Donnerstag, 20. Oktober 2016

Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung an 14jähriger. Nicht ernsthaft, oder?

von Thomas Heck...



Die Serie der Skandalurteile reisst nicht ab. Es gab sogar Jubel im Gerichtssaal, als die Urteile verkündet wurden – von den Angehörigen der Täter. Drei der vier jungen Männer, die Anfang des Jahres in der Bornemannstraße in Hamburg-Harburg eine 14jährige vergewaltigten, sie halbnackt in einen Hinterhof schleiften und dort zurückließen, sind nach dem Jugendstrafrecht mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Von ein Jahr und vier Monate bis zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wurden die 14 bis 17 Jahre alten Täter verurteilt. Lediglich der 21 Jahre alte Bosko P. muss für vier Jahre ins Gefängnis. Eine 15-Jährige, die die Vergewaltigung, bei der dem Opfer auch eine Flasche und eine Taschenlampe eingeführt wurden, gefilmt hatte, bekam eine Freiheitsstrafe über ein Jahr, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurde.



Laut Richter hatten die Täter die 14-Jährige wie ein Objekt behandelt und wie Müll abgeladen. Trotzdem sei das Urteil, das nach Worten des Richters „Teile der Öffentlichkeit als zu milde“ empfinden werden, gerechtfertigt. Das Gericht habe sich aber daran zu halten, was „erzieherisch geboten" sei.

Bereits zum Prozessauftakt waren die vier Jungen Männer sehr selbstbewusst aufgetreten und hatten sich feixend von ihren zahlreichen aus ihren serbischen Großfamilien stammenden Prozessbeobachter „feiern“ lassen. Zumindest sollen zwei der zu Bewährungsstrafen verurteilten jungen Männer zeitweise in Jugendeinrichtungen untergebracht werden.

Die CDU hat sich nach dem Urteil zu Wort gemeldet. „Wieder einmal lässt Hamburgs Justiz eine unfassbare Milde walten. Die unerträglich ausgelassene Stimmung der Vergewaltiger vor Gericht lässt nicht darauf schließen, dass schon die Verurteilung Warnung genug ist. Genau dies ist aber Voraussetzung für eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung", meint der Innenpolitische Sprecher, Dennis Gladiator. "Wie auch in zahlreichen Prozessen gegen gefasste Einbrecher entwertet die Justiz hier die gute Arbeit der Polizei und trägt der Schwere der Tat und ihrer Folgen für die Opfer in keiner Weise Rechnung. Die Bewährungsstrafen sind vor dem Hintergrund der Schwere der Tat und des unerträglichen Verhaltens der Täter vor Gericht unfassbar. Ob ein solcher Richter noch in den Spiegel gucken kann?

"Vier junge Männer (14, 16, 16 und 21 Jahre alt) entschließen sich nach eigenen Angaben spontan, die bewusstlose 14-Jährige zu vergewaltigen. Sie führen ihr unter anderem Flaschen und eine Taschenlampe ein. Das Mädchen soll zeitweise geschrien und sich übergeben haben.[...]

Vor Gericht spielen sich unfassbare Szenen ab: Die Angeklagten marschieren triumphierend in den Saal, lassen sich von ihren Verwandten und Freunden feiern. Sie scheinen überhaupt nicht begriffen zu haben, was sie getan haben.[...]

Der 21 Jahre alte Haupttäter wird als einziges nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, er erhält vier Jahre Freiheitsstrafe. Die drei Mittäter im Alter zwischen 14 und mittlerweile 17 Jahren bekommen Jugendstrafen auf Bewährung. Die 15-Jährige kommt mit einem Jahr auf Bewährung davon. 

Die vier Jugendlichen hätten die Tat eingeräumt, Reue gezeigt und hätten eine günstige Sozialprognose, begründet der Richter die Bewährungsstrafen. Verwandte und Freunde der Angeklagten im Zuschauerraum jubeln, als das Strafmaß verkündet wird." 

Die deutsche Justiz macht sich mitschuldig und lädt Straftäter förmlich nach Deutschland ein. Die klare Botschaft: Hier kannst Du ungestraft plündern und vergewaltigen. Mit dem Urteil wurde das Opfer erneute vergewaltigt, diesmal von der Justiz. Die 68er und ihr Gang durch die Institutionen war erfolgreich.


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