Samstag, 22. März 2025

Panikmache um angebliche Einreiseverbote für Deutsche in die USA: Fakten versus Propaganda

von Tom Schiller

US-Mexikanische Grenze (hier bei Tijuana): 
Konsequente Kontrollen



Journalistische Sorgfalt scheint in Deutschland mittlerweile der Vergangenheit anzugehören. Was man aus den deutschen „Qualitätsmedien“ über Themen rund um die USA zu hören und lesen bekommt, scheint eher aus den Büros der Propagandisten der “demokratischen“ Parteien als aus der Feder von Journalisten zu stammen. Neuestes Beispiel ist die Panikmache im Zusammenhang mit Einreisen in die USA, die quer durchs Unkrautbeet der deutschen Journaille immer abstrusere Blüten treibt. Drei aktuelle Fälle von Einreiseverweigerung und damit verbundener Abschiebung deutscher Staatsbürger werden zum Anlass genommen, vor Reisen in die USA zu warnen. Dass der Name Trump damit in Verbindung gebracht wird, versteht sich natürlich von selbst. Zum Beispiel bei „RTL aktuell” heißt es:


Entsprechend groß ist nun die Panik (und Panikmache) in diversen Reisegruppen in den sozialen Medien. Doch die Meldung ist reine Angstmache. Ein verantwortungsvoller Schreiberling hätte sich zunächst die Mühe gemacht, sich mit diversen Statistiken zu befassen. Dann hätte er in Erfahrung bringen können, dass es in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 270.000 Fälle pro Jahr gab, bei denen Touristen oder Geschäftsreisenden die Einreise verweigert und eine Abschiebung vorgenommen wurde. Auch hätte ein verantwortungsvoller Journalist bei Benutzung eines Taschenrechners und Anwendung der Prozentrechnung (sollte er diese beherrschen) herausfinden können, dass diese Zahl bei durchschnittlich 79 Millionen USA-Besuchern pro Jahr einen Anteil von 0,34 Prozent ausmacht.

Der Hinweis auf die verschwindend geringe Dimension solcher – nur auf wohlbegründete Ausnahmen beschränkten – Fälle wäre allerdings dem Anliegen und der Agenda von Politik und Medien nicht dienlich. Also lässt man sie bei der “Berichterstattung” einfach mal unter den Tisch fallen. Und selbst die Bundesregierung mischt bei dieser Kampagne kräftig mit: Nach Aussagen eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amtes versuche diese, herauszufinden, ob hinter den drei Fällen von Einreiseverweigerungen für Deutsche, diesen angeblich “unerfreulichen Vorfällen”, wie es heißt, “eine Art System steckt”, die mit dem “ultraharten Kurs gegen illegale Einwanderern” durch Trump zusammenhänge, wie der “Stern” zitiert. Man stehe zudem mit den Partnern innerhalb der EU in Verbindung, um zu sehen, „ob das sozusagen eine Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik ist oder ob das jetzt Einzelfälle sind“.

“Touristin” mit Tattoowier-Arbeitsausrüstung

Nun denn, offensichtlich hat es die Buntlandregierung wohl auch nicht so mit der Informationsbeschaffung; Betrachten wir uns einmal die drei aktuellen Fälle von Einreiseverweigerung für Deutsche, die Anlass für die Hetzkampagne gegen die USA und Trump sind, näher. Der erste betrifft eine Tattoo-„Künstlerin“ namens Jessica Brösche, die am 25. Januar 2025 versuchte von Tijuana (Mexiko) aus über die Grenze nach San Diego (USA) als Touristin einzureisen. Sie besaß eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), die bis August 2025 gültig war. Sie führte in ihrem Gepäck ihr gesamtes technisches Tattoo-Equipment mit, was bei den Grenzbeamten natürlich den Verdacht einer möglichen illegalen Arbeitsaufnahme in den USA aufwarf.

