Donnerstag, 13. November 2014

Das Recht Israels - klar ausgesprochen

von Arlene Kushner

Durch die Anwen­dung von Taqiyya und Goebbels-ähnlicher Pro­pa­ganda hat die Welt bes­timmte Trugschlüsse zu akzep­tieren gel­ernt, etwa “Palästi­nenser” oder “Beset­zte Gebi­ete” oder “Ille­gale Siedlungen”. Und nun zu den Fakten…

Diese Besprechung, mit juris­tis­chem und his­torischem Hin­ter­grund, der essen­tiell ist zum Ver­ständ­nis der jüdis­chen Rechte im Land, ist kurz gefasst und präg­nant, mit Links zu weit­er­führen­den Seiten für diejeni­gen, die mehr darüber wis­sen wollen. Es ist wichtig, dieses Mate­r­ial zu sich­ern und zu teilen, weil es Daten enthält, die kri­tisch sind für die saubere Vertei­di­gung Israels. Bes­timmte Schlüs­sel­sätze wur­den beson­ders hervorgehoben.

Mit der Zer­störung des zweiten Tem­pels im Jahre 70 ad ist das zweite jüdis­che Reich zu einem Ende gekom­men. Von damals bis zur heuti­gen Zeit war das, was Judäa hiess, und von den Römern in Palästina umbe­nannt wor­den war, nur ein Anhängsel des einen oder anderen Reiches, und niemals mehr ein eigen­ständi­ges Land.

San Remo

Die legalen jüdis­chen Rechte auf das Land in der mod­er­nen Zeit began­nen mit der Kon­ferenz von San Remo und als Resul­tat der Res­o­lu­tion von San Remo, die auch die jüdis­che Magna Charta genannt wor­den ist.

Jahrhun­derte­lang war Palästina ein Teil des (türkischen, mus­lim­is­chen) ottoman­is­chen Reiches. Mit dem Ende des ersten Weltkrieges wurde das Gebiet dieses Reiches von den Alli­ierten über­nom­men. Gross­bri­tan­nien, Frankre­ich, Ital­ien und Japan, mit den USA als Beobachter, hat­ten sich in San Remo, Ital­ien, getrof­fen, um zu entschei­den, wie es aufgeteilt wer­den sollte. Palästina wurde unter britis­che Man­dat­sherrschaft gestellt.


Erk­lärung von Balfour

In San Remo wurde entsch­ieden, die Erk­lärung von Bal­four in das britis­che Man­dat zu inte­gri­eren. Die Erk­lärung, in Form eines Briefes, war eine Anerken­nung der britis­chen Regierung für die Etablierung einer jüdis­chen Heim­statt in Palästina. 1917 geschrieben durch den britis­chen Aus­landssekretär Lord Bal­four, und an Lord Roth­schild geschickt, besagte sie:

“Die Regierung Ihrer Majestät favorisiert die Grün­dung einer nationalen Heim­statt für das jüdis­che Volk in Palästina, und wird seine besten Bemühun­gen unternehmen, um die Erre­ichung dieses Zieles zu ermöglichen.”

Ganzer Text des Briefes: 

“Recht­mäs­sig”

Im Juni 1922 schrieb Win­ston Churchill, damals britis­cher Staatssekretär für die Kolonien, in einem poli­tis­chen Papier, dass:

“…damit diese Gemeinde die besten Aus­sichten auf freie Entwick­lung hat, und um dem jüdis­chen Volk die volle Gele­gen­heit zu geben, seine Fähigkeiten zu zeigen, ist es essen­tiell, dass es weiss, dass es auf­grund eines Rechtes in Palästina ist und nicht nur geduldet.

Völker­bund for­mal­isiert das Mandat

Im Juli 1922 hat der Völker­bund, Vorgänger der UNO, das britis­che Man­dat für Palästina for­mal angenom­men — mit einem juris­tisch binden­den Doku­ment, das von allen 51 Mit­gliedern des Völker­bun­des angenom­men wor­den ist.

Man ist übereingekom­men, dass:

“Der Man­dat­sträger (Gross­bri­tan­nien) ver­ant­wortlich sein soll für die Umset­zung der Erk­lärung, die ursprünglich am 2. Novem­ber 1917 gemacht wor­den ist [die Erk­lärung von Bal­four], durch die Regierung Ihrer Bri­tan­nis­chen Majestät und angenom­men von erwäh­n­ten Mächten, zugun­sten der Grün­dung einer nationalen Heim­stätte für das jüdis­che Volk in Palästina…”

Und es wurde anerkannt:

“die his­torische Verbindung des jüdis­chen Volkes mit Palästina und auf der Basis der Rekon­sti­tu­ierung ihrer nationalen Heimat in diesem Land.”

