbar“, ließ sie durch ihre juristische Abteilung feststellen.

Damit konnte Breitenbach auch die zweite große Auseinandersetzung über Abschiebung für sich entscheiden. Zuvor hatte sie durchgesetzt, dass die Polizei nicht mehr nach eigenem Ermessen in ein Flüchtlingsheim eindringen darf.

Sie ließ das Wohnheim als Privatwohnung werten, die durch das Grundgesetz geschützt ist, weshalb eine Durchsuchung nur mit richterlichem Beschluss möglich sei.

Für die Polizei ist die Lage ohnehin schon kompliziert: Sie muss den Richter fragen, dann darf sie im Wohnheim nur in den Raum eindringen, in dem die gesuchte Person wohnt. Wenn sie die Person dort nicht antrifft, darf sie andere Räume nicht durchsuchen, auch wenn sie als Versteck dienen können.

Und nun kommt noch die Nachtruhe dazu. Bisher kamen die Beamten um drei Uhr morgens, um mit der gesuchten Person das Flugzeug um sechs oder sieben Uhr zu erreichen. Die meisten Auslandsflüge starten früh. Nun muss die Abschiebung tagsüber durchgeführt werden.

Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie scheitert. Denn wenn der abgelehnte Asylbewerber einen Anwalt einschaltet, erfährt der vom Abschiebetermin. Sein Mandant kann sich zum Termin aus dem Wohnheim entfernen, was tagsüber einfacher ist als nachts.

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei sind im ersten Halbjahr 2019 mehr als drei Viertel aller Abschiebungen gescheitert, weil die Asylbewerber untertauchten oder sich für fluguntauglich erklären ließen. Mit den neuen Hürden für die Polizei wird sich diese Fehlerquote natürlich noch weiter erhöhen.

Wohlbemerkt: Wer Asyl bekommt oder den Flüchtlingsstatus oder einen vorübergehenden Schutz, darf in diesem Lande bleiben. Auch die meisten abgelehnten Asylbewerber werden geduldet und müssen nicht wieder ausreisen.

Es geht hier nur um diejenigen, die in keiner Notlage sind und kein Recht auf Aufenthalt haben. Sie müssen das Land verlassen, auch das steht im Gesetz. Durch die immer neuen Hürden des Sozialsenats wird das geltende Recht untergraben. Leidtragende sind am Ende auch diejenigen, die wirklich Asyl brauchen und nicht mehr aufgenommen werden können.




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