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Donnerstag, 3. September 2026

Funktionäre opponieren gegen Merz: DIHK-Geheimplan zur Rettung der deutschen Industrie

von Gerold Keefer

Deindustrialisierung: Die wirtschaftsfeindlichste Energiepolitik aller Zeiten trägt Früchte



Wenige Tage, bevor es bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu einem historischen Sieg der AfD kommen könnte, platzt im politischen Berlin eine Bombe: Führende Vertreter der deutschen Wirtschaft haben offenbar hinter dem Rücken der Bundesregierung einen geheimen Plan zur Rettung des Industriestandorts Deutschland ausarbeiten lassen. Offenbar laufen die Fäden für den Überraschungscoup bei der mittelständisch orientierten Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in der Hauptstadt zusammen. Der Präsident der DIHK, Paul Florian, hat die Existenz des bisher geheim gehaltenen Papiers auf Nachfrage vorgestern, am späten Dienstagnachmittag, zwar bestätigt, wollte sich aber nicht näher äußern. Schon im Vorfeld wurde mehreren Hauptstadtredaktionen, unter anderem von ARD, ZDF, RTL und der dpa, der Geheimplan zugespielt. Gerüchte über ein solches Dokument machten bereits Ende letzter Woche im Berliner Regierungsviertel die Runde.

Mittlerweile sind auch inhaltliche Details dieses Plans bekannt, die Agenturen berichten ausführlich. Kernpunkt bildet demnach ein sogenanntes “Sofortprogramm Offensive Schiefergas” (SOS), das auf die Förderung umfangreicher heimischer Erdgasvorkommen in großem Stil setzt: “Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe lagern hierzulande allein in Schiefergaslagerstätten etwa 1,3 Billionen Kubikmeter technisch gewinnbare Ressourcen; das ist etwa das Dreizehnfache des jährlichen inländischen Gasverbrauchs.” So zitiert das ZDF wörtlich aus dem Dokument.

Deutlich sinkende Energiepreise

Vertreter von Industriekonzerne reagierten zunächst mit Zurückhaltung. Die Börsenkurse deutscher Konzerne verzeichneten aber teils kräftige Gewinne. “Nun gibt es für die heimische Industrie eine Perspektive, um aus der selbstgeschaffenen Energiemisere herauszukommen und wieder wettbewerbsfähig zu werden. Wir erwarten bei Umsetzung des Plans, ähnlich wie in den USA, deutlich sinkende Energiepreise!”, kommentierte ein Analyst, der ungenannt bleiben will, euphorisch.

Überraschend schnell meldete sich die Bundesregierung: Regierungssprecher Kornelius verweist darin auf “langjährige Abnahmeverpflichtungen gegenüber unserem Bündnispartner und mangelnde Nachhaltigkeit des Plans”. Er nannte das Vorgehen der DIHK “sehr befremdlich und mit dem Gedanken des Klimaschutzes unvereinbar”. Bundeskanzler Merz, der gerade im Kurzurlaub am Gardasee weilt, wollte sich zu den Umtrieben der DIHK nicht äußern. Für unverantwortlich hält Umweltminister Henning Maurer das Vorgehen: “Die DIHK durchkreuzt offenbar unsere nationalen Anstrengungen zum Erreichen der Klimaneutralität und der dazu notwendigen Umstellung der Energiegewinnung auf erneuerbare Energieträger.”

Nur ein schöner Traum

An dieser Stelle wache ich auf: Es war alles nur ein schöner Traum. Nein, die deutsche Industrie wird nicht gerettet, sie geht gerade unter. Wenn konkurrierende Länder über wesentlich günstigere Energie verfügen, ist diese Entwicklung unvermeidbar. Ebenso unvermeidbar ist der darauffolgende Verlust unseres Wohlstands. Auch die Zukunftstechnologien, die die Auto-, Chemie- oder Elektroindustrie im günstigsten Fall ersetzen könnten, benötigen Energie – sehr viel mehr Energie, als viele glaubten. Zusätzlich benötigen sie Bildung. In Ludwigshafen sind nach monatelangen Gewaltexzessen an der Karolina-Burger-Realschule ein Drittel der Lehrer krank gemeldet. Refugees welcome! Den DIHK-“Geheimplan” gibt es aber tatsächlich, er ist auch gar nicht geheim, sondern trägt den Titel “Faktenpapier unkonventionelles Erdgas in Deutschland“ – und darin steht tatsächlich der oben zitierte Satz: “Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe lagern hierzulande allein in Schiefergaslagerstätten etwa 1,3 Billionen Kubikmeter technisch gewinnbare Ressourcen; das ist etwa das Dreizehnfache des jährlichen inländischen Gasverbrauchs.” Deutschland könnte sich also über ein Jahrzehnt hinweg komplett mit Erdgas selbst versorgen.

Man erfährt darin auch etwas über Fracking in Deutschland: “Für die Gewinnung konventionellen Gases wird Fracking hierzulande… bereits seit Anfang der 60er Jahre eingesetzt.” So unbeherrschbar und umweltschädlich wie medial vermittelt ist Fracking also wohl doch nicht; aber vorsorglich hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung unter Merkel beschlossen, es ab dem Jahr 2017 de facto zu verbieten. Bereits 2013 hat das laut “Geheimplan” ein gewisser Peter Altmeier (CDU) angekündigt. Im Jahr 2025 kam der Bundesregierung übrigens noch die glorreiche Idee, die konventionelle Öl- und Gasförderung in Nord- und Ostsee weiter einzuschränken und sie in den Meeresschutzgebieten – rund 45 Prozent der deutschen Meeresfläche – zukünftig ganz zu verbieten.

Grotesk unwirtschaftlich

Stattdessen lassen wir eben in den USA fracken. Dort sind uns offenbar alle Umweltbedenken ähnlich egal wie die “Tsunami-Risiken” der Kernkraftwerke in Frankreich, von denen wir Strom beziehen. Nach umweltschädlicher Gewinnung wird das Frackinggas (LNG) gekühlt auf Riesentanker gepumpt, die tausende Kilometer zurücklegen müssen, um in Deutschland auf eiligst auf teils in den oben genannten Schutzgebieten errichteten Terminals entladen werden zu können.

Parallel werden weiterhin sinnlos Dutzende Milliarden Euro in “Leuchtturmprojekten” abgefackelt, beispielsweise mit dem Energieträger Wasserstoff – eine Technik, für die heute längst feststeht, dass sie auf absehbare Zeit grotesk unwirtschaftlich bleiben wird. Trotzdem wird gegenwärtig für 20 Milliarden Euro in Deutschland ein Netz aus Wasserstoffleitungen mit einer Leitungslänge von rund 9.000 Kilometern Länge errichtet. Und wir bauen weiterhin Windräder und Photovoltaikanlagen, die den Strompreis wegen der Aufwendungen für die Netzstabilität und die Entsorgung von Stromüberschüssen ständig verteuern – und schauen bei alledem zu, wie die deutsche Industrie, die deutsche Wirtschaft, ja das ganze Land untergehen.

Kein Handlungsbedarf

Das DIHK-Papier trägt das Datum vom Februar 2013 und wurde damals offenbar an alle lokale Industrie- und Handelskammern im Land verteilt. Die Funktionäre kennen die Inhalte also seit über einem Jahrzehnt; trotzdem sahen sie 2013, als Erdgas für die Industrie in Deutschland bereits dreimal so teurer war wie in den USA, keinen Handlungsbedarf. Sie sahen auch im Jahr 2014, als der Ukraine-Konflikt ausbrach, keinen Handlungsbedarf. Sie sahen ebenfalls im Februar 2022, als der Ukraine-Krieg ausbrach, keinen Handlungsbedarf. Und sie sahen im September 2022, als die Nord-Stream-Pipeline gesprengt wurde, keinen Handlungsbedarf.

Sie sahen offensichtlich auch im April 2023, als Habeck die letzten deutschen Kernkraftwerke abschalten ließ, keinen Handlungsbedarf und auch nicht im Oktober 2023, als der Gaza-Krieg ausbrach, ebensowenig wie im Februar 2026, als der Iran-Krieg ausbrach. Diese Funktionäre sehen vermutlich nie einen Handlungsbedarf. Jede Herde Schafe weiß sich besser zu helfen.


Donnerstag, 27. August 2026

Meinungsfreiheit im “Spiegel“

von Lukas Mihr

Verschattung der Meinung



Das Cover hat es in sich: Das Wort “Meinungsfreiheit” prangt in großen Lettern auf dem Spiegel. Gleichzeitig lässt sich aber das Wort „Unfrei“ ausmachen. Doch die aktuelle Ausgabe schmückt ein anderes Motiv. Bereits vor knapp sieben Jahren widmete der “Spiegel” dem Thema Meinungsfreiheit einen eigenen Titel. Nun also wieder. Rein optisch schenken sich beide Ausgaben nichts. Aber die Aufmachung verspricht viel und hält wenig. Denn der damalige Untertitel schwächt die eigentliche Aussage erheblich ab: „Über echte und gefühlte Grenzen des Sagbaren“. Also kein echtes, sondern nur ein gefühltes Problem? Der Artikel von 2019 selbst bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Schon die Einleitung wiegelte ab: „Die Diskussionen sind heftig in diesem polarisierten Land. Das ist nicht schön, aber richtig.“ Anlass war eine damalige Diskussion über die eingeschränkte Meinungsfreiheit an den Universitäten. AfD-Gründer Bernd Lucke hatte sich mit seiner früheren Partei überworfen (das lag damals bereits vier Jahre zurück) und wollte nun wieder als Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hamburg unterrichten. Es gab eine regelrechte Belagerung des Hörsaals durch “Antifaschisten”; nur unter Polizeischutz war ein Lehrbetrieb möglich (wie wir heute wissen, legte sich die Aufregung bald wieder und er konnte normal unterrichten.) Eigentlich ein Angriff auf die Grundwerte.

Doch der “Spiegel” wollte die Vorgänge nicht verurteilen: „Das also ist die gute Nachricht: Die Meinungsfreiheit ist weiterhin intakt, die Grundrechte sind gesichert und werden sogar gegen kleinste Angriffe verteidigt. Die andere Nachricht: Bernd Lucke hat gesiegt. Fast könnte man auf die Idee kommen, er wäre das geniale Mastermind dieser Deutschlandkomödie, aber das ist zu viel der Ehre. Lucke dürfte selbst ziemlich überrascht sein von seiner politischen Wiedergeburt. Er sollte sich bedanken bei der Antifa und den Studenten.“ Wenn also der Einsatz der Polizei beweist, dass die Meinungsfreiheit intakt ist, dann würden umgekehrt die Wachen vor Synagogen und sonstigen jüdischen Einrichtungen beweisen, dass Antisemitismus kein großes Problem ist. Und den Vorgang als „Komödie“ zu bezeichnen, ist alles, aber nicht lustig. Außerdem sei es „attraktiv, sich als Opfer von Einschüchterung und Intoleranz darzustellen“. Überhaupt: Politischen Streit habe es ja schon immer gegeben. Schuld an der Eskalation waren in den Augen des “Spiegels” nicht etwa die Antifa-Aktivisten, sondern die AfD selbst: „Das Meinungsklima ist rauer geworden. Was viel mit der AfD zu tun hat, die den Diskurs nach rechts verschoben hat. AfD-Politiker sagen Dinge, die schon lange nicht mehr laut gesagt wurden; man könnte argumentieren, dass sie die Meinungsfreiheit etwas breiter gemacht haben und andererseits diese Debatten nutzen, um die Meinungsfreiheit als eingeschränkt darzustellen – eine sich selbst bestätigende Prophezeiung.“

Erosion der Meinungsfreiheit

Wie spöttisch das einstige „Sturmgeschütz der Demokratie“ die Erosion der Meinungsfreiheit abtat, war mehr als besorgniserregend, und mittlerweile regt sich auch beim “Spiegel” selbst Sorge.

Wer ein Problem kleinredet, muss sich nicht wundern, wenn es mit der Zeit immer größer wird. Und genau das ist in den vergangenen sieben Jahren geschehen, wie der direkte Vergleich zeigt.