Der Begriff “Rekon­sti­tu­ierung” anerkennt auch die Tat­sache, dass es zu einem früheren Zeit­punkt eine jüdis­che Nation gab in Palästina.

Voller Text der Res­o­lu­tion: 
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/palmanda.asp

“Man­dat” erklärt

Das Man­datssys­tem des Völker­bun­des basierte auf dem Prinzip der alli­ierten Admin­is­tra­tion von man­datierten Ter­ri­to­rien bis zum Zeit­punkt, wo sie auf eige­nen Beinen ste­hen kon­nten. Das bedeutet, es war von Beginn weg klar, dass die Briten sich let­ztlich zurückziehen und ein etabliertes jüdi­ches Heimat­land zurück­lassen würden.
Gebiet des Man­dates Palästina

Das ursprüngliche Gebiet von Palästina, für welches das britis­che Man­dat erteilt war, schloss Tran­sjor­danien (das heutige Jor­danien, auf der Ost­seite des Jor­dan­flusses) mit ein.

Im Sep­tem­ber 1922, sehr bald nach der Annahme der Man­dat­sres­o­lu­tion durch den Völker­bund, hat Gross­bri­tan­nien Tran­sjor­danien den hashemi­tis­chen Arabern aus Saudi-Arabien zugeteilt. Der jüdis­che Teil des Man­dates ist dadurch um über 70% reduziert worden.


Juden hat­ten danach das Recht, sich irgendwo auf den 10’000 Quadrat­meilen zwis­chen dem Fluss Jor­dan und dem Mit­telmeer niederzulassen.



Über­tra­gung des Man­dates an die UNO

Nach der for­malen Aufhe­bung des Völker­bun­des im Jahre 1946 wurde die UNO als Nach­folge– organ­i­sa­tion gegrün­det. Die UNO hat die Verpflich­tun­gen des Völker­bun­des über­nom­men: Gebi­ete, die unter Man­dat standen, beka­men eine “Treuhand­schaft” — was eine Fort­führung des Man­datssys­tems des Völker­bun­des war.

Artikel 80 der UNO erk­lärte, dass “nichts in der Charta [der UNO] dahinge­hend aus­gelegt wer­den darf …auf irgend eine Weise das Recht von jed­we­den Staaten oder Men­schen oder den Bedin­gun­gen von existieren­den inter­na­tionalen Instru­menten zu verän­dern.” Das hat das Recht der Juden, sich in Palästina niederzu­lassen, gesichert.



Gewalt in Palästina

Seit der Zeit der Etablierung des Man­dates für Palästina waren die ara­bis­chen Anfech­tun­gen des­sel­ben erhe­blich, und sie wur­den oft gewalt­tätig aus­ge­drückt. Dies trotz der Tat­sache, dass zur sel­ben Zeit wie das Man­dat für Palästina für das jüdis­che Heim­land, gle­ichzeitig auch Man­date für Syrien, den Libanon und Iraq etabliert wor­den sind, alle für ara­bis­che Bevölkerun­gen. Araber waren und sind belei­digt von der Präsenz eines jüdis­chen Staates.

Möglicher­weise am schmerzhaftesten war das Mas­saker von Hebron von 1929: Drei Tage lang gin­gen Araber auf eine mörderische Ran­dale in der Stadt, und töteten 67 Juden und zer­störten Eigen­tum. Danach war die zwei­theilig­ste Stadt der Juden zum ersten Mal seit hun­derten von Jahren juden­frei. (Danach haben Briten Juden davon abge­hal­ten, in der Stadt zu leben, weil sie sagten, sie kön­nten sie nicht beschützen.)

Mehr: 
http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/History/hebron29.html

Teilung Palästi­nas



1947 haben die Briten, die nicht länger in die Sit­u­a­tion involviert sein woll­ten, ihre Absicht erk­lärt, Mitte 1948 abzuziehen, und gaben das Man­dat an die UNO zurück. Eine UNO-Kommission beurteilte die Sache und Emp­fahl eine Teilung Palästi­nas in einen Staat für die Juden und einen Staat für die Araber, wobei Jerusalem zunächst noch unter inter­na­tionaler Ver­wal­tung ste­hen sollte.

