Donnerstag, 11. November 2021

Gruppenvergewaltigung, doch Polizei ermittelt wegen Veröffentlichung von Fotos der Täter...

von Thomas Heck...

Nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark sind auf verschiedenen Instagram-Accounts Fotos von einigen der insgesamt zwölf Tatverdächtigen veröffentlicht worden. Die Polizei ermittelt. In einer Online-Petition wird zudem die „Veröffentlichung der Gesichter der Täter“ gefordert. Für die WELT ein ungeheuerlicher Vorgang. Nicht die Gruppenvergewaltigung steht am Pranger, bei der das Mädchen 2 ½ Stunden der perversen Gewalt von 12 Schmutzlappen ausgesetzt war, sondern die Veröffentlichung der Fotos... eine widerliche Täter-Opfer-Umkehr. Es bleibt zu hoffen, dass den Vergewaltigern nicht auch noch Schadenersatzansprüche erwachsen...


Nach der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark sollen die Namen und Gesichter mehrerer der insgesamt zwölf Tatverdächtigen im Internet verbreitet worden sein. Das berichtet die „Hamburger Morgenpost“. Insgesamt sollen auf einem Instagram-Account die Fotos von sieben Tatverdächtigen veröffentlicht worden sein – eine Art Online-Pranger.

Eine Polizeisprecherin bestätigte den Vorfall und erklärte, es seien Ermittlungen wegen des Straftatbestands der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ eingeleitet worden. Mittlerweile seien die Fotos der Tatverdächtigen über verschiedenen Accounts wiedergegeben worden.

Unabhängig davon wurde auf der Webseite change.org zudem eine Online-Petition gestartet, in der „ein sofortiges Verfahren, die Veröffentlichung der Gesichter der Täter“ gefordert wird. Bis zum Dienstagmittag hatten sich mehr als 9000 Menschen der Petition angeschlossen.

In der Petition wurde zudem die Kündigung eines der Tatverdächtigen gefordert, der erst im August dieses Jahres eine Ausbildung bei der Hamburger Lebenshilfe, einem Selbsthilfeverband für Menschen mit geistiger Behinderung, begonnen hatte.

Der oder die Verfasser der Online-Petition erklärten: „Solche Menschen dürfen nicht die Freiheit schmecken, wenn sie diese einem jungen Menschen für immer genommen haben.“

Die Gruppenvergewaltigung geschah bereits im September vergangenen Jahres im Hamburger Stadtpark. Mitte vergangener Woche war bekannt geworden, dass die Polizei zwölf Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 20 Jahren ermittelt hatte.

Sie sollen die betrunkene und orientierungslose 15-Jährige im Stadtpark in ein Gebüsch gezerrt und sexuell missbraucht haben. Nach Informationen des „Hamburger Abendblatts“ sollen neun Verdächtigen Spermaspuren nachgewiesen worden sein, nachdem von allen Beschuldigten DNA-Proben genommen wurden.

Im Zuge der Ermittlungen waren die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und dabei auch Mobiltelefone sichergestellt worden, weil die Tat mit einem Smartphone gefilmt worden sein soll.

Die Ermittlungen seien weitgehend abgeschlossen, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Erste Staatsanwältin Liddy Oechtering. Die Verteidiger hätten derzeit Akteneinsicht. Ob gegen alle Tatverdächtigen Anklage erhoben werde und wegen welcher Tatvorwürfe, könne derzeit nicht prognostiziert werden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Einer der Beschuldigten habe zwischenzeitlich auch in Untersuchungshaft gesessen. Er sei aber nach kurzer Zeit entlassen worden. Die Ermittlungen führt die zur Aufklärung von Sexualdelikten zuständige Fachabteilung (LKA 42) im Hamburger Landeskriminalamt.

„Schockiert über den geschilderten Tathergang“

Das Unternehmen Lebenshilfe reagierte auf die Beschuldigungen, die sich gegen einen ihrer Auszubildenden richten. „Zuerst einmal möchten wir betonen, dass all unsere Gedanken beim Opfer dieser scheußlichen Tat sind“, hieß es in einer Pressemitteilung. „Wir waren schockiert über den geschilderten Tathergang wie auch darüber, dass einer unserer Mitarbeiter daran möglicherweise beteiligt sein könnte.“

Man habe umgehend das persönliche Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter gesucht und diesen mit sofortiger Wirkung für den Zeitraum der laufenden Ermittlungen von der Arbeit freigestellt. „Sollten sich die Tatvorwürfe bestätigen, werden wir umgehend entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen“, hieß es.




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