von Jochen Sommer...
Schauplatz des spektakulären Kunstraubs, für den die Staatskasse nun nochmals indirekt blechen darf:
Das Grüne Gewölbe in Dresden
Laut „Bild“-Informationen erhält der kriminelle Remmo-Clan sage und schreibe über 3,8 Millionen Euro vom Steuerzahler, um die Anwaltskosten der Verbrecher zu bezahlen, die wegen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden von 2019 vor Gericht standen - weil das Land Sachsen mit seiner Beschwerde gegen die hohen Kosten für die Pflichtverteidiger der sechs Clanmitglieder gescheitert ist. Der Fall beweist einmal mehr, wie sehr der deutsche Staat mittlerweile zu einer Karikatur seiner selbst geworden ist. Allenfalls noch eine schwindende Zahl der in der alten Bundesrepublik sozialisierten indigenen Michel respektiert Behörden und Justiz noch, ansonsten ist schon heute kaum jemand mehr so dumm, sich noch an Gesetze zu halten - was kein Wunder ist angesichts solcher Begebenheiten.
Vor einem knappen Jahr ließ die sächsische Justiz sich auf einen absurden Deal ein, in dessen Folge die Verbrecher zu Witzstrafen von vier bis sechs Jahren verurteilt wurden, weil sie so gnädig waren, einige der geraubten Schmuckstücke zurückgaben. Aufgrund des riesigen Streitwerts sind auch die Verfahrenskosten mit rund 114 Millionen (!) Euro gigantisch. Die Staatskasse in Sachsen wollte diese Summe nicht akzeptieren, scheiterte damit aber vor dem Dresdner Oberlandesgericht. Dieses verwarf auch die Rüge des Freistaats gegen „die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren“ (Schadensersatzforderung) als „unzulässig“.
Offiziell "mittellos"
Die Entscheidung ist unanfechtbar. Somit stehen den zwölf Remmo-Pflichtverteidigern nun jeweils 120.081,71 Euro für das Strafverfahren und 240.139,62 Euro für das gescheiterte Adhäsionsverfahren zu. Weitere Auslagen der Anwälte im Zusammenhang mit dem Prozess, wie etwa Hotelkosten, werden noch einmal gesondert aus der Staatskasse bezahlt. Den Versuch des Landesamts für Finanzen, das zu zahlende Geld mit der Schadensersatzforderung aufzurechnen, hält der Jurist Gerhard Rehn für aussichtslos. „Rein formal sind die Remmos Empfänger des Geldes. Sie müssen damit ihre Pflichtverteidiger zahlen. Der Freistaat kann es als Schadensersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird“, erklärte er. Sachsen muss nun abwägen, ob man das Risiko eingeht, einen sündhaft teuren Zivilprozess gegen die fünf verurteilten Clanmitglieder anzustrengen. Diese gelten jedoch offiziell als mittellos, sodass der Staat wiederum auf den Kosten sitzenbleiben würde.
Im Klartext bedeutet das alles, dass der deutsche Steuerzahler einer Bande von Berufsverbrechern, die sich an einigen der wertvollsten und unwiederbringlichen Kulturschätzen des Landes vergriffen haben, fast vier Millionen Euro in den Rachen werfen muss, damit diese ihre Anwälte bezahlen können. Einige der wichtigsten Stücke sind nach wie vor nicht wieder aufgetaucht. Ob diese verkauft oder eingeschmolzen wurden oder als mögliche Verhandlungsmasse für weitere Deals in der Hinterhand gehalten werden, ist unklar. Klar ist dagegen, dass der Staat sich auch hier von Migranten am Nasenring durch die Manege ziehen lässt und sich lächerlich macht. Ob die Remmos aus dem Lachen über diesen wehrlosen Beutestaat bereits wieder herausgekommen sind, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt.
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