Nun heißt es in aller Klarheit auf dem Cover: „Warum die Meinungsfreiheit bedroht ist.“ Während man dem “Spiegel” attestieren muss, 2019 noch im Koma gelegen zu haben, kann man ihm nun mit viel Großzügigkeit zugestehen, sich zumindest nur noch im Tiefschlaf zu befinden. Vielleicht braucht es weitere sieben Jahre, bis er endlich aufwacht. Schon damals war das Problem nicht allein auf die Universitäten beschränkt, auch wenn es dort am deutlichsten zutage trat.

Mittlerweile erfasst es aber immer mehr gesellschaftliche Bereiche und auch den Staat selbst. Pathetisch heißt es jetzt: „Autokraten verbieten den Menschen zuerst den Mund und dann alles andere. Demokraten muss es deshalb sorgen, wenn so viele Menschen glauben, den Mund besser nicht mehr aufzumachen.“ Durchaus lesenswert ist die längere Passage über die Tendenz der letzten Jahre, harmlose Beleidigungen strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Aufforderung „Merz, leck Eier!“ hat es bis auf das Titelblatt geschafft. Diese Botschaft trug ein Schüler auf einer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht auf einem Schild zur Schau. Es wurde ihm von Polizeibeamten entwendet. Genannt wird auch der Fall eines Bürgers, der Bundeskanzler Friedrich Merz als Lackaffe bezeichnete und dafür eine Geldauflage zahlen musste. Man könnte hier noch den Fall des mittlerweile verstorbenen Rentners Stefan Niehoff aufzählen, der ein “Schwachkopf”-Meme über den Grünen-Politiker Robert Habeck geteilt hatte und früh morgens Besuch von der Staatsmacht erhielt. Auf eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage hatte Renate Künast gedrängt. Die Grünen-Politikerin war im Netz immer wieder aufs Übelste beleidigt worden und hatte mehrere Gerichtsprozesse durchgefochten, um die Täter zu bestrafen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist Politikerbeleidigung nun grundsätzlich strafbar, auch wenn der betroffene Politiker keine Anzeige erstattet hat. Die Behörden können jetzt auf eigene Faust handeln – und sie tun es auch ausgiebig.

“Rote Linie“ überschritten

Bislang müssen die Bürger, die mal Dampf ablassen, nicht mit allzu schlimmen Strafen rechnen. Aber auch eine geringe Geldsumme, die man zahlen muss, oder ein Besuch durch die Polizei, nachdem man jahrzehntelang gesetzestreu gelebt hat, dürften so manchen einschüchtern. Wie der aktuelle “Spiegel“-Artikel festhält, hat Friedrich Merz bislang noch keine Anzeige gestellt. Vor allem Politiker der Grünen pochen jedoch darauf und nutzen zu diesem Zweck auch die Schützenhilfe durch NGOs.

Erschreckend ist, dass auch völlig belanglose Beleidigungen ins Visier der Behörden geraten. Während die Beleidigungen beispielsweise gegen Künast tatsächlich eine rote Linie überschritten haben, sollte man doch als Politiker durch ein simples „Lackaffe“ kaum gekränkt sein. Der Artikel erwähnt an dieser Stelle lobend Helmut Kohl, der sich als „Birne“ nicht so schnell aus der Ruhe bringen ließ.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Staat die Öffentlichkeit stets so definiert, wie es ihm am meisten nützt. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Social Media nahm er schulterzuckend hin, weil es ja nur um Privatunternehmen gehe, Meinungsfreiheit aber nur in der Öffentlichkeit gelte. Bei Beleidigungen gegen Politiker ist Social Media dann auf einmal doch öffentlich. Etwas verwundert stellt der “Spiegel” fest, dass die Staatsanwaltschaft noch keine gemeinsame Linie gefunden hat. Friedrich Merz musste es hinnehmen, „Pinocchio“ genannt zu werden; für ein „Lügenfritz“ gab es jedoch eine Strafe.

Einschüchterung mit Meldeportalen

In den letzten Jahren sind die deutschen Journalisten immer mehr zu Claqueuren der Regierungspolitik geworden, siehe beispielsweise die Flüchtlingskrise oder die Corona-Pandemie. Doch mittlerweile dämmert ihnen, dass sie vielleicht einen Schritt zu weit gegangen sind. Langsam wird sogar dem “Spiegel” bewusst, dass eine freie Presse auf der Seite der Bürger und nicht der Regierenden stehen sollte. Danach geht es um die AfD: Diese wird als weiterer Faktor bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit genannt, obwohl sie sich „als die verfolgte Unschuld inszeniert“. Auch sie gehe juristisch gegen Beleidigungen vor und versuche, Lehrer mit Meldeportalen einzuschüchtern. Der “Spiegel” schreibt, sie „verkauft es als Notwehr gegen angeblich verbreitete linke Indoktrination“. Allein die regelrechte Bombardierung von Schülern mit Gender, Klima und Rassismus zeigt, dass die Indoktrination gar nicht so „angeblich“ ist. Doch natürlich lässt sich darüber streiten, ob das öffentliche Anprangern der Lehrer wirklich die geeignete Methode ist.

Der “Spiegel” sagt es nicht, aber zwischen den Zeilen schimmert da durch: Wenn die AfD selbst die freie Rede gefährdet, geschieht es ihr nur recht, wenn man im Umkehrschluss auch ihre Meinungsfreiheit beschneidet.

Zu guter Letzt wird in dem Artikel die Cancel Culture behandelt, also das Ausladen missliebiger Gesprächspartner oder die Störung von Veranstaltungen. Der “Spiegel” gibt immerhin zur Hälfte zu, dass dies ein Problem ist. Allerdings klingt das bald darauf wieder eine Nummer weniger schlimm. IT-Milliardär Peter Thiel, der den Republikanern nahesteht, sollte in Wien auf einem Kulturfestival auftreten. Nach Boykottdrohungen anderer Gäste wurde er aber wieder ausgeladen. Wie der “Spiegel” anmerkt, bleibt Thiel noch seine Reichweite auf Social Media. Na dann. Viele Nachwuchswissenschaftler, die weder ein dickes Bankkonto noch eine große Followerschaft haben, befinden sich allerdings nicht in dieser komfortablen Situation. Wenn sie von ihrer „Freiheit der Lehre“ Gebrauch machen, sich also politisch unkorrekt äußern, kann die Karriere schnell vorbei sein.

Der “Spiegel” präsentiert in seiner Ausgabe mehrere Gesprächspartner, die sich zum Thema Meinungsfreiheit äußern. Die ehemalige Bundessprecherin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, äußert sich zu dem Shitstorm, den sie wegen ihrer männerfeindlichen Aussagen erlebt hatte, und wünscht sich, dass Beiträge, die keine „Meinung“, sondern „Menschenfeindlichkeit“ seien (also immer das, was sie dafür hält), schneller gelöscht werden.

“Gift für die Demokratie“

Der bekannte chinesische Künstler und Dissident Ai Weiwei berichtet, dass in seiner Heimat Kritik an der Kommunistischen Partei unmöglich sei. Der lange Arm Pekings reiche bis in den Westen. Denn aus Angst um Geschäftsbeziehungen wurden Veranstaltungen mit ihm aus der Ferne abgesagt. Außerdem beklagt er, dass er im Westen wegen seiner Haltung zu Israel als antisemitisch kritisiert werde. Selbst wenn man seinen Positionen widerspricht, kann man doch zumindest der Meinung sein, dass in Deutschland eine unverkrampfte Debatte zum Nahostkonflikt kaum möglich ist.

Ebenfalls zu Wort kommt der Mann, der Merz „Pinocchio“ nannte, aber straffrei blieb, nachdem sein Fall öffentliche Wellen geschlagen hatte. Er bleibt aber guter Laune. Von GPT ließ er sich eine Stellungnahme verfassen und fuhr danach erst mal in den Urlaub. Er meint einerseits, dass Politiker mit scharfen Kommentaren leben müssen, aber andererseits, dass man im Netz nicht unter Pseudonym aktiv sein dürfe. Der letzte Gesprächspartner des “Spiegels” bleibt allerdings im Dunkeln: Wir erfahren nur, dass er sich ausführlich äußern wollte, sich dann aber doch gegen eine Veröffentlichung entschied. Das allein spricht schon Bände. Das Interview mit dem österreichischen Politologen Richard Traunmüller wiederum hat es in sich. Dieser war unter anderem schon Gast bei “Nius“. Dabei gilt doch sonst im Mainstream: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Traunmüller betont: Das Problem ist real. Wer mangelnde Meinungsfreiheit beklage, sei nicht automatisch Rassist oder überempfindlich. Menschen hätten Angst, weil sie das Ende von Freundschaften oder Konsequenzen am Arbeitsplatz befürchteten. Mittlerweile sei auch die Angst vor einem Besuch durch die Polizei hinzugekommen. Vor allem Wähler der AfD, deutlich seltener Wähler der Grünen, fühlten sich eingeschränkt. Und allein der Glaube, dass die Meinungsfreiheit in Gefahr sei, stelle eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Denn aus Furcht beginne eine sehr reale Selbstzensur – Traunmüller nennt sie „Gift für die Demokratie“. Insbesondere die Corona-Pandemie habe einen hohen Konformitätsdruck erzeugt. Deutschland sei noch keine „DDR 2.0“ und werde auch nicht dazu, wenn man die Meinungsfreiheit wie einen „Muskel“ trainiere. Beim Lesen des thematischen Schwerpunkts entsteht ein gemischter Eindruck. Zu den großen Stärken gehört der Abschnitt über die Verfahren wegen Politikerbeleidigungen, die langsam ein überbordendes Ausmaß annehmen. Die besten Punkte bringt allerdings Traunmüller – also nur ein Interviewpartner, nicht der “Spiegel” selbst.

Aufpassen, was man sagt…

Was fehlt? Der “Spiegel” ist sich offenbar keiner Schuld bewusst. Er präsentiert sich irgendwo zwischen neutralem Beobachter und mahnender Stimme, hat aber selbst genug zur Entstehung des Problems beigetragen. So steht er klar selbst auf der Seite der Trans-Ideologie, auch wenn er jetzt ausnahmsweise mal eine feministische Kritikerin zu Wort kommen lässt. Vor allem J. K. Rowling, die gefeierte Harry-Potter-Autorin, ist tief gefallen, weil sie sich für Frauenrechte einsetzt. Ihr wird regelmäßig Transphobie vorgeworfen. Sie wurde sogar als „Dementor“ (Dämonenwesen aus ihrer Fantasiewelt) bezeichnet – wortwörtlich also eine Dämonisierung. Übrigens bekam der “Spiegel” die Grenzen der Meinungsfreiheit selbst zu spüren: Der rechte Aktivist Sven Liebich wollte einer Haftstrafe in einem Männergefängnis entgehen, indem er seinen Geschlechtseintrag in „weiblich“ ändern ließ und sich fortan Marla-Svenja Liebich nannte. Der “Spiegel” machte die Posse mit und sprach fortan von einer „Rechtsextremistin“. Lange konnte man raten, ob der “Spiegel” so sehr in seiner Gender-Ideologie feststeckte, dass er nicht anders konnte, als das Spiel mitzuspielen. Nachdem der Presserat aber eine Auseinandersetzung gewonnen hatte und Liebich wieder als Mann ansprechen durfte, schwenkte auch der “Spiegel” um. Also im Klartext: Er wusste die ganze Zeit, dass eine Person mit Penis ein Mann ist, hatte aber Angst, diese Tatsache auszusprechen. Da gilt das Motto des Gründers Rudolf Augstein dann nicht mehr: „Sagen, was ist.“ Augstein saß übrigens für seine Überzeugungen einst dreieinhalb Monate (!) in Untersuchungshaft.

