von Theo-Paul Löwengrub...
Die deutsche Justiz, prototypisch in Gestalt der Berliner Staatsanwaltschaft, hat es wieder einmal geschafft, schwere Verbrechen durch Menschen, die in Deutschland nicht das Geringste verloren haben, nicht nur nicht zu ahnden, sondern sie auch noch zu ermöglichen: Am Freitag attackierte ein 25-jähriger Syrer eine 78-jährige Frau in ihrer Wohnung in Berlin-Moabit, wobei er sie beinahe erwürgt hätte. Die durch die Schreie der Frau alarmierten Verwandten konnten ihn nur mit größter Mühe von der Frau lösen. Auf der Flucht stahl er einer Passantin noch eine Flasche Schnaps, bevor er schließlich festgenommen werden konnte. Dabei leistete er jedoch Widerstand, wurde verletzt und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
Trotz des Mordversuchs und des gesamten Verhaltens des Mannes hielt die zuständige Staatsanwältin es jedoch nicht für nötig, ihn dem Haftrichter vorführen zu lassen - sondern setzte ihn kurzerhand auf freien Fuß. Kaum wieder in Freiheit, vergewaltigte der Mann eine Frau in seiner Flüchtlingsunterkunft. Seither ist er auf der Flucht. Ein um Fassung ringender Ermittler kritisierte: „Die Vergewaltigung hätte verhindert werden können. Wie soll man dem Opfer erklären, dass der Täter eigentlich hätte in der Haftzelle sitzen müssen?“ Es handelt sich um keinen Einzelfall: Immer wieder werden in Deutschland von entweder vorsätzlich de-facto-strafvereitelnden Organen der Rechtspflege oder von heillos überforderten Staatsanwälten und Richtern eingewanderte und vom Grundgesetz nicht vorgesehene Rechtssubjekte mit "Zuwanderungsgeschichte", wie es politisch neuerdings heißen muss, trotz schwerster Straftaten weiter auf die Bevölkerung losgelassen.
...bis das Spiel wieder von vorne beginnt
Dies auch dann, wenn diese Zuwanderungsgeschichte ihre unweigerliche Fortsetzung fast immer in den Polizei- und Gerichtsakten findet. Auch im vorliegenden Fall könnte man blind Wetten darauf abschließen, wie diese Geschichte nach bewährtem Muster weitergeht: Sobald der Syrer gefasst ist wird er aller Erfahrung nach in Windeseile für psychisch krank und daher schuldunfähig erklärt, in eine Psychiatrie oder besten Fall den Berliner Maßregelvollzug verfrachtet, wo er bestenfalls auf Kosten der Allgemeinheit verwahrt wird, bis er beim nächsten betreuten Freigang türmt oder aufgrund fehlender Kapazitäten entlassen wird.
Oder er wird direkt wieder auf die Menschheit losgelassen, und wenn er weitere Verbrechen begeht, beginnt das Spiel von vorne. An das, was jedes rational und von normaldenkenden Regierenden geführte Gemeinwesen (wo solche Kriminellen zumeist erst gar nicht ins Land gelassen werden) in solchen Fällen täte, ist in Deutschland natürlich nicht zu denken: Ausweisung und notfalls direkte Abschiebung ins Herkunftsland. Erstens, weil dafür schon grundsätzlich der politische Wille fehlt (erst recht in Berlin), und zweitens, weil nach Syrien generell nicht abgeschoben wird. Auch die Berliner Staatsanwältin hat daher wohl keine Konsequenzen dafür zu befürchten, dass sie nun eine Vergewaltigung auf dem Gewissen hat. Der seit Jahren erprobte Schlendrian auf Kosten von Leben und Sicherheit der Bürger, wird immer so weitergehen. Die Justiz wird sich weiterhin zum faktischen Komplizen von Migrantenkriminalität machen und der skandalöse Fall innerhalb kürzester Zeit aus den Schlagzeilen verschwinden. Anscheinend legt es der Rechtsstaat wirklich darauf an, Zustände herbeizuführen, in denen die Bürger die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung irgendwann selbst in die Hand nehmen. Vermutlich ist dies am Ende der Preis der "Weltoffenheit" à la Bunte Republik Deutschland.
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