Freitag, 30. Juni 2023

Bochumer Schauprozess gegen Impf-Arzt: Von der Milde des Rechtsstaats profitieren andere

von Theo-Paul Löwengrub...



Der angeklagte Dr. Heinrich Habig (l.) mit seinem Verteidiger gestern vor Prozessbeginn 



Seit gestern überschlägt sich die Gegenöffentlichkeit über den Fall des jüngsten Opfers der Corona-Justiz, als das Bochumer Landgericht den Mediziner Dr. Heinrich Habig zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ohne Bewährung wegen gefälschter Impfzertifikate verurteilte. Richterin Petra Breywisch-Lepping versäumte zudem nicht die umgehende Klarstellung, dass der Haftbefehl auch sofort zu vollstrecken sei, da Habigs Verhalten "durch nichts zu entschuldigen” sei. Nicht einmal durch die Tatsache, dass er im Lichte heutiger Erkenntnisse etliche Menschen vor einer Experimentalimpfung bewahrt hat, die vielfaches Leid und eine beispiellose Übersterblichkeit begründet hat?

Man muss aus Habig keinen Heiligen und auch keinen Märtyrer machen. Dass er seine Impfbescheinigungen wohl nicht uneigennützig und kostenlos ausstellte (und somit auf seine Weise ähnlich von der Pandemie profitierte wie auch die willfährigen Vieltausenden Impfärzte), und damit durchaus auch die Ausnutzung einer moralischen Notsituation von Menschen zumindest vermutet werden kann, relativiert seinen Heldenstatus - auch wenn rückblickend jede Boykottierung und sogar Sabotierung des Impfwahns, erst recht mit dem heutigen Wissen um die katastrophalen Folgen der Impfkampagne, durchaus gebilligt und mit übergesetzlichem Notstand und zivilem Ungehorsam moralisch legitimiert werden können. Juristisch aber eben nicht; und wer dies anders sieht, der braucht sich letztlich dann auch nicht über die "Letzte Generation" zu beklagen, die aus ihrer eigenen Perspektive ebenso einen übergesetzlichen Notstand für die ihr legitim erscheinenden Gesetzesbrüche postuliert.

Bar jeder Verhältnismäßigkeit

Und trotzdem: Auch wenn Habig zwingend verurteilt werden musste, womit er selbst stets rechnete, wirft dieser Fall natürlich Fragen auf. Fragen nach dem Strafmaßes, nach der Verhältnismäßigkeit und vor allem der Angemessenheit der absurden Überreaktion eioner Staatsmacht, die ansonsten durch schleichende Auflösungserscheinungen hervorsticht . Dass das Bochumer Gericht die schädlichen Folgen der Impfung und den durch sie angerichteten Horror überhaupt nicht würdigten, sondern stattdessen so taten, als habe hier ein Hochkrimineller der Volksgesundheit schwersten Schaden zugefügt, und dass es nicht nur in der Strafzumessung, sondern auch in der generellen Behandlung Habigs (die der eines Terroristen oder Schwerverbrecher glich) jede Verhältnismäßigkeit vermissen ließ: Dies erlaubt es durchaus, davon zu sprechen, dass der deutsche Rechtsstaat hier einen weiteren Tiefpunkt erreicht hat.

Gemeinsam mit seiner Frau soll Habig rund 600 falsche Impfatteste ausgestellt haben. Objektiv verstieß er damit fraglos gegen eine Reihe von Gesetzen und Berufspflichten; das ist wahr. Aber er ersparte eben damit auch 600 Menschen die gemeingefährliche, vom Staat aber unter Anwendung äußersten Drucks erzwungene Zwangsinjektion gegen Corona. Verurteilt wurde er jedoch zunächst nur für rund 200 Fälle. Weitere 400 sollen in einem weiteren Verfahren gesondert abgeurteilt werden. Offenbar will man die juristische Zerstörung eines Arztes, dem das Wohl seiner Patienten wichtiger war als der Druck einer völlig außer Kontrolle geratenen Politik, voll auskosten - und diese Abtrennung statt einer abschließenden Gesamtstrafenbildung ist auch der stärkste Hinweis darauf, dass es hier um die Zelebrierung eines Schauprozesses geht. Dies zeigt sich auch daran, dass Habig seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Die Richterin begründete dies mit einer angeblichen "Fluchtgefahr” des 67-Jährigen.