Die “Spiegel”-Kolumnisten Sibylle Berg, Margarete Stokowski, Samira El Ouassil und Sascha Lobo solidarisierten sich offen mit der Antifa. Letzterer erklärte: „Es gibt Haltungen, die innerhalb des Diskurses der liberalen Demokratie nichts zu suchen haben.“ Ferda Ataman, inzwischen Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, bekundete, sie gehöre zu denen, „die Grenzen für Sagbares gut finden“, weshalb jede Gesellschaft „wohltuende Tabus“ brauche: „Sollen wirklich alle alles sagen dürfen?“ Gleichzeitig wagt der “Spiegel” einen Spagat, wenn er behauptet, es gebe keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, aber immer wieder über Fälle berichtet, in denen Personen wegen der falschen Meinung den Job verloren haben. Beispielsweise wurde die AfD-Politikerin Martina Müller, die in einem Hospiz arbeitet, wegen ihres politischen Engagements gekündigt.

Ein Widerspruch. Oder etwa nicht? – Weit gefehlt! Gerade die ständigen Erinnerungen daran, dass die Meinungsfreiheit nicht gefährdet sei, rufen dem normalen Bürger ins Gedächtnis, dass er aufpassen sollte, was er sagt. Denn gäbe es die Meinungsfreiheit, würde dies niemand erst betonen müssen. Gleichzeitig wäre die Cancel Culture als Herrschaftsinstrument bedeutungslos, wenn niemand von ihrer Existenz wüsste. Nur wenn man weiß, dass man den Job schnell los sein könnte, behält man seine Meinung besser für sich.

Bürokratischer Spießrutenlauf

Vor allem der Abschnitt über die AfD ist im Artikel deutlich zu kurz geraten. Für den “Spiegel” kann eine rechte Partei immer nur Täter, aber niemals Opfer sein. Auch René Pfister, “Spiegel”-Autor, der 2022 das durchaus lesenswerte Buch „Ein falsches Wort“ verfasste, scheute sich davor, den „bösen Rechten“ beizuspringen. Dabei hat sich mittlerweile eine autoritäre Tendenz in „UnsereDemokratie™“ eingeschlichen, die jeden aufrechten Journalisten aufschrecken müsste – selbst wenn er eigentlich links tickt. Aktuell müssen Vertreter der AfD die meisten körperlichen Übergriffe erfahren. In der Berichterstattung aufgegriffen werden aber vorrangig Attacken auf linke Politiker. Und immer häufiger gibt es für die Taten der Antifa nicht bloß stillschweigende Zustimmung, sondern auch handfeste Unterstützung. Viele linksextreme Gruppierungen, die offiziell nur antifaschistische Bildungsarbeit anbieten, bekommen über Demokratieförderprogramme Geld ausgeschüttet. 2020 hatte Renate Künast noch im Bundestag eine verlässliche Finanzierung der Antifa gefordert.

Die politische Auseinandersetzung dringt mittlerweile auch in den privaten Bereich ein. So gründete sich beispielsweise ernsthaft eine Elterninitiative, die darauf drängte, dass die Tochter des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier aus dem Kindergarten ausgeschlossen wird. Zur Erinnerung: Frohnmaier ist ursprünglich Rumäne, seine Ehefrau koreanischer Abstammung. So viel also zu den allgegenwärtigen Rassismusvorwürfen; ein besseres Beispiel für Sippenhaft ist kaum denkbar. Denn anders als bei anderen Fällen, bei denen Kinder von AfD-Politikern Privatschulen verlassen mussten, kann ein vierjähriges Mädchen unmöglich die Weltsicht seiner Eltern weitertragen. Immer wieder klagen rechte Aktivisten, Journalisten, Verlage et cetera, dass ihre Bank ihnen das Konto gekündigt habe. Für die Betroffenen, die ja oft genug noch in anderen Rechtsstreitigkeiten stecken, ist das ein bürokratischer Spießrutenlauf. Und neben der Meinungsfreiheit werden nun auch parlamentarische Rechte zunehmend beschnitten. Doch eine Demokratie ohne Opposition ist keine. Dass der AfD elementare parlamentarische Rechte vorenthalten werden, bietet also Anlass zur Sorge.

Auf einer Stufe mit Indien

Schon 2017 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert. Der Alterspräsident, der die Wahl des Bundestagspräsidenten leitet, sollte fortan nicht mehr nach Lebensjahren, sondern nach Dienstjahren bestimmt werden. Denn im klassischen Sinne wäre der AfD-Politiker Wilhelm Gottberg Alterspräsident geworden, der neuen Fassung nach aber Wolfgang Schäuble. Dieser trat den eher symbolischen Posten aber an Hermann Otto Solms, den „zweitältesten“ Bundestagsabgeordneten, ab, damit seine Wahl zum regulären Bundestagspräsidenten nicht den Anschein von Befangenheit hatte. Übrigens war der Vorgang illegal: Ein jeweils amtierender Bundestag kann nur für seine eigene, nicht aber für eine kommende Legislaturperiode die Geschäftsordnung bestimmen.

Bekanntermaßen bekam die AfD auch nie einen Bundestagsvizepräsidenten, also einen Sitz im Parlamentspräsidium. Bei internen Absprachen blieb sie daher stets außen vor.

Außerdem wurden der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung bislang die staatlichen Fördergelder vorenthalten, die alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien wie selbstverständlich erhalten. Das alles hätte der “Spiegel” bereits in seiner großen Titelstory 2019 anmerken können. Seitdem hat sich die Situation merklich verschärft.

2016 forderte Christian Bangel in der “Zeit”, den Bundeszwang gegenüber der sächsischen (CDU-geführten) Landesregierung durchzusetzen, da diese in seinen Augen nicht entschieden genug gegen Pegida vorging, um Flüchtlinge zu schützen. Die Bundesregierung würde mit Zustimmung des Bundesrats dann einen Bundeskommissar einsetzen, der dem Ministerpräsidenten je nach Sichtweise zur Seite steht oder gleich ganz entmachtet. Was man damals noch als exotische Position abtun konnte (dergleichen ereignete sich zuletzt in der Endphase der Weimarer Republik), wurde zuletzt häufiger mit Blick auf die AfD erörtert, beispielsweise von der Kampagnen-NGO “Campact” oder verschiedenen linken Juristen, darunter auch dem ehemaligen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts Peter Huber. Der Grünen-Politiker Till Steffen erteilte diesem Szenario in einem Interview zwar noch eine Absage, aber allein schon, dass die Frage gestellt wurde, spricht Bände. Deutschland würde dann übrigens auf eine Stufe mit Indien herabsinken, wo dergleichen seit der Staatsgründung schon über 100 Mal vorkam.

Outgesourcte Probleme

Nicht zu vergessen, dass 2020 fast schon versehentlich Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt wurde. Der FDP-Kandidat hatte auch die Stimmen von CDU und AfD auf sich vereinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel pochte darauf, dass die Wahl “rückgängig gemacht” werden müsse, was letztlich auch geschah. Wie das Bundesverfassungsgericht 2022 feststellte, hatte sie damit das Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verletzt. Allerdings war Merkel zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr im Amt. Sie konnte es also verschmerzen, über eine Sprecherin lediglich ausrichten zu lassen, sie „respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“. Erst vor wenigen Jahren wurde schon in Venezuela ein oppositioneller Gouverneur „weggekemmericht“. Im letzten Jahr hätten alle Alarmglocken klingeln müssen, als die neue Bundesregierung ernsthaft plante, ein Lügenverbot einzuführen. Denn wer entscheidet, was eine Lüge ist? Etwa das Wahrheitsministerium? Die Koalition plante, dass eine staatsferne Medienaufsicht über die Wahrheit wachen solle. Wie staatsfern aber etwas sein kann, das vom Staat ins Leben gerufen wurde, steht auf einem anderen Blatt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren Meldestellen für “menschenfeindliche Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Wenn aber nicht strafbar – wozu dann melden? George Orwell hätte seine helle Freude an so einer Formulierung gehabt. Offiziell sollen diese Meldestellen den betroffenen Personen das Gefühl vermitteln, gehört zu werden und in die Forschung Eingang zu finden. Namensnennungen würden natürlich anonymisiert. Man braucht aber nur wenig Phantasie, um hier eine aufkommende Denunziationskultur zu sehen. Zudem wird immer häufiger auf eine Klarnamenpflicht im Internet gedrängt. Politikerbeleidigungen wären dann umso einfacher vor Gericht zu bringen. Seltsam: Als in der Türkei in diesem Jahr eine Altersgrenze für Social Media durchgesetzt wurde, die sich nur mit der Vorlage von Ausweisdokumenten überprüfen lässt, las man im “Spiegel”, damit sei „die Anonymität im Netz beendet“. Es handele sich um einen „Übergang in eine autoritäre Überwachungsgesellschaft“. Da laut Grundgesetz keine Zensur stattfindet, der Staat also nicht selbst zensieren darf, wurde das Problem einfach outgesourct. Facebook wurde durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter Druck gesetzt, bestimmte Inhalte zu löschen, und beauftragte zu diesem Zweck eine Bertelsmann-Tochter, die sogenannte Löschzentren betrieb. Was ist Beleidigung, was Hetze, was Kritik? Da die Löschzentren intransparent arbeiten, ist das kaum nachzuvollziehen.

Gummiparagraph Volksverhetzung

Die Bundesnetzagentur unterstützt diese Löschzentren, indem sie den Status als „Trusted Flagger“ (etwa “vertrauenswürdiger Hinweisgeber”) verleiht. Bestimmte Organisationen können Hinweise liefern, die in den Löschzentren bevorzugt bearbeitet werden. Wie sich herausstellte, hatte einer der Flagger für „antimuslimischen Rassismus“ selbst Kontakte zu islamistischen Organisationen.

Die „staatsfernen“ Medienanstalten setzen sich mittlerweile dafür ein, bestimmte Medien öffentlich zu bevorzugen, wenn sie einen „öffentlichen Mehrwert“ (gemeint ist wohl eine staatstreue Haltung) nachweisen können. In Absprache mit den sozialen Netzwerken sollen deren Inhalte im Algorithmus bevorzugt angezeigt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Wer keinen „öffentlichen Mehrwert“ besitzt, der erscheint eben seltener auf dem Bildschirm. Jüngst wurden mehrere Kommunalpolitiker der AfD, die sich für Ämter wie Landrat oder Bürgermeister bewarben, von den zuständigen staatlichen Behörden von der Wahl ausgeschlossen. Es bestünden angeblich Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Da die Amtsinhaber tatsächlich auch Beamte wären (und keine Parlamentarier), gab es diese juristische Möglichkeit. Den abgelehnten Bewerbern wurde mitgeteilt, dass sie den Rechtsweg beschreiten könnten – wobei die Gerichte erst nach der Wahl entscheiden würden. Es gibt Bestrebungen, auch Kandidaten für das Parlament auszuschließen, zum Beispiel, wenn sie vorher wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Bei einer unabhängigen Justiz dürfte dieser Vorschlag einen eigentlich kaltlassen. Wer dann sein passives Wahlrecht verlieren sollte, der hätte es auch verdient. Aber Volksverhetzung ist ein Gummiparagraph. Marie-Thérèse Kaiser traf es beispielsweise, weil sie warnte, durch die Einwanderung von afghanischen Ortskräften könne es zu Gruppenvergewaltigungen kommen.

2021 fielen alle AfD-Kandidaten für den Vorsitz in den jeweiligen Bundestagsausschüssen durch. Die Möglichkeiten, an der Ausarbeitung von Gesetzen mitzuarbeiten, sind dadurch stark beschnitten. Ebenso hat die AfD keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium, das den Inlands-, Auslands- und Militärgeheimdienst überwacht. Bestimmte Entscheidungen konnten Parlamente bislang nur mit Zweidrittelmehrheit treffen. Dazu gehören unter anderem Verfassungsänderungen und die Besetzung von Richterposten. Die AfD hatte damals zwar kein aktives, zumindest aber ein passives Mitspracherecht. Stichwort: Sperrminorität. Die AfD hätte somit niemals einen eigenen Verfassungsrichter berufen, wohl aber einen nicht genehmen Kandidaten verhindern können. In mehreren Landtagen wurde die Regel nun dahingehend verändert, dass wichtige Posten in der Justiz auch mit einfacher Mehrheit besetzt werden können. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts gilt seit 2024, dass sie auch durch den Bundesrat gewählt werden können, falls sie im Bundestag durchfallen.

