Freitag, 23. August 2019

Sozialistische DDR-Experimente geben dem Wohnungsbau den Rest...

von Thomas Heck...

Was schon in der DDR nicht funktionierte und dort zur Wohnungsnot führte, soll ausgerechnet im wiedervereinigten Deutschland die Büchse der Pandora öffnen. Dass Politiker nicht rechnen können, wird jedem gewahr, der die Folgen ungehemmter Migration mit allen Mitteln in Verbindung mit der faktischen Einstellung des sozialen Wohnungsbaus und deren Einfluss auf die Mietpreisentwicklung betrachtet. Jetzt soll es eine Mietpreisbremse bringen, die in Berlin den Neubau von Wohnungen faktisch zum Erliegen gebracht hat. Bis auf MUFs für MUFLs (Modulare Unterkunft für Flüchtlinge für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge). 

Dabei hat Deutschland bundesweit betrachtet gar kein Wohnproblem. Was an Wohnraum in Berlin, München oder Stuttgart fehlt, ist anderswo in Hülle und Fülle vorhanden. Wer im hippen Berlin wohnen will, muss halt tief in die Tasche greifen, wenn der Wohnungsbestand stagniert und die halbe Welt nach Berlin drängt. Angebot und Nachfrage bestimmt den Preis. Mit sozialistischen Experimenten kann man diese bittere Erkenntnis vielleicht zeitlich begrenzt kaschieren, am Problem ändert sich gar nichts.


Vielleicht muss man einfach akzeptieren, dass nicht jeder seine barrierefreie Traumimmobilie am Strand mit endloser und unverbaubarer Aussicht in Citylage mit guter Verkehrsanbindung und dabei guten Luftwerten im Grünen für 400 Euro Kaltmiete monatlich bekommen wird, egal in welchem Wirtschaftssystem. Warum nicht mal ein MUF für die indigene deutsche Bevölkerung zur Schaffung sozialen Wohnraums?

So titelt die WELT:

Wohnungsnot: Mietpreisbremse droht Teufelskreis auszulösen

Die Regierung will die Mietpreisbremse verlängern, obwohl sie schon bisher nicht geholfen hat. Das ruft herbe Kritik aus der Wirtschaft hervor. Denn das gewählte Instrument hat Nebenwirkungen, die sich über die Jahre verschärfen dürften.

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse geeinigt. Demnach darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. 

Nach zähen Verhandlungen einigte sich die große Koalition am Sonntag auf ein Paket für den Mietmarkt: Eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025, eine Neuberechnung für die ortsübliche Vergleichsmiete oder Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurden beschlossen. Aber keinem, so scheint es, ist das recht.

„Die große Koalition geht nun daran, die Fehler ihrer eigenen Wohnungs- und Mietenpolitik im Bund und in den Ländern zu kaschieren“, kommentiert Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Auch in den Bauverbänden rumort es. Düstere Gedanken provoziert vor allem die Verlängerung der Mietpreisbremse. 

Sie sei ursprünglich als ergänzendes, befristetes Instrument geplant worden, damit der Wohnungsmarkt in der Zwischenzeit durch Fördermaßnahmen wieder angekurbelt werden könne, sagt Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). „Es ist eine Farce, dass die Mietpreisbremse auf zehn Jahre verlängert wird, obwohl die Länder und Kommunen beim Neubau nicht geliefert haben. Die sinkenden Baugenehmigungszahlen zeigen: Passiert ist hier fast nichts.“

Die Befürchtungen: Wenn die Begründung für die Mietpreisbremse der angespannte Wohnungsmarkt ist, sich die Lage unter der Mietpreisbremse aber nicht ändert – wie in den zurückliegenden vier Jahren –, dann wird der Mietmarkt auch nach 2025 weiter reguliert. Das wäre der Teufelskreis auf dem Mietwohnungsmarkt: Regulierung führt zu weniger Bauaktivität, als nötig wäre, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verbessert sich nicht – und es wird weiter reguliert.