Diese Empfehlung wurde der Gen­er­alver­samm­lung vorgelegt als Res­o­lu­tion 181, die am 29. Novem­ber 1947 angenom­men wurde mit 33 gegen 12 Stim­men und 10 Enthal­tun­gen. Die ara­bis­chen Natio­nen haben als Block dage­gen gestimmt.

Es ist wichtig, festzuhal­ten, dass Res­o­lu­tio­nen der UNO Vol­lver­samm­lung kein­er­lei Gewicht besitzen im inter­na­tionalen Recht. Diese Res­o­lu­tion war nur eine Empfehlung — sie war nicht bindend und hat das Man­dat für Palästina im inter­na­tionalen Gesetz nicht abgelöst.

Der Text der Res­o­lu­tion: 

http://www.yale.edu/lawweb/avalon/un/res181.htm

Juris­tisch hätte dieser Plan nur dann eine bindende Kraft entwick­eln kön­nen, wenn es eine Vere­in­barung zwis­chen zwei Parteien gewe­sen wäre, also den Juden und den Arabern in Palästina.


Jedoch, während die jüdis­che Bevölkerung Palästi­nas den Vorschlag akzep­tiert hat, tat das die ara­bis­che Bevölkerung nicht: sie haben die gesamte Res­o­lu­tion abgelehnt. Deshalb wurde der Teilungs­plan zurück­ge­zo­gen. 

Mehr hier: 
http://www.mythsandfacts.org/conflict/10/resolution-181.pdf

Auf keine Art und Weise kön­nen die Araber heute diese Res­o­lu­tion wieder ein­set­zen oder behaupten, die Juden hät­ten nur ein Recht auf das, was gemäss dieser zurück­ge­zo­ge­nen Res­o­lu­tion als jüdis­cher Staat definiert wor­den war.

Erk­lärung der Grün­dung des Staates Israel

Am 14. Mai 1948 (nach hebräis­cher Zeitrech­nung der 5. Iyar 5708) ver­sam­melte sich der Rat des jüdis­chen Volkes beim Museum von Tel Aviv und bestätigte eine Bekan­nt­machung, die die Etablierung des Staates Israel verkündigte.

Sie erk­lärte das natür­liche Recht des jüdis­chen Volkes, zu sein wie alle anderen Völker, und Selb­st­bes­tim­mung in seinem sou­verän­den Staat auszuüben, und gab die Etablierung eines jüdis­chen Staates namens “der Staat Israel” bekannt.

Siehe Text: 

Es ist wichtig, festzuhal­ten, dass die juris­tis­che Legit­im­ität von Israel nicht vom zurück­ge­zo­ge­nen Teilungs­plan abgeleitet wurde — obwohl der Staat in jenem Teil von Palästina gegrün­det wurde, den die Res­o­lu­tion 181 dem jüdis­chen Staat zugeteilt hatte.

Er wurde nach inter­na­tionalen Nor­men etabliert: Basierend auf einer Unab­hängigkeit­serk­lärung von seinem Volk und der Ein­set­zung einer ordentlichen Regierung inner­halb von Ter­ri­to­rium, das unter seiner sta­bilen Kon­trolle stand.

Jener Teil von Paläs­tine, auf dem Israel nicht aus­gerufen wurde, wurde zu unbeanspruchtem Man­dat­s­land. Nichts im inter­na­tionalen Recht hat den Sta­tus dieses Lan­des als Man­dat­s­land abgelöst.

Unab­hängigkeit­skrieg


Bin­nen eines Tages nach der Aus­ru­fung des Staates Israel ist er von den Staaten der ara­bis­chen Liga ange­grif­fen wor­den, mit der klaren, offen aus­ge­sproch­enen Absicht, den neuen Staat zu zerstören.

Als der Krieg 1949 endete, kon­trol­lierte Israel mehr Ter­ri­to­rium als zum Zeit­punkt der Unab­hängigkeit­serk­lärung. Ägypten kon­trol­lierte Gaza, und Jor­danien kon­trol­lierte Judäa und Samaria (das es in West­bank umtaufte). Der west­liche Teil von Jerusalem war in israelis­cher Hand, und der östliche Teil Jerusalems war in jor­danis­cher Hand.