Gezielt Vorstöße gegen die Opposition

Jüngst wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz das nötige Quorum für einen Untersuchungsausschuss von 20 auf 25 Prozent der Parlamentarier angehoben. Zufälligerweise liegt die frisch gewählte AfD-Fraktion genau zwischen diesen beiden Werten. Da die Grünen bereits angekündigt haben, niemals gemeinsam mit der AfD abzustimmen, und die Regierungsparteien vermutlich keinen Untersuchungsausschuss gegen sich selbst ins Leben rufen werden, dürfte die dortige Koalition aus CDU und SPD zumindest für eine Legislaturperiode sicher vor lästigen Fragen sein. Ob bald ein Drittel aller Abgeordneten nötig sein wird? Mittlerweile wird auch diskutiert, die Zahl der parlamentarischen Anfragen zu begrenzen. Dies würde zwar für alle Parteien gleichermaßen gelten, aber unverhältnismäßig stark die AfD treffen, die sich hierbei besonders hervortat. Ebenso gibt es Vorstöße, parlamentarische Mitarbeiter genauer unter die Lupe zu nehmen, was ihre Anstellung oder die Ausstellung von Hausausweisen betrifft. Diesen Vorschlägen ist gemein, dass sie nur auf die Opposition abzielen. Sollte die AfD erstmals tatsächlich eine Mehrheit der Abgeordneten in einem Parlament stellen, wäre sie gegen die Gängelei gewissermaßen immun.

Daher ist Kreativität gefragt: Der grüne Finanzminister Baden-Württembergs, Danyal Bayaz, schlug kürzlich vor, die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zu stoppen, falls dort eine AfD-Regierung „rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege“ gehe“. Sein Bundesland gehört bekanntlich zu den innerdeutschen Nettozahlern. Er verwies auf Viktor Orbán als Vorbild. Denn der ungarischen Regierung wurden ebenfalls EU-Mittel verwehrt. Die Idee dahinter: Wer “falsch” wählt, wird bestraft. Auch “Spiegel”-Vize Nikolaus Blome schloss sich diesem Vorstoß an. Mit dieser Analogie haben beide sogar recht – aber anders als gedacht: Denn in der „illiberalen Demokratie“ Ungarn war es üblich, dass Regionen, die es wagten, für die Oppositionsparteien zu stimmen, staatliche Fördergelder verloren.


Dienstag, 25. August 2026

Melanie Amanns Problem mit Plagiatsenthüllungen: Nicht der Jäger ist das Problem

von Thomas Hartung

Ein Herz für Doktorschummler? Ex-„Spiegel“-Redakteurin Melanie Amann



„Die Suche nach Zitierfehlern sollte kein Geschäftsmodell sein“: Schon die Formulierung, mit der Melanie Amann die jüngste Plagiatsdebatte kommentiert, enthält nahezu die gesamte Verschiebung, um die es geht: Nicht mehr die wissenschaftliche Täuschung erscheint als das eigentliche Problem, sondern derjenige, der sie aufspürt; nicht der mögliche Betrug wird skandalisiert, sondern dessen systematische Suche; nicht der, frei nach Tucholsky, der den Schmutz macht, sondern der auf ihn hinweist. Aus ernsthaften Plagiatsvorwürfen werden dabei jene harmlos klingenden „Zitierfehler“. Im Fall der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erhält diese semantische Verschiebung besondere Brisanz: Der Plagiatsprüfer Stefan Weber stellt fest, in ihrer Dissertation 83 problematische Textstellen gefunden zu haben; Badenberg hat die Universität zu Köln um eine unabhängige Prüfung gebeten. Eine abschließende wissenschaftliche Bewertung liegt also noch nicht vor.

Amann stellt jedoch eine andere Frage in den Vordergrund. Ist es Zufall, dass Vorwürfe gegen prominente Politiker und Wissenschaftler gerade dann auftauchen, wenn sie vor entscheidenden Karriereschritten oder Wahlen stehen? Robert Habeck wurde wenige Tage vor der Bundestagswahl 2025 mit Vorwürfen gegen seine Dissertation konfrontiert. Frauke Brosius-Gersdorf geriet während ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht ins Visier. Badenberg steht wenige Wochen vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl. Die Frage nach Zeitpunkt, Auftraggebern und politischen Interessen ist legitim. Sie muss sogar gestellt werden. Aber sie beantwortet eine andere Frage als die nach dem Wahrheitsgehalt eines Vorwurfs. Eine politisch motivierte Untersuchung kann sachlich richtig sein; eine zeitlich kalkulierte Enthüllung kann einen echten Missstand offenlegen. Wer den Zeitpunkt einer Veröffentlichung untersucht, betreibt Quellenkritik. Wer mit Hinterfragung des Zeitpunkts die Sache selbst erledigen möchte, betreibt Ablenkung.

Der Verdacht gegen den Verdächtigen

Das lässt sich an den Beispielen zeigen, die Amanns Skepsis zunächst zu bestätigen scheinen. Bei Habeck tauchten die Vorwürfe im Februar 2025 unmittelbar vor der Bundestagswahl auf. Die Universität Hamburg sah jedoch kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Bei Brosius-Gersdorf fiel der Plagiatsverdacht mitten in die Auseinandersetzung um ihre Wahl zur Verfassungsrichterin. Im Juli 2026 stellte die Universität Hamburg fest, dass die Plagiatshinweise nicht bestätigt werden konnten und kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorlag. Wer jemanden öffentlich des wissenschaftlichen Betrugs verdächtigt, trägt Verantwortung für die Qualität seiner Vorwürfe. Ein falscher Verdacht kann Karrieren beschädigen. Aber daraus folgt nicht, dass künftig jeder Vorwurf, der zur politisch passenden Zeit kommt, als Kampagne behandelt werden sollte. Es folgt vielmehr das Gegenteil: Man muss präziser unterscheiden.

Zeitpunkt und Auftrag können die Entstehung eines Verdachts erklären. Sie können ihn aber weder beweisen noch widerlegen. Genau diese Trennung droht verloren zu gehen, wenn die Diskussion plötzlich davon handelt, ob die „Suche nach Zitierfehlern“ ein Geschäftsmodell sein dürfe. Die richtige Reihenfolge lautet anders: Was wurde gefunden? Wirklich nur Zitierfehler, oder handfeste Plagiate? Wie schwer wiegen die Fundstellen nach den zum Zeitpunkt der Dissertation geltenden wissenschaftlichen Regeln? Gibt es systematische Übernahmen? Wurde Eigenständigkeit und Originalität vorgetäuscht, wo es sich um Fremdpassagen handelte? Erst danach interessiert, warum jemand gerade jetzt danach gesucht hat.

Es sind nicht immer „Zitierfehler“

Auch sprachlich sollte man sauber bleiben. Ein Zitierfehler kann banal sein: Eine Seitenzahl stimmt nicht, eine Fußnote gerät an die falsche Stelle. Wissenschaft ist Menschenwerk. Nicht jede Ungenauigkeit ist Betrug. Wer jedoch fremde Formulierungen, Argumentationsgänge oder Erkenntnisse in erheblichem Umfang übernimmt und beim Leser den Eindruck eigener Leistung entstehen lässt, hat etwas grundsätzlich anderes getan. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem Urteil vom 29. Juni 2020 (AN 2 K 17.00619) die Unterscheidung einmal bemerkenswert klar formuliert: Von bloßen Zitierfehlern könne bei punktuellen Verstößen unerheblichen Umfangs gesprochen werden; bei zahlreichen nicht angegebenen Quellen und wortwörtlichen Übernahmen greife diese Verharmlosung nicht mehr . Das müsste eigentlich unmittelbar einleuchten. Niemand spräche von einem „Kassenführungsfehler“, wenn jemand regelmäßig Geld aus der Kasse in die eigene Tasche steckte. Nur beim geistigen Eigentum entwickelt sich eine erstaunliche sprachliche Milde, sobald ein prominenter Titelträger betroffen ist. Dann wird aus Abschreiben „unsaubere Quellenarbeit“, aus möglicher Täuschung „Nachlässigkeit“ und aus demjenigen, der sie findet, ein „Plagiatsjäger“, dessen Motive nun mindestens so intensiv untersucht werden wie die Dissertation selbst.

Hier beginnt eine eigentümliche Täter-Opfer-Umkehr. Denn falls ein tatsächliches Plagiat vorliegt, sind zunächst die Autoren betroffen, deren geistige Leistung nicht ordentlich ausgewiesen wurde; sodann die Mitbewerber, die ihre Arbeiten redlich erstellt haben; und schließlich dann die Universität, deren Grade nur so viel wert sind wie die Standards ihrer Vergabe. Der Aufdecker kann unsympathisch, parteiisch oder geschäftstüchtig sein – doch das macht den kopierten Satz nicht zum eigenen. Gerade bei Melanie Amann besitzt die “Geschäftsmodell”-Kritik eine gewisse Ironie: Sie ist selbst promovierte Juristin, hat über Jahre investigativ über Politik gearbeitet, zumal zur AfD, zu der sie eine Art Hassliebe entwickelt hat. Recherche nach Missständen ist konstitutives Selbstverständnis ihres Berufsstandes. Man stelle sich einen Politiker vor, der nach einer Enthüllung sagt: „Die Suche nach Korruption sollte kein Geschäftsmodell sein.“ Der Satz würde sofort als Ausweichmanöver erkannt. Die Tatsache, dass jemand von Kontrolle lebt, ist kein Argument gegen Kontrolle. Das Problem beginnt dort, wo jemand vom Betrug profitiert. Das gilt auch dann, wenn der Entlarver seine Untersuchung bewusst in einen Wahlkampf hinein veröffentlicht. Politik hat Enthüllungen immer zeitlich genutzt. Entscheidend bleibt, ob die Behauptung stimmt.

Früher: Guttenberg und andere weiße Männer. Und heute?

Wie eindeutig dieser Maßstab einmal war, zeigte 2011 die Causa Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Universität Bayreuth entzog dem damaligen Verteidigungsminister den Doktorgrad nach einer Dissertation mit umfangreichen nicht gekennzeichneten Übernahmen. Damals war die zentrale Frage noch nicht, ob derjenige, der die Fundstellen suchte, ein problematisches Geschäftsmodell betrieb. Es ging darum, was ein akademischer Grad bedeutet. Ein Doktortitel stand einst für wissenschaftliche Gründlichkeit, akademische Reife und die Fähigkeit zu selbstständigem Forschen. Guttenbergs Vorgehen beschädigte deshalb nicht nur einzelne Autoren, sondern Universitäten und alle, die ihren Titel redlich erworben hatten. Demokratie setzt voraus, dass über Macht und ihren Inhabern Regeln stehen. Wer einen Doktortitel führt und den damit verbundenen Status nutzt, darf an denselben Regeln gemessen werden wie ein namenloser Doktorand. Die gegenwärtige Debatte besitzt eine reizvolle historische Ironie. Die großen Plagiatsaffären der frühen 2010er Jahre trafen auffällig häufig das bürgerliche Lager: neben Guttenberg Annette Schavan, Silvana Koch-Mehrin, Margarita Mathiopoulos; zumeist handelte es sich um Politiker der Union oder FDP, darunter jene „alten weißen Männer“, an denen sich die Kritik gesellschaftlicher Privilegien besonders bequem exemplifizieren ließ: Florian Graf, Frank Steffel, Jorgo Catzimarkakis, Bernd Althusmann. Damals kam kaum jemand auf die Idee, systematische Pl-giatsprüfung als geschlechtsspezifischen Angriff zu problematisieren. Man sprach über wissenschaftliche Standards.

