Samstag, 9. Mai 2020

EU-Recht. Die Katze ist jetzt aus dem Sack...

von Thomas Heck...

Wem es noch nicht klar war, dass Deutschland in der EU nichts mehr zu melden hat und es auch keinen Ausweg mehr aus der EU geben wird, der wird gestern wach geworden sein, als seitens des EuGH klargestellt wurde, dass ein nationales Verfassungsgericht niemals die EU anzweifeln könne. Spätestens jetzt muss man den Briten Respekt zollen, die rechtzeitig die Reissleine gezogen und diesen undemokratischen Haufen verlassen haben.

Ich persönlich ging immer davon aus, dass der Ausverkauf deutscher Steuergelder und Willkür seitens der EU spätestens dann ein Ende finden würden, wenn der deutsche Steuerzahler an die Grenze seiner Belastbarkeit angekommen wäre und das Bundesverfassungsgericht einem weiteren Ausverkauf deutscher Interessen widersprechen würde.

Ich habe mich getäuscht. Es wird keine juristische Instanz zur Hilfe kommen. Die Katze ist jetzt aus dem Sack. Deutsche Politiker haben unsere Interessen auf dem Altar einer EU geopfert, auf dem deutsches Steuergeld in einer Größenordnung verbrannt wird, dass einem schwindlig werden kann. Wir sind auf Gedeih und Verderb der EU ausgeliefert, die ganz sicher nicht deutsche Interessen vertreten wird. Doch wer tut das schon? Deutsche Politiker dienen europäischen Interessen mehr, als dass sie deutschen Interessen dienen. Das haben sie schon immer getan. Nach dem 2. Weltkrieg vielleicht noch aus Gründen deutscher Kriegsverbrechen und dem Mangel einer Souveränität und mit der Hoffnung, dies würde zu einem dauerhaften Frieden in Europa führen.


Aber heute? 75 Jahre nach Kriegsende? Nun müssen wir wohl einsehen, dass es mit unserer Souveränität wohl doch nicht so weit her ist, wenn Europa einfach Urteile des Bundesverfassungsgerichts de facto kassieren kann. So titelt EuroNews "EuGH schlägt zurück: Karlsruher Urteil bedroht EU-Rechtsordnung"

Das Urteil des obersten deutschen Gerichts zu den Staatsanleihe-Käufen der EZB könnte nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs das Justizsystem der EU gefährden. Dass die Handlung eines EU-Organs gegen EU-Recht verstößt, dürfe nur das Luxemburger Gericht feststellen, heißt es in einer Erklärung. So werde die einheitliche Anwendung des EU-Rechts gewahrt. Nationale Gerichte seien dazu verpflichtet, "die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren".

Das Karlsruher Gericht hatte am Dienstag die milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen durch die EZB beanstandet und sich damit zum ersten Mal gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Der österreichische Wirtschaftswissenschaftler Thomas Wieser warnte vor einer politischen Gefahr, die von dem deutschen Urteil ausgehe.

Ein nationales Verfassungsgericht habe sich über die europäische Justiz gestellt. Das stelle nicht nur die Geldpolitik in Frage, sondern auch die rechtlichen Grundlagen, auf denen Europa aufgebaut sei. Das deutsche Urteil könnte ein Beispiel für andere Länder sein, Entscheidungen der EU-Justiz anzuzweifeln.


Und jetzt geht die Frau, die in Deutschland die Bundeswehr endgültig an die Wand gefahren hat und nicht mehr und nicht weniger als ein korruptes Schwein ist, gegen Deutschland vor...



Gegen Karlsruhe: Von der Leyen erwägt Verfahren gegen Deutschland

Die Präsidentin prüft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Sie vertritt die Auffassung, dass die Währungspolitik ausschließlich in der Zuständigkeit der EU liege. 
Nach dem umstrittenen Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank prüft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dies geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. «Ich nehme diese Sache sehr ernst», heißt es in dem Brief vom Samstag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie «objektiv willkürlich» und «methodisch nicht mehr vertretbar».
Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Von der Leyen bekräftigte in ihrer Antwort an den Europaabgeordneten, das deutsche Urteil werde derzeit genau analysiert, fügte aber bereits an: «Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.»
Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, hieß es in dem Schreiben. Die Währungspolitik der Union sei eine ausschließliche Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht, und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.
«Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg», schrieb von der Leyen. Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde. Nach EU-Recht ist das die Zuständigkeit der Brüsseler Behörde: Sie ist die «Hüterin» der EU-Verträge und muss Verstöße ahnden. Leitet sie ein Verfahren wegen Verletzung der Verträge ein, kann dies wiederum vor dem EuGH landen.
Giegold, Sprecher der deutschen Grünen-Abgeordneten und Obmann der Grünen im Währungsausschuss des Europaparlaments, sagte am Samstag, ihm gehe es nicht um einfache Kritik am Bundesverfassungsgericht. Doch bedrohe der Streit zwischen Karlsruhe und Luxemburg die europäische Rechtsgemeinschaft.
«Das Bundesverfassungsgericht nötigt die Bundesbank sowie Bundesregierung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB», schrieb der Grünen-Politiker. Deshalb müssten sich alle EU-Institutionen eindeutig hinter den Europäischen Gerichtshof stellen.» Als Hüterin der Verträge müsse die Kommission ein Verfahren einleiten.
Der Europaabgeordnete sieht mit dem Urteil die Stabilität der Währungsunion gefährdet. Zudem wirke es wie eine Einladung an Gerichte anderer Staaten, den Europäischen Gerichtshof zu umgehen. Giegold ist mit seiner Urteilsschelte nicht allein. Die SPD-Europapolitikerin Katarina Barley sprach in der «Passauer Neuen Presse» von einem fatalen Signal. Der Europarechtler Franz Mayer verglich das Urteil mit einer «Atombombe».

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen