Donnerstag, 11. Februar 2021

Zweites Impeachmentverfahren: Wir groß muss die Angst vor Trump sein?

von Sebastian Thormann...

Donald Trump soll nach seiner ausgelaufenen Amtszeit dennoch seines Amtes enthoben werden. Etwas konkret Illegales hat er nicht getan - die Erfolgsaussichten des Verfahrens sind minimal. 


Im Washington hat das zweite Impeachment-Verfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump begonnen. In den letzten Tagen seiner Präsidentschaft hatte das US-Repräsentantenhaus Anklage gegen Trump erhoben, das Verfahren im US-Senat, in dem über Verurteilung oder Freispruch entschieden wird, wurde nun unter Biden aufgenommen. Aber eine der wichtigsten Fragen zuerst lautet, ist das Verfahren überhaupt verfassungsgemäß?

Dazu muss man wissen, dass ein Amtsenthebungsverfahren in den USA ein explizit politischer Prozess ist, der keinerlei Einfluss auf eine strafrechtliche Verfolgung nach Amtsende hat. Aus einer Verurteilung im Senat folgt nur die Amtsenthebung und die Option der Ämtersperre auf Bundesebene. Eine Amtsenthebung eines Präsidenten, der das Amt bereits verlassen hat, ist natürlich vor allem symbolischer Natur, die Ämtersperre ist das einzige Element, das in diesem Fall tatsächlich eine reale Auswirkung hätte.

Die Verfassung selbst verliert kein Wort zum Impeachment ehemaliger Amtsträger, das Argument der Gegner ist damit simpel: Wenn es nicht in der Verfassung steht, geht es nicht. Der konservative Jurist John Yoo etwa argumentiert genau damit und verweist auch darauf, dass nun ein Senator dem Verfahren vorsitzt und nicht der Vorsitzende Richter des Supreme Court – wie für amtierende Präsidenten vorgeschrieben. An einer Stelle interpretieren die Impeachment-Befürworter damit “Präsident” in der Verfassung als ehemaliger Präsident, an anderer Stelle als amtierender Präsident.

Anhänger wie der konservative Ex-Staatsanwalt Andy McCarthy argumentieren hingegen, der Präsident könne sich nicht durch Rücktritt oder Amtsende aus der Verantwortung stehlen, insbesondere wenn die Anklage im Repräsentantenhaus bereits geschehen ist. Sie verweisen auf entsprechende Regelungen zum Impeachment ehemaliger Amtsträger in den US-Staaten vor Verabschiedung der US-Verfassung und der Tatsache, dass dies in der angelsächsischen Rechtspraxis gängig war, etwa im damals prominenten englischen Impeachment-Verfahren gegen den Ex-Generalgouverneur Britisch-Ostindiens, Warren Hastings. Ein solche Impeachment-Möglichkeit sei damit vorgesehen.

Im US-Senat stimmte nun eine Mehrheit dafür, dass Verfahren als verfassungsgemäß zu behandeln, neben den Demokraten auch sechs Republikaner. Jetzt dreht sich alles um den Anklagepunkt. Laut US-Verfassung kann ein Präsident wegen “Verrat, Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen” angeklagt werden. Letzteres wird ihm nun vorgeworfen. Das Hauptargument dreht sich darum, dass Trump den Mob seiner Anhänger, der das Kapitol stürmte, angestiftet hat.

Erfolg gilt als ausgeschlossen

Auch hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: Hat er mit seiner Rede am 6. Januar eine Straftat begangen? Auch wenn die Rede aggressiv war – freie Rede ist in den USA besonders geschützt. Und er hat nicht zu Gewalt aufgerufen.

Die Grundsatzentscheidung des Supreme Court im Fall Brandenburg gegen Ohio verlangt, zur strafrechtlichen Verfolgung müssten Äußerungen “darauf abzielen, unmittelbar bevorstehende gesetzlose Handlungen anzuregen oder hervorzurufen” und “wahrscheinlich sein, solche Handlungen anzuregen oder hervorzurufen”. Trump verwendete zwar aufgeladene Sprache, rief allerdings in der Rede explizit dazu auf, sich friedlich zu verhalten. Außerdem begannen einige Gewalttaten am Kapitol wohl schon, während Trump noch redete. Sicherlich hat er die Stimmung aufgeheizt. Dass er allerdings zu “unmittelbar bevorstehender” Gewalt aufrief und zusätzlich jedem klar war, dass die Äußerungen zu Gewalt führen würden, dürfte kaum nachzuweisen sein, schließlich schien auch kaum jemand mit der Gewalt gerechnet zu haben.


Da das Impeachment am Ende ein politisches Verfahren ist, könnte er theoretisch trotzdem verurteilt werden. Die Entscheidung liegt ganz bei den Senatoren, die als Geschworene agieren. Ihr Urteil kann nicht vom Supreme Court überprüft werden und nimmt kein strafrechtliches Urteil vorweg. Während die Anhänger des Impeachments hier argumentieren, in so einem Verfahren seien niedrigere Hürden als in einem strafrechtlichen Verfahren vor Gericht notwendig, halten dem die Gegner die Gefahr eines Präzedenzfalls zu Ungunsten der Meinungsfreiheit entgegen. Eines der wichtigsten Argumente der Anhänger ist es, dass sich der Kongress als Verfassungsorgan gegen Trumps mögliche Unterlassung, das Kapitol zu schützen, verteidigen muss. Ob Trump die Sicherheitsbehörden aber tatsächlich behinderte, wie gern behauptet wird, und was in der Befehlskette an dem Tag vorging, wurde bisher nicht öffentlich rekonstruiert, bleibt größtenteils im Dunkeln und wurde in der verabschiedeten Anklageschrift nicht behandelt.

Eine Verurteilung Trumps ist am Ende unwahrscheinlich. Bereits jetzt halten nur sechs Republikaner das Verfahren überhaupt für verfassungsgemäß, 17 von ihnen müssten aber für eine Verurteilung stimmen, die nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Das gilt als ausgeschlossen.

Beide Seiten wollen außerdem das Verfahren in wenigen Tagen über die Bühne bringen. Die Republikaner haben keine Lust sich noch ewig mit dem ehemaligen US-Präsidenten zu beschäftigen. Die Demokraten haben unzählige Nominierte für Ämter in Bidens Regierung, die noch auf eine Bestätigung des Senats warten. Am Ende wird Trump sich durch den Freispruch als Sieger präsentieren, und die Demokraten alle Republikaner, die mit Nein stimmen, als Trumps Büttel darstellen. Was die Senatoren von Trumps Verhalten am 6. Januar und dem rechtliche Rahmen auf der anderen Seite halten, wird am Ende kaum jemanden interessieren.





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