Nun aber erreichen Vorwürfe zunehmend andere Milieus. Eine SPD-nominierte Verfassungsrichterkandidatin, ein grüner Kanzlerkandidat, eine Berliner Mobilitäts- und jetzt Justizsenatorin. Und auf einmal stellt sich die Frage, ob hier politisch selektiert, strategisch terminiert oder gar bevorzugt gegen Frauen vorgegangen werde. Diese Frage darf zwar gestellt werden; die Antwort kann aber nicht darin bestehen, den universellen Maßstab aufzugeben, sobald sich die gesellschaftliche Zusammensetzung der Verdächtigen ändert. Auch der Hinweis auf Frauen verlangt Differenzierung: Ja, Frauen in exponierten Ämtern können selbstverständlich Ziel sexistischer Kampagnen werden. Daraus folgt aber nicht, dass ein wissenschaftlicher Vorwurf gegen eine Politikerin aufgrund ihres Geschlechts schon strukturell verdächtig wäre. Wer Frauen als vollwertige Mitglieder der Elite betrachtet, muss ihnen dieselben Zumutungen der Kontrolle zumuten wie Männern. Die Alternative wäre ein Schonraum, keine Gleichberechtigung. Wissenschaftliche Redlichkeit besitzt kein Geschlecht. Sie ist gerade deshalb ein universalistischer Maßstab, weil Herkunft, Geschlecht, Parteizugehörigkeit und politische Brauchbarkeit für sie irrelevant sein sollten.

Diverses Plagiat ist kein besseres Plagiat

Wie wenig das Problem in das vertraute Raster vom privilegierten weißen Mann passt, zeigte zuletzt der britische Fall Jason Arday: Der Cambridge-Professor galt als Symbol sozialen Aufstiegs und wurde als jüngster schwarzer Professor der Universität gefeiert. 2026 wurden gegen seine Dissertation umfangreiche Plagiatsvorwürfe erhoben; Cambridge begann mit einer Untersuchung, Arday trat zurück. Der Fall wurde kurz darauf durch seinen Suizid überschattet. Auch dort verschob sich die Debatte teilweise vom untersuchten Material hin zu demjenigen, der es öffentlich gemacht hatte. Das ist verständlich, wenn dessen eigene politische Positionen, in diesem Falle die des US-Forscher Nathan Cofnas, umstritten sind. Es ändert aber nichts am Grundsatz: Ein schlechter Bote kann eine richtige Nachricht überbringen. Prompt wurde Cofnas von der Universität Gent suspendiert. Gegen ihn läuft nun eine vorläufige disziplinarische Untersuchung wegen möglicher Diskriminierung Ardays.

Die moderne Identitätspolitik verführt dazu, Integrität nach sozialen Rollen zu sortieren. Der alte konservative Mann gilt schneller als Vertreter einer privilegierten Klasse, die progressive Frau schneller als mögliches Opfer einer Kampagne, der Angehörige einer Minderheit als Repräsentant gesellschaftlichen Aufstiegs. Doch gerade eine Leistungsgesellschaft muss diese Sortierungen durchbrechen: Ein Plagiat wird nicht moralisch besser, wenn es divers ist. Umso bezeichnender ist die öffentliche Stel-lungnahme der fünf Amnesty-UK-Netzwerke samt Forderungen, die einer Zensur gleichkommen. Arday sei „Opfer einer brutalen, rassistischen Hetzjagd“ geworden, die sogar noch andauerte, nachdem er von seinem Amt zurückgetreten war und deutlich gemacht hatte, dass er sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen wolle, so Amnesty.

Wahlkampfbombe oder Befund?

Er sei jedoch nicht das erste Opfer einer „toxischen und unregulierten Medienkultur“, weshalb man sich für die Schaffung eines sogenannten „Arday-Gesetzes“ einsetze: gesetzlich durchsetzbare Schutzmaßnahmen gegen „digitale Belästigung, Doxxing, diskriminierende Zielsetzung und unverhältnismäßige Medienpräsenz“. Und: “Die Medien müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie diese Grenzen nicht einhalten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Fast scheint es, als flankiere Amann mit ihrem Text diese Zensurforderungen.

Damit bleibt die Frage Amanns: Warum erscheinen solche Vorwürfe so häufig vor Wahlen oder wichtigen Ernennungen? Weil sie dann politisch am meisten bewirken können. Das muss niemand beschönigen. Das Timing kann strategisch sein. Im Fall Badenberg ist die zeitliche Nähe zur Berliner Wahl offensichtlich; im Fall Habeck war sie es ebenfalls. Aber daraus folgt nicht die Unschuld des Betroffenen, genauso wenig wie aus der politischen Instrumentalisierung eines Strafverfahrens folgt, dass die darin untersuchte Tat nicht stattgefunden habe. Brosius-Gersdorf zeigt die andere Seite: Dort wurden die Vorwürfe später von der Universität Hamburg ausdrücklich nicht bestätigt. Das gehört genauso deutlich zur Geschichte wie die ursprüngliche Anschuldigung. Gerade deshalb brauchen wir nicht weniger Plagiatsprüfung, sondern bessere: methodisch transparent, nach zeitgenössischen wissenschaftlichen Standards, institutionell überprüfbar und mit ebenso großer Öffentlichkeit für Entlastungen wie für Anschuldigungen.

Nicht der Jäger entscheidet

Stefan Weber ist nicht das Gericht der Wissenschaft. Er kann einen Verdacht formulieren und Material liefern. Universitäten und zuständige Gremien müssen bewerten, ob daraus wissenschaftliches Fehlverhalten folgt. Aber Amanns Perspektive droht diese vernünftige Arbeitstei-lung umzukehren. Wenn die zentrale öffentliche Frage lautet, wer den Prüfer bezahlt, warum er gerade jetzt sucht und warum bestimmte Personen häufiger untersucht werden, verschiebt sich die Beweislast vom möglichen Fehlverhalten auf dessen Entdeckung. Natürlich muss auch der Jäger kontrolliert werden. Aber ein fragwürdiger Jäger macht die Beute nicht unsichtbar. Bei Habeck und Brosius-Gersdorf liegen institutionelle Entlastungen vor. Bei Badenberg läuft die Prüfung. Genau hier bleibt der Begriff der Täter-Opfer-Umkehr sinnvoll, allerdings nur unter einer Bedingung: Ein tatsächliches Fehlverhalten muss zunächst festgestellt sein. Dann wäre es absurd, demjenigen, der es nachgewiesen hat, moralisch den Hauptvorwurf zu machen, weil Zeitpunkt oder Geschäftsmodell nicht gefallen.

Wenn sich ein Vorwurf dagegen als haltlos erweist, gibt es selbstverständlich einen Geschädigten auf der anderen Seite: den fälschlich Beschuldigten. Konservatives Denken sollte gerade diese Symmetrie verteidigen. Nicht die richtige Gesinnung entscheidet, sondern die Regel. Nicht Mann oder Frau, rechts oder links, Kandidat der bevorzugten oder verachteten Partei. Derselbe wissenschaftliche Maßstab muss für alle gelten.

Betrug sollte kein Geschäftsmodell sein

Eine Leistungsgesellschaft kann nur funktionieren, wenn Leistungsnachweise etwas bedeuten. Ein akademischer Grad, dessen erschlichener Erwerb folgenlos bliebe, würde seinen Wert auch für diejenigen verlieren, die ihn redlich erworben haben. Umgekehrt würde ein System, in dem bloße Verdächtigungen kurz vor Wahlen Karrieren zerstören können, ohne dass spätere Entlastungen vergleichbares Gewicht erhalten, ebenfalls seine Legitimität verlieren. Beides gehört deshalb zusammen: kompromisslose Prüfung und kompromisslose Fairness. Wer betrügt, darf nicht durch Parteibuch, Geschlecht oder gesellschaftliche Symbolfunktion geschützt werden. Wer zu Unrecht beschuldigt wurde, muss vollständig rehabilitiert werden. Und wer einen belastbaren Betrug aufdeckt, verdient nicht deshalb Missachtung, weil er damit Geld verdient oder den für den Betroffenen denkbar schlechtesten Zeitpunkt gewählt hat.

Eine gute Elite entsteht nicht dadurch, dass man ihre Mitglieder vor unangenehmen Nachforschungen schützt. Sie entsteht dadurch, dass ihre Ansprüche überprüfbar bleiben und falsche Ansprüche Konsequenzen haben. Es ist deshalb durchaus richtig zu fragen, wer einen Plagiatsprüfer beauftragt und warum eine Veröffentlichung gerade jetzt erscheint. Man sollte nur nie vergessen, vorher noch eine andere Frage zu stellen: Stimmt der Vorwurf? Denn nicht die Suche nach Betrug beschädigt das Vertrauen in Eliten. Ein falscher Vorwurf kann das Leben eines Unschuldigen beschädigen; ein richtiger Vorwurf offenbart einen bereits vorhandenen Schaden. Und deshalb bleibt die bessere Umkehrung von Amanns Satz: Nicht die Suche nach wissenschaftlicher Unredlichkeit sollte kein Geschäftsmodell sein – Betrug sollte keines sein.


Samstag, 15. August 2026

Auswahl des politischen Führungspersonals: Kein Unternehmen würde so vorgehen wie der Staat

von Walter Revilloud

Deutsche Alternativen: Abhartzen oder doch Berufspolitiker werden?



Deutschland fehlt es nicht an klugen Köpfen. Wir haben vielmehr ein Problem damit, wie wir diejenigen auswählen, denen wir die Führung des Landes anvertrauen. Deutschland bringt eigentlich fast alles mit, was ein erfolgreiches Land braucht. Es gehört immer noch zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Parlament und Regierungen entscheiden über Haushalte in dreistelliger Milliardenhöhe, über Energieversorgung, Sozialstaat, Verteidigung, internationale Beziehungen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Millionen Menschen und Unternehmen. Sie können das so oder so tun. In Deutschland tun sie es so – und deshalb befindet sich das Land in einer derart desolaten Situation. Das Wirtschaftswachstum bleibt schwach, Unternehmen gehen pleite und flüchten, und die, die ausharren, beklagen hohe Kosten und Bürokratie. Bei Infrastruktur und Digitalisierung besteht erheblicher Nachholbedarf, die Sozialversicherungen geraten nicht nur unter demographischen Druck, sondern werden auch noch übernutzt – und für Verteidigung und fragwürdige Ausgaben (EU-Finanzierung, Ukraine-Hilfen, Klimafonds, Entwicklungshilfe) müssen immer gewaltigere Finanzmittel mobilisiert werden, weil die Rekordstaatsverschuldung dazu noch immer nicht ausreicht.

Wie kann ein Land mit solchen Voraussetzungen in eine derart vertrackte Lage geraten? Vielleicht lohnt es sich, diese Frage einmal von einer ganz anderen Seite zu betrachten: Nämlich der, wieso – und wie – wir eigentlich diejenigen Menschen auswählen, denen wir die politische Führung unseres Landes anvertrauen. An diese Stelle muss unweigerlich die Anschlussfrage kommen: Welche berufliche Erfahrungen und Qualifikationen bringen die Menschen mit, bevor ihnen diese Verantwortung übertragen wird? Hier sieht es bekanntlich zappenduster aus. Robert Habeck wurde 2021 Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz; der promovierte Literaturwissenschaftler hatte zuvor als Kinderbuchautor und Politiker gearbeitet und mehrere Jahre Ministerämter in Schleswig-Holstein bekleidet. Unternehmerische Führungserfahrung oder eine berufliche Laufbahn in Industrie und Wirtschaft gehörten nicht zu seiner Biographie. Annalena Baerbock übernahm im selben Jahr das Auswärtige Amt. Sie will angeblich Politikwissenschaft und ein paar Semester “Völkerrecht” auf einen Schmalspurabschluss hin studiert und sich mit Außen- und Sicherheitspolitik beschäftigt haben – doch sie hatte weder jemals im diplomatischen Dienst gearbeitet noch außerhalb der Politik größere Organisationen geführt. Als Außenministerin erklärte sie „feministische Außenpolitik“ zu einem Leitbild ihres Hauses – ein politisches Konzept, über dessen Sinn man sich trefflich streiten kann, das aber zugleich die Frage aufwirft, wie stark ein Ministerium der Vertretung deutscher Interessen und wie stark der Verfolgung gesellschaftspolitischer Ideologien dienen sollte.

