Samstag, 19. Juni 2021

Eine ganze Hundertschaft verletzt... nicht eine Identitätsfeststellung...

von Thomas Heck...

Massive Angriffe auf die Polizei, brennende Barrikaden, brennende Autos, teilweise Mordversuche. Eine ganze Hundertschaft der Polizei wurde verletzt und dennoch wurde bei der "Brandschutzbegehung" nicht eine einzige Identitätsfeststellung vorgenommen. Feiger agieren die Beamten sonst nur bei arabischen Clans, während sie bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen groß aufmarschiert. "Man wollte nicht weiter eskalieren", heisst es seitens der Berliner Polizei. Es wirkt die Anweisung des rot-rot-grün-versifften Berliner Senats, die auch keine linksextreme Gewalt gesehen haben wollen. Dit jeht nur in Berlin... jetzt droht ein Dieselfahrverbot.


Die Anwälte der Hauseigentümerin der Rigaer Straße 94 sind ungehalten über die Berliner Polizei und den Senat. Bei der Brandschutz-Begehung in der Linksradikalen-Hochburg am Donnerstag und dem damit verbundenen Polizeieinsatz wäre es nach Auffassung der Rechtsanwälte Markus Bernau und Alexander von Aretin gesetzlich zwingend geboten gewesen, die Personalien der Anwesenden aufzunehmen. Darauf hat die Polizei jedoch verzichtet.

Bernau und von Aretin vermuten, dass der Senat der Polizei aufgegeben habe, auf Identitätsfeststellungen zu verzichten, um so zu deeskalieren. Denn bereits in den Tagen zuvor hatte die linksautonome Szene zu Krawallen aufgerufen und zahlreiche Sachbeschädigungen wie Autobrandstiftungen begangen.


„Wir hatten Strafantrag wegen Haufriedensbruch gestellt“, sagte Bernau der Berliner Zeitung. „Dazu kommen Straftaten wie schwerer Landfriedensbruch und Körperverletzung. 61 Polizisten wurden durch die Linksextremisten verletzt, zwei davon sogar schwer. Deshalb ist es ein Skandal, dass nicht die Personalien der Leute in dem Haus, insbesondere der Besetzer, überprüft wurden.“

Nur vier oder fünf legale Mietverträge

Bereits während des Einsatzes am Donnerstag erklärte die Polizei, nur dann die Identität von in dem Haus angetroffenen Personen festzustellen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass diese eine Straftat begangen hätten. 

„Diese Anhaltspunkte gab es“, sagt Bernau. „Die Polizei hatte von uns eine Liste der Wohnungen bekommen, die nachweislich besetzt sind. Wir baten um Feststellung der Personalien der Besetzer. Am Donnerstag wäre die Chance dafür gewesen, als das Haus weit offen stand. „Wir können die Leute nur auf Räumung der Wohnung verklagen, wenn wir auch wissen, wer da wohnt.“

Im Vorderhaus gibt es vier oder fünf legale Mietverträge. Hinzu kommen im Seiten- und im Hinterhaus 14 Wohnungen, für die es Mietverträge aus dem Anfang der Neunzigerjahre gab. Die letzten Mieter sind aber in den 1990er-Jahren ausgezogen. Die Verträge hierfür wurden im letzten Monat durch den Eigentümer gekündigt.

Polizei: Keine rechtliche Handhabe

Für die Brandschutzbegehung sicherte die Polizei in dem Haus alle öffentlichen Bereiche wie etwa den Hausflur. Die Bewohner hielten sich in den Wohnungen auf und warteten auf den Brandsachverständigen, der als Einziger das Recht hatte, die Wohnungen zu betreten. „Es gab aber keine rechtliche Handhabe für uns, in die Wohnungen zu gehen und dort die Identitäten von Personen zu überprüfen“, sagt Polizeisprecherin Anja Dierschke. Die Handhabe hätte es nach ihren Worten nur gegeben, wenn der Sachverständige in einer Wohnung bedroht worden wäre oder wenn die Polizisten durch den Türspalt einen der Verdächtigen wiedererkannt hätten, die am Mittwoch und Donnerstag die Polizei angegriffen haben. Und so kam es laut Dierschke am Donnerstag zu keiner einzigen Identitätsfeststellung.

Die Bilanz der beiden Krawalltage: 16 Freiheitsentziehungen und 34 Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen versuchten Totschlags, tätlichen Angriffs und gefährlicher Körperverletzung. Gegen einen Steinewerfer vom Mittwoch wurde bereits Haftbefehl erlassen.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) befand deshalb am Freitag, dass sich der Rechtsstaat durchgesetzt habe. Er empfahl „jedem, der mit markigen Sprüchen um Aufmerksamkeit heischt“, zuerst einen Blick in die Gesetzbücher. „Mit der Ramme rein ins Haus und alle rausholen, klingt in manchen Ohren vielleicht verlockend, ist aber fern ab jeder Realität und würde vor keinem Gericht dieses Landes Bestand haben“, so Geisel, der den Ball an den Hauseigentümer zurückspielte: 

„Der Schlüssel zum Erfolg liegt beim Eigentümer. Wenn er das teilbesetzte Haus räumen lassen will, was ich unterstütze, muss er dies vor Gericht durchbringen. Hat er einen entsprechenden Räumungstitel, wird die Polizei in Amtshilfe tätig. So wie es zuletzt in der Liebigstraße 34 auch geschehen ist.“

Sogar Rauchmelder an der Decke

Das würden Bernau und von Aretin ja gern. Aber dann müssten sie wissen, gegen welche Personen sich der Räumungstitel richten muss. Doch die Identitätsfeststellungen blieben aus.

Wie berichtet, konnte der Brandschutzgutachter in dem Haus keine gravierenden Mängel feststellen, die ein sofortiges Handeln nötig gemacht hätten. Die Bewohner hatten Zeit, sich auf die Begehung vorzubereiten. Sogar Rauchmelder sollen ordnungsgemäß an den Decken angebracht worden sein. 

Der Brandschutzgutachter wird jetzt sein Protokoll erstellen und der Bauaufsicht des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg übergeben. Die Bauaufsicht unter der Leitung des grünen Baustadtrates, der die Begehung lange versucht hatte zu verhindern, muss dann über eventuelle Auflagen entscheiden. Das Dauerdrama um die „Rigaer 94“ wird sich also weiter hinziehen.







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