Freitag, 21. Juli 2017

"Sie (26) hat mich (82) wegen meines Körpers geheiratet..."

von Thomas Heck...

Wo die Liebe hinfällt... Seit zwei Jahren ist der 82jährige Leon Campen mit der 26jährigen Filippina Amy verheiratet. Doch sie darf nicht nach Deutschland. Jetzt verklagt er das Auswärtige Amt. Es war Liebe auf den ersten Klick! Pensionär Leon Campen lernte Amy im Dating-Portal „Filipinocupid.com“ kennen. Er besuchte sie auf den Philippinen. Nach zehn Monaten waren alle nötigen Papiere in der deutschen Botschaft eingereicht, die Hochzeitsparty stieg kurz darauf im Nobel-Hotel Shangri-La in Manila.

Fast zwei Jahre hält die Ehe nun schon. Doch Verkehr hat das Paar nur per Computer! Amy bekommt trotz Hochzeit kein Visum für Deutschland! Die Ausländerbehörde in Campens Heimat Heinsberg (NRW) und die deutsche Botschaft in Manila behaupten, die Beziehung sei eine Schein-Ehe. „Stimmt nicht“, sagt der frühere Lehrer.

Am Donnerstag zog er vor das Berliner Verwaltungsgericht, verklagte das Auswärtige Amt – stellvertretend für die deutsche Botschaft. Campen will erreichen, dass die Botschaft Amy eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erteilt.

Das Hochzeitsfoto von Leon und Amy, aufgenommen am 30. November 2015 in Manila. Die Kinder sind Verwandte der Braut (Foto: Privat)

Als Beweis für die Ernsthaftigkeit der Beziehung legte er Liebesbriefe von ihm und Amy vor – 3000 DIN-A4-Seiten! Täglich sprechen beide eine Stunde via Skype. Amy hat sogar schon Deutsch gelernt. Viermal besuchte Campen seine große Liebe inzwischen auf den Philippinen. Aber dort zu leben – das kann er sich nicht vorstellen. „Ich unterstütze sie mit 600 Euro jeden Monat“, sagt der Rentner. „Schließlich ist sie meine Ehefrau.“

Hand aufs Herz, spielt der Altersunterschied – immerhin 56 Jahre – für Sie beide wirklich gar keine Rolle? „Nein, auf den Philippinen ist das absolut kein Thema“, sagt Campen. „Ich werde für diese Liebe kämpfen, denn meine Sehnsucht wird immer stärker.“

Am Ende der Verhandlung war die Vertreterin des Auswärtigen Amtes von der „schützenswerten Ehegemeinschaft“ überzeugt. Die Ausländerbehörde aber stellt sich weiter quer.

Das Gericht will seine Entscheidung am Freitag bekannt geben.

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