Wie würde ein Unternehmen vorgehen?

Seit 2025 verantwortet Lars Klingbeil als Bundesfinanzminister und Vizekanzler die Finanzpolitik des Bundes. Sein beruflicher Werdegang führte nach einem Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und Geschichte weitgehend über Partei, Abgeordnetenbüros und Bundestag. Eine vorherige berufliche Verantwortung in Finanzwirtschaft, Unternehmensführung oder einer großen Haushaltsorganisation findet sich darin nicht. Bärbel Bas führt seit 2025 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und damit das Ressort mit dem größten Einzelhaushalt des Bundes. Sie arbeitete vor ihrer politischen Karriere unter anderem bei einer Betriebskrankenkasse und bildete sich beruflich weiter. Die Leitung einer großen Sozialversicherung, eines Unternehmens oder einer vergleichbar großen Organisation gehörte vor ihrer politischen Laufbahn jedoch nicht zu ihren Aufgaben. Die vorgenannten Beispiele fragwürdiger Lebensläufe von deutschen Spitzenpolitikern beweisen zwar noch nicht zwingend, dass die betreffenden Figuren unfähig sind (das wurde teilweise dann erst durch ihre spätere Amtsführung offensichtlich); das ist aber auch gar nicht die Frage. Die richtige Frage lautet vielmehr: Würden diese Lebensläufe bei der Besetzung vergleichbar anspruchsvoller Führungspositionen in der Privatwirtschaft ausreichen, um die Kandidaten ohne Weiteres in die engste Auswahl zu bringen? Wenn die Antwort zumindest nicht selbstverständlich Ja ist, muss die Frage also lauten: Wegen was hat man sie dann ausgewählt? Deutschland fehlt es schließlich nicht an qualifizierten Menschen. Es verfügt über hervorragende Ingenieure, Facharbeiter und Handwerker, erfolgreiche Mittelständler, Wissenschaftler, Ärzte, Ökonomen und international erfahrene Führungskräfte. Das Problem liegt deshalb nicht darin, dass Deutschland zu wenige gute Köpfe besitzt. Es liegt darin, wie wir nach ihnen suchen.

Nehmen wir hypothetische einen großen Industriekonzern an , der einen neuen Finanz-, Technologie- oder Produktionsvorstand benötigt. Am Anfang steht die Aufgabe: Welche Herausforderungen kommen auf das Unternehmen zu? Welche Kenntnisse benötigt die neue Führungskraft? Welche Erfahrungen sollte sie mitbringen? Welche Größenordnung von Budgets und Personal hat sie bereits verantwortet? Hat sie Organisationen durch Krisen geführt? Welche Ergebnisse kann sie vorweisen? Daraus entsteht ein Anforderungsprofil. Bei einer wichtigen Position wird möglicherweise ein Headhunter eingeschaltet. Und dessen besondere Aufgabe besteht gerade darin, nicht nur unter Menschen zu suchen, die sich auf eine Stellenanzeige bewerben. Er spricht gezielt Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer bisherigen Leistungen für die Aufgabe geeignet erscheinen, vielfach Menschen, die gar nicht auf Stellensuche sind. Nach einer Vorauswahl folgen Gespräche, Referenzen und gegebenenfalls Assessments. Am Ende soll möglichst der Kandidat gefunden werden, dessen Erfahrungen und Fähigkeiten zur bevorstehenden Aufgabe passen. Auch Unternehmen machen dabei Fehler. Netzwerke, persönliche Interessen und Fehlentscheidungen gibt es auch dort. Entscheidend ist jedoch die Methodik: Aufgabe – Anforderungsprofil – Kandidatensuche – Prüfung – Auswahl.

Wie entsteht ein Bundeskabinett?

Nach einer Bundestagswahl beginnt ein anderer Prozess. Zunächst müssen politische Mehrheiten gefunden werden. Wird eine Koalition gebildet, handeln die Parteien aus, wer welche politischen Vorhaben durchsetzen kann und welche Partei welche Ressorts übernimmt. Danach folgt die Personalentscheidung. Vereinfacht ergibt sich damit in der Politik eine komplett unterschiedliche Reihenfolge: Wahlergebnis – Koalition – Ressortverteilung – politische Personalauswahl – Ernennung. Fachliche Qualifikation kann dabei durchaus eine wichtige Rolle spielen. Sie steht jedoch nicht zwangsläufig am Anfang des Verfahrens. Das Kandidatenfeld ist zu diesem Zeitpunkt häufig bereits erheblich eingeschränkt. Ein Ressort ist politisch einer Partei zugeordnet worden, und diese sucht in erster Linie innerhalb ihres eigenen Personalreservoirs nach einer geeigneten Persönlichkeit. Und genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Personalrekrutierung eines Unternehmens. Der Headhunter würde zunächst fragen: Wer ist für diese Aufgabe besonders geeignet? Die Politik muss dagegen zunächst fragen: Wer kann dieses Ressort innerhalb der ausgehandelten politischen Konstellation übernehmen? Beides kann zum selben Ergebnis führen, muss aber nicht.

Dabei ließe das Grundgesetz erheblich mehr Freiheit: Das Bemerkenswerte daran ist, dass Deutschland verfassungsrechtlich keineswegs auf diese Form der Auswahl des politischen Spitzenpersonal festgelegt ist. Das System würde durchaus sogenannte – auch parteilose “Expertenregierungen“ – oder meritokratische Elemente erlauben. Diese sind bloß vom Parteienstaat nicht gewollt, weil die Versorgung der eigenen Leute mit Ämtern und deren politische Linientreue, ideologische Zuverlässigkeit und Loyalität mehr zählen als Kompetenz. Formal ginge es auch anders: Nach Artikel 64 des Grundgesetzes werden Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundestag muss die einzelnen Minister nicht bestätigen. Ohne Parteien- und Koalitionszwänge wären völlig andere Regierungen möglich. Was das in Deutschland übliche Verfahren begünstigt (und besonders bemerkenswert ist): Für Bundesminister existieren keine gesetzlich vorgeschriebenen fachlichen Anforderungen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz Anforderungen an Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung für ein Ministeramt festlegen. Gleichzeitig überträgt Artikel 65 des Grundgesetzes jedem Bundesminister innerhalb der vom Kanzler bestimmten Richtlinien die selbständige und eigenverantwortliche Leitung seines Geschäftsbereichs. Daraus ergibt sich eine bemerkenswerte Konstellation: Enorme Verantwortung, aber kein definiertes fachliches Anforderungsprofil.

Es ginge auch anders

Das mag aus der demokratischen Konstruktion des Ministeramtes nachvollziehbar sein. Ein Minister ist kein leitender Beamter, sondern politisch Verantwortlicher. Trotzdem muss man die Frage stellen: Sollte die fachliche und praktische Eignung für eine derart verantwortungsvolle Aufgabe nicht ein wesentlich stärkeres Gewicht bei der Auswahl erhalten? Soll es also der Berufspolitiker sein, zwingend ein Profi oder eine eine geschlossenes Nomenklatura? Womit wir beim zweiten und wichtigen Aspekt wären: Deutschland braucht professionelle Politiker! Eine moderne Demokratie kann kaum von selbstsüchtigen Pfründnern und Feierabendpolitikern geführt werden. Gesetzgebung, internationale Verhandlungen, Haushaltsfragen, parlamentarische Verfahren und der Ausgleich gesellschaftlicher Interessen verlangen Erfahrung. Problematisch hingegen wird es, wenn Politik zu einem weitgehend in sich geschlossenen Berufssystem wird. Eine politische Karriere kann früh beginnen: Jugendorganisation, Partei, Tätigkeit für Abgeordnete oder Fraktionen, kommunalpolitische Funktionen, Landtag oder Bundestag, Parteifunktionen und schließlich möglicherweise ein Regierungsamt. Wer diesen Weg erfolgreich zurücklegt, besitzt zweifellos erhebliche Fähigkeiten. Er kann Mehrheiten organisieren, Kompromisse schließen, Wahlkämpfe führen, mit Medien umgehen und politische Konflikte austragen. Das sind sicherlich wichtige Kompetenzen. Aber es sind nicht zwangsläufig dieselben Fähigkeiten, die benötigt werden, um einen Verteidigungsapparat zu reformieren, ein Gesundheitssystem zu organisieren, eine Volkswirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen oder einen Sozialetat von Hunderten Milliarden Euro zu verantworten.

Das politische System prüft sehr gründlich, ob jemand Politik beherrscht – aber nicht die Kompetenz Ob dieselbe Person für die Führung eines bestimmten Ressorts über die bestmögliche fachliche und operative Erfahrung verfügt, wird hingegen kaum systematisch geprüft. Ein hervorragender Politiker muss deshalb keineswegs automatisch der bestgeeignete Kandidat für jedes Ministeramt sein. Das ist kein Urteil über persönliche Fähigkeiten. Es ist eine Frage der Übereinstimmung zwischen Mensch und Aufgabe. Es ginge auch anders: Deutschland kennt durchaus Beispiele, bei denen diese Übereinstimmung kaum erklärt werden musste. Ludwig Erhard war Ökonom und Wirtschaftsexperte, bevor er Wirtschaftsminister wurde. Karl Schiller war Professor für Volkswirtschaftslehre, bevor er das Wirtschaftsministerium übernahm. Der eine CDU, der andere SPD. Man muss ihre Politik nicht verklären und ihre Entscheidungen nicht sämtlich für richtig halten.

Ein strukturelles Problem

Entscheidend ist etwas anderes, nämlich dass ihr bisheriger Werdegang es nachvollziehbar machte, warum gerade sie ein Wirtschaftsressort führen sollten. Auch heute gibt es Ansätze eines anderen Rekrutierungsweges: Karsten Wildberger hatte über viele Jahre Führungspositionen bei Deutsche Telekom, Vodafone, Telstra und E.ON inne und führte zuletzt MediaMarktSaturn und CECONOMY, bevor er 2025 Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung wurde. Ob daraus eine Erfolgsgeschichte entsteht, lässt sich nach dieser kurzen Zeit kaum abschließend beurteilen. Gerade Staatsmodernisierung benötigt Zeit, und beim Bürger sind bislang nur begrenzt Resultate sichtbar. Aber seine Berufung beweist zumindest, dass Es möglich ist , Menschen mit umfangreicher Führungserfahrung außerhalb des klassischen Politikbetriebs für ein Ministeramt zu gewinnen. Warum geschieht das nicht häufiger? Warum muss es eigentlich immer das das “richtige” Parteibuch sein? An dieser Stelle lohnt sich ein Blick in die Vereinigten Staaten. Auch dort spielen Parteien eine enorme Rolle – wenngleich es ein dualistisches System mit Mehrheitswahlrecht ist. Und natürlich ist das amerikanische System keineswegs frei von Polarisierung oder politischem Proporz. Trotzdem haben Präsidenten verschiedentlich Persönlichkeiten aus dem gegnerischen politischen Lager in ihre Regierung geholt. Der demokratische Präsident Bill Clinton berief 1997 den Republikaner William Cohen zum Verteidigungsminister. Cohen hatte zuvor viele Jahre im Senat gearbeitet und sich intensiv mit Verteidigungs- und Sicherheitspolitik beschäftigt.

