von Thomas Heck...
Gerne schreibe ich satirische Texte aus normalen Zeitungsartikeln, um auf die Absurdität deutscher Justiz hinzuweisen. Manchmal sind diese schon so gut geschrieben, dass man nichts mehr verbessern kann...
Magdalena S. (39) soll mehrfach Smartphones von Restaurant-Tischen gestohlen haben. Vor Gericht gibt sie alles zu, doch ihre Entschuldigung will die Richterin nicht gelten lassen.
Gerne schreibe ich satirische Texte aus normalen Zeitungsartikeln, um auf die Absurdität deutscher Justiz hinzuweisen. Manchmal sind diese schon so gut geschrieben, dass man nichts mehr verbessern kann...
Magdalena S. (39) soll mehrfach Smartphones von Restaurant-Tischen gestohlen haben. Vor Gericht gibt sie alles zu, doch ihre Entschuldigung will die Richterin nicht gelten lassen.
Magdalena S. fristet seit mehr als vier Wochen ihr Dasein hinter Gittern. Auf frischer Tat erwischt, wurde sie am 6. März aus dem Verkehr gezogen. Haftbefehl, U-Haft. Jeder Untersuchungshäftling hat das Recht, jederzeit prüfen zu lassen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist. Das hat Magda beantragt.
Die Haftprüfung findet ohne Öffentlichkeit statt. Weil die Anklageschrift gegen Magda aber schon fix und fertig ist, geht die Richterin sofort ins öffentliche Hauptverfahren über. Erfreut winkt Magda den Männern aus ihrem Familienclan zu, die lächelnd auf den Zuschauerbänken sitzen.
Magda grapschte laut Anklage mehrfach in der City teure Handys von Lokal-Tischen. Das nennt sich gewerbsmäßiger Diebstahl, um sich auf Dauer eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. „Ich gebe alles zu, aber ich hatte Hunger“, beteuert Magda auf der Anklagebank. Dabei hatte sie hundert Euro in der Tasche, als sie geschnappt wurde! „Stehlen von Mobiltelefonen ist ein erheblicher Verlust“, sagt die Richterin. „Viel mehr wert als nur das Gerät, es geht um persönliche Fotos und Kontakte.“
„Sie hatten doch viel Geld dabei!“
An vorgeblichen „Mundraub aus Hunger“ glaubt die Richterin nicht: „Sie hatten doch viel Geld dabei!“ Bereits 2013 und 2014 wurde Magda wegen ähnlicher Diebstähle verurteilt. „Waren Sie in der Zwischenzeit nicht in Deutschland?“, fragt die Richterin. Die Rumänin schweigt.
Die Staatsanwältin beantragt zehn Monate Gefängnis. „Handys aus Hunger klauen, macht nicht satt“, sagt sie. Die Verteidigerin findet, Magda hätte eine „durchaus günstige Sozialprognose“und bittet um Bewährung. Magda beteuert: „Ich tue es nie wieder!“
Urteil: zehn Monate Gefängnis. „Das war nicht aus Hunger“, sagt die Richterin, „das war professionell aufgezogen.“ Den Haftbefehl hebt sie trotzdem auf. Das kommt heutzutage der Höchststrafe für Taschendiebe gleich, denn ihnen ist die Geschäftsgrundlage entzogen: kein Gedränge, geschlossene Lokale. „Ich hoffe, Sie lassen sich in Deutschland nicht mehr blicken“, sagt die Richterin. „Verlassen Sie lieber das Land – und bleiben Sie gesund!“
Die Haftprüfung findet ohne Öffentlichkeit statt. Weil die Anklageschrift gegen Magda aber schon fix und fertig ist, geht die Richterin sofort ins öffentliche Hauptverfahren über. Erfreut winkt Magda den Männern aus ihrem Familienclan zu, die lächelnd auf den Zuschauerbänken sitzen.
Magda grapschte laut Anklage mehrfach in der City teure Handys von Lokal-Tischen. Das nennt sich gewerbsmäßiger Diebstahl, um sich auf Dauer eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. „Ich gebe alles zu, aber ich hatte Hunger“, beteuert Magda auf der Anklagebank. Dabei hatte sie hundert Euro in der Tasche, als sie geschnappt wurde! „Stehlen von Mobiltelefonen ist ein erheblicher Verlust“, sagt die Richterin. „Viel mehr wert als nur das Gerät, es geht um persönliche Fotos und Kontakte.“
„Sie hatten doch viel Geld dabei!“
An vorgeblichen „Mundraub aus Hunger“ glaubt die Richterin nicht: „Sie hatten doch viel Geld dabei!“ Bereits 2013 und 2014 wurde Magda wegen ähnlicher Diebstähle verurteilt. „Waren Sie in der Zwischenzeit nicht in Deutschland?“, fragt die Richterin. Die Rumänin schweigt.
Die Staatsanwältin beantragt zehn Monate Gefängnis. „Handys aus Hunger klauen, macht nicht satt“, sagt sie. Die Verteidigerin findet, Magda hätte eine „durchaus günstige Sozialprognose“und bittet um Bewährung. Magda beteuert: „Ich tue es nie wieder!“
Urteil: zehn Monate Gefängnis. „Das war nicht aus Hunger“, sagt die Richterin, „das war professionell aufgezogen.“ Den Haftbefehl hebt sie trotzdem auf. Das kommt heutzutage der Höchststrafe für Taschendiebe gleich, denn ihnen ist die Geschäftsgrundlage entzogen: kein Gedränge, geschlossene Lokale. „Ich hoffe, Sie lassen sich in Deutschland nicht mehr blicken“, sagt die Richterin. „Verlassen Sie lieber das Land – und bleiben Sie gesund!“
Ersteres kann ich so unterschreiben, letzteres eher nicht.