von Thomas Heck...
Die Seminarleiterin des Workshops für sexuelle Orientierung bei der Bundeswehr vulgo Bundesverteidigungsministerin Uschi von der Leyen, hatte sich mit ihrer Selbstinszenierung als knallharte Aufklärerin auf Kosten der ihr unterstellten Soldaten letztlich wohl selbst ins Knie geschossen. Pfeif auf die Unschuldsvermutung, pfeif auf die Ehre der Soldaten. Wozu auch? In der Kaserne Pfullendorf waren sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung – glaubt man der Darstellung von Verteidigungsministerin von der Leyen.
In den Erzählungen Ursula von der Leyens ist die Bundeswehrkaserne in Pfullendorf eine Art Neubau der biblischen Sündenpfuhle Sodom und Gomorra, nur schlimmer. Die Vorgänge in der Ausbildungseinrichtung für Kampfsanitäter seien „abstoßend und widerwärtig“, so sagt es die Verteidigungsministerin seit Ende Januar immer wieder und weitestgehend unwidersprochen. „Es sind bestürzende Zeichen für einen Mangel an Führung, Haltung und Kultur.“ Eine so unbewiesene Aussage, so absurd, als würde man unserer fruchtbaren Ministerin unterstellen, Sex diene bei ihr nur der Fortpflanzung und ziehe als abschließenden Beweis die Zahl ihrer Kinder heran.
Mit Vorliebe schildert von der Leyen Details der in der Kaserne gelehrten Praktiken wie das „Abtasten des unbekleideten Genitalbereichs mit nicht behandschuhter Hand und anschließender Geruchsprobe“ oder das „Öffnen der Gesäßbacken zur Inspizierung des Afters“. Sie beklagt erniedrigende Ausbildungspraktiken, Diskriminierung, Mobbing und Demütigungen. Schließlich baut die Ärztin von der Leyen die ganz große juristische Fallhöhe auf, nämlich einen Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes: „Das Prinzip, dass die Würde von Menschen unantastbar ist, wurde nicht mehr durchgehalten.“ Hat sie vielleicht doch eher aus dem eigenen Schlafzimmer berichtet. "Behandschuhte Hand", "Geruchsprobe", "Inspizierung des Afters"? Klingelt es da? Eher sexuelle Praktiken aus dem Schlafzimmer einer Ministerin? Und wenn, dann eher eklig und widerwärtig, aber nicht strafbar.
Für weitere Prinzipien der Verfassung allerdings interessiert sich die Politikerin dann nicht mehr. Das Rechtsstaatsprinzip zum Beispiel oder die Unschuldsvermutung. Von der Leyens Erzählungen fußen nämlich lediglich auf Wahrnehmungen einzelner Soldaten. Ob die stimmen oder nicht, dazu ist der Sachverhalt zu ermitteln. Bis dahin sollte man Vorwürfe im Konjunktiv äußern, als eine mögliche Wahrheit. Die Ministerin pflegt ihre Erzählungen im Indikativ vorzutragen, sie erweckt den Eindruck tatsächlichen Geschehens.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen, zuständig für die Kaserne in Pfullendorf, kennt sich mit den rechtsstaatlichen Prinzipien besser aus. Die Strafverfolger nahmen die Äußerungen der Ministerin zum Anlass, den Sachverhalt zu ermitteln und zu prüfen, ob „der öffentlich erhobene Vorwurf, in der Staufer-Kaserne seien sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen“, tatsächlich zutrifft. Das Ergebnis des Ersten Staatsanwalts in der Ermittlungsabteilung II, Dezernat 22: „Tatbestände von Strafvorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder nach sonstigen Strafvorschriften wurden nicht verwirklicht.“ Die Vorermittlungen wurden eingestellt.
So weit die juristische Bewertung. Noch interessanter aber ist die Begründung und die darin zwischen den Zeilen geäußerte Kritik am Vorgehen des Ministeriums. So sei ein interner Bericht an den Bundestag vom 13. Februar „an mehrere Rundfunk- und Presseunternehmen durchgestochen“ worden, analysiert der Staatsanwalt. Auf deutsch: Hier leaked die Ministerin noch selbst.
Nicht nur der Bericht, lässt sich hinzufügen: Vor allem Details, die von der Leyens Sodom-und-Gomorra-Erzählung stützten, landeten regelmäßig in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig seien, so die Staatsanwaltschaft, entlastende Erkenntnisse über die Sachlage „verkürzt dargestellt“ worden. Dabei hätten diese Erkenntnisse bereits seit dem 8. Februar vorgelegen.
Gefilmte Nackte? Tanz an der Pole-Dance-Stange?
Nüchtern stellt der Staatsanwalt damit die Kommunikationsmethodik des Von-der-Leyen-Teams bloß, die da lautet: einen Missstand aufbauschen, die Ministerin als knallharte Aufklärerin inszenieren, die den Sumpf austrocknet und die Truppe fit macht für die Moderne. Unschuldsvermutung und Wahrheitssuche können dabei auf der Strecke bleiben. Und die Fakten auch.
Denn tatsächlich haben die Anschuldigungen einer Soldatin, auf die von der Leyen ihre Schilderungen vornehmlich stützte, den juristischen Nachprüfungen nicht standgehalten. Lehrgangsteilnehmer, die sich nackt ausziehen mussten und dabei gefilmt wurden? Gab es laut Bericht der Staatsanwaltschaft nicht. Das Einführen von Tamponade in den After? Wurde nicht praktiziert. Frauen erotisch tanzend an einer Pole-Dance-Stange, betatscht von Vorgesetzten? Dafür fand sich kein Nachweis.