Barack Obama ging noch einen bemerkenswerten Schritt weiter. Nach seinem Wahlsieg 2008 übernahm er Robert Gates als Verteidigungsminister aus der republikanischen Regierung George W. Bush. Gates hatte zuvor unter anderem die CIA geleitet und jahrzehntelange Erfahrung in der amerikanischen Sicherheits- und Außenpolitik gesammelt. Obama entschied sich also nicht zuerst für einen Demokraten. Er entschied sich dafür, einen erfahrenen Mann im Amt zu belassen, obwohl dieser aus der Regierung des politischen Gegners kam. Warum sollte Vergleichbares in Deutschland undenkbar erscheinen? Angenommen, ein sozialdemokratischer Kanzler sucht einen Wirtschaftsminister und die nach seinem Urteil am besten geeignete Persönlichkeit gehört der CDU an. Warum sollte sie allein deshalb ausscheiden? Oder warum sollte ein CDU-Kanzler auf einen hervorragend qualifizierten Sozial-, Gesundheits- oder Finanzexperten verzichten, nur weil dieser Sozialdemokrat oder parteilos ist? Natürlich muss ein Minister die grundlegende politische Linie einer Regierung mittragen können. Ein fundamentaler Gegner des Regierungsprogramms könnte kaum glaubwürdig Regierungsverantwortung übernehmen. Aber zwischen vollständiger parteipolitischer Übereinstimmung und grundsätzlicher Regierungsfähigkeit liegt ein großer Raum. Deshalb sollte auch bei der Regierungsbildung häufiger gelten: Erst die Aufgabe, dann die Qualifikation, dann der Mensch und erst danach das Parteibuch.

Ein Staat ist kein Unternehmen

Gewiss, der Vergleich hat Grenzen. Deutschland kann schon organisatorisch-technisch nicht wie ein Konzern geführt werden. Ein Unternehmen kann Produkte einstellen, Standorte schließen und Investitionen ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien beurteilen. Ein demokratischer Staat muss dagegen gesellschaftliche Interessen ausgleichen, Minderheiten schützen, soziale Verantwortung übernehmen und Entscheidungen demokratisch legitimieren. Auch ein hervorragender Vorstandsvorsitzender wäre deshalb keineswegs automatisch ein guter Minister. Aber daraus folgt nicht, dass die Politik auf Methoden professioneller Personalauswahl verzichten muss. Warum sollte vor der Besetzung eines Ministeriums nicht zunächst ein Kompetenzprofil erstellt werden? Warum sollte ein Bundeskanzler bei der Suche nach geeigneten Persönlichkeiten nicht systematischer auch außerhalb des politischen Betriebs suchen? Warum sollte diese Suche an Parteigrenzen enden? Und warum sollte ein künftiger Minister nicht vor seiner Ernennung in einer öffentlichen Anhörung darlegen, welche Erfahrungen ihn für das Amt qualifizieren, welche Probleme er in seinem Ressort sieht und welche Ziele er erreichen möchte? Der Bundeskanzler könnte sich auf sein verfassungsmäßiges Vorschlagsrecht berufen, die demokratische Legitimation bliebe bestehen. Aber der Auswahlprozess würde transparenter. Und würden die Besten überhaupt kommen?

Damit bleibt allerdings ein erhebliches Problem. Ein erfolgreicher Unternehmer, Wissenschaftler oder Spitzenmanager wartet kaum darauf, von einem Bundeskanzler angerufen zu werden. Er müsste möglicherweise finanzielle Einbußen hinnehmen, einen Teil seiner beruflichen Unabhängigkeit aufgeben und akzeptieren, dass sein Privatleben und jede öffentliche Äußerung kritisch beobachtet werden. Gleichzeitig wären seine Handlungsmöglichkeiten durch Koalitionsvereinbarungen, Haushaltsrecht, Bundestag, Bundesrat, europäische Vorgaben und eine große Ministerialbürokratie begrenzt und nach einer Legislaturperiode könnte das politische Abenteuer beendet sein. Damit entsteht ein Paradox: Je erfolgreicher und unabhängiger ein Mensch außerhalb der Politik ist, desto weniger attraktiv kann für ihn der Wechsel in ein politisches Spitzenamt erscheinen. Auch darüber müsste Deutschland sprechen, wenn es mehr Menschen mit umfangreicher praktischer Erfahrung für politische Verantwortung gewinnen möchte. Vielleicht suchen wir an der falschen Stelle? Deutschland braucht Berufspolitiker, keine Frage! Aber eine Demokratie sollte darauf achten, dass Politik nicht zu einem weitgehend geschlossenen Beruf wird, dessen erfolgreichste Absolventen schließlich für nahezu jedes Ressort als natürliche Kandidaten gelten. Vermutlich wäre es besser, wenn Menschen häufiger erst Unternehmer, Ingenieur, Handwerksmeister, Arzt, Wissenschaftler, Offizier oder Verwaltungsfachmann wären und anschließend für einige Jahre politische Verantwortung übernehmen würden. Und es sollte dann möglich sein, dass sie auch wieder in ihr vorheriges Berufsleben zurückkehren können.

Die entscheidende Frage wäre dann nicht mehr, wer Anspruch auf dieses Ministerium hat, sondern wen können wir gewinnen, der für diese Aufgabe besonders geeignet ist? Ein Unternehmen, das eine Schlüsselposition besetzen muss, versucht genau das herauszufinden. Deshalb sollten wir uns häufiger fragen, warum wir ausgerechnet bei der Führung unseres Landes mitunter in einer komplett anderen Reihenfolge vorgehen. Deutschland fehlt es nicht an guten Köpfen. Vielleicht interessieren wir uns für diese bloß zu wenig.


Mittwoch, 24. Juni 2026

Uwe Bolls Film “Citizen Vigilante“ wird in Deutschland zensiert – weil es um migrantische Vergewaltiger geht?

von Tatjana Festerling

Aus Gutmenschensicht zuviel Empathie für Gruppenvergewaltigungsopfer? Szene aus “Citizen Vigilante“ 



Kaum reist man durch Georgien nach Armenien und ist mal ausnahmsweise nicht online, geht da ein Hammer-Film weltweit viral: “Citizen Vigilante” von Uwe Boll – der in Großbritannien und Australien de facto verboten ist und – natürlich auch in Deutschland. Kein Wunder – denn die von den Autochthonen reingewinselten Migranten mit Neigung zum kriminalistischen Bereichern und rapen kommen darin nicht ganz so gut weg. Ich weiß zwar auch nicht genau, welche Szenen in dieser B-Movie-Bombe dafür gesorgt haben, dass der Film in Deutschland keine FSK bekommen hat (was Regisseur Boll zutreffend als faktische Zensur anprangert)… vielleicht die mit Schusswaffenandrohung gegen die unantastbaren Lichtbringer? Falls ja – was ist daran falsch? Ist das zu ehrlich? An zu großer Brutalität kann’s ja wohl nicht gelegen haben – denn dass Leute weggeballert werden, ist ja sogar im “Tatort” zu sehen. Bolls “Citizen Vigilante” (deutsch etwa “wachsamer Bürger“) ist jedenfalls letztlich nicht mehr und nicht weniger als ein Charles Bronson unserer Zeit – denn auch unser Mann sieht hier nämlich Rot.

Offensichtlich – und vielleicht ist den Filmzensoren das eben viel zu nah an der gern verleugneten Realität – hat der Film wohl die Gruppenvergewaltigung eines 15-Jährigen Mädchens durch die buntmigrantischen Lieblinge unserer “Zivilgesellschaft” im Hamburger Stadtpark zum Vorbild. Sowas möchte die Zivilgesellschaft natürlich nicht so gern aufgearbeitet sehen – und schon gar nicht als “Dexter”-mäßige Selbstjustiz. Apropos Justiz: Natürlich thematisiert Uwe Boll im Film auch Europas feiges Zwei-Klassen-Justizsystem, das das Wohlergehen importierter Krimineller priorisiert – und es ist, gelinde ausgedrückt, höchst erfrischend, dass endlich jemand den Mut hat, das in dieser filmischen Form zu tun.

Ein Skandalurteil als Inspiration

Stimmt gar nicht? Doch, stimmt sehr wohl: Im bewussten Fall verurteilte das Landgericht Hamburg am 28. November 2023 – nach 68 Verhandlungstagen – neun Angeklagte, damals 16–20 Jahre alt, wegen Vergewaltigung der 15-Jährigen zu Witzstrafen nach Jugendstrafrecht. Vorsitzende Richterin war Anne Meier-Göring, die die multiethnischen Gruppenvergewaltiger so sanft behandelte, wie man dies als Gutmenschenjuristin mit Goldstücken aus muslimischen Kulturkreisen eben so tut: Für acht Angeklagte wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt, lediglich ein 19-jähriger Angeklagter wurde zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ein weiterer Angeklagter feigesprochen, und ein elfter Beschuldigter war bereits vorher aus dem Verfahren ausgeschieden. Das Urteil hatte damals massive öffentliche Empörung und einen Shitstorm ausgelöst – vor allem wegen der vielen Bewährungsstrafen, die für die grinsenden Angeklagten faktische Straffreiheit bedeutete.

Und das vershitholistanisierte Deutschland diesen wichtigen und sehenswerten Film verbietet oder in China ein Sack Reis umkippt, hat ungefähr dieselbe Relevanz; wen interessiert noch, was die deutschen Totalitären meinen? Jeder sieht längst in den sozialen Medien, dass das Merkel-Habeck-Merz-Schland komplett im Arsch ist. Wer Bolls Film sehen will, der sieht ihn sowieso. Auf Amazon ist der Film zu erwerben, ansonsten kann man ihn auch bei der Produktionsfirma bestellen. Wer ihn (illegal) im Netz sieht oder streamt, sollte dem Produzenten und Regisseur Uwe Boll fairerweise zumindest einen Zehner per PayPal schicken (Kontaktadresse kann hier erfragt werden) schicken – er hat ihn nämlich komplett eigenfinanziert.


Es brodelt nicht nur in ihm...


Montag, 11. Mai 2026

Inszenierte Weidel-Verhaftungen: Wenn Schule zur Kampfzone wird

von Thomas Hartung

Linke Phantasien an Schulen



Es gibt Settings, die mehr über den Zustand eines Gemeinwesens verraten als hundert “Tagesschau”-Ausgaben. Vor zwei Gesamtschulen in Niedersachsen parkte jüngst tagelang der zum Gefangenentransporter umgebaute Bus „Adenauer SRP+“: mit Blaulicht und Lautsprecher in Gefängnisästhetik. In dem Fahrzeug: Alice Weidel als Puppe hinter Gittern. Eingeladen vom „Runden Tisch gegen Rechts – für Integration“ der Gemeinde Weyhe, wurde das Ganze inszeniert vom sattsam bekannten „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS). Schüler liefen daran vorbei wie an einem Wanderzirkus der politischen Einschüchterung. Niemand sprach von Indoktrination. Niemand warnte vor Radikalisierung. Keine hysterischen Pressekonferenzen der Grünen. Kein ARD-Brennpunkt über die Gefährdung der Demokratie durch politische Agitation vor Schulen. Gleichzeitig werden „FCKAFD“- und „AfD Verbot“-Sticker in großen Mengen an Schüler verschenkt und in den Schulen und im Umkreis angeklebt. Bundesweit interessieren sich laut ZPS bereits rund 800 Schulen für einen Besuch des Busses.

Fast zeitgleich sorgt in Sachsen die Ankündigung einer „Schultour“ der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ für Empörung. Die Grünen schlagen Alarm. Dresdens Stadträtin Katharina Ringler warnt vor „rechtsextremer Einflussnahme”, Schulen dürften keine „Bühne“ für die AfD werden. Es klingt plötzlich so, als müsse die Jugend vor gefährlichen Ideen geschützt werden – nicht etwa vor Gewalt, Drogen oder Bildungszerfall, sondern vor Opposition. Dieses doppelte Maß ist kein Zufall. Es ist Ausdruck einer tieferen Transformation des demokratischen Systems: Die Schule soll kein Ort politischer Bildung mehr sein, sondern ein Schutzraum gegen falsche Politik. Und „falsch“ ist inzwischen alles, was rechts der Grünen liegt.

Der vergessene Beutelsbacher Konsens

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass gerade jene Kräfte, die sich ständig auf „Demokratiebildung“ berufen, systematisch gegen den wichtigsten Grundsatz politischer Bildung in Deutschland verstoßen: den Beutelsbacher Konsens. 1976 formulierten Politikdidaktiker drei elementare Prinzipien, die nach den Erfahrungen ideologischer Überwältigung im 20. Jahrhundert verhindern sollten, dass Schulen zu Instrumenten parteipolitischer Erziehung werden. Erstens das Überwältigungsverbot: Schüler dürfen nicht im Sinne erwünschter Meinungen indoktriniert werden. Zweitens das Kontroversitätsgebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. Drittens die Schülerorientierung: Junge Menschen sollen befähigt werden, ihre eigenen Interessen politisch zu analysieren.

