Dienstag, 21. Dezember 2021

"Rassismus-Schande" beim Fussball versus Judenhass vor Gericht...

von Thomas Heck...

In Duisburg wurde wegen angeblichen Rassismus ein Drittliga-Spiel abgebrochen. Ein Fan brüllte von der Tribune "Du Affe kannst eh keine Ecken schießen". Unterdessen in Berlin vor Gericht. Dort gab es für einen syrischen Judenhasser eine... Verwarnung. Deutschland im Jahre 2021.

Rassismus-Schande um Aaron Opoku: Fan meinte mit „Affe“ angeblich anderen Spieler

Osnabrücks Aaron Opoku wurde beim Drittligaspiel in Duisburg von einem Fan rassistisch beleidigt


Tag eins nach der Schande von Duisburg.

Osnabrück-Profi Aaron Opoku (22) soll in der 33. Minute des Drittliga-Spiels von einem MSV-Fan rassistisch beleidigt worden sein.

BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.

► Was ist passiert?

Als Opoku Richtung Eckfahne geht, brüllt ein Fan in der fünften Reihe: „Du Affe kannst eh keine Ecken schießen!“ Schiri Nicolas Winter (29) unterbricht die Partie sofort. Nach 30 Minuten wird sie ganz abgebrochen!


► Wo ist Opoku aktuell?

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Nach dem Spiel fuhr er mit dem Zug von Osnabrück nach Hamburg. Sein Berater Jan Dreyer (39) holte ihn am Bahnhof ab. Jetzt ist Opoku bei seiner Familie.

► Wie geht es ihm?

Berater Dreyer zu BILD: „Aaron war extrem schockiert. Inzwischen wirkt er relativ gefasst. Er freut sich auf ein ruhiges Weihnachtsfest mit seiner Familie.“

► Was ist über den Fan bekannt?

Laut Polizei ist es ein 55-jähriger „bislang polizeilich unbekannter Mann“, der, nachdem er vernommen wurde, wieder nach Hause durfte.

Der Pöbler (blaue Mütze Mitte) diskutiert bei seinem Abgang mit weiteren Fans


► Was sagt die Polizei?

Sprecherin Jacqueline Grahl: „Der Beschuldigte gab zu, den ihm vorgeworfenen Satz gesagt zu haben. Er habe aber einen anderen Spieler, den mit der Nr. 3, gemeint.“ Dabei handelt es sich um Florian Kleinhansl (21), der zum Zeitpunkt des Vorfalls an der Eckfahne stand.

► Kann es sein, dass der Fan Kleinhansl und nicht Opoku meinte?

Unwahrscheinlich. Nach BILD-Informationen sollen der Fan und Opoku direkt miteinander kommuniziert haben.

► Gab es Affenlaute von der Tribüne?

Offen. Opoku selbst soll sie nicht gehört haben. Schiedsrichter-Assistent Florian Schneider (24) dagegen schon, wie Referee Winter bei MagentaSport sagte. Poilzei-Sprecherin Grahl: „Zu den Affenlauten ermitteln wir weiter.“

► Was droht dem Fan?

Eine Beleidigung kann eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

► Wie wird das Spiel gewertet?

Offen. Der DFB-Kontrollausschuss hat beide Vereine um eine Stellungnahme gebeten. Eine Entscheidung fällt wohl erst im neuen Jahr. Wahrscheinlich, dass das Spiel wiederholt wird. Dafür sprechen sich auch beide Klubs aus.

Duisburg-Präsident Ingo Wald (63): „Wir wünschen uns, dass der Fußball aus dieser Situation als Gewinner und nicht als Verlierer vom Platz geht. Deshalb halten wir ein Wiederholungsspiel im Sinne des Sports für die einzig richtige Entscheidung.“

Unterdessen in einem deutschen Gericht... Judenhasser zeigte im Gericht den Stinkefinger


Weil er ein Tatort-Foto vom Massaker an einer jüdischen Familie auf Facebook veröffentlichte, stand Montag ein Flüchtling aus Syrien vor Gericht.

Der Palästinenser hatte dem Bild ein rotes Herz-Emoji und auf Arabisch die Worte „gesegnetes Opferfest“ hinzugefügt. Als er den Gerichtssaal verließ, zeigte er frech den Stinkefinger!

Amtsgericht Tiergarten. Angeklagt: Musaab A. A. (24). Geboren in Syrien. Schule bis zur 11. Klasse. Sommer 2015 über den Westbalkan nach Europa. 31. Juli 2015 Asylantrag in Deutschland. Aufenthalt bis 15. Dezember 2019, subsidiärer Schutz.

Zwei Einträge im deutschen Strafregister. März 2019 ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung (gefährliche Körperverletzung, Nötigung). Dezember 2019 Geldstrafe für eine antiisraelische Schmiererei (Sachbeschädigung, 225 Euro).

Die Anklage wird von einem Oberstaatsanwalt der „Zentralstelle Hasskriminalität“ verlesen. Diese wurde im September 2020 eingerichtet, um „vorurteilsmotivierte Straftaten effektiver zu verfolgen“. Grund dafür ist, dass Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit immer wieder Motiv für die Begehung von Straftaten sind.

„Dies schädigt nicht nur die Betroffenen, sondern führt auch zu einer kollektiven Einschüchterung von Minderheiten im öffentlichen Raum“, heißt es dazu bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

Der Vorwurf gegen den Syrien-Flüchtling: Er habe Mord öffentlich gebilligt. Am 21. Juli 2017 veröffentlichte er auf seinem Facebook-Account ein Foto vom Massaker an einer jüdischen Siedlerfamilie im Westjordanland (drei Tote, ein Schwerverletzer). Der Täter – ein Palästinenser – wurde später verurteilt zu viermal lebenslanger Haft.

Als im Sommer 2019 Ermittlungen gegen den Angeklagten liefen, wurde sein Handy sichergestellt. Darin stießen die Kripobeamten auf den jetzt angeklagten Facebook-Eintrag von 2017.

Der Angeklagte schweigt. Seine Verteidigerin verlangt Freispruch.

Der Richter verurteilt ihn für die Billigung von Straftaten und die Störung des öffentlichen Friedens. Die Strafe: eine Verwarnung! „Das Foto zeigt einen blutgefluteten Küchenraum mit einem Schuh“, sagt der Richter. „Da sind Leute hingeschlachtet worden. Wer das als Opferfest bezeichnet, verhöhnt die Opfer.“

Die Verwarnung erfolgt nach Jugendstrafrecht, weil der Angeklagte zur Tatzeit 20 Jahre und drei Monate alt und noch nicht volljährig war.


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