Bei der Befragung durch die Beamten der USCIS gab Brösche an, sie wolle ihre amerikanische Freundin unentgeltlich mit ihrer Kunst verzieren. Man mag das glauben; die US-Grenzschützer glaubten es nun in ihrer Ermessensentscheidung eben nicht. Diese Skepsis ist durchaus nicht außergewöhnlich, sobald der geringste Verdacht am Wahrheitsgehalt der Aussage aufkommt. Man kennt dies weltweit vom Zoll: Aussagen von Kontrollierten werden nur selten akzeptiert, es zählen nur Belege. Wenn ein anderweitiger Verdacht besteht, zählen Erfahrungswerte der Grenzer. Und hier kam eben ein solcher Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit auf – weil es durchaus außergewöhnlich ist, dass Touristen ihre Arbeitsausrüstung in den Urlaub mitnehmen.

Visum durch Aus- und Wiedereinreise “strecken”

Fall 2 betrifft den Deutschen Lucas Silaff. Dieser fliegt regelmäßig in die USA, weil dort seine Dauerverlobte zu Hause ist. Bei seinem letzten Aufenthalt unternahmen er und seine Liebste einen Ausflug nach Mexiko. Bei ihrer erneuten Einreise in die USA erregte Lucas die Aufmerksamkeit der Grenzbeamten, die ihn ebenfalls befragten und anschließend in Abschiebehaft verfrachteten. Warum die Grenzer dies taten, kann nur vermutet werden, denn darüber schweigt sich der gute Lucas in seinen Interviews gegenüber deutschen Medien aus. Hier meine (logische) Vermutung dazu: Tagesreisen über den Landweg nach Mexiko – und übrigens auch Kanada – werden nicht als generelle Ausreise gewertet. Bei der Wiedereinreise erhält man, auch als Inhaber eines Visa, keinen neuen Stempel in den Pass, der die Gültigkeit der zugebilligten Aufenthaltsdauer neu festlegt. Meine Familie und ich haben das selbst schon am eigenen Leibe erfahren müssen.

Als Inhaber eines E2-Investoren-Visums bekommt man bei Einreise den Aufenthalt in der Regel für 2 Jahre (per Stempel im Pass zuerkannt). Auf Flughäfen gab es den auch dann, wenn der vorherige Aufenthalt noch für längere Zeit gültig war. Doch an den den Grenzübergängen ist das anders. Lucas Silaff hätte garantiert keine Probleme bekommen, wäre sein aktueller Aufenthalt noch einige Wochen genehmigt gewesen oder der vorherige Aufenthalt nicht schon länger abgelaufen gewesen. Auch das Rückflugticket nach Deutschland dabeizuhaben, hätte hilfreich sein können. Dieses wird nicht selten auch bei der Einreise an den Flughäfen verlangt. Von daher liegt hier die Vermutung nahe, dass das Liebespärchen den Versuch unternahm, seinen dreimonatigen Aufenthalt von Herrn Silaff durch einen Tagesausflug mit erneuter Einreise zu „strecken“ – und so werden es auch die Grenzer gesehen haben. Das wiederum gepaart mit der Dauerverlobung erweckt natürlich den Verdacht, dass der gute Lucas gar nicht als Tourist ins Land einreist, sondern illegal hier leben möchte. Von da bis zur Unterstellung, auch illegal arbeiten zu wollen, ist es dann nicht mehr weit; denn irgendwie muss ja ein monatelanger Aufenthalt auch finanziert werden. Wie bereits gesagt, dies ist nur eine Vermutung, die aber letztendlich plausibel und aus Erfahrungswerten erklärt, warum dieser Deutsche in den Fokus der Grenzbeamten geriet. Dazu braucht man weder einen bösen Trump, nur etwas gesunden Menschenverstand.

