Sonntag, 28. Januar 2018

Vor dem Gesetz sind eben nicht alle Menschen gleich.

von Thomas Heck...

Über eine Ungleichbehandlung bei Gerichtsurteilen bei Straftaten von Flüchtlingen gegenüber vergleichbaren Straftaten deutscher Bürger haben wir uns desöfteren beklagt. Hier ein weiterer Fall. Weil er einen gefälschten Führerschein genutzt hat, hat das Landgericht Osnabrück jetzt einen 40-jährigen syrischen Flüchtling zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Damit hob die Kammer das Urteil des Amtsgerichts auf, das den Angeklagten in erster Instanz freigesprochen hatte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.


Der Angeklagte lebt seit Oktober 2014 mit seiner Familie in Deutschland. Zuvor habe er vor den Folgen des syrischen Bürgerkriegs im Nachbarland Libanon Schutz gesucht, wo er, wie er sagte, einen Monat vor seiner Ausreise nach Deutschland einen Onkel gebeten habe, seinen abgelaufenen Führerschein bei der zuständigen Behörde in Damaskus zu verlängern. Obwohl die Verwaltungsgebühr für eine Neuausstellung eines Führerscheins nach Angaben des Angeklagten umgerechnet 50 Euro beträgt, habe er dem Verwandten neben einigen Blankounterschriften 200 Dollar mit auf den Weg gegeben. Er begründete das vor Gericht mit Reisekosten. „Keiner aus der eigenen Familie würde das umsonst tun“, erklärte der Syrer.

Ein Jahr später erhielt er den Führerschein. Im Oktober 2016 beantragte er die Umschreibung bei der Führerscheinstelle der Stadt Osnabrück – zunächst mit Erfolg: Erforderlich war seinerzeit lediglich ein erfolgreich bestandener Sehtest sowie durch den Führerschein ausgewiesene Fahrkenntnisse.

Doch dann wurde bekannt, dass eine Vielzahl von gefälschten Führerscheinen bei den Behörden zur Umschreibung eingereicht worden waren. Der Führerschein des Angeklagten wurde einer nachträglichen Prüfung unterzogen und die Fälschung unter 15-facher Vergrößerung schnell offenkundig: „Der Führerschein weicht komplett von der Druckart des Originals ab“, erklärte der als Zeuge geladene Sachverständige, der bei der Polizei Osnabrück für Dokumentenprüfung zuständig ist. Unter den bei der Stadt Osnabrück vorgelegten Führerscheinen hätten sich in dieser Zeit 80 Prozent als Fälschungen entpuppt. Weiteres Indiz, das in diesem Fall für eine Fälschung spricht: Der Angeklagte hatte den Onkel im September 2014 beauftragt, die Ausstellung datierte jedoch auf das Jahr 2013. „Ich habe mir das nicht richtig angeschaut, nicht richtig aufgepasst“, erklärte der Syrer.

Auf die Anregung der Vorsitzenden Richterin, das Verfahren einzustellen, schließlich hatte der Angeklagte durchaus mal einen Führerschein besessen, wollte die Staatsanwaltschaft nicht eingehen. „Wir haben es hier im Moment mit einer Flut von Verfahren um gefälschte Ausweispapieren zu tun. Wir möchten hier eine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen.“ 

Der Angeklagte habe sehr genau gewusst, dass der Führerschein gefälscht ist. Dass er einen Mittelsmann für 200 Dollar beauftragt hat, obwohl die Verwaltungsgebühr weitaus geringer ist, sei ein ebenso deutlicher Hinweis wie das vordatierte Ausstellungsdatum.

Nach Auffassung des Verteidigers könne seinem Mandanten kein Vorsatz nachgewiesen werden. Lediglich billigend eine Fälschung in Kauf zu nehmen, also sie nur für möglich zu halten, reiche nicht für eine Verurteilung aus. Auch der Profi habe schließlich den Führerschein mit einer Lupe betrachten müssen, um die Unechtheit zu erkennen.

Das Gericht schloss sich den Argumenten der Staatsanwaltschaft an. Sowohl das falsche Ausstellungsdatum als auch die optische Abweichung des Führerscheins vom Original hätten dem Angeklagten deutliche Hinweise sein müssen. Zu seinen Gunsten wurde seine schwierige fluchtbedingte Lebenssituation berücksichtigt und dass er grundsätzlich berechtigt gewesen ist, einen Führerschein zu beantragen. Das Gericht minderte daher die vom Staatsanwalt beantragte Tagessatzhöhe von 50 Euro auf 25 Euro ab. Mit der ganzen Milde des Gesetzes und mit dem Fingerzeig für den Angeklagten, so weiterzumachen.

Die Verteidigung hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Urteil ist ihr zu hart. Oder liegt es eher daran, dass er auch noch in der Revision Geld verdienen möchte? Denn wir sollten nicht übersehen, der Syrer kassiert Prozeßkostenbeihilfe, der Staat zahlt also auch der rechtliche Vertretung. Man versuche sich vorzustellen, wie dieser Prozeß für einen Deutschen ausgegangen wäre. Denn vor dem Gesetz sind eben nicht alle Menschen gleich.

1 Kommentar:

  1. Seit wann kann man einen syrischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen? Oder ist das nur möglich, wenn man "Flüchtling" ist? Meine Frau kommt aus Kenia, ist ganz legal eingereist und muss den deutschen Führerschein komplett neu erwerben - nach Bedingungen, die für Syrien genauso gelten (müssten).
    Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr.

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