Donnerstag, 3. Juni 2021

Baerbocks siebenter Fehler...

von Thomas Heck...

Wer eine Vita nachmacht oder verfälscht oder eine nachgemachte oder verfälschte Vita sich verschafft und in Umlauf bringt, wird mit Nichbeachtung nicht unter 10 Jahre und Nichtwahl bestraft... 

Was bei Politikern anderer Parteien unweigerlich zu Rücktritt, sozialer Ächtung und wirtschaftlicher Vernichtung geführt hätte, perlt an Annalena Baerbock weitestgehend ab wie Wasser von Teflon. Sollte sie jemals Kanzlerin werden, die Bezeichnungen Teflon-Kanzlerin wäre nahezu Programm und Pflicht. Wobei auch Lügenkanzlerin stimmig und passend wäre. Sowas kann nicht Kanzlerin werden. Sowas darf nicht Kanzlerin werden.



Das sind ihre Vergehen und wir thematisieren gar nicht die sonstigen dümmlichen Aussagen, derer es viele gibt:

1) Vor der aktuellen Berichterstattung gab es offenbar kein aktives Vorgehen gegen die mehrfache Falschzuschreibung eines Bachelors.

2) Wiederholte Falschangaben der Studienfächer an der Universität Hamburg – schon Jahre vor der aktuellen Berichterstattung nachweisbar.

3) Vor der aktuellen Berichterstattung keine Angabe des Abschlusses der Politikwissenschaft in Hamburg nur mit einem Vordiplom. 

4) Änderung von „wissenschaftl. Mitarbeiterin“ in „Trainee“.

5) Irreführende Angabe über den Doktorandenstatus, die ein weiterhin aktuelles Promotionsvorhaben suggeriert, obwohl das Promotionsstudium bereits 2015 mit Abbruch und unabgeschlossen beendet wurde.

6) Zweifelhafte Verwendung des Begriffs „Völkerrechtlerin“ bei jemandem, der nach deutschem Verständnis allenfalls Politologin ist, zumindest aber keine Juristin.

7) Und nun auch noch die von der KMK ausdrücklich untersagte falsche Titelführung des „LL.M.“

Sieben Mosaikstücke, separiert betrachtet eher harmlos, und die separierte Betrachtung war auch Gegenstand der bisherigen Baerbock-Verteidiger.


Und das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht... ab wann darf man Annalena Baerbock eigentlich mit Fug und Recht eine Hochstaplerin nennen?


 

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