von Thomas Heck...
Die deutsche Justiz hat hart durchgegriffen, weinend verließ einer der Angeklagten, der algerische Herzchirurg, Betriebswirt und Maschinenbauingenieur Hassan T. den Schauplatz des juristischen Gemetzels. Denn auf unsere Justiz ist Verlass. Dennoch, so hatte sich Hassan T. die Silvesternacht in Köln 2015 wahrlich nicht vorgestellt. Verzweifelt zerrt sich der sympathische 26jährige Akademiker an seinem Hemd.
Laut Anklage hatten die beiden Asylbewerber zunächst Fotos mit den späteren Opfern gemacht. Anschließend seien die Frauen von einer Männergruppe getrennt und umringt worden. Einer Frau aus Siegen sei an den Po und in den Schritt gefasst worden, ein Angeklagter habe einem Opfer durch das Gesicht geleckt. Angeklagt waren die beiden Männer auch wegen versuchten Raubes – dieser konnte ihnen aber nicht nachgewiesen werden.
Dennoch die harten Strafen von 1 Jahr ausgesetzt zur Bewährung. Dabei wollte der promovierte Mediziner doch nur seine anatomischen Kenntnisse des weiblichen Körpers vertiefen, er will sich demnächst als Frauenarzt niederlassen. Der Anwalt kritisierte das doch harte Urteil als rassistisch motiviert.
Der mitangeklagte 21jährige Kinderarzt und Gleichstellungsbeauftragter Hussein A. war zudem noch zu 80 Sozialstunden verpflichtet, die der junge Mann in einem Frauenhaus ableisten wird. Er mache das gerne, er wisse, was sich gehört, so der gebürtige Iraker. Nach Angaben seines Anwalts war er schon in seiner irakischen Heimat ehrenamtlich für die Gleichstellung von Mann und Frau engagiert.
Das Gericht war zu einer Stellungnahme seines überzogenen Urteils leider nicht erreichbar. Wir hoffen, die Willkommenskultur in Deutschland leidet nicht unter diesem harten Urteil. 1,5 Millionen Männer wie Hassan T. und Hussein A. sind die Hoffnung für unser Land.
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