Waffenstillstandsvereinbarungen wur­den zwis­chen Israel und den ara­bis­chen Staaten, die am Krieg beteiligt gewe­sen waren, unter­schrieben. Waffen-stillstandslinien — tem­poräre Waf­fen­still­stands­gren­zen— wur­den in diesen Vere­in­barun­gen definiert. Sie wer­den oft als Grüne Linie bezeichnet. 

Diese Waffenstillstands-Demarkationslinien haben keine per­ma­nente Grenze für Israel dargestellt. Die Vere­in­barung zwis­chen Israel und Jor­danien enthält diesen Satz: 

“Die Waffenstillstands-Demarkationslinien, die in dieser Vere­in­barung definiert sind, wur­den von den Parteien vere­in­bart ohne Präjudiz für zukün­ftige ter­ri­to­ri­ale Sied­lun­gen oder Staats­gren­zen…” 


Das ist aussergewöhn­lich wichtig, weil die PLO/PA behauptet, dass diese Lin­ien die “echten” Gren­zen seien und dass sich Israel auf diese Gren­zen zurückziezen müsse. Das ist schlicht nicht der Fall.

Sech­stagekrieg

Vom 5. Juni bis zum 10. Juni 1967 hat Israel einen Defen­sivkrieg gegen ara­bis­che Kräfte aus Ägypten, Syrien und Jor­danien ausgefochten.

Details hier: 


Als er vorüber war hatte Israel die Kon­trolle über ganz Jerusalem, das unter israelis­cher Sou­veränität vere­inigt wurde; über die Golan­höhen, auf die das israelis­che Zivil­recht ange­wandt wurde; den Sinai, der später als Teil des Friedensver­trages mit Ägypten zurück­gegeben wurde; Gaza, das beim Rück­zug 2005 zurück­gegeben wurde, sowie Judäa und Samaria.
242

Im Novem­ber 1967 ver­ab­schiedete der Sicher­heit­srat die Res­o­lu­tion 242, die sich mit der Sit­u­a­tion befasste.

Die Res­o­lu­tion ver­langte nicht von Israel, sich auf die Grüne Linie zurück­zuziehen. Stattdessen anerkan­nte sie das Recht von jedem Staat in der Region “im Frieden zu Leben inner­halb von sicheren und anerkan­nten Gren­zen, frei von Bedro­hun­gen oder Gewaltakten.”

Implizit hier war das Ver­ständ­nis, dass die Grüne Linie keine sichere Grenze war. Israel litt unter einem Man­gel an strate­gis­cher Tiefe inner­halb der Grü­nen Linie — an seiner schmal­sten Stelle nur neun Meilen breit — die zu Angrif­fen ein­lud und die Vertei­dung zu Kriegszeiten äusserst schwierig machte. (Deswe­gen nan­nte der israelis­che Staats­mann Abbab Eban die Grüne Linie die “Auschwitz-Grenze.”)

Deshalb rief die Res­o­lu­tion Israel dazu auf, sich aus “Gebi­eten, die im kür­zlichen Kon­flikt besetzt wur­den” zurück­zuziehen. “Ter­ri­to­rien”, nicht “die Ter­ri­to­rien” oder “alle Ter­ri­to­rien,” was den Rück­zug von *eini­gen aber nicht allen Bere­ichen von Judäa und Samaria meinte. Es gibt eine juris­tis­che Geschichte von lan­gen Debat­ten über diese Wort­wahl, auf­grund ihrer Wichtigkeit. Kein voller Rück­zug, weil das Israel keine sichere Gren­zen geben würde.

Die drei Ter­ri­to­rien, die im Defen­sivkrieg vom Juni 1967 erobert wur­den, waren die Ter­ri­to­rien, die als Golan­höhen bekannt sind, von Syrien — ein Abschnitt der Golan­höhen ist an Syrien zurück­gegeben worden. 

Die Ter­ri­to­rien, die als Judäa und Samaria oder West­bank bekannt sind, von Jordanien. Die Ter­ri­to­rien, die als Sinai bekannt sind, von Ägypten — voll­ständige Rück­gabe an Ägypten. 


Daher: 

ES GIBT KEINEN GRUND, IRGEND EINEN TEIL ZURÜCKZUGEBEN von Judäa und Samaria. 

Da die “Ter­ri­to­rien” > (plural), die Syrien und Ägypten gehören, zurück­gegeben wor­den sind, erfüllt das die legalen Verpflichtungen.) 


