von Thomas Heck...
Der Bundesrat hat das Integrationsgesetz verabschiedet. Nahezu unbemerkt. Es gilt: auch abgelehnte Asylbewerber haben ein Bleiberecht, wenn sie eine Ausbildung finden.
Mit dem Gesetz vergrößert die Bundesrepublik erneut den Kreis der zu Integrierenden: von den Gastarbeitern, die man erst nachträglich als dauerhafte Einwanderer begriff, über die Flüchtlinge, die man zunehmend nicht mehr zurückschickte, nachdem der Fluchtgrund entfallen war, bis hin zu Asylbewerbern und nun sogar abgelehnten Asylbewerbern mit einem Ausbildungsplatz. Mit dem neuen Gesetz werden auch sie zu den Integrationsbedürftigen gezählt. Es bleiben also künftig alles hier, keiner wird mehr abgeschoben.
"Mit dem Integrationsgesetz geben wir abgelehnten Asylbewerbern einen einklagbaren Anspruch, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben", kritisierte der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym. Danach dürften sie sechs Monate einen Job suchen, auch wenn sie währenddessen Sozialleistungen beziehen. "Wenn sie dann einen Job finden, dann bekommen sie einen Rechtsanspruch, auch länger zu bleiben." Irre.
Dabei geht es wohlgemerkt nicht um Flüchtlinge – also um Menschen, die einen Schutzanspruch nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Konvention haben. Sondern um Personen, in deren Fällen die Behörde oder gegebenenfalls schon ein Gericht festgestellt hat, dass sie eben aus Sicht des deutschen und europäischen Asylrechts sowie des Völkerrechts keine Flüchtlinge im Rechtssinn sind. Sondern abgelehnte Asylbewerber. Wozu überhaupt noch ein Asylrecht? Dieses Land ist endgültig am Ende.
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