Gemessen an diesen Grundsätzen erscheint der heutige Schulbetrieb in vielen Bereichen wie ihre offene Negation. Denn was bedeutet ein Gefangenentransporter mit Alice Weidel vor Schulen anderes als eine Form symbolischer Überwältigung? Welcher Schüler soll sich unter solchen Bedingungen noch frei und unbeeinflusst ein Urteil bilden? Die Botschaft ist schließlich nicht subtil, sondern maximal eindeutig: Diese Politikerin gehört eingesperrt. Der politische Gegner wird nicht argumentativ kritisiert, sondern moralisch kriminalisiert. Genau hier zeigt sich der fundamentale Unterschied zwischen politischer Bildung und politischer Aktivierung: Bildung eröffnet Urteilsräume, Aktivismus verengt sie. Der Beutelsbacher Konsens entstand einst gerade aus der Einsicht, dass Demokratien keine ideologisch gelenkten Untertanen benötigen, sondern Bürger mit eigener Urteilskraft. Heute wird derselbe Konsens häufig nur noch taktisch zitiert – meist dann, wenn konservative oder rechte Akteure auftreten. Die eigentliche Ironie liegt darin, dass die lautesten Verteidiger „unserer Demokratie™“ häufig jene sind, die ihre zentralen Bildungsprinzipien selbst am konsequentesten unterlaufen.

Die neue Staatsreligion

Nüchtern betrachtet, verstand sich die Bundesrepublik einst als pluralistische Demokratie. Parteien konkurrierten um Mehrheiten; Schüler sollten lernen, unterschiedliche Positionen zu prüfen, Argumente abzuwägen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Heute gilt dieser Anspruch offenbar nur noch asymmetrisch. Wenn linke Aktivisten einen Gefangenentransporter vor Schulen aufstellen, auf dem die Oppositionsführerin und Kanzlerkandidatin symbolisch inhaftiert wird, gilt das als „Kunstaktion“. Wenn konservative Jugendliche mit Schülern sprechen wollen, gilt das als Gefahr für die Demokratie. Die Botschaft dahinter ist eindeutig: Linke Agitation ist Aufklärung, rechte Agitation Extremismus. Damit verändert sich der Charakter des Staates. Der liberale Staat lebt davon, dass er zwischen legitimer Opposition und tatsächlicher Verfassungsfeindschaft unterscheiden kann. Der ideologische Staat hingegen erklärt politische Gegner moralisch zu Feinden. Genau das geschieht zunehmend mit der AfD.

Man erkennt dies bereits an der Sprache. Wer früher konservativ hieß, ist heute „umstritten“. Wer migrationskritisch argumentiert, verbreitet „Narrative“. Wer nationale Interessen betont, steht angeblich „nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Das politische Vokabular wird therapeutisch und kriminalistisch zugleich. Nicht mehr die Auseinandersetzung zählt, sondern die Stigmatisierung. Die Schule wird dabei zum zentralen Operationsgebiet.

Die Pädagogisierung der Politik

Der moderne linksliberale Staat begreift Politik nicht mehr primär als Ausgleich von Interessenkonflikten, sondern als Erziehungsproblem. Wenn Bürger “falsch” wählen, waren sie „desinformiert“. Wenn Jugendliche patriotische Positionen vertreten, seien sie „anfällig“. Der politische Gegner erscheint nicht mehr als legitimer Konkurrent, sondern als sozialpädagogischer Fall. Daher die panische Reaktion auf jede konservative Präsenz an Schulen. Nicht weil dort Gewalt drohte, sondern weil junge Menschen möglicherweise eigenständig denken könnten. Die eigentliche Ironie liegt darin, dass gerade jene Kräfte, die ständig von „Demokratiebildung“ sprechen, die freie politische Meinungsbildung zunehmend verhindern wollen. Demokratie wird nicht mehr als offener Prozess verstanden, sondern als ideologischer Korridor. Erlaubt ist nur, was innerhalb der moralischen Leitplanken des progressiven Milieus liegt.

Außerhalb beginnt umgehend der Bereich des Verdachts. Der Gefangenentransporter in Niedersachsen macht das sichtbar. Die symbolische Botschaft war nicht bloß satirisch. Sie lautete im Kern: Diese Frau gehört ins Gefängnis. Eine demokratisch legitimierte Oppositionspolitikerin wird ästhetisch bereits kriminalisiert. Genau darin liegt die eigentliche Verrohung. Und bemerkenswert ist nicht nur die Aktion selbst, sondern ihre öffentliche Duldung. Wäre vor einer Schule ein Bus aufgetaucht, der Robert Habeck oder Annalena Baerbock hinter Gittern zeigte, hätte man binnen Stunden von Hasspropaganda, Delegitimierung des Staates und Einschüchterung gesprochen. Der Verfassungsschutz hätte vermutlich eine Prüfnotiz angelegt. So aber gilt die Aktion als mutige „Zivilgesellschaft“. Das Wort Zivilgesellschaft ist überhaupt zu einem Tarnbegriff geworden. Gemeint ist meist ein staatlich alimentiertes Netzwerk linker Vorfeldorganisationen, das sich selbst als moralische Instanz aufführt. „Gegen Rechts“ fungiert dabei wie ein sakrales Gütesiegel, das nahezu jede Form politischer Grenzüberschreitung legitimiert.

Die Schule als ideologischer Schutzraum

Besonders deutlich wird dies im Bildungsbereich. Schulen sollen heute nicht mehr nur Wissen vermitteln, sondern Haltung. Vielfaltstage, Antirassismuswochen, Queer-Projekte, Klimaaktivismus, Demokratieworkshops – der politische Aktivismus ist längst Teil des pädagogischen Alltags geworden. Die ideologische Schlagseite ist dabei offensichtlich. Konservative oder patriotische Perspektiven erscheinen höchstens als Problemfall. Der Schüler soll lernen, dass offene Grenzen humanitär sind, nationale Identität potenziell gefährlich, Geschlecht fluide und Klimapolitik alternativlos. Wer widerspricht, steht umgehend unter Extremismusverdacht. Die moralische Architektur des Unterrichts ist asymmetrisch. Gerade hier wäre der Beutelsbacher Konsens eigentlich von zentraler Bedeutung. Denn sein Kontroversitätsgebot verlangt ausdrücklich, dass politische Streitfragen auch als Streitfragen behandelt werden.

Migration, Genderpolitik, Klimapolitik oder nationale Souveränität sind offensichtlich keine wissenschaftlich abgeschlossenen Wahrheiten, sondern Gegenstände demokratischer Debatte. Doch im Schulalltag werden sie häufig wie moralische Endurteile vermittelt. Genau deshalb wirkt die Empörung über die „Generation Deutschland“-Tour so entlarvend. Nicht die Politisierung der Schule stört die Grünen – sondern die Möglichkeit, dass dort einmal andere politische Positionen auftauchen könnten als die eigenen. Die Schule wird damit zur ideologischen Einbahnstraße. Das eigentliche Problem ist jedoch tiefer. Eine Demokratie lebt davon, dass junge Menschen lernen, Dissens auszuhalten. Wenn aber bereits die bloße Anwesenheit oppositioneller Positionen als Gefahr gilt, dann erzieht man keine Demokraten mehr, sondern Gesinnungskonformisten. Der Begriff „Schutzraum“ wird dabei politisch missbraucht. Geschützt werden sollen nicht Schüler vor Manipulation, sondern progressive Milieus vor Widerspruch.

Die Angst vor der Jugend

Warum reagiert das Establishment so empfindlich auf eine konservative Jugendorganisation? Weil die politische Linke ihre kulturelle Hegemonie bei jungen Menschen schwinden sieht. Lange galt Jugend automatisch als progressiv. Doch die Realität beginnt zu kippen. Gerade junge Männer wenden sich zunehmend gegen Genderpolitik, Migrationschaos und moralische Dauerbelehrung. Sie erleben die Diskrepanz zwischen offizieller Erzählung und sozialer Wirklichkeit unmittelbarer als viele ältere Funktionäre. Gewalt an Schulen, ethnische Konflikte, Wohnungsnot, Zukunftsangst – all das steht in scharfem Kontrast zu den Diversity-Parolen der politischen Klasse. Die Reaktion darauf ist nicht Selbstkritik, sondern Repression. Deshalb versucht man, rechte Jugendmilieus möglichst früh zu delegitimieren. Wer mit 16 patriotisch denkt, soll nicht als politischer Jugendlicher gelten, sondern als potenzieller Extremist. Der demokratische Diskurs wird psychologisiert und kriminalisiert.

Bemerkenswert ist dabei die völlige Blindheit gegenüber linkem Radikalismus. Gruppen wie die „Letzte Generation“ blockierten Straßen, beschädigten Kunstwerke und nötigten Bürger – viele Medien behandelten sie dennoch wie idealistische Aktivisten. Linke Gewalt erscheint häufig als moralisch motivierte Überreaktion. Rechte Opposition dagegen bereits als Verdachtsmoment. Die doppelte Norm ist offensichtlich.

Der autoritäre Liberalismus

Die gegenwärtige Ordnung bezeichnet sich ständig als „offen“. Tatsächlich entwickelt sie zunehmend autoritäre Züge. Allerdings nicht in klassisch diktatorischer Form, sondern moralisch-administrativ. Der Gegner wird nicht verboten, sondern delegitimiert. Nicht eingesperrt, sondern sozial markiert. Nicht argumentativ widerlegt, sondern institutionell isoliert. Der Gefangenentransporter vor Schulen war insofern unfreiwillig ehrlich. Er visualisierte den inneren Wunsch eines Milieus, das Opposition nicht mehr als Bestandteil von Demokratie akzeptiert. Es geht längst nicht mehr nur um die AfD. Es geht um die Frage, ob politische Abweichung überhaupt noch legitim sein darf. Eine Demokratie, die Opposition nur toleriert, solange sie folgenlos bleibt, verwandelt sich schrittweise in ein betreutes Meinungssystem. Der Bürger darf wählen – aber bitte das Richtige. Die Schule soll dabei die passende mentale Infrastruktur liefern.

Genau deshalb ist die Debatte um die Schultour so bedeutsam. Sie zeigt exemplarisch, wie selektiv politische Freiheit inzwischen verstanden wird. Linke Aktivisten dürfen Schüler emotional schockieren, kriminalisierende Bilder verbreiten und parteipolitische Botschaften transportieren. Rechte Jugendliche hingegen gelten bereits als Gefahr durch ihre bloße Präsenz. Das ist keine Neutralität mehr, das ist ideologische Staatsdidaktik.

Die Rückkehr des politischen Verbotsdenkens

Die Bundesrepublik war einmal stolz darauf, aus den ideologischen Verhärtungen des 20. Jahrhunderts gelernt zu haben. Heute kehrt jedoch ein neues Verbotsdenken zurück – diesmal im Namen der Demokratie selbst. Man erkennt dies an der ständigen Verschiebung der Grenzen des Sagbaren. Immer neue Begriffe werden moralisch tabuisiert. Immer neue Positionen gelten als „menschenfeindlich“. Immer neue Institutionen verstehen sich als Bollwerk gegen unerwünschte Meinungen. Gerade deshalb ist die Schule zum Symbolraum geworden. Wer die Jugend kontrolliert, kontrolliert die kulturelle Zukunft. Die hysterische Reaktion auf die “Generation Deutschland” verrät daher vor allem eines: Angst. Angst vor Kontrollverlust. Angst davor, dass junge Menschen beginnen könnten, den moralischen Absolutheitsanspruch des progressiven Milieus infrage zu stellen.

Und vielleicht liegt genau darin die eigentliche Krise der Gegenwart. Nicht darin, dass Jugendliche politisch werden. Sondern darin, dass ein Teil des Establishments politische Mündigkeit nur noch akzeptiert, solange sie links bleibt.