Donnerstag, 11. April 2019

Abtreibung doch zu verurteilen... aber nur bei Trisomie 21...

von Thomas Heck...

Was für eine Heuchlerei. Während Linke und Grüne seit jeher Befürworter der Abtreibung waren und sind (und die Jusos sogar die Abtreibung bis zum letzten Schwangerschaftstag legalisieren wollen), dreht sich die Stimmung plötzlich, wenn es um pränatale Diagnostik geht. Denn es wird befürchtet, dass in Folge vermehrt Kinder abgetrieben werden, die Trisomie 21 haben. Nach dieser Logik dürften nur Kinder ohne Trisomie 21 abgetrieben werden. 


Ein Kind zu bekommen, mit dieser These hat kürzlich eine Lehrerin eine Debatte ausgelöst, ist in gewisser Weise egoistisch. Der Mensch will sich fortpflanzen und seine Gene weitergeben. Vielleicht will er im Alter nicht allein sein. Die Gesamtbevölkerung auf der Erde ist hoch und die Ressourcen werden knapper. Statt zu adoptieren wollen viele Eltern aber lieber ein "eigenes" Kind.

Wissen zu wollen, ob ein Kind krank oder gesund ist, ob es eine Behinderung hat oder nicht, ist in gewissem Maße auch egoistisch: Werdende Eltern wollen wissen, worauf sie sich in den nächsten Jahren einstellen müssen, wie viel Zeit sie investieren müssen in ihr Kind, möglicherweise auch wie viel Geld. Es geht auch um die Stabilität einer Beziehung und Emanzipation: Für viele Frauen ist es immer noch schwierig, Kinder überhaupt mit dem Beruf zu vereinbaren.

Eltern wollen sich dann, gegebenenfalls, dafür oder dagegen entscheiden, ein Kind zu bekommen, das vermutlich lange Zeit in hohem Maße auf sie angewiesen sein wird. 

Das ist ihr gutes Recht, denn die Wissenschaft macht es möglich. Seit den 1970er Jahren kann eine Frau bei einer Fruchtwasseruntersuchung feststellen lassen, ob ihr Kind einen Gendefekt hat. Bei dieser Untersuchung steigt das Risiko einer Fehlgeburt. Ihre Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Frau die Kriterien einer Risikoschwangerschaft erfüllt, also etwa Vorerkrankungen bestehen oder sie über 35 ist.

Bluttest zahlen oder nicht - die Frage ist medizinisch

Seit 2012 kann eine Frau dasselbe in einem Bluttest nachweisen lassen. Dieser Test ist minimalinvasiv und als Untersuchung damit sicherer. Doch er wird nur in seltenen Fällen von der Krankenkasse bezahlt. 

Die Frage ist somit in erster Linie eine medizinische und als diese einfach zu beantworten: Wenn ein invasiver Test bezahlt wird, der das Risiko einer Fehlgeburt erhöht, muss auch ein Test bezahlt werden, der weniger Risiken birgt. Der neueste medizinische Stand sollte für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Verbieten lässt er sich ohnehin nicht mehr.

Stattdessen wird die Debatte im Bundestag aber grundsätzlich und sehr emotional über etwas ganz anderes geführt. Nämlich darüber, ob das Testen auf Trisomie eine Form der Selektion ist, die der Uno-Behindertenrechtskonvention widerspricht.

Es wird argumentiert, dass ein Großteil der Trisomie-Kinder abgetrieben werde. (Tatsächlich sind diese Zahlen übrigens nicht belastbar und variieren zwischen 65 und 90 Prozent.) Es wird suggeriert, dass Menschen mit Downsyndrom dadurch das Gefühl bekämen, die Gesellschaft würde sie nicht aufnehmen wollen.

Es wird immer ein "Recht auf Nichtwissen" geben

Doch weder führt das Wissen über etwas automatisch zu einer Entscheidung dagegen. Noch macht die Kassenübernahme des Tests ihn verpflichtend für jede Frau. Es wird immer ein "Recht auf Nichtwissen" geben.

Von manchen Seiten heißt es: Der Bluttest übe Druck auf die Frauen aus, sie müssten sich gegen ein Kind mit Downsyndrom entscheiden, weil es nicht in der Gesellschaft willkommen sei. Weil jeder ein "perfektes" Kind haben möchte und ein Kind mit Gendefekt ein "Leid" bedeute. Einen ähnlichen Druck empfinden viele Schwangere sicherlich auch, wenn sie sich gegen ein Wunschkind entscheiden, weil es Trisomie hat und sie sich der Aufgabe nicht gewachsen sehen. 

Doch es ist ihre Entscheidung. Um ihnen dabei zu helfen, gibt es ein Beratungsangebot, das sie wahrnehmen können - und müssen -, wenn sie abtreiben wollen.

Aktivistin mit Downsyndrom: "Habt ihr Angst vor uns?"
"Habt ihr Angst vor uns?", diese Frage von Nathalie Dedreux, einer Aktivistin mit Downsyndrom, wurde im Bundestag von der Grünen Corinna Rüffer zitiert. Es ist eine wichtige Frage, die eine offene, humane Gesellschaft mit "Nein" beantworten - und deren Konsequenzen sie debattieren muss. Doch Wissen ist nicht diskriminierend.

Da kann man als Kind abtreibungsbereiter Eltern nur hoffen, Trisomie 21 zu haben, um dem Mord durch Abtreibung zu entgehen... denn Grüne treiben alles ab, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Außer Trisomie-Träger...



1 Kommentar:

  1. Ich bin Christ,und weil Ich das mit Überzeugung bin gilt für mich auch das Jesus Wort : lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht!
    Damit hat Jesus alle Kinder gemeint,und nicht eine "Auswahl",das hatten wir allerdings schon einmal :man nannte die Kinder lebensunwert.
    Die Verbrecher nannten es damals Euthanasie,heute heißt es Schwangerschaftsabruch,hört sich medizinisch an,ist aber im Grunde der gleiche Mord wie damals!!
    Ich habe selber vier Töchter,drei Enkeltöchter und einen Enkelsohn,alle sind gesund,aber wenn eines dieser Kinder behindert geboren wäre,meine Frau und Ich hätten es genauso geliebt wie die anderen,denn hier gilt für und :liebe deinen nächsten wie dich selbst!!

    Für mich ist schwer begreiflich das Parteien mit einem C im Namen über so etwas diskutieren,bei den Islamfreunden SPD,Grüne,Linke ist es sowieso gleichgültig,die glauben an nichts wie an sich selber!

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