Donnerstag, 13. Februar 2020

Belastungen für die Krankenkassen entstehen durch Flüchtlinge und Asylbewerber nicht...

von Thomas Heck...

Was allerdings nur die halbe Wahrheit ist. Denn die Kosten für Arztbehandlung bei Flüchtlingen und Asylbewerbern werden durch die entsprechenden Sozialämter wiedererstattet, also kommt der Steuerzahler für die Kosten auf. Später erhalten die Krankenkassen einen Pauschalsatz, wenn der Asylbewerber Arbeitslosgengeld II erhält. 




Es ist ein Vorurteil, das besonders bei Migrationskritikern gerne verfängt: Zuwanderer belasten das deutsche Sozialsystem. Sie würden in den meisten Fällen zu den Geringverdienern gehören, dementsprechend klein sei ihr Anteil an Sozialbeiträgen, während sie die gleichen Kosten, zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), verursachen würden.

Neue Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK) zeichnen im Fall der gesetzlichen Krankenkassen jedoch ein gegensätzliches Bild, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Die TK errechnete auf Basis von Daten des Spitzenverbandes gesetzlicher Krankenversicherungen für den Zeitraum von 2013 bis 2019, dass rund 4,7 Millionen Zuwanderer neu ins GKV-System eingetreten sind.

Zuwanderer zahlen jährliche Beträge in Höhe von 17 Milliarden

Die Beiträge von sozialpflichtig beschäftigten Zuwanderern in den sogenannten Gesundheitsfond, aus dem die Mitgliedsbeiträge an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt werden, lagen laut der Untersuchung im vergangenen Jahr bei 16 bis 17 Milliarden Euro, was einem Gesamtanteil der Jahresbeiträge von etwa 8 Prozent entspricht.

Dem gegenüber stehen Kosten in Höhe von acht bis neun Milliarden Euro. Im Ergebnis sorgen Zuwanderer somit für jährliche Entlastungen des GKV-Systems von gut acht Milliarden Euro. Ohne Zuwanderung wären die Beträge der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland somit höher.

Weniger mitversicherte Familienangehörige sorgen für überproportionale Beiträge

Einen der Gründe für den Beitragsüberschuss vermutet TK-Finanzchef Thomas Thierhoff im Gespräch mit dem "Tagesspiegel"darin, „dass Zuwanderer weniger beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben und schon deshalb einen etwas überproportionalen Beitrag zur Finanzierung der GKV leisten".

In Deutschland besteht die Möglichkeit, Familienangehörige über die GKV mitzuversichern. Kinder können grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert werden. Befinden sie sich in einer Ausbildung kann der Versicherungsschutz sogar bis zum 25. Lebensjahr ausgeweitet werden.

Zudem könne man Zuwanderer aus EU-Mitgliedsstaaten pauschal nicht zur Gruppe der Geringverdiener zählen. Sie machen die Hälfte der Zuwanderer aus.

Deutschland vergibt die meisten Visa für Hochqualifizierte

Gleichzeitig stellt Deutschland ein attraktives Ziel für hochqualifizierte Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten dar. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 gelangten etwas mehr als 100.000 Migranten über das so genannte Blue-Card-Programm der EU nach Deutschland. Das Programm ist drauf ausgelegt, hochqualifizierte Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten nach Europa zu holen.

Die Bundesrepublik vergibt im europaweiten Vergleich die meisten solcher Arbeits-Visa. Das vorgeschriebene Mindest-Bruttogehalt lag im vergangenen Jahr bei 53.600 Euro. Dementsprechend hoch sind auch die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge der betroffenen Personen.

TK-Zahlen sind erwartbar und widerlegen dennoch ein Vorurteil

Aus Sicht der Gesundheitsökonomin Anke Walendzik von der Universität Duisburg zeichnen die Zahlen der TK ein völlig natürliches Bild des gesetzlichen Krankenkassensystems in Deutschland.

Im Gespräch mit FOCUS Online, geht die Wissenschaftlerin davon aus, dass viele der Zuwanderer durchschnittlich jünger sind als die übrigen Beitragszahler. Neben der geringeren Zahl an Familienversicherten und der Höhe des Einkommens ist das Alter der dritte große Faktor, der über eine verhältnismäßige Mehrbelastung von Beitragszahlern entscheidet. Denn: Wer jünger ist, wird auch seltener krank, verursacht also auch geringer Kosten für das GKV-System.

Somit zeigen die Zahlen der TK wenig Überraschendes. Zur Entkräftung pauschaler Vorurteile eignen sie sich dennoch.

Geflüchtete und Asylbewerber werden nicht von der TK erfasst

Geflüchtete und Asylbewerber werden von den Daten übrigens nicht erfasst - für die Erhebung der TK besitzen sie allerdings auch keine Relevanz. Behandlungskosten für Asylbewerber werden den Kassen durch die entsprechenden Sozialämter wiedererstattet. Geflüchtete, die nach 18 Monaten noch ohne Job sind, fallen unter das Arbeitslosengeld II. Wie für jeden Empfänger beträgt die Pauschale zur Krankenversicherung 100 Euro und wird von Bund gestellt. Die Höhe der Pauschale wurde von Experten in der Vergangenheit immer wieder als zu niedrig kritisiert.

Belastungen für die Krankenkassen entstehen durch Flüchtlinge und Asylbewerber somit nicht.






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