„Wohnproblem durch Neubau lösen“

Das sieht auch Axel Gedaschko so, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW): „Die Mietpreisbremse selbst war ursprünglich als temporäres Instrument angelegt, nun wird sie doch verlängert, weil gleichzeitig nicht genügend Maßnahmen gegen Wohnungsmangel ergriffen wurden, wie eigentlich mit Einführung der Regelung beschlossen wurde.“

„Instrumente wie die Verlängerung der Mietpreisbremse dürfen nicht zur Investitionsbremse werden“, warnt Marcus Becker, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. „Seit Langem fordern die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft, das Wohnproblem in Deutschland durch Neubau zu lösen. Hierzu brauchen wir die Flächen der öffentlichen Hand. Angesichts der sinkenden Baugenehmigungen hoffen wir auf einen positiven Impuls für den Wohnungsneubau.“

Keine Unterstützung findet die große Koalition im Wirtschaftsrat der CDU: „Ein staatlicher Preisdeckel wie die Mietpreisbremse widerspricht nicht nur den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, sondern hat auch nachweislich den Anstieg der Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten nicht bremsen können“, sagt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

„Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Mietrecht sind widersprüchlich und bieten keine Lösung für mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagt Ibel vom BFW. Im Gegenteil: Bei den Mietern würden falsche Hoffnungen geschürt, und das Vertrauen von Vermietern, Bauherren und Investoren in die Politik würde stark erschüttert.

Im Koalitionsbeschluss steht auch, dass Grundstücke aus dem Bundeseisenbahnvermögen billiger verkauft werden sollen, um sie Kommunen für sozialen Wohnungsbau anbieten zu können. Zudem sollen für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen Brachflächen reaktiviert, also zum Beispiel die Beseitigung von Altlasten bezuschusst werden. Auch eine Überarbeitung des Baurechts ist in Planung, sodass Kommunen leichter Baulücken schließen und neue Wohngebiete am Rand von Orten und Dörfern begründen können.

„Aber die guten Maßnahmen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die GroKo mit weiteren Verschärfungen im Mietrecht massiv über das Ziel hinausschießt und die Zukunftsfähigkeit des Mietens und Wohnens in Deutschland aufs Spiel setzt“, sagt Axel Gedaschko.

Unverständnis äußerte Haus-&-Grund-Präsident Warnecke über das Vorhaben der Bundesregierung, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Jahresende vorgelegt werden. „Private Vermieter verkaufen ihre Wohnungen doch nicht, wenn sich mit der Vermietung Geld verdienen ließe. Sie tun es, weil die vermieterfeindliche Regulierungspolitik ihnen keine Wahl lässt“, sagte Warnecke.

Weitere geplante Regelungen träfen insbesondere die privaten Kleinvermieter, deren Interessen Warnecke vertritt. Der Rückzahlungsanspruch bis 30 Monate nach Vertragsbeginn, wenn die vereinbarte Miete oberhalb der Grenzen der Mietpreisbremse liegt, wird nach seiner Ansicht viele Vermieter weiter verunsichern. „Wir brauchen Ermunterung für alle, die Wohnraum vermieten wollen, nicht Verunsicherung“, fordert der Präsident.

Dafür seien sie auch auf aussagekräftige Mietspiegel angewiesen. Doch auch dieses seit Jahrzehnten erfolgreich angewendete Instrument werde Stück für Stück zerstört. „Mit der Ausweitung des Betrachtungszeitraums für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre wird bei Weitem keine Marktmiete mehr abgebildet. Und viele Kommunen werden gar nicht das Geld haben, nun komplett neue Mietspiegel zu erstellen“, sagt Warnecke.

„Wenn man wirklich dämpfend auf die Mietenexplosion reagieren wollte, müsste man den Betrachtungszeitraum auf acht, besser auf zehn Jahre rückwirkend verlängern“, sagte dagegen der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Auch mit dem Koalitionsbeschluss, dass Mieter zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern können, war Siebenkotten nicht ganz zufrieden. Es sei überfällig, dass zu viel gezahlte Miete künftig von Anfang an an die Mieter zurückgezahlt werden müsse und nicht nur zweieinhalb Jahre rückwirkend.

Eines der Hauptprobleme packe die Regierung aber weiter nicht an, so Siebenkotten. Das seien die drastisch steigenden Mieten im Bestand. Er forderte, Mieterhöhungen auf nicht mehr als sechs Prozent im Zeitraum von drei Jahren zu beschränken.



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