Dienstag, 15. Januar 2019

Wir haben eine neue Stasi...

von Thomas Heck...

Die etablierten Parteien haben Angst. Angst vor dem politischen Gegner AfD, dem nicht mit Argumenten beizukommen ist. Denn kurz nach einem Bombenanschlag auf ein Parteibüro der AfD in Sachsen und nach dem tätlichen Angriff auf einen AfD-Bundestagsabgeordneten kommt nicht etwa die Erkenntnis, dass der eingeschlagene Weg der falsche Weg ist, nein, es kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes unter ihrem neuen Chef Thomas Haldenberg, die AfD zum Prüffall zu erheben. Ein Vorgang, der bereits mit der Entlassung des Amtsvorgängers Maaßen avisiert war. Dass dabei eine Partei aufs Korn genommen werden soll, die mehr direkte Demokratie wagen will, fällt anscheinend keinem auf.

Wenn man schon den Verfassungsschutz benötigt, weil man der AfD mit Argument offensichtlich nicht mehr beikommen kann, ist das schon ein Warnsignal für unsere Demokratie. Denn der Verfassungsschutz soll die Verfassung schützen und nicht die etablierten Parteien.

Denn damit zeigt der Verfassungsschutz, welch Geistes Kind er ist, nämlich verkommen zu Schild und Schwert der etablierten Parteien. Willkommen im Jahre 2019. Wir haben eine neue Stasi. Denn von einem Bundesverfassungsschutz, der auf dem linken Auge so blind ist, dass er Gewaltphantasien linker Jugendorganisationen von SPD und Grünen ignoriert, bestenfalls verharmlost, kann man keine Demokratie erwarten, ist doch deren Verhalten und der Nähe zur terroristischen Antifa nicht so unproblematisch, wie das Justizministerin Barley sieht. Für die AfD ist dieser Tag ein Tag der Wahrheit, was den Umgang mit dem politischen Gegner angeht. Denn mit dieser Entscheidung werden Angriffe auf die AfD, auf ihre Repräsentanten und ihre Wähler quasi legalisiert.

In diesem Zusammenhang auch erstaunlich, wie der sonst so behäbige Bundesinnenminister Horst Seehofer schnell in die Kamera sein Statement stammelte, wonach es keinerlei Weisung an den Bundesverfassungsschutz gegeben hatte. Wer es glaubt, wird selig.


Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) zum Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Entsprechende Medienberichte bestätigte BfV-Präsident Thomas Haldenwang vor der Presse. Es gebe "erste tatsächliche Anhaltspunkte" einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordung gerichteten Politik.

Außerdem erklärt das BfV die rechtsnationale Vereinigung "Der Flügel" der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" (JA) zum Verdachtsfall.

"Große Partei mit diversen Aussagen"

Haldenwang sagte, die AfD sei eine "große Partei mit einer Diversität in ihren politischen Aussagen". Insofern könne "noch nicht hinreichend beurteilt werden", ob die gefundenen Anhaltspunkte "charakteristisch für die Ziele und die Ausrichtung der gesamten Partei" seien. Dies will das BfV nun im Rahmen der Prüffallbewertung klären.

Die AfD will juristisch gegen die Neubewertung als Prüffall vorgehen. Er halte die Argumente für nicht tragfähig, sagte Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland. Seine Co-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sprach von einer "Wettbewerbsverzerrung im politischen Wettbewerb". Gauland betonte, es gebe keine Veränderung in der Zusammenarbeit mit dem "Flügel" und der JA. Die Entscheidung der Verfassungsschützer habe auch überhaupt keine Auswirkung auf die bevorstehenden Wahlkämpfe.

Zum Prüffall erklären die Verfassungsschützer Organisationen, die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen es aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Der Prüffall ist eine Vorstufe für eine mögliche offizielle Beobachtung.

In dieser Phase ist eine Beobachtung mit V-Leuten, also geheimen Informanten, oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Ebenso dürfen Personenakten beim Verfassungsschutz gespeichert werden.

Bereits im September hatte der Thüringer Verfassungsschutz den dortigen Landesverband der AfD als Prüffall eingestuft. Grund dafür waren unter anderem Björn Höckes Beteiligung an dem sogenannten Schweigemarsch für einen mutmaßlich von Asylbewerbern getöteten Mann in Chemnitz und die mangelnde Abgrenzung zu Rechtsextremisten.

Wie die thüringische AfD Mitte Dezember mitteilte, geht sie gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz juristisch vor. Die Partei und die Landtagsfraktion hätten beim Verfassungsgericht in Weimar gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier eine Klage eingereicht.

JA bereits teilweise beobachtet

Anfang November hatte die JA ihren Landesverband Niedersachsen aufgelöst, nachdem dieser von den Behörden als verfassungsfeindlich eingeschätzt wurde. In Bremen und Baden-Württemberg wird die Nachwuchsorganisation von den Landesämtern des Verfassungsschutzes beobachtet. Es gebe den begründeten Verdacht, dass die JA extremistische Bestrebungen habe.




1 Kommentar:

  1. Na, es wird sich schon etwas finden lassen! Es wäre ja gelacht! Zumal auch große Teile der Richterschaft mittlerweile genauso gepolt sind, siehe z.B. NSU-Prozeß. Es werden sich für die Zwecke derer, die schon länger hier regieren, schon genügend fürchertliche Juristen finden...

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