Wir sehen daher noch ein­mal, dass die Behaup­tung der PLO/PA, Israel “müsse” sich auf die Grüne Linie zurückziehen, auf keinen Tat­sachen gründet. 

Zu guter Letzt rief die Res­o­lu­tion zu “einer friedlichen und akzep­tierten Besied­lung in Übere­in­stim­mung mit den Pro­vi­sio­nen und Prinzip­ien in dieser Res­o­lu­tion” auf. Ins­beson­dere ver­langte sie Ver­hand­lun­gen zur Bes­tim­mung der finalen Gren­zen von Israel. 

Es gab keine Anforderung, dass sich Israel zurückziehen müsse, bevor es Ver­hand­lun­gen geben kann. Und diese Ver­hand­lun­gen wur­den nie geführt. Zur Zeit der Res­o­lu­tion nahm man an, dass die Ver­hand­lun­gen mit Jor­danien geführt wer­den wür­den. Heute hat sich die Sit­u­a­tion geändert. 


Detail­liert­ere Erk­lärun­gen und der Text der Res­o­lu­tion: 

“Beset­zung”

In der Res­o­lu­tion 242 gibt es nichts, was die Erstel­lung von Sied­lun­gen in Judäa und Samaria durch Israel ver­bi­eten würde. Da dieses Thema heute kri­tisch ist, müssen wir uns das etwas genauer anschauen:
Israel ist kein “Beset­zer” in Judäa und Samaria.

Das Wort “Beset­zer wird regelmäs­sig kol­portiert. Die PA/PLO hat die Idee von Israel als “Beset­zer” zum Mantra gemacht, und ein grosser Teil der Welt hat das akzep­tiert. Doch die Fak­ten sagen uns etwas anderes. Judäa und Samaria waren (und sind noch immer) unbeanspruchtes Man­dat­s­land, auf das Israel den stärk­sten Anspruch hat. Juris­tisch geschieht eine Beset­zung nur dann, wenn eine Nation in das Ter­ri­to­rium einer anderen Nation ein­dringt. Doch es gab keine nationale Sou­veränität in Judäa und Samaria vor 1967 — die jor­danis­che Präsenz war nicht legal.

http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/Belligerent+occupation

Es gibt starke juris­tis­che Präze­den­zfälle für den Anspruch, ein in einem Vertei­di­gungskrieg erobertes Land behal­ten zu können. Wie Steven Schwiebel, ehe­ma­liger Richter am inter­na­tionalen Strafgericht­shof, schrieb:“…die israelis­che Eroberung von ara­bis­chem und von Arabern gehal­tenem Ter­ri­to­rium war eine defen­sive, keine offen­sive Eroberung.
“…daraus folgt dass Änderun­gen der Waf­fen­still­stand­slin­ien von 1949 …legal sind …ob diese Änderun­gen, in Sekretär Roger’s Worten, ‘nicht-substantiellen Änderun­gen erforder­lich für die gegen­seit­ige Sicher­heit’ oder sub­stantiellere Änderun­gen — wie die Anerken­nung der Sou­veränität Israels über ganz Jerusalem.” 



Bei allem obi­gen sollte nicht vergessen wer­den, dass die Bere­iche hin­ter der Grü­nen Lin­ien, in Ost­jerusalem und in Judäa und Samaria, das Herz des jüdis­chen Erbes repräsen­tieren: Vom Tem­pel­berg; zu Hebron und den Höhlen von Mach­pelah, wo Matri­archen un Patri­archen begraben sind; bis Shilo, wohin das Taber­nakel gebracht wor­den war. Wie kön­nen Juden “Beset­zer” sein in ihrem ure­ige­nen his­torischen Land? 

Inter­na­tionales Recht

Die Leute haben den Ein­druck, dass “inter­na­tionales Recht” ein klar definierter Recht­skör­per ist. In Tat und Wahrheit, während einige inter­na­tionale Rechte in for­malen Doku­menten etabliert sind, so sind andere Aspekte im Fluss. Genau das ist der Fall bei “Beset­zung”. Es gibt eine Ten­denz, diesen Begriff poli­tisch aufzu­laden, sodass Israel immer wieder angeklagt wird, “inter­na­tionales Recht zu ver­let­zen.” Seien Sie äusserst vor­sichtig, wenn Sie das hören.