„Die umfangreichen, sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden“, bilanziert die Staatsanwaltschaft. Außerdem, so heißt es, hätten die „praktizierten Methoden den Ausbildungsvorschriften“ entsprochen.
Sex-Skandal bei der Bundeswehr?
Bei der Bundeswehr sollen angehende Sanitäter sexuell erniedrigt worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Soldaten aus der baden-württembergischen Staufer Kaserne.
Mehr noch: Bei der Ausbildung ging es laut Staatsanwaltschaft sogar überwiegend rücksichtsvoll zu. So habe es Übungen meist mit „gleichgeschlechtlichen Ausbildungspaaren“ gegeben. Den weiblichen Teilnehmerinnen sei empfohlen worden, doppelte Unterwäsche zu tragen und die Untersuchungen zwischen den Textilien durchzuführen. Und beim Einführen von Thermometern in den After hätten sich die Teilnehmer mit dem Gesäß Richtung Wand legen können.
Dennoch habe ein Oberstabsarzt das rektale Temperaturmessen bereits im August 2016 als zwar zulässig, aber pietätslos bezeichnet. Dazu merkt der Staatsanwalt süffisant an: „Ob die in Pfullendorf in der Vergangenheit praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder pietätslos waren, haben die Strafverfolgungsbehörden nicht zu beurteilen.“
Das Bundesministerium der Verteidigung aber zieht sich nun auf genau diesen Punkt zurück. Die Staatsanwaltschaft, so heißt es, habe keinerlei Aussagen darüber getroffen, ob die in Pfullendorf praktizierten Ausbildungsmethoden „sachgerecht oder pietätlos“ gewesen seien. Dazu liefen nun in der Bundeswehr „weitere Ermittlungen“.
Es gibt weitere Ermittlungen
Der gewaltige Vorwurf eines Verstoßes gegen die Menschenwürde ist also zusammengeschnurrt auf die Frage, ob eine Ausbildungsmethode zur Rettung Verwundeter aus dem Gefecht womöglich pietätlos war. Soldaten berichten, dass sie in Pfullendorf von Bürgern als „Vergewaltiger“ angepöbelt werden. Mehrere Soldaten wurden aufgrund der Vorwürfe strafversetzt, darunter der Referatsleiter Innere Führung im Ministerium, Oberst Burkhard Köster. Es laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen gegen sieben Mannschaftssoldaten wegen des Praktizierens von „Aufnahmeritualen“. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. In den Vernehmungsprotokollen der Bundeswehr findet sich dazu wenig Be-, aber viel Entlastendes.
Hier wäre letztlich die Frage über den Verbleib der Ministerin in ihrem Amt zu stellen. Als ehemaliger Offizier mit Personalverantwortung komme ich zu der Beurteilung von der Leyens, dass die Ministerin charakterlich nicht zur Führung von Soldaten geeignet ist. Sie hat versucht, sich auf Kosten der ihr unterstellten Soldaten ins rechte Licht zu rücken. Im Soldatenjargon würde man sagen, die Ministerin hat die Truppe gefickt und das nicht zu knapp und nicht auf die angenehme Art und Weise.
Ich prophezeie, dass sie dem nächsten Kabinett nicht mehr als Verteidigungsministerin angehören wird. Ich hatte früher vermutet, von der Leyen sei zu höherem berufen, vielleicht sogar als Nachfolgerin für das Amt der Kanzlerin. Daraus wird wohl nichts. Gottseidank.
Mein Gott, ist das vielleicht schlimm - und schon beim Lesen mehr als peinlich. Die Verantwortlichen gehören stante pede gefeuert, allen voran vdL. Wenn ich so etwas lese, denke ich spontan an psychische Deformationen.
AntwortenLöschen>„Abtasten des unbekleideten Genitalbereichs mit nicht behandschuhter Hand und anschließender Geruchsprobe“ oder das „Öffnen der Gesäßbacken zur Inspizierung des Afters“<
AntwortenLöschenJa, da klingelts! (Bis auf die Geruchsprobe, die ist mir nicht erinnerlich!)
Allerdings nicht in Bezug auf ministerielle Schlafzimmerpraktiken, sondern in Erinnerung der Musterung beim Kreiswehrersatzamt zu Zeiten der Wehrpflicht! Das unbehandschuhte (!) Abtasten des unbekleideten (!) Genitalbereichs - auch als "EKG" = Eierkontrollgriff bekannt (Mann, hatte die Ärztin damals kalte Hände!!!) - war normale Praxis der Musterung! Ebenso wie, nach der Anordnung sich zu bücken, das „Öffnen der Gesäßbacken zur Inspizierung des Afters“!
Wenn vdL dies natürlich nicht aus eigener Erfahrung - als Frau unterlag sie nicht der Wehrpflicht und mußte keine Musterung über sich ergehen lassen, und auch jetzt sich zur Bundeswehr berufene Frauen werden diesem "Ritual" nicht unterworfen, sondern dürfen sich vom vertrauten Haus- und Frauenarzt "mustern" lassen - kennt, sollte Ihr zumindest als Ärztin diese Untersuchung bekannt sein! Oder hat Sie tatsächlich sogar in ihrem studierten und erlernten Beruf soviel Ahnung wie bezüglich Bundeswehr und Stoppschildern gegen Kinderpornografie? Bei Letzterem war Ihr Vorgehen im Übrigen ähnlich!