Freitag, 26. Januar 2018

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit... auch der Bürger...

von Thomas Heck...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn der Heck Ticker mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einleitet, wird es staatstragend. Und dennoch wird auch dieser Artikel Wellen der Empörung hervorrufen, Hassmails werden die Server verstopfen, Facebook-Sperren werden drohen. Der Vorwurf: Hetze. Um diesem Vorwurf bereits im Vorfeld zu entkräften, bekennen wir uns hier und jetzt ganz klar und ohne Einschränkung zum deutschen Grundgesetz und zum Rechtsstaat. Und auch wenn wir jeglicher Gewalt ablehnen, darf auch uns einmal das Messer in der Tasche aufgehen.

So wie bei diesem Fall einer vermeintlichen Ungleichbehandlung. Man stelle sich vor, Sie oder ich würden in einen Douglas-Shop gehen, Mitarbeiter beschimpfen und bespucken, mit dem Tode bedrohen. Das Ganze trotz eines bestehenden Hausverbots. Dann randalieren Sie, zerschlagen einen Spiegel, reissen Verkaufsständer um, reissen Regale herunter, verursachen einen Schaden von mehreren tausend Euro. Eine Mitarbeiter wird von Ihnen verletzt. Erst die Polizei kann Sie überwältigen und verbringt Sie zur Wache. Nach der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wird Ihnen ein Platzverweis erteilt und Sie werden, bitte aufmerken, wegen fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuss gesetzt.

Spontan würde doch jeder sagen, unmöglich. Insbesondere, dass Sie wieder auf den freien Fuss gesetzt werden, versteht keiner. Doch Untersuchungshaft kann nur in ganz engem Rahmen erfolgen und Untersuchungshaft ist keine Strafe und kann nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet werden. Das sagt §112 der Zivilprozeßordnung:

§ 112
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
aBeweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
bauf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
candere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

Dies führt zu kuriosen Fällen und vermeintlichen Fällen, wenn der Vergewaltiger, der Totschläger auf freiem Fuss auf seinen Prozeß wartet, während der der Vater von Steffi Graf wegen Steuerhinterziehung über 1 Jahr in Untersuchungshaft saß.

Wir erkennen hier die Grenzen des Rechtsstaates, wir erkennen aber auch, dass Recht und Gesetz mit Gerechtigkeit wenig zu tun hat. So lesen wir im FOCUS:

Mann (19) bespuckt „Douglas“-Mitarbeiter und zerlegt den Laden


Schock für die Angestellten der Parfümerie „Douglas“ im Kölner Hauptbahnhof.

Ein guineischer Staatsangehöriger ist in dem Geschäft völlig ausgeflippt und hat eine Mitarbeiterin verletzt. Er drohte: „Ich steche dich ab“

Der 19-Jährige, dem bereits im Dezember ein Hausverbot erteilt worden war, betrat am Mittwoch gegen 15.30 Uhr das Geschäft. Eine Angestellte erkannte ihn sofort und informierte den Ladendetektiv am Eingang, der den Chaot schließlich ansprach.

Doch statt den Laden zu verlassen, legte er sofort mit übelsten Beschimpfungen los: „Ich steche dich ab. Ich weiß, wo du zur Schule gehst, du Hurensohn!“

Der Chaot riss Regale und Ständer um

Auf Beschwichtigungen seitens des Personals ließ er sich nicht ein. Eine Douglas-Mitarbeiterin zum EXPRESS: „Wir waren total geschockt, wie aggressiv der Mann war. Der hatte sich einfach nicht mehr unter Kontrolle.“

Der 19-Jährige schlug schließlich um sich. Er zerstörte einen Spiegel, riss Regale runter und warf Verkaufsständer um.

Mitarbeiterin wurde verletzt

Dabei zerstörte er Waren im Wert von einigen Tausend Euro, so die vorläufige Bilanz. Eine Mitarbeiterin wurde dabei so stark verletzt, dass sie Prellungen am Fuß sowie Arm erlitt und sich am selben Tag noch in ärztliche Behandlung begeben musste.

Von Bundespolizei überwältigt

Schließllich spuckte der polizeilich bekannte Straftäter der Schichtleiterin und dem Ladendetektiv ins Gesicht. Erst den Beamten der Bundespolizei gelang es, den Randalierer zu überwältigen.

Sie legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur Wache. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch ein.

Platzverweis, aber auf freiem Fuß

Aufgrund fehlender Haftgründe wurde der 19-Jährige mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof entlassen. Ob er sich daran hält, bleibt abzuwarten. Die Angestellten in der Parfümerie haben große Angst, dass er erneut auftauchen könnte.

Warum hier keine Untersuchungshaft angeordnet wurde, muss der Haftrichter erklären. Fluchtgefahr besteht sicher nicht, wovor soll der Mann aus Guinea auch fliehen? Vor der scharfen Justiz? Hier wird wahrscheinlich erst was passieren müssen, ehe die Justiz eingreift. Vermutlich wird der Mann erst mit einem Messer einen Mitarbeiter angreifen und verletzten müssen, ehe Untersuchungshaft angeordnet werden würde. 

Wir erkennen hier, dass sich die Justiz, dass sich der Staat auf die neuen Mitbürger wird einstellen müssen. Denn wie soll jemals ein Integration gelingen, wenn der Staat signalisiert, dass hier alles erlaubt ist? Ich versuche mir gerade vorzustellen, der 19-jährige Flüchtling erzählt zu Hause von seinem Douglas-Besuch in Deutschland. In Guinea wäre er vermutlich von der Polizei verprügelt worden, ob er was getan hätte oder nicht. Die Anwendung unserer Gesetz und Übertragung auf Menschen mit einer Sozialisation aus den brutalsten Gesellschaften dieses Planeten wird auf Dauer nicht funktionieren. Wie soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden, wenn selbst die schärfsten Sanktionen des deutschen Rechtsstaates bei den Tätern im schlimmsten Fall ein müdes Lächeln hervorrufen? Und wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn Sie für illegales Angeln härter sanktioniert werden, als für illegalen Grenzübetritt? Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn der deutsche ALG II-Empfänger mit Leistungskürzungen belangt wird, wenn er betrügt, während illegale Migranten unter mehreren Identitäten Leistungen erschleichen und im schlimmsten Fall mit Bewährungsstrafen davon kommen?

Deutschland kommt also gar nicht darum herum, den Zugang zu diesem Land beschränken zu müssen. Wir wollen diese Menschen hier nicht haben und wir stehen damit nicht alleine. Es steht und fällt alles mit dem regulierten Zugang zu unserem Land. Doch solange Merkel sich weiterhin weigert, unsere Grenzen zu sichern, sie weiterhin die halbe Welt nach Deutschland einlädt, mit Taten und, wie zuletzt beim Weltwirtschaftsgipfel in Davos, mit Worten, werden Vorfälle wie der geschilderte in Köln weiterhin Tagesordnung sein. Doch das Grundgesetz gilt auch für deutsche Bürger oder, wie Merkel sagen würde, die die schon länger hier leben.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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