Dienstag, 8. Oktober 2019

Steht ein Moslem mit einem Messer vor der Synagoge... der will ja nur nur spielen...

von Thomas Heck...

Man stelle nur vor, Sie als Deutscher würden vor einer Moschee oder einem Flüchtlingsheim mit einem Messer wedeln und "Fuck Islam", "Scheiß-Ausländer" oder ähnliches skandieren. Sofern Sie den Vorfall überhaupt überleben würden, würde natürlich der Staatsschutz übernehmen, von einer Untersuchungshaft wäre sicher auszugehen.

Nicht so, wenn ein Muslim mit einem Messer vor einer Synagoge droht und Allahu Akbar skandiert. Er kann mit der Nachsicht der Justiz rechnen, um anschließend vor seinen Glaubensgenossen mit seiner Tat prahlen zu können oder über die Dämlichkeit der deutschen Justiz berichten zu können.

Begründet werden muss das nicht, es lagen halt keine Haftgründe vor, heisst es lapidar. Kritische Nachfragen der Presse? Fehlanzeige. Und so wird ein weiterer antisemitischer Übergriff, der folgenlos bleiben wird, die rechte Statistik bereichern. Deutschland im Jahre 2019. Unterdessen zerrt in Limburg ein arabischsprechender Mann den Fahrer vom Fahrersitz und fährt Amok. Die Polizei verhängt eine Nachrichtensperre und warnt vor Spekulationen. Ich warne mittlerweile vor dieser Polizei und dieser Justiz.



Am 4. Oktober ist Mohamad M. (23) über den Sicherheitszaun einer Synagoge in Berlin-Mitte gestiegen. Wir hatten berichtet. Er war mit einem Messer (Firma Glock, 20 cm lange Klinge) bewaffnet und soll laut Zeugen „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) und „Fuck Israel“ gerufen haben.

Nur durch den mutigen Einsatz der Wachleute konnte vermutlich Schlimmeres verhindert werden. Diese haben den Angreifer mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und der Polizei übergeben. Samstag wurde Mohamad M. aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Viele fragen sich nun: Warum ist der 23-Jährige auf freiem Fuß und nicht in Untersuchungshaft? Wann gibt es einen Untersuchungshaftbefehl? 

Ein Untersuchungshaftbefehl wird erlassen, um das Verfahren zu sichern. So soll beispielsweise vermieden werden, dass sich der Beschuldigte der Strafverfolgung entzieht oder Ermittlungsergebnisse verfälschen kann. Die Untersuchungshaft ist einer der stärksten Eingriffe in die Grundrechte des Beschuldigten, sodass es strenge gesetzliche Vorgaben gibt, an die sich die Strafverfolgungsbehörden halten müssen.

Für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gelten folgende Voraussetzungen: 
  • Es muss ein dringender Tatverdacht bezüglich einer Straftat bestehen. 
  • Es muss ein Haftgrund vorliegen (Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Verdacht eines Schwerverbrechens, Wiederholungsgefahr). 
  • Der Haftbefehl muss verhältnismäßig sein.

Warum gibt es keinen Haftbefehl für den Messermann?

Der 23-Jährige wurde am Freitag vorläufig festgenommen. Allerdings erklärte ein Polizeisprecher BILD, dass der zuständige Bereitschaftsstaatsanwalt eine Haftvorführung im Ergebnis nicht in Erwägung gezogen habe. Es hätten keine Haftgründe gegen den Mann vorgelegen, sodass er am Samstagmorgen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat sich also gegen die Beantragung eines Haftbefehls entschieden. 

Staatsanwalt trifft Ermessensentscheidung 

Die Entscheidung des Bereitschaftsstaatsanwalts, keinen Untersuchungshaftbefehl zu erlassen, kann nicht durch eine Beschwerde angefochten werden. 

Eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zum Beantragen eines Untersuchungshaftbefehls sieht das deutsche Recht nicht vor. 