Vorsicht bei alten Strafeinträgen

Der dritte Fall betrifft einen gewissen Fabian Schmidt. Auch bei ihm gibt es nur spärliche Informationen darüber, was tatsächlich hinter seiner Festnahme am 7. März auf dem Boston Logan Airport führte. Immerhin lebt Schmidt seit 2007 in den USA, besitzt eine GreenCard und hat damit ein verbrieftes Aufenthaltsrecht. Seine Einreiseverweigerung machte zuerst auf Facebook Furore, als seine Mutter dort mit einem entsprechenden Post an die Öffentlichkeit ging: Demnach sei ihr Sohn von einem Aufenthalt in Deutschland zurückgekehrt und bei der Einreise willkürlich festgesetzt worden. Die Schwarmintelligenz der Facebook-Gemeinde grub daraufhin einige wichtige Informationen aus, die natürlich weder von der Mutter noch von den deutschen Qualitätsmedien in der Berichterstattung erwähnt worden waren: Demnach sei der junge Mann vor rund 10 Jahren in Kalifornien für ein Drogendelikt zur Verantwortung gezogen worden; das Urteil sei anschließend wegen einer Gesetzesänderung aufgehoben worden. Aktuell beschuldigt man ihn wohl zudem, einer Gerichtsvorladung nicht Folge geleistet zu haben, die er wegen Umzugs nie erhalten habe.

Auch hier wäre es als Hintergrundinfo für deutsche Leser nicht unwichtig zu wissen, dass die US-Behörden im Inland keine sonderlichen Anstrengungen unternehmen, die Delinquenten im Lande aufzuspüren, sofern es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten der unteren Kategorie handelt; auch interessiert der Aufenthaltsstatus eines Straftäters nicht, schon gar nicht in Kalifornien. Das ändert aber alles nichts daran, dass das Department of Homeland Security bei allen Personen jegliche Straftaten oder Übertretungen im Datensatz vermerkt – und dass diese bei der Einreise abgefragt und dann natürlich angezeigt werdeen. Die Folge ist dann eine Festnahme. Das betrifft nicht nur Einreisende mit Aufenthaltserlaubnis, sondern auch US-Bürger, die auf diese Weise nicht selten „überrascht“ werden.

Saubere Weste auch für GreenCard-Inhaber schon immer Pflicht

Ein Freund von mir, gebürtiger US-Amerikaner, musste dies vor einigen Jahren auf die harte Tour erfahren: Er hatte für 15 Jahre in Deutschland gearbeitet und gelebt. Als er während dieser Zeit zurück in die Heimat flog, setzte man ihn am Flughafen fest, weil er einige Strafzettel nicht bezahlt hatte und auch nicht vor Gericht erschienen war (was man in den USA muss, auch wenn man die Zahlung nicht leisten will). Der Gerichtstermin wird sogar bereits bei der Ausstellung des Strafzettels mit ausgegeben, für den Fall, dass man die Strafe als ungerechtfertigt ansieht. Die Annahme meines Freundes, dass seine Missetat nach vielen Jahren sicher im Sande verlaufen wäre, erwies sich als Trugschluss.

Das erklärt nicht nur die Festsetzung von Fabian Schmidt am Bostoner Flughafen; es ist auch eher unwahrscheinlich, dass man ihn wegen dieser Angelegenheit abschieben wird. Generell gilt auch für Inhaber einer GreenCard, dass man seine Weste sauber halten sollte. Die USA behalten sich das Recht vor, auch bei kleineren Verfehlungen Abschiebungen vorzunehmen. Doch deutsche Journalisten basteln auch aus diesem Fall einen Scheinbeleg für das angeblich willkürliche neue US-Grenzschutzregime. Das die Medien diese Fälle mit Donald Trump und seiner Einwanderungspolitik in Verbindung bringen, verwundert zwar nicht. Man kann diese Stimmungsmache dennoch nur als erbärmlich bezeichnen. Dieses Niveau erinnert fatal an das, was man aus den verblichenen Diktaturen der DDR und der Sowjetunion in Erinnerung hat: Feindpropaganda unter absurder Verbiegung von Tatsachen. Dabei kostet es heutzutage nur wenige Minuten, um die entsprechenden Zahlen zu Einreisen und Abschiebungen zu recherchieren. Allerdings eben nur, wenn man das auch will.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen