von Wilma Fricken
Bequem unliebsame Meinungen anschwärzen per Smartphone – Löschung folgt prompt, sofern die Urheber nicht links sind: So will es die anmaßende EUDas EU-Zensurmonster Digital Services Act (DSA) breitet seine Tentakel weiter über ganz Europa aus: Bis Jahresende müssen alle Mitgliedsstaaten „vertrauenswürdige Melder“, die berüchtigten “trusted flaggers”, benannt haben. Die Bundesregierung hat vor rund einem halben Jahr ausgerechnet die linksextreme Organisation “HateAid” mit dieser Spitzelaufgabe betraut; die erste Ernennung war bereits im Oktober 2024, noch unter der defekten Ampel-Regierung, erfolgt. Andere berüchtigte NGOs sind “ReSpect!” und die berüchtigte Stasi-NGO “HessenGegenHetze”, die eifrige Zuträger angeblicher Verstöße ans BKA und politische Staatsanwaltschaften sind. Die zuständige französische Behörde ARCOM hat bis September bereits acht “Melder” ernannt, weitere sollen hinzukommen. In Österreich gibt es bislang fünf, Belgien hat letzte Woche ein “Anti-Diskriminierungszentrum” als institutionelle Petzen nominiert. In Ungarn ist es – widerwillig, aber um die Form zu wahren, eine Stelle; Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Lettland, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien haben bislang noch keine
Die Meldestellen haben die ausdrückliche Befugnis, innerhalb der gesamten EU tätig zu werden und angebliche Fälle von “Hass und Hetz”, worunter auch Belieben willkürlich inkriminierte Meinungsäußerungen fallen, zu melden. Damit wird einmal mehr die Souveränität der Einzelstaaten ausgehöhlt. Als Vorwand dient – was sonst – die Bekämpfung „illegaler Inhalte wie Hassrede oder Desinformation“ – zwei völlig willkürliche, juristisch gar nicht definierbare Wieselworte und somit gerade keine objektivierbaren Tatbestände, mit deren vorgeblicher Bekämpfung massive Grundrechtseingriffe gerechtfertigt werden sollen.
Zensur auf Zuruf
Die “Trusted Flagger” melden als amtlich bestallte Denunzianten Inhalte, die angeblich unter diese Definitionen fallen, an die Plattform-Betreiber, die diese dann “bevorzugt” behandeln müssen – und natürlich gewolltermaßen mit Löschung, Sperrung und Zensur überreagieren , wenn sie keine drakonischen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes (!) in der EU riskieren wollen. Die von Brüssel erwünschte Wirkung zeigt sich bereits: In einem einzigen Quartal wurden 29 Millionen Online-Beiträge zensiert. Selbst wenn es noch so viele Gerichte gäbe, die diese inflationäre Flut von Fällen der blanken Zensur auf Zuruf einer eingehenden Überprüfung unterziehen und der Meinungsfreiheit so zur Durchsetzung verhelfen wollten: Bei dieser Anzahl wäre dies völlig vergeblich.
Genau diese Lawine von Denunziationen ist beabsichtigt: Niemand soll sich mehr sicher fühlen, im Netz zu posten, was er denkt und fühlt. Die Einschüchterung wirkt tief. Sämtliche “Trusted Flagger” sind in einer Datenbank der EU-Kommission verzeichnet; da diese von ihren jeweiligen Regierungen oder der EU als Auftraggeber massive öffentliche Gelder kassieren, ist der Markt umkämpft und die von wetteifernden linken NGOs umkämpften “Lizenzen zum Stummschalten” sind heiß begehrt.
Linksextreme Schlagseite
Eine monströsere Anmaßung und Fehlsteuerung durch die pervertierte Brüsseler Krake lässt sich schwer ausdenken; noch nie, selbst unter braunen und roten Diktatoren , wurde je eine so tiefgreifende massenhafte Meinungskontrolle umgesetzt. Und die EU zentralisiert diese Entwicklung weiter: Bis Ende 2025 will sie den Prozess zur Ernennung vereinheitlichen.
Natürlich ist es kein Zufall, dass nahezu all diese Meldestellen mindestens eine linke Schlagseite, in den meisten Fällen (wie in Deutschland) sogar eine klar freiheitsfeindliche bis linksextreme Ausrichtung haben. Konservativ-liberale Organisationen sucht man hier ganz vergeblich; doch selbst wenn es sie gäbe – das ganze Modell insgesamt ist völlig inakzeptabel. Es ist nicht die Aufgabe der Politik – und schon gar nicht einer demokratisch nicht legitimierten Superbehörde wie der EU-Kommission –, sich zum Meinungswächter und Schiedsrichter darüber aufzuwerfen, welche Online-Beiträge richtig oder falsch, zulässig oder verboten sind, zumal dies in den meisten Fällen gar nicht eindeutig feststellbar ist. Für Aussagedelikte existiert das nationale Strafrecht der Mitgliedstaaten – und mehr braucht es für die Ahndung realer Übertretungen nicht. Hier geht es jedoch um reine Meinungssteuerung.
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