Dienstag, 19. Mai 2020

Wenn der drogendealender Neger wegen Rassismus klagt...

von Thomas Heck...

Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt hat das Land Berlin ein Gesetz durchgedrückt, welches die Beweislast umkehrt: Polizisten, die angezeigt werden, müssen beweisen, dass sie unschuldig sind. Das ist ungerecht und erschwert ihre ohnehin schwierige Arbeit ganz enorm.

Im Windschatten der Corona-Debatte und unbemerkt von der Öffentlichkeit hat ein heftig umstrittenes Regelwerk die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses winkte die rot-rot-grüne Mehrheit am 13. Mai das „Landesantidiskriminierunsgesetz“ durch, das demnächst in Kraft treten wird.

Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Bürger durch Verwaltungshandeln diskriminiert werden. Es soll eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern, heißt es zur Begründung.

Soweit so gut, doch enthält das neue Gesetz einen Pferdefuß (§ 7, Vermutungsregelung): Es dreht nämlich die Beweislast um. Wenn ein Bürger einen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen Diskriminierung anzeigt, muss er dafür keine Beweise liefern und hat keinerlei Prozessrisiko. Aber der beschuldigte Beamte oder Angestellte, der muss dann nachweisen, dass er unschuldig ist.

Gegen diese Umkehrung der Beweislast gibt es seit Monaten heftigen Widerstand der Personalvertreter. Insbesondere die Polizisten fühlen sich ernsthaft in ihrer Arbeit bedroht.

Bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus im vergangenen November fasste ein Polizeivertreter seine Befürchtungen so zusammen: „Wenn ich einen afrikanischen Dealer kontrolliere, kann der behaupten, er sei durch diese Kontrolle diskriminiert worden. Dann muss ich beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung sondern gerechtfertigt war. Wenn es dann zum Ermittlungsverfahren kommt, werde ich nicht mehr befördert.“

Im neuen Antidiskriminierungsgesetz wird außerdem auch noch die Verbandsklage zugelassen: Aktivisten und Vereine, die selbst nicht betroffen sind, können stellvertretend für einen Bürger eintreten, der sich diskriminiert fühlt. Das werde zu einer Klagewelle führen, fürchtet Jörn Badendick von der Personalvertretung Unabhängige in der Polizei, „Polizisten könnten vor Gericht zum Freiwild werden“.


Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der das Gesetz erarbeiten und vorantreiben ließ, wischte alle Einwände rigoros vom Tisch. Die Sorgen der Polizisten ließ er nicht gelten. Er wünsche, dass die „Verwaltungen ihr bisheriges Verhalten auf mögliche Diskriminierung hin reflektieren“, sagte er. Die Polizeigewerkschaft (GdP) äußerte daraufhin ganz bissig den Verdacht, Behrendt misstraue dem öffentlichen Dienst mehr als der organisierten Kriminalität.

Auch die schweren Bedenken der politischen Opposition aus CDU, FDP und AfD konnten das Gesetz nicht aufhalten. Nur Kleinigkeiten wurden geändert, die der Abgeordnete Holger Krestel (FDP) „reine juristische Sprachkosmetik“ nennt.

Das neue Gesetz stellt alles auf den Kopf. „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, heißt es jetzt, vor allem, wenn er der Polizei angehört.



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