Grund: Die Beantragung und der Erlass der U-Haft sind immer Ermessensentscheidungen und daher nie zwingend. 



Warum läuft dieser gefährliche Messer-Mann weiter frei herum? 

Horror an einer Synagoge in Berlin-Mitte: Am vergangenen Freitag, dem jüdischen Sabbat, steigt Mohamad M. (23) über den Sicherheitszaun. In der Hand hält er ein Kampfmesser (Firma Glock, 20 cm Klinge), soll laut Zeugen „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) und „Fuck Israel!" gerufen haben.

Wachleute ziehen Waffen, setzen den Angreifer mit Pfefferspray außer Gefecht. Festnahme. 

Nach BILD-Informationen stammt M. aus Damaskus (Syrien), hat eine Aufenthaltserlaubnis nur bis 2020. 

Das Unfassbare: Mohamad M. wird am nächsten Tag freigelassen. 

Wie kann das sein? BILD hakt nach. Ein Polizeisprecher: „Der zuständige Bereitschaftsstaatsanwalt hat eine Haftvorführung im Ergebnis nicht in Erwägung gezogen.“ Weiter heißt es: Augenscheinlich habe der Mann niemanden verletzen wollen, sondern nur bedrohen. „Sonst wäre er kaum mit gezogenem Messer auf bewaffnete Beamte zugegangen.“ (Auch eine Logik... Anm. der Heck Ticker-Redaktion) 

Ob der Mann psychisch krank ist, ob er einen Terrorangriff plante: offen. 

Der Berliner Strafverteidiger Alexander Pabst (48) zu BILD: „Mir ist vollkommen unklar, warum nicht zumindest geprüft wurde, den Mann einem Amtsarzt vorzustellen“. Es stelle sich die Frage, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für sich selbst darstelle, ob Wiederholungsgefahr drohe. „Außerdem hätte man einen Verdacht wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zumindest prüfen können. Obwohl das hier im Ergebnis nicht passt.“ 

Gideon Joffe (47), Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, ist sicher: „Es war ein missglückter Terroranschlag. Einen Terroristen am nächsten Morgen in die Freiheit zu entlassen, empfinde ich als Hohn. Wir werden Anzeige gegen den Attentäter erstatten – wegen eines versuchten Tötungsdelikts.“ 

Felix Klein, Beauftragter für Antisemitismus der Bundesregierung: „Vieles deutet auf einen antisemitischen Hintergrund hin. Wer antisemitische Straftaten verübt, sollte die volle Härte unserer Gesetze zu spüren bekommen. Das kann bei Ausländern auch zur Abschiebung führen“. 

Eine Sprecherin der Botschaft des Staates Israel: „Gerade zu diesem Zeitpunkt muss ein Angriff auf eine jüdische Institution in der Mitte Berlins umfassend untersucht und mit Null-Toleranz-Maßnahmen geahndet werden." Erst kürzlich hatte ein Mann in Massing (Landkreis Rottal-Inn) einen Stein auf eine Israelin geworfen. 

Am Sonntag klingelte BILD an der Tür von Mohamad M. (23) in Berlin-Schöneberg. Niemand öffnete. Der Syrer lebt zur Untermiete in einem Mehrfamilienhaus. 

Sein Vater sagte am Telefon: „Mein Sohn hat seit sechs Wochen psychische Probleme. Was er hat, weiß ich nicht genau. Aber wir sind geschockt, wenn er es war, der da in Berlin Polizisten bedroht hat. Wir müssen ihn unbedingt dazu befragen.“ 





1 Kommentar:

  1. Bei PI News ein super Artikel dazu. Die deutsche Polizei ganz vorn beim Abwiegeln und Verschleiern. Leider, und auf Befehl von ganz oben. Also wieder ein verwirrter Einzeltäter(Copyright). Umvolkung und Jihad täglich, mit staatlicher Unterstützung.

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