Und dann gibt es Angele­gen­heiten, in welchen “inter­na­tionales Recht” für Israel so inter­pretiert wird und für andere Län­der anders.


Ein faszinieren­des Beispiel hat mit der vierten Gen­fer Kon­ven­tion, Artikel 49(6) zu tun, die besagt, dass “die Besatzungs­macht nicht seine eigene zivile Bevölkerung oder Teile davon in das Ter­ri­to­rium deportieren oder trans­ferieren soll.” Vielle­icht haben Sie Ankla­gen gehört, dass Israel diesen Artikel ver­letzt auf­grund seiner “Siedler.”


Es gibt darauf zwei offen­sichtliche Antworten: Zunächst ist Israel kein Besatzer, und zweit­ens deportiert oder trans­feriert Israel nicht Teile seiner eige­nen Zivil­bevölkerung — die Men­schen gehen aus eigenem freien Willen dahin.


Eugene Kon­torovich jedoch forscht ger­ade für ein Papier und ent­deckt noch etwas anderes: Es gibt viele Beispiele von Umzü­gen von ziviler Bevölkerung in die beset­zten Gebi­ete. Jedoch, während inter­na­tionale Anwälte sagen, dass Israel der zivilen Migra­tion aktiv Wider­stand leis­ten muss, den Siedler keine Dien­ste leis­ten darf, usw., so ist unter anderen Umstän­den die Reak­tion viel ruhiger. Will heis­sen, die angenomme­nen Erfordernisse des “inter­na­tionalen Rechts” wer­den selek­tiv auf Israel angewendet.

http://www.volokh.com/2012/11/27/other-countries-settlements/

VERWANDTE THEMEN
Verträge von Oslo
Die Verträge von Oslo, ursprünglich von Shi­mon Peres, Yossi Beilin und anderen unter­stützt, grün­den auf der Annahme, die sich als ern­sthaft und gefährlich fehler­haft erwiesen hat, dass Frieden erre­icht wer­den kann zwis­chen Israel und der PLO, die als offizielle Repräsen­ta­tion des palästi­nen­sis­chen ara­bis­chen Volkes betra­chtet wurde. Am 13. Sep­tem­ber 1993 wurde eine Erk­lärung der Prinzip­ien unter­schrieben zwis­chen dem israelis­chen Min­is­ter­präsi­den­ten Yitzhak Rabin und Yas­sir Arafat, dem Vor­sitzen­den der PLO.


Die PLO hat diese Verträge nie richtig rat­i­fiziert, obwohl sie den Anschein davon zu erwecken ver­suchte. Noch wichtiger war, dass sich die PLO verpflichtet hat, jene Klauseln in ihrer Charta abzuän­dern, die die Zer­störung Israels fordern. Erneut wurde der Anschein davon zu erwecken ver­sucht — ein Komi­tee zur Ausar­beitung dieser Änderun­gen wurde gebildet — doch nichts ist geschehen. Die PLO-Charta von 1968, die die Zer­störung von Israel fordert, ist immer noch in Kraft.


Sie besagt, dass Palästina, wie durch das Man­dat definiert, unteil­bar ist und dass “bewaffneter Kampf der einzige Weg zur Befreiung Palästi­nas ist.”


Am 4. Mai 1994 wurde die erste Vere­in­barung unterze­ich­net, die einen begren­zten Rück­zug der israelis­chen Trup­pen aus Gaza und Jeri­cho vor­sah, und wo die PLO diese Bere­iche übernehmen sollte. Zu jen­der Zeit wurde die palästi­nen­sis­che Autonomiebe­hörde gegrün­det als inter­im­istis­che admin­is­tra­tive Autorität während einer Peri­ode von fünf Jahren.


Am 28. Sep­tem­ber 1995 wurde die inter­im­istis­che Vere­in­barung (genannt Oslo II) unterze­ich­net. Diese ver­langte weit­eren exten­siven Rück­zug aus wichti­gen ara­bis­chen Bevölkerungszen­tren, wobei die PA die Ver­ant­wor­tung übernehmen sollte. Drei Bere­iche wur­den definiert: (A), in dem die PA volle Kon­trolle hat, (B), in dem die PA zivile Kon­trolle hat und Israel die Ver­ant­wor­tung über die Sicher­heit beibehält, und ©, wo Israel weit­er­hin die gesamte Kon­trolle behält.