Für Mut gedankt

Seine Patienten dankten ihm seinen Mut, indem sie bis vor sein Gefängnis zogen, um ihn moralisch zu unterstützen. Dies hat er auch bitter nötig - denn seine Frau, die als Sprechstundenhilfe in seiner Praxis tätig war, darf ihn nur zweimal im Monat unter Aufsicht besuchen. Zusätzlich ordnete die Staatsanwältin die Anwesenheit einer weiteren Frau an, die die Gespräche mithören soll. So ging Deutschlands Justiz, lange vor ihrer geistigen Gleichschaltung im Linksstaat, zuletzt mit RAF-Mördern um (die nach ihrer von einem linken Medienmob geforderten Freilassung dann bei deutschen Theaterregisseuren, bei Antifa-nahen Parlamentariern oder in "zivilgesellschaftlichen” Organisationen als Beschäftigte unterkamen und ihren Status als gefeierte Helden in Podiumsveranstaltungen ausleben konnten). Hier trifft die - ansonsten absurd aufgeweichte oder nicht mehr vorhandene - "Härte des Gesetzes" einen harmlosen, gewöhnlichen Arzt.

Von der Milde des Gesetzes hingegen dürfen andere profitieren: Zum Beispiel zugewanderte, traumatisierte Vergewaltiger und Messerangreifer, bei denen die gerichtliche Ahndung regelmäßig zwischen symbolischen Bewährungsstrafen oder Freisprüchen oszilliert. Oder auch Kinderschänder: Zwei Tage vor Habigs Verurteilung, wurde in Berlin der Praktikant einer Kindertagesstätte verurteilt, der eine Dreijährige und eine Dreieinhalbjährige sexuell missbraucht hatte. Das Strafmaß lautete hier 20 Monate Haft auf Bewährung inklusive der Auflage einer Sexualtherapie. Hingegen wird ein Arzt, der niemandem geschadet, sondern im Gegenteil etlichen Menschen schwere gesundheitliche Schäden erspart hat, von der deutschen Justiz regelrecht vernichtet. Es sind solche Entscheidungen, die nicht nur den Verdacht einer politischen Justiz erhärten, sondern zeigen, wie extrem in Deutschland inzwischen alles aus dem Ruder läuft.

Drastisches Exempel

Zwei Pflichtverteidiger hatten einen Deal mit dem Gericht vereinbart, wonach Habig im Gegenzug für ein Geständnis drei Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte. Dies wurde von zwei neuen Anwälten nach Habigs Wahl verhindert. Nach Habigs Schlusswort applaudierten die Zuhörer, worauf die Richterin den Saal absperren und die Namen der Klatschenden festhalten ließ. Wilfried Schmitz, einer der Rechtsbeiständen Habigs, verwies in seinem Abschlussplädoyer auf die ärztliche Ethik und das korrekte Verhalten in Bezug auf seinen hippokratischen Eid, der ihn verpflichte, Schaden von seinem Patienten abzuwenden. Sein Mandant habe zudem entsprechend des Notwehr-Paragraphen gehandelt, der vorsieht, dass eine Tat aus Notwehr geboten ist, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Habig habe seine Patienten vor dem Impfzwang bewahrt und dadurch auch vor Nebenwirkungen geschützt. Die Berufsordnung der Ärzte in Nordrhein-Westfalen legt ausdrücklich fest, dass ein Arzt sich ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben eines Gesetzgebers zu richten habe.

Das alles bewirkte natürlich gar nichts. An Habig sollte ein besonders drastisches Exempel statuiert werden. Nach der von Anfang an feststehenden Verurteilung, erhob Schmitz noch einmal drastische Vorwürfe gegen das Gericht: Dass dem Urteil nur ein Teil der mehreren Hundert Fälle zugrundegelegt wurde, um dann in weiteren Fällen weitere Strafen zu verhängen, stelle einen Verstoß gegen elementare rechtliche Grundregeln dar. Dies sei erkennbar nur aus dem Grund geschehen, um zu verhindern, dass Habig nach über einen Jahr Untersuchungshaft freigekommen wäre, wenn nicht bald irgendein Urteil gefallen wäre. Die Vorsitzende Richterin habe so gut wie alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, tadelte Schmitz weiter. Die Urteilsbegründung sei die miserabelste, die er in seiner beruflichen Laufbahn erlebt habe; sie enthalte nur Behauptungen und Unterstellungen. Die Aussagen von Zeugen, die zur Verurteilung führten, hätten auf Betrug beruht, weil man sie polizeilich eingeschüchtert habe, indem man ihnen vormachte, anhand von Blutanalysen lasse sich später feststellen, ob sie geimpft seien oder nicht. Zudem seien sie - teilweise durch gezielte Hausdurchsuchungen im Morgengrauen - psychisch unter massiven Druck gesetzt worden. Die auf diese Weise erlangten Beweise hätten nie verwertet werden dürfen, so der Verteidiger. Immerhin: Habig kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Ob er in der nächsten Instanz allerdings auf gerechtere Richter treffen wird, darf bezweifelt werden.



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