Alle jüdis­chen Sied­lun­gen in Judäa und Samaria sind im Bere­ich ©. Es gibt nichts in der inter­im­istis­chen Vere­in­barung, das die Etablierung oder Erweiterung von jüdis­chen Gemein­den in diesem Bere­ich ver­bi­etet oder einschränkt.


Gemäss den Osloer Verträ­gen müssen so genan­nte “Endstatus-Themen” mit­tels Ver­hand­lun­gen gelöst wer­den: Gren­zen von Israel, poten­tielle Aufteilung von Jerusalem, die Natur der paläsinensisch-arabischen Entität, usw.


Uni­lat­erale Aktio­nen, die eine Verän­derung der Grund­si­t­u­a­tion her­beiführen, wer­den als Bruch der Verträge beze­ich­net, die Ver­hand­lun­gen erfordern.


BITTE BEACHTEN SIE: Die Verträge von Oslo ver­lan­gen nicht aus­drück­lich die Bil­dung eines palästi­nen­sis­chen Staates, obwohl das die heutige Arbeit­san­nahme ist. Das Ziel, in der Erk­lärung der Prinzip­ien genannt, ist “Ver­hand­lun­gen …die zu einem dauer­haften Frieden führen auf­grund der Res­o­lu­tion 242 des Sicher­heit­srates…” (von 1967, oben disku­tiert.) Das soll­ten die Ver­hand­lun­gen sein, die let­z­tendlich die dauer­haften Gren­zen von Israel Rich­tung Osten fes­tle­gen soll­ten. Bis zu seinem Tod sprach Pre­mier­min­is­ter Yitzhak Rabin von einer Autonomie der palästi­nen­sis­chen Araber, die keine voll­ständige Eigen­staatlichkeit umfasste. Mit diesen Ver­hand­lun­gen sollte Frieden erre­icht werden.

Dekla­ra­tion der Prinzip­ien: 
Inter­im­istis­cher Vere­in­barung 


Ein­fach aus­ge­drückt han­delt es sich die mus­lim­is­che Nei­gung zu Falschaus­sagen oder Täuschun­gen unter bes­timmten Umstän­den. Dieses Ver­hal­ten ist nicht nur anerkannt, son­dern wird manch­mal von der Sharia (dem islamis­chen Gesetz) ver­langt, wenn es dem Islam zum Vorteil gere­icht oder Mus­lime schützt.


Siehe:

Die Tat­sache, dass palästi­nen­sis­che Araber Taqiyya prak­tizieren — was der islamis­che Gelehrte Ray­mond Ibri­him als Main­stream im Islam beze­ich­net, und …sehr vorherrschend in der islamis­chen Poli­tik — macht es Israel äusserst schwer, seinen Fall darzulegen.


Palästi­nen­sis­che Araber behaupten beispiel­sweise, dass sie die indi­gene Bevölkerung von Palästina sind, Abkom­men der Kanaan­iten oder anderer antiker Völker, während die Juden keine Geschichte hät­ten, die sie mit dem Land verbindet.


Die Real­ität ist, dass jene, die sich heute “Palästi­nenser” nen­nen, bis vor ein paar Jahrzehn­ten ganz ein­fach als Teil der ara­bis­chen Nation iden­ti­fiziert wur­den. In der Tat, vor der Grün­dung des mod­er­nen Staates Israel waren es die Juden, die als Palästi­nenser beze­ich­net wur­den, nicht die Araber.


Ganz ähn­lich sagen die palästi­nen­sis­chen Araber, dass die Juden auf “ihrem” Land seien und es ihnen zurück­geben müssten.


Die Real­ität ist, dass es nie einen palästi­nen­sis­chen Staat gab, auf diesem Land oder sonstwo. Es gibt keine Argu­mente dafür, es “ihr” Land zu nennen.


Weiter sagen die palästi­nen­sis­chen Araber, dass sie eine “Zweis­taaten­lö­sung” und friedlich neben Israel leben wollen, falls nur Israel sich auf seine “Gren­zen” der Grü­nen Linie zurückziehen würde.


Die Real­ität ist, dass die PLO (Palästi­nen­sis­che Befreiung­sor­gan­i­sa­tion) 1964 gegrün­det wurde, bevor Israel Judäa, Samaria und Gaza sicherte. Was die PLO zu “befreien” ver­suchte, war Israel inner­halb der Grü­nen Linie.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen