Sonntag, 23. März 2025

Baerbock und die UNO: Wie sich eine Dilettantin fette Pfründe sichert

von Peter Haisenko

Das alberne Kind im Auswärtigen Amt wechselt zur UN-Generalversammlung: Eine Riesensauerei



Die beste Außenministerin aller Zeiten will bei den Grünen keine Führungsposition mehr ausüben, aber ihr Listenplatzmandat behalten. Dass ihr das nicht lange bleiben wird, hat sie wohl verstanden. Was soll sie also für ihren zukünftigen Lebensunterhalt tun? Denn in der freien Wirtschaft hat sie keine Chance auf eine lukrative Anstellung. Baerbock hat in ihrem Leben noch nie richtig gearbeitet. Ein ordentlich abgeschlossenes Studium kann sie auch nicht vorweisen. Sie wurde aber als eine von Soros und Schwabs „Young global leaders“ auserkoren und so durch die Parteienhierarchie der Grünen befördert, bis sie Außenministerin geworden ist. Dass ihre politische Karriere nach ihren überragenden Leistungen beendet sein wird, dürfte auch ihr klar geworden sein. Selbst wenn sie noch vier Jahre Abgeordnetendiäten kassieren kann, hat sie ein Problem mit ihrer Zukunft. Mit dann 48 Jahren kann sie sich noch nicht aus der Pensionskasse bedienen. Redliche Arbeit kann ausgeschlossen werden, denn kein privates Unternehmen würde sie anheuern. Es sein, denn als Küchenhilfe oder irgendwo von der Politik hineingedrückt. Was also tun?

Da bietet sich ein Posten bei der UNO an. Das Amt der Präsidentin der UN-Generalversammlung wird gerade neu besetzt; er ist nicht zu verwechseln mit dem des UN-Generalsekretärs. Aber die Sache hat einen Haken: Für diesen Posten war bereits jemand anderes vorgesehen, nämlich die 64-jährige Dachauerin Helga Schmid. Die ist eine erfahrene, geschätzte und ausgezeichnete Diplomatin, mit abgeschlossenen Studien und jeder Menge Berufserfahrung in diplomatischen Diensten. Sehen Sie sich ihre Biographie an und auch Sie werden erkennen: Das wäre die richtige Person auf diesem Posten, eine, wie man sie sich nur wünschen kann. Dass sie jetzt durch Baerbock ersetzt werden soll, treibt nicht nur mir die Zornesröte ins Gesicht.

Kompetenz oder Auslaufmodell?

Ich zitiere dazu Christoph Heusgen: „Es ist eine Unverschämtheit, die beste und international erfahrenste deutsche Diplomatin durch ein Auslaufmodell zu ersetzen.“ Wolfgang Ischinger fragt auf Twitter/X: „Selbstbedienung?“ Reinhard Bütikofer, ehemaliger Grünen-Vorsitzender, antwortet: „Selbstbedienung. Leider.“ Der frühere Außenminister Siegmar Gabriel legt nach: Schmid sei eine “großartige Diplomatin“, und: „Frau Baerbock kann von ihr viel lernen.“ Wie konnte irgendjemand auf die Idee kommen, Frau Schmid durch Baerbock zu ersetzen? Wer hat das angestoßen? Dazu werfen wir einen Blick in die Regenbogenpresse, in der oftmals mehr Wahrheit zu erfahren ist als in den sonstigen asozialen Medien.

Die „Bunte“ berichtet am 8. Januar 2025, dass Baerbock und der – nun ehemalige – US-Außenminister Anthony Blinken offenbar ein Paar geworden sind. Es lohnt sich, die Biographie von Blinken anzusehen, um zu verstehen, wie sein Verhältnis und seine Verbindungen zur Ukraine und zu Russland erklärbar sind. Wer sich also wunderte, warum Baerbock jetzt so oft auch in New York weilt, findet in ihrem Verhältnis zu Blinken eine Erklärung. Da wird auch erkennbar, warum niemand sagen will, wer diesen Postenschacher angestoßen hat. Die UNO sitzt in New York und der immer noch verheiratete Blinken hält sich zur Zeit auch vornehmlich dort auf. Besser geht’s nicht für Baerbock: Ab nach New York, in die Arme ihres neuen Liebhabers, und raus aus der immer unfreundlicher werdenden Bedeutungslosigkeit als einfache Abgeordnete auf Abruf? Ja, auf Abruf, denn die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass sie bei der nächsten vorgezogenen Neuwahl nicht mehr in den Bundestag kommen wird – und die könnte durchaus noch in diesem Jahr erfolgen. Auch einen lukrativen Posten im EU-Parlament wird man ihr nicht zuschieben.

Wer hat’s erfunden?

Ich glaube also, dass es Baerbock selbst war, die sich auf dem UN-Posten sehen will. Dafür spricht auch die Antwort des Grünen-Insiders Bütikofer: „Selbstbedienung. Leider.“ Baerbock tummelt sich schon lange in grünen Politik-Kreisen und so hat sie genug Insiderwissen, vulgo Erpressungspotential, um ihren Wunsch nach New York zu gehen, durchzusetzen. Dieses arrogant dreiste Verhalten wird sogar in einem Kommentar des Münchner “tz”-Redakteurs Christian Deutschländer angegriffen, der mir sonst als strammer Grüner bekannt ist. Unter dem Titel „Forsche Selbstversorgung“ führt er an: „Früher oder später erwischt es viele Außenpolitiker: Sie gleiten ab ins Gesülze über den Weltenlauf, sind ganz benommen von ihrer Wichtigkeit und halten sich für unverzichtbar. Dazu passt, dass sich Noch-Außenministerin Annalena Baerbock von ihrer krachenden Abwahl nicht stören lässt und sich schnell einen Chefposten bei den Vereinten Nationen sichert. Dafür lässt sie eine hochqualifizierte Diplomatin in letzter Minute aus dem Weg räumen.

Deutschländer weiter: Menschlich ist das sogar nachvollziehbar. Baerbock hat in ihrer Amtszeit viel aushalten müssen an Angriffen, Pöbeleien und Hass. Maßstab für die Vergabe internationaler Ämter sollte aber nicht Mitleid sein, sondern Qualifikation. Baerbock war eine emsige, aber keine gute Außenministerin. Ihre Belehrungen bewegten wenig, ihre „feministische Außenpolitik“ blieb Phrase. Die Defizite ihres Kanzlers glich sie nicht aus. In der Israel-Politik traf sie mehrfach den Ton nicht. Spötter sagen, in der zahnlosen UN-Generalversammlung werde Baerbock wenig Schaden anrichten. Bald-Kanzler Friedrich Merz billigt die Personalie wohl, das kleinste seiner rot-grünen Zugeständnisse der letzten Zeit. Umso dringender ist eine Kurskorrektur der deutschen Außenpolitik, die er bald liefern muss.“

Die Front bröckelt

So viel von einem Redakteur, der mir bislang nur als strammer Verteidiger grüner Ambitionen aufgefallen ist. Mit dem Ansinnen, Baerbock zur UN zu entsorgen, haben Grüne/CDU/CSU/SPD wohl selbst für Grünen-Versteher überzogen. Ach ja, vergessen wir nicht: Merz sagte vor der Wahl, er könnte sich gut vorstellen, Robert Habeck als Wirtschaftsminister zu behalten. Über welches Erpressungspotential verfügen diese Grünen, dass sie alle „demokratischen Parteien“ derart am Nasenring vorführen können? Einen Hinweis gibt der Grüne Anton Hofreiter schon, als er ausplauderte, dass das Kippen der Schuldenbemse schon lange vor der Wahl mit Merz abgesprochen war. Wie war das doch gleich mit dem „Imperium der Lügen“? Merz gehört vor Gericht, wegen vorsätzlicher Wählertäuschung – aber genauso alle Grünen-Politiker, die davon wussten und den Mund gehalten haben. Ich nenne das Beihilfe zum Wahlbetrug.

In der BRD ist es üblich, Politversager in hochdotierte Posten abzuschieben, die nicht demokratisch vergeben werden. Es war Merkel, die den Versager Ronald Pofalla in den Vorstand der Deutschen Bahn gehievt hat. Darf man sich da noch wundern, dass bei der Bahn nichts mehr funktioniert? Dann hat sie die Frau, die den Niedergang der Bundeswehr eingeleitet hat, Ursula von der Leyen, zur Präsidentin der EU-Kommission gemacht. Ebenfalls undemokratisch.

Versager werden großzügig versorgt

Es gibt viele weitere Beispiele – und jetzt eben auch Baerbock. Was hat diese Unperson, die salopp schonmal Russland den Krieg erklärt hat, die sich immer noch als stramme Kriegstreiberin erweist und aktuell die Islamisten in Syrien hofiert, in einem hohen Amt der UN verloren? Eine Frau, die Schwierigkeiten hat, Wörter mit drei Silben in ihre eigenen Sprache fehlerfrei auszusprechen und deren “Englisch” legendär ist? Die ihre Kenntnisse über die Größe des Erdballs mit “hunderttausende Kilometer” entfernten Ländern elegant vorgeführt hat, von 360-Grad-Wenden fabulierte?

Die derart über diplomatische Fähigkeiten verfügt, dass sie nicht einmal mehr von Würdenträgern vom Flugzeug abgeholt wird? Ja, da kann Deutschland stolz sein, wenn sie vor aller Welt von ihrem „bacon of hope“ (“Schweinespeck der Hoffnung” – der Leuchtturm wäre “beacon” gewesen) erzählen darf, von “Fressefreiheit”, von der “Ostkokaine” und wiederholt von “präsidentslosen” (statt präzendenzlosen) Ereignissen stammelt.

Wollt ihr den totalen Krieg?

Was sich während der letzten Wochen in der BRD abgespielt hat, hat nichts mehr zu tun mit einer Demokratie, die man noch so nennen wollte. Nein, das ist „unsere Demokratie“ – und die hat auch keinerlei Einwände dagegen, wenn die EU in Rumänien eine demokratische Wahl einfach annullieren und den Gewinner von der nächsten Wahl ausschließen lässt, weil ihr das Ergebnis nicht passt. Oder dass Ungarn das Stimmrecht entzogen werden soll, weil der demokratisch gewählte Orban seine eigene Meinung und den Willen seines Volkes vertritt.

Und dann die Kriegsvorbereitungen gegen Russland! Hitler ließ wenigstens noch fragen: „Wollt ihr den totalen Krieg?“ Unsere Führer der Gegenwart missachten dahingehend schon die Umfrageergebnisse. Aber an dieser Stelle mache ich jetzt Schluss und freue mich drauf, dass es Baerbock schon richten wird, wenn sie bei der UN künftig die Sitzungen leiten darf! Ich bleibe dabei: Das ist alles eine Riesensauerei, ein unwürdiges Macht- und Postengeschacher, das am Ende „unsere Demokratie“ zerstören wird. Darf man sich darauf ebenfalls freuen? Also, zurücklehnen und die Show genießen. Es läuft alles in die richtige Richtung!



Samstag, 22. März 2025

Panikmache um angebliche Einreiseverbote für Deutsche in die USA: Fakten versus Propaganda

von Tom Schiller

US-Mexikanische Grenze (hier bei Tijuana): 
Konsequente Kontrollen



Journalistische Sorgfalt scheint in Deutschland mittlerweile der Vergangenheit anzugehören. Was man aus den deutschen „Qualitätsmedien“ über Themen rund um die USA zu hören und lesen bekommt, scheint eher aus den Büros der Propagandisten der “demokratischen“ Parteien als aus der Feder von Journalisten zu stammen. Neuestes Beispiel ist die Panikmache im Zusammenhang mit Einreisen in die USA, die quer durchs Unkrautbeet der deutschen Journaille immer abstrusere Blüten treibt. Drei aktuelle Fälle von Einreiseverweigerung und damit verbundener Abschiebung deutscher Staatsbürger werden zum Anlass genommen, vor Reisen in die USA zu warnen. Dass der Name Trump damit in Verbindung gebracht wird, versteht sich natürlich von selbst. Zum Beispiel bei „RTL aktuell” heißt es:


Entsprechend groß ist nun die Panik (und Panikmache) in diversen Reisegruppen in den sozialen Medien. Doch die Meldung ist reine Angstmache. Ein verantwortungsvoller Schreiberling hätte sich zunächst die Mühe gemacht, sich mit diversen Statistiken zu befassen. Dann hätte er in Erfahrung bringen können, dass es in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 270.000 Fälle pro Jahr gab, bei denen Touristen oder Geschäftsreisenden die Einreise verweigert und eine Abschiebung vorgenommen wurde. Auch hätte ein verantwortungsvoller Journalist bei Benutzung eines Taschenrechners und Anwendung der Prozentrechnung (sollte er diese beherrschen) herausfinden können, dass diese Zahl bei durchschnittlich 79 Millionen USA-Besuchern pro Jahr einen Anteil von 0,34 Prozent ausmacht.

Der Hinweis auf die verschwindend geringe Dimension solcher – nur auf wohlbegründete Ausnahmen beschränkten – Fälle wäre allerdings dem Anliegen und der Agenda von Politik und Medien nicht dienlich. Also lässt man sie bei der “Berichterstattung” einfach mal unter den Tisch fallen. Und selbst die Bundesregierung mischt bei dieser Kampagne kräftig mit: Nach Aussagen eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amtes versuche diese, herauszufinden, ob hinter den drei Fällen von Einreiseverweigerungen für Deutsche, diesen angeblich “unerfreulichen Vorfällen”, wie es heißt, “eine Art System steckt”, die mit dem “ultraharten Kurs gegen illegale Einwanderern” durch Trump zusammenhänge, wie der “Stern” zitiert. Man stehe zudem mit den Partnern innerhalb der EU in Verbindung, um zu sehen, „ob das sozusagen eine Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik ist oder ob das jetzt Einzelfälle sind“.

“Touristin” mit Tattoowier-Arbeitsausrüstung

Nun denn, offensichtlich hat es die Buntlandregierung wohl auch nicht so mit der Informationsbeschaffung; Betrachten wir uns einmal die drei aktuellen Fälle von Einreiseverweigerung für Deutsche, die Anlass für die Hetzkampagne gegen die USA und Trump sind, näher. Der erste betrifft eine Tattoo-„Künstlerin“ namens Jessica Brösche, die am 25. Januar 2025 versuchte von Tijuana (Mexiko) aus über die Grenze nach San Diego (USA) als Touristin einzureisen. Sie besaß eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), die bis August 2025 gültig war. Sie führte in ihrem Gepäck ihr gesamtes technisches Tattoo-Equipment mit, was bei den Grenzbeamten natürlich den Verdacht einer möglichen illegalen Arbeitsaufnahme in den USA aufwarf.

Bei der Befragung durch die Beamten der USCIS gab Brösche an, sie wolle ihre amerikanische Freundin unentgeltlich mit ihrer Kunst verzieren. Man mag das glauben; die US-Grenzschützer glaubten es nun in ihrer Ermessensentscheidung eben nicht. Diese Skepsis ist durchaus nicht außergewöhnlich, sobald der geringste Verdacht am Wahrheitsgehalt der Aussage aufkommt. Man kennt dies weltweit vom Zoll: Aussagen von Kontrollierten werden nur selten akzeptiert, es zählen nur Belege. Wenn ein anderweitiger Verdacht besteht, zählen Erfahrungswerte der Grenzer. Und hier kam eben ein solcher Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit auf – weil es durchaus außergewöhnlich ist, dass Touristen ihre Arbeitsausrüstung in den Urlaub mitnehmen.

Visum durch Aus- und Wiedereinreise “strecken”

Fall 2 betrifft den Deutschen Lucas Silaff. Dieser fliegt regelmäßig in die USA, weil dort seine Dauerverlobte zu Hause ist. Bei seinem letzten Aufenthalt unternahmen er und seine Liebste einen Ausflug nach Mexiko. Bei ihrer erneuten Einreise in die USA erregte Lucas die Aufmerksamkeit der Grenzbeamten, die ihn ebenfalls befragten und anschließend in Abschiebehaft verfrachteten. Warum die Grenzer dies taten, kann nur vermutet werden, denn darüber schweigt sich der gute Lucas in seinen Interviews gegenüber deutschen Medien aus. Hier meine (logische) Vermutung dazu: Tagesreisen über den Landweg nach Mexiko – und übrigens auch Kanada – werden nicht als generelle Ausreise gewertet. Bei der Wiedereinreise erhält man, auch als Inhaber eines Visa, keinen neuen Stempel in den Pass, der die Gültigkeit der zugebilligten Aufenthaltsdauer neu festlegt. Meine Familie und ich haben das selbst schon am eigenen Leibe erfahren müssen.

Als Inhaber eines E2-Investoren-Visums bekommt man bei Einreise den Aufenthalt in der Regel für 2 Jahre (per Stempel im Pass zuerkannt). Auf Flughäfen gab es den auch dann, wenn der vorherige Aufenthalt noch für längere Zeit gültig war. Doch an den den Grenzübergängen ist das anders. Lucas Silaff hätte garantiert keine Probleme bekommen, wäre sein aktueller Aufenthalt noch einige Wochen genehmigt gewesen oder der vorherige Aufenthalt nicht schon länger abgelaufen gewesen. Auch das Rückflugticket nach Deutschland dabeizuhaben, hätte hilfreich sein können. Dieses wird nicht selten auch bei der Einreise an den Flughäfen verlangt. Von daher liegt hier die Vermutung nahe, dass das Liebespärchen den Versuch unternahm, seinen dreimonatigen Aufenthalt von Herrn Silaff durch einen Tagesausflug mit erneuter Einreise zu „strecken“ – und so werden es auch die Grenzer gesehen haben. Das wiederum gepaart mit der Dauerverlobung erweckt natürlich den Verdacht, dass der gute Lucas gar nicht als Tourist ins Land einreist, sondern illegal hier leben möchte. Von da bis zur Unterstellung, auch illegal arbeiten zu wollen, ist es dann nicht mehr weit; denn irgendwie muss ja ein monatelanger Aufenthalt auch finanziert werden. Wie bereits gesagt, dies ist nur eine Vermutung, die aber letztendlich plausibel und aus Erfahrungswerten erklärt, warum dieser Deutsche in den Fokus der Grenzbeamten geriet. Dazu braucht man weder einen bösen Trump, nur etwas gesunden Menschenverstand.

Vorsicht bei alten Strafeinträgen

Der dritte Fall betrifft einen gewissen Fabian Schmidt. Auch bei ihm gibt es nur spärliche Informationen darüber, was tatsächlich hinter seiner Festnahme am 7. März auf dem Boston Logan Airport führte. Immerhin lebt Schmidt seit 2007 in den USA, besitzt eine GreenCard und hat damit ein verbrieftes Aufenthaltsrecht. Seine Einreiseverweigerung machte zuerst auf Facebook Furore, als seine Mutter dort mit einem entsprechenden Post an die Öffentlichkeit ging: Demnach sei ihr Sohn von einem Aufenthalt in Deutschland zurückgekehrt und bei der Einreise willkürlich festgesetzt worden. Die Schwarmintelligenz der Facebook-Gemeinde grub daraufhin einige wichtige Informationen aus, die natürlich weder von der Mutter noch von den deutschen Qualitätsmedien in der Berichterstattung erwähnt worden waren: Demnach sei der junge Mann vor rund 10 Jahren in Kalifornien für ein Drogendelikt zur Verantwortung gezogen worden; das Urteil sei anschließend wegen einer Gesetzesänderung aufgehoben worden. Aktuell beschuldigt man ihn wohl zudem, einer Gerichtsvorladung nicht Folge geleistet zu haben, die er wegen Umzugs nie erhalten habe.

Auch hier wäre es als Hintergrundinfo für deutsche Leser nicht unwichtig zu wissen, dass die US-Behörden im Inland keine sonderlichen Anstrengungen unternehmen, die Delinquenten im Lande aufzuspüren, sofern es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten der unteren Kategorie handelt; auch interessiert der Aufenthaltsstatus eines Straftäters nicht, schon gar nicht in Kalifornien. Das ändert aber alles nichts daran, dass das Department of Homeland Security bei allen Personen jegliche Straftaten oder Übertretungen im Datensatz vermerkt – und dass diese bei der Einreise abgefragt und dann natürlich angezeigt werdeen. Die Folge ist dann eine Festnahme. Das betrifft nicht nur Einreisende mit Aufenthaltserlaubnis, sondern auch US-Bürger, die auf diese Weise nicht selten „überrascht“ werden.

Saubere Weste auch für GreenCard-Inhaber schon immer Pflicht

Ein Freund von mir, gebürtiger US-Amerikaner, musste dies vor einigen Jahren auf die harte Tour erfahren: Er hatte für 15 Jahre in Deutschland gearbeitet und gelebt. Als er während dieser Zeit zurück in die Heimat flog, setzte man ihn am Flughafen fest, weil er einige Strafzettel nicht bezahlt hatte und auch nicht vor Gericht erschienen war (was man in den USA muss, auch wenn man die Zahlung nicht leisten will). Der Gerichtstermin wird sogar bereits bei der Ausstellung des Strafzettels mit ausgegeben, für den Fall, dass man die Strafe als ungerechtfertigt ansieht. Die Annahme meines Freundes, dass seine Missetat nach vielen Jahren sicher im Sande verlaufen wäre, erwies sich als Trugschluss.

Das erklärt nicht nur die Festsetzung von Fabian Schmidt am Bostoner Flughafen; es ist auch eher unwahrscheinlich, dass man ihn wegen dieser Angelegenheit abschieben wird. Generell gilt auch für Inhaber einer GreenCard, dass man seine Weste sauber halten sollte. Die USA behalten sich das Recht vor, auch bei kleineren Verfehlungen Abschiebungen vorzunehmen. Doch deutsche Journalisten basteln auch aus diesem Fall einen Scheinbeleg für das angeblich willkürliche neue US-Grenzschutzregime. Das die Medien diese Fälle mit Donald Trump und seiner Einwanderungspolitik in Verbindung bringen, verwundert zwar nicht. Man kann diese Stimmungsmache dennoch nur als erbärmlich bezeichnen. Dieses Niveau erinnert fatal an das, was man aus den verblichenen Diktaturen der DDR und der Sowjetunion in Erinnerung hat: Feindpropaganda unter absurder Verbiegung von Tatsachen. Dabei kostet es heutzutage nur wenige Minuten, um die entsprechenden Zahlen zu Einreisen und Abschiebungen zu recherchieren. Allerdings eben nur, wenn man das auch will.



Mittwoch, 19. März 2025

So muss das: Abschiebung mal anders!

von Tom Schiller

Adäquater „Empfang“ auf dem Rollfeld von San Salvador für die aus Amerikan abgeschobenen Schwerkriminellen



Ein bilaterales Abkommen zwischen den USA und El Salvador ermöglicht die Abschiebung hochkrimineller Verbrecher und Gangmitglieder auf eine ganz besondere Art: El Salvador hat sich bereit erklärt, Mitglieder der berüchtigten venezolanischen Gang „Tren den Aragua“ im dortigen Zentrum für Terrorismusbekämpfung (CECOT) aufzunehmen. In dieser speziellen Einrichtung werden sich diese Verbrecher für mindestens ein Jahr einer Umerziehung und Sozialisierung unterziehen müssen, bevor sie in die Heimat entlassen werden.

Bezahlt wird diese Maßnahme von den USA, was beiden beteiligten Ländern hilft. Die USA sparen dabei Unsummen an den Unterbringungskosten in hiesigen Haftanstalten, während El Salvador mit diesen Geldern sein Gefängnissystem profitabel macht. Ein weiterer Vorteil ist, dass es in El Salvador keine Sprachbarriere zwischen Personal und Insassen gibt, was den Umgang mit den Häftlingen extrem erleichtert. Trump wirkt also auch hier – mit harten, pragmatischen und zielführender politischen Maßnahmen, von denen man etwa in Europa und vor allem Deutschland nur träumen kann.

Kriminelle Fracht

Gestern früh kamen die ersten 238 Gangmitglieder in El Salvador an. Der Empfang auf dem Flughafen in San Salvador fiel standesgemäß aus: Spezialeinheiten der salvadorianischen Streitkräfte umstellten die aus den USA ankommenden Maschinen gleich nach der Landung und eskortierten die kriminelle Fracht direkt zum Bestimmungsort.

Positiver Nebeneffekt: Bei dieser Gelegenheit haben die USA außerdem 23 von der salvadorianischen Justiz gesuchte Mitglieder der hochgefährlichen Bande „MS-13” überstellt, darunter zwei Anführer. Einer von ihnen gehört der obersten Führungsebene der kriminellen Organisation an. In einer Stellungnahme der Regierung von El Salvador hieß es dazu: “Dies wird uns helfen, die Informationsbeschaffung abzuschließen und die letzten Überreste der MS-13 aufzuspüren, einschließlich ihrer ehemaligen und neuen Mitglieder, ihres Geldes, ihrer Waffen, Drogen, Verstecke, Kollaborateure und Sponsoren.”

Positives Beispiel

Und weiter zeigten sich die Behörden des mittelamerikanischen Landes zuversichtlich: “Wie immer machen wir im Kampf gegen die organisierte Kriminalität Fortschritte. Doch dieses Mal unterstützen wir auch unsere Verbündeten, machen unser Gefängnissystem autark und beschaffen uns wichtige Informationen, um unser Land noch sicherer machen. Alles in einer einzigen Aktion.“

Die neue US-Administration sorgte also auch hier für ein eindrucksvolles und positives Beispiel erfolgreicher internationaler Zusammenarbeit, die allen Beteiligten zu Gute kommt. So geht effektive Migrations- und Abschiebepolitik!



 

Die Volkskammer hat entschieden: Deutschlands Zukunft ist besiegelt

von Daniel Matissek

Betrügerische Demokratiesimulation heute nachmittag im Bundestag: Ein abgewähltes Parlament beschließt Verfassungsänderungen gegen den erklärten Wählerwillen



Das Ding ist durch. Was soll man überhaupt noch schreiben; es ist eh alles Schall und Rauch. Die Möglichkeiten des Einzelnen, dem grassierenden Wahnsinn etwas entgegenzusetzen, sind in diesem Land ungefähr dieselben wie für einen Vertreter des Dritten Standes in den Zeiten des Ancient Regime im Frankreich des frühen 18. Jahrhunderts. Wo Opposition entweder kriminalisiert oder erfolgreich bestochen wird, wo Vorbehalte und Widerstand gegen eine für grundfalsch erkannte Politik sogar in den eigenen Reihen zwar wortreich artikuliert, am Ende aber doch aufgegeben wird und sich jeder Abweichler der Fraktionsdisziplin unterwirft, wo Gerichte von denselben Parteien kontrolliert werden, über deren Rechtsbrüche sie urteilen sollen, und wo Journalisten tendenziell nicht mehr den Regierenden misstrauen, sondern denen, die sie kritisieren: Dort braucht man nicht mehr von Demokratie zu reden. Die Demokratie in der zweiten deutsche Republik wurde von denen erfolgreich delegitimiert, die sie zu schützen und zu „leben“ behaupten.

Bekanntlich besteht die einzige politsiche Mitsprache, die Bürger in diesem Land haben, darin, alle paar Jahre in Kreuzlein auf einem gefalteten Zettel zu machen. Sie wählen dort zwischen verschiedenen Versprechen aus – und entscheiden sich für das, welches sie für am wenigsten unzumutbar halten. Daraus wird dann später ein „Wählerauftrag“ abgeleitet. So fragwürdig dieses ohnehin geringe Maß an Mitbestimmung für sich betrachtet bereits ist: Es setzt zwingend voraus, dass die Offerten, zwischen denen ausgewählt werden kann, seriös und verpflichtend sind. Wie die genaue Umsetzung und Ausgestaltung des Zugesagten am Ende aussieht, kann natürlich kein Wähler wissen und war stets auch koalitionsbedingten Kompromissen unterworfen; aber der Wähler muss sich darauf verlassen können, das, was er mit seiner Stimme „demokratisch“ beauftragt hat, der grundsätzlichen Ausrichtung nach und im Großen und Ganzen auch zu bekommen.

Keine Gewährleistungspflichten

Es ist wie im Restaurant: Wenn ich auf der Speisekarte ein Schnitzel auswähle, weiß ich nicht, wie es am Ende zubereitet ist und schmecken wird – aber ich habe ein Anrecht darauf, dass mir ein Schnitzel serviert wird und kein eingelegter Hering. Andernfalls hätte ich ein Reklamations- oder Rücktrittsrecht. Die Väter des Grundgesetzes, ausgehend von damals noch außer Frage stehenden Prinzipien, Grundanstand und Integrität der politischen Verantwortungsträger in der neuen Bundesrepublik, versäumten es leider, diese Garantiepflicht für grundsätzliche Programminhalte und Wahlversprechen, deretwegen die Bürger eine Partei gewählt haben, in der Verfassung zu fixieren und für den Fall ihres Bruchs strafrechtliche Konsequenzen und Wiederholung der Wahl vorzugeben. Hätten sie es getan, dann säße Friedrich Merz heute bereits im Knast.

Nochmals zum Restaurant-Vergleich: Dank Merz wissen wir, dass man in der Politik eine Fleischplatte bestellen und veganes Tofu aufgetischt bekommen kann, und dies nicht nur klaglos hinzunehmen, sondern auch doppelt und dreifach zu bezahlen hat. Hier liegt die Besonderheit darin, dass der Bürger das, was ihm serviert wird, nicht einmal mehr reklamiert – sondern er redet sich ein, wie lecker das ihm das Tofu mundet. Obwohl die deutschen Wähler noch nie zuvor so dreckig angelogen, geprellt und betrogen wurden, geht nicht einer von ihnen in diesen Tagen auf die Straße und lehnt sich gegen diese monströseste Täuschung, diesen größten Vorsatzbetrug der deutschen Geschichte am deutschen Volk auf. „Gegen rechts“ demonstrierten sie in Massen und ließen sich von staatlich dotierten Propaganda-NGOs vor den Karren spannen; doch eine 1.700-Milliarden-Hypothek auf den Schultern ihrer Kinder und Kindeskinder nehmen sie ohne Murren hin. Anderswo wäre angesichts einer solchen Verhöhnung von Demokratie und Recht, einer derartig gezielten Zerstörung von Wohlstand und Zukunft, mit Generalstreik und Unruhen zu rechnen. Doch nicht in Deutschland. Wenn es darauf ankommt, kollektiv in den Untergang zu marschieren, war ist dieses Volk noch immer Verlass.

Diese Passivität ist selbst dann kaum nachzuvollziehen, wenn den meisten wohl nicht ansatzweise dämmert, was diese schlimmste Schuldenorgie aller Zeiten für sie eigentlich bedeutet. Das, was heute bewilligt wurde, übersteigt vom Volumen her die gesamte Nettoschuldenaufnahme der BRD zwischen 1950 und 2009. Schon jetzt steigen die Basis- und Realzinsen, mit Mehrkosten für Geschäftskredite und und Baufinanzierungen. Steuererhöhungen einschließlich Mehrwertsteuer, Inflation und früher oder später Vermögensschnitte und Enteignungen werden folgen. Alles im Namen von “Investitionen” und “Vermögen”, wie ideologietriefende Geldverschleuderung und Schulden heute ganz im Orwell’schen Verständnis heißen.

Und die Abgeordneten? Sind nicht besser als das Volk, das sie gewählt hat. Ohne Enthaltungen, mit 513 zu 207 Stimmen (24 mehr als nötig) hat der – wohlgemerkt längst abgewählte, alte Bundestag diesen Putsch gegen den erklärten Wählerwillen heute beschlossen. Es hätte als 31 CDU-, SPD- und Grünen-Abgeordnete mit Rückgrat und Gewissen gebraucht, um das Unglück doch noch abzuwenden. Am Ende waren es ganze sieben.

Es stellt sich angesichts dessen einmal mehr die Frage, wofür wir eigentlich all die politischen Organe der Gewaltenteilung, all die Gremien und “demokratischen” Institutionen überhaupt brauchen, wenn am Ende doch nur eine kleine, gewissenlose Clique im Hinterzimmer das ausbaldowert, was am Ende dann nur noch durchgewunken wird. Die formalen Träger der Legislative sind selbst ahnungslose Puppen: Bis jetzt wissen weder die Abgeordneten noch die Bürger dieses Landes, wofür genau am Ende die unfassbare Summe von bis zu 1,7 Billionen Euro verwendet wird.

Das ist keine Demokratie

Die Aufteilung auf ein Blanko-„Sondervermögen” für Verteidigung und 500 Milliarden für „Infrastruktur“ verraten nichts darüber, was am Ende davon wo Hinfließen wird. Sicher ist, dass von beiden Brocken ein erheblicher Teil in die Zementierung linksgrün-ideologischer Politik fließt; 100 Milliarden für Habecks den Klima- und Transformationsfonds, aber auch bei den angeblichen Rüstungs- und Verteidigungsausgaben ist Etikettenschwindel zugunsten grüner Projekte und NGO-Föderungen vorgezeichnet. Die Aufnahme des Hirngespinsts der “Klimaneutralität bis 2045“ sorgt dafür, dass jede Hinterfragung obsolet wird.

Um so verdeutlichen, welche Farce hier gespielt wird: Wie bitte sollten sich die Bundestagsabgeordneten in weniger als 10 Tagen vor der heutigen Abstimmung eine qualifizierte Meinung zu der von ihnen verlangten Entscheidung gebildet haben? Die Antwort: Gar nicht. Das konnten sie gar nicht. Wie üblich, wurde von ihnen einzig verlangt, das ihnen Vorgesetzte durchzuwinken. Nennt sich dann “freie Gewissensentscheidung” und schimpft sich “demokratisch legitimiert”. Fraktionsdisziplin à la Volkskammer. Und noch etwas ist bemerkenswert: Ausgerechnet hier, wo es um die Machtinteressen und feuchten Kanzlerträume von Friedrich Merz geht (der noch nicht einmal eine Regierung gebildet hat!), können auf einmal binnen weniger Tage Beschlüsse von epochaler Reichweite bis hin zu einschneidenden Verfassungsänderungen getroffen werden – während die Politik ansonsten in notorisch und in allen Bereichen versagt und dysfunktional bis handlungsunfähig ist – von der Migrationskrise bis zum Rentensystem. Das zeigt, wo in dieser Republik die Prioritäten liegen: Definitiv nicht beim Wohl des Landes und seiner Bürger. Vorrang haben die Selbstbedienung und Ausplünderung der Allgemeinheit durch eine schmarotzende Kaste.

Für die, die noch etwas zu verlieren haben, gilt ab heute endgültig: Flieht, Ihr Narren – so lange Ihr noch könnt!



Dienstag, 18. März 2025

Israelischer Angriff auf Gaza

Brennende Zeltkonstruktion, Screenshot

Da ich mir seit vergangener Nacht die Gaza-Propaganda antun muss, einige Key Points:

Propaganda
In der vergangen Woche wurden in Syrien an zwei Tagen mehr Menschen getötet, als bei dem israelischen Angriff der vergangenen Nacht.
Am vergangenen Wochenende wurden syrische Soldaten von der Hisbollah entführt und getötet (gesteinigt). Seitdem sind Kämpfe an der Grenze zwischen Syrien und Libanon ausgebrochen.
Beide Vorkommnisse haben in Menge und Radikalität nicht ansatzweise die Reaktionen ausgelöst, die der israelische Angriff der vergangenen Nacht ausgelöst hat.

Kein Genozid
Laut der radikalislamistischen Hamas wurden angeblich 400 Menschen getötet. Die ersten Zahlen wurden veröffentlicht, als die Angriffe noch stattfanden.
Da erneut keine Zahlen oder Anteile von getöteten Kombattanten veröffentlicht wurden, ist es unmöglich, einen Genozid nachzuweisen. Aufgrund von durch verschiedene Quellen bestätigten Zielen ist ein Genozid unwahrscheinlich. Die Tötung von Alewiten durch Regierungstruppen in Syrien erfüllt eher den Verdacht genozidal gewesen zu sein.

Bestätigung aus den USA
Die Sprecherin des Weißen Hauses hat bestätigt, dass Israel grünes Licht für die Angriffe von der US-Regierung erhalten hat.

Bruch der Feuerpause
Es handelte sich um eine Feuerpause, nicht um einen Waffenstillstand oder gar Frieden.
Die Behauptung, Israel habe diese Feuerpause bereits zuvor verletzt, ist nicht zu belegen. Da die Bedingungen der Feuerpause nicht veröffentlicht wurden. So ist es wahrscheinlich, dass Israel sich das Recht ausgesprochen hat, bei feindlichen Operationen militärisch zu reagieren. Das ist üblich.
Die Hamas hat hingegen bis heute nicht alle Geiseln freigelassen.

Krieg, kein Massaker
Der eher ungewöhnliche Hinweis der IDF, dass sie mit dem Inlandsgeheimdienst Shin Bet operiert, war bisher immer ein zuverlässiger Hinweis darauf, dass sehr gezielt ausgesuchte Ziele angegriffen werden.
Bisher aus verschiedenen Quellen, z.T. auch durch die Hamas, bestätigte getötete Funktionäre:

  • Issam al-Da'alis,
    Premierminister der Hamas-Regierung.

  • Mahmoud Abu Watfa
    Minister für Inneres und Nationale Sicherheit.

  • Ahmed Al-Hatta,
    Unterstaatssekretär im Justizministerium.

  • Abu Obeida al-Jamasi
    ranghöher Mitarbeiter des Politbüros der Hamas, Vorsitzender des „Notfallkomitees“.

  • Bahjat Abu Sultan
    Direktor der Sicherheitsbehörde und des Heimatschutzes (Inlandsgeheimdienst).

  • Abu Hamza
    anonymer aber berüchtigter Sprecher des Islamischen Dschihads.

  • Abdullah Abu al-Ma'za,
    Kommandeur der Ausbildung der Nordbrigade.

Ich gehe derzeit stark davon aus, dass sowohl die Angriffe auf die Huthi im Jemen als auch die Angriffe auf den Gazastreifen fortgesetzt werden.
Darüber hinaus hat Israel bereits einige Assad-Anhänger in Syrien bekämpft.
Es gibt erste, unbestätigte Meldungen, dass Israel Bodentruppen bereithält. Ich rechne mit einer Fortsetzung des Krieges.


Erschienen auf steadyhq



Sonntag, 16. März 2025

Angriff auf die Huthi – und was noch dahintersteckt

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Als ich heute die Nachrichten überflogen habe, las ich von der Spezialoperation, die die USA in der vergangenen Nacht im Jemen durchgeführt haben. „USA greifen Huthi-Stellungen im Jemen an“ (Tagesschau).
Soweit nicht überraschend. Auch Israel hat bereits die Huthi angegriffen. Also habe ich mich nochmal umgedreht.

Dann kam die Meldung, dass Russland eine sofortige Beendigung der Angriffe gefordert hat.
Das war allerdings sehr wohl überraschend. Warum hängt Russland sich am nächsten Morgen, nur wenige Stunden nach den Angriffen, da rein?
Dass der Iran sich äußert, der die Huthi offen unterstützt, war zu erwarten. Aber Russland?
Eine direkte Verbindung zwischen Huthi und Russland scheint es nicht zu geben. Auch die Wortwahl Haltung war überraschend. Ein „politischer Dialog“ aller (!) Seiten sei wichtig.

Einschlag eines Flugkörpers bei Sanaa im Jemen

Screenshot: Einschlag eines Flugkörpers bei Sanaa im Jemen

Also schaute ich auf X und sah dort ein Video von wenigen Sekunden, das den Abschuss von zwei Flugkörpern zeigt. Da wurde mir einiges klar. Ich bin ich sofort an den Rechner gegangen.

Die Huthi, der Iran und Russland

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Foto: Eine abgefangene Huthi-Rakete wird aus dem Dach eines Privathauses in Israel geborgen. 04.01.2025

Die Huthi sind eine Miliz, die nach jahrelangem Bürgerkrieg etwa ein Drittel des Jemen beherrschen. (Titelbild: Sprecher Yahya Sarea auf einer Kundgebung in Sanaa, 10.01.2025)
Es handelt sich um einen Stellvertreterkrieg zwischen dem Iran und Saudi-Arabien, das die Regierung des Jemen stützt. Die Huthi Miliz unterstützt die Hamas, die Hisbollah und hat häufig Israel angegriffen. Mit iranischen Raketen.

Darüber hinaus hat sie hunderte zivile Schiffe angegriffen, die auf dem Weg zum Suezkanal, der das rote Meer mit dem Mittelmeer verbindet, passieren wollten. Laut Pentagon 174 Marineschiffe der USA und 145 Handelsschiffe. (Zitat Tagesschau)
Es ist die meistbefahrene Seeroute der Welt, alle Güter aus Ostasien kommen auf dem Weg nach Europa hier durch.

Auch die deutsche Fregatte Hessen war dort im Einsatz und hat Raketen der Huthi abgewehrt. Dies geschah im Rahmen der von der EU geführten Operation ASPIDES.

Die Huthi sollen dafür auch Daten russischer Aufklärungssatelliten genutzt haben. Es ist möglich, dass sie diese direkt erhalten haben. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass dies über den Umweg über den Iran passiert ist. Also: Russland gibt Daten an den Iran, die Revolutionsgarden geben diese Informationen an die Huthi, die greifen zivile Schiffe an.
So oder so wird Russland aber davon gewusst haben.

Daher war zu erwarten, dass der Iran sich äußert, aber dass Russland sich zurückhält. Was Russland eh immer dann tut, wenn es nicht imponieren kann. Wenn nicht, schweigt es.
Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi veröffentlichte auf X, dass die USA kein Recht hätten, die Außenpolitik des Irans zu „diktieren“. Nachdem Trump auf seinem „Truth Social“ gepoltert hatte, über die Huthi würde die Hölle ehreinbrechen und wenn der Iran die USA bedrohen würde, würde auch er zur Verantwortung gezogen.
Doch sogar der russische Außenminister Lawrow griff zum Telefon und rief seinen Amtskollegen Rubio in den USA an.

Der Angriff

Derzeit ist die Carrier Group der USS Harry S. Truman (CVN-75) im Roten Meer. Das ist ein Flugzeugträger, und solche Träger fahren immer in Gruppen. Mindestens begleitet von einem Zerstörer und einem U-Boot, üblicherweise ist auch ein Kreuzer dabei.

USS Harry S. Truman

Foto: USS Harry S. Truman

Dass Flugzeuge an einem solchen Einsatz beteiligt sind, ist zu erwarten.
Zu erwarten wäre auch gewesen, dass ein Zerstörer der Arleigh Burke Klasse sich beteiligt. Oder mehrere. Diese waren bereits mehrfach bei solchen Operationen eingesetzt.

Ein US-Schiff feuert einen Marschflugkörper ab.

Screenshot: Ein US-Schiff feuert einen Marschflugkörper ab.

Doch dann sah ich das kurze Video. (oben) Und das ist ein Kreuzer der Ticonderoga Klasse. Und damit wird die Sache eine Nummer größer.
Diese Dinger können auch Satelliten abschießen.

Soll ich’s nochmal sagen?

Ticonderoga Klasse beim Abschuss einer Rakete

Foto: Ticonderoga Klasse

Das erklärt das trotzige Verhalten des Irans und der Huthi. Die natürlich längst poltern, man werde sich nicht beugen und zurückschlagen.
Es erklärt aber auch die für russische Verhältnisse diplomatische Reaktion Lawrows. Denn was die USA hier gemacht haben, ist ein Show of Force, eine Machtdemonstration, die als solche als militärisches Mittel definiert ist.

Es geht nicht um irgendwelche Huthi „Stellungen“, wie die Tagesschau zunächst getitelt hat. Auch wenn – neben Wohnhäusern von Anführern – auch Radar- und Drohnen-Stellungen beschossen wurden. Hier geht es darum, dass die USA mit voller Wucht dazwischenhauen. Und ein sehr deutliches Zeichen an den Iran und Russland senden.
Diese Operation hat weltpolitische Bedeutung.
Daher muss man davon ausgehen, dass die Luftangriffe noch lange dauern. US-Medien zitieren Militärs mit „Tage oder Wochen“.

Bild

Karte: Der Flugzeugträger liegt aktuell im Norden des Roten Meeres, die Grafik zeigt den Angriffsweg.

Der Zeitpunkt ist indes naheliegend, wenn man sich die Relevanz klar macht.
Zum einen haben die Huthi die Angriffe auf Israel eingestellt, um die Verhandlungen mit der Hamas nicht zu gefährden. Diese geraten jedoch immer wieder ins Stocken und die Huthi haben angekündigt, wieder Schiffe zu beschießen.
Zum zweiten hat der Iran es abgelehnt, mit Trump über sein Atomprogramm zu verhandeln.

Daher rechne ich damit, dass die USA die Huthi so lange zu Klump schießen, bis mindestens diese beiden Parteien einlenken. Und das schmeckt Russland so gar nicht. Dagegen tun können sie aber nicht viel.
Und genau deshalb sagte Lawrow, man sollte einen Dialog „mit allen Parteien“ führen.


Erschienen auf steadyhq

Freitag, 14. März 2025

Maschinelle Unterschriften, Fake-Kulisse als Oval Office, geskriptete Dialoge: Joe Biden war eine gelenkte Puppe

von Tom Schiller

Ein Unterschriftsautomat, wie er im Weißen Haus für Sleepy Joe vielfach zum Einsatz kam 



Erst wenige Monate vor der US-Wahl – und damit viel zu spät – nahmen die linksglobalistischen Führungszirkel in Politik und Systemmedien widerwillig zur Kenntnis oder räumten ein, dass Joe Biden kognitiv und physisch ein gebrechliches Wrack ist, ein offenkundig dementer und amtsunfähiger Greis, weshalb sie an seiner statt dann Kamala Harris ins Rennen schickten Dass der hinfällige Präsident allerdings um ein Haar nochmals für weitere vier Jahre die Geschicke der westliche Welt hätte lenken sollen (besser gesagt: die, die ihn betreuten und steuerten), ist kaum vorstellbar.

Doch ebenso bedenklich ist die Tatsache, dass dieser Mann zumindest in der zweiten Hälfte seiner Amtszeit, zwischen 2022 und 2024, unmöglich mehr selbst die US-Präsidentschaft ausgeübt haben kann. Der mächtigste Mann der Welt war eine hilflose Marionette, gelenkt von Hintermännern. Nichts an diesem Joe Biden war am Ende mehr echt. Das Ausmaß der Manipulation der US-Amerikaner und der Weltöffentlichkeit lässt sich nur erahnen, wenn man die Enthüllungen von Fox-News über die von A bis Z gefakten, scheinbar authentischen Auftritte Bidens rezipiert:

Es war alles eine riesige Show. Nun sorgte vor kurzem auch noch die Enthüllung vor Aufsehen, dass etliche angeblich von Joe “Honig im Kopf“ Biden unterzeichnete Dokumente in Wahrheit von einem maschinellen Schreibautomat – einem sogenannten Autopen – signiert wurden. Absolut identische Unterschriften belegten dies. Solange dies unbedeutende Korrespondenz wie Dankensschreiben, Grußworte, Beförderungen oder Standardantworten betrifft, ist die Verwendung eines Autopens prinzipiell nicht zu bestanden; anders könnte ein US-Präsident wohl kaum regieren, müsste er alles eigenhändig abzeichnen.

Doch bei wichtigen Dokumenten und Urkunden ist die autographische Signatur unabdingbar – etwa bei Gesetzesausfertigungen, präsidialen Anordnungen (Executive Orders), Befehlen an die Streitkräfte und natürlich bei Begnadigungen. Und genau hier liegt das Problem: Kurz vor dem Ende seiner Amtsperiode nutzte Joe Biden bekanntlich seine Macht schamlos aus, um zahlreiche Gefolgsleute sowie seine eigene Familie mit einem präsidialen Pardon zu bedenken. Einige davon erhielten diese Gnade rein vorsorglich, obwohl gegen sie nach gar nicht ermittelt wurden und sie bislang noch nicht einmal irgendeiner Straftat bezichtigt wurden. Dass man Leute begnadigt, die angeblich eine völlig weiße Weste haben, ist schon eine sehr außergewöhnliche Angelegenheit.

Hochgradig desorientiert und vergesslich

Und weil die neue Trump-Administration diesen Skandal und die damit verbundenen Personen besonders unter die Lupe nimmt, kam nun ans Licht, dass auch diese vielleicht formal verfassungskonformen, aber zutiefst unmoralischen Begnadigungen per Autopen, also gar nicht von Biden persönlich unterzeichnet wurden. Das Department of Justice überprüft nun die Rechtmäßigkeit dieser maschinell ausgestellten „Geh nicht in das Gefängnis“ -Karten. Pikant: Die einzige Begnadigungsurkunde, die keine identische Signatur aufweist und von Biden offenbar persönlich unterschrieben wurde, ist die für seinen durch und durch missratenen Sprössling Hunter.

Das generelle juristische Problem im Fall der Verwendung des Autopens bei den übrigen Gnadenakten ist eben Bidens Geisteszustand. Als Problem für die Demokraten erweist sich dabei, dass der juristische Sonderermittler Robert Hur in seinem Abschlussbericht zu den Ermittlungen in Sachen „Bidens Geheimdokumente“ klar bestätigt, dass der Ex-Präsident in hohem Maße vergesslich und teilweise desorientiert ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche ehemalige Mitarbeiter Bidens und einige Journalisten nach Sleepy Joes Auszug aus dem Weißen Haus ihre Klappe nicht halten konnten und so brühwarm wie wortreich über ihre verstörenden Erlebnisse mit dem senilen alten Herrn aus dem Nähkästchen plauderten. Als Ergebnis davon stellt sich umso dringlicher die Frage, inwiefern Biden (zumindest zum Ende seiner Amtszeit) überhaupt in der Lage gewesen ist, das mächtigste Land der Erde zu regieren und solche weitreichenden Akte wie Begnadigung zu vollziehen.

Noch viel wichtiger aber ist: Wusste er überhaupt davon? Ab wann wurde er manipuliert und fremdbestimmt – und von wem? Wer regierte die USA vor Trump eigentlich? Diese Fragen sollen nun in umfangreichen Ermittlungen aufgeklärt werden.



Donnerstag, 13. März 2025

Einberufung des alten Bundestags und verspätete konstituierende Sitzung des neuen: Ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

von David Cohnen

Reaktivierung des alten Bundestages für Grundgesetzänderungen: Beispielloser Vorgang



Die derzeit diskutierte Änderung des Grundgesetzes durch den noch amtierenden Bundestag und die damit verbundene Aufnahme von rund einer Billion Euro neuer Schulden unter einer möglichen CDU/CSU-SPD-Regierung werfen erhebliche Fragen auf, mit denen ich mich heute auseinandersetzen möchte. Die Frage ist, ob in Verbindung mit damit die extrem verspätet einberufene erste Sitzung des neuen Bundestages ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist. Die Bundestagswahl fand 23. Februar 2025 statt und gemäß Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag am 30. Tag nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten; dies bedeutet, dass die Sitzung bis zum 25. März 2025 stattfinden muss. Laut Medienberichten ist sie das zwar – die konstituierende Sitzung wurde tatsächlich für den 25. März 2025 angesetzt, was formal gerade noch innerhalb der gesetzlichen Frist läge. Dennoch stellt sich die Frage, warum dieser spätestmögliche Termin gewählt wurde und welche politischen Implikationen dies haben könnte, da ja fast zwei Wochen früher der alte Bundestag nochmal zusammengerufen wird, um die Verfassung zu ändern.

Die Einberufung der ersten Sitzung des neuen Bundestages obliegt gemäß Grundgesetz dem Bundespräsidenten. In der Praxis erfolgt die Terminfindung jedoch in Abstimmung mit dem Vorältestenrat, der sich aus Vertretern der neu gewählten Fraktionen zusammensetzt. Politische und organisatorische Erwägungen spielen dabei eine Rolle. Historisch gesehen wurde die 30-Tage-Frist in einer Vielzahl von Fällen, insbesondere in den letzten Jahrzehnten, durchaus vollständig ausgenutzt, etwa bei den Wahlen 2005, 2009, 2013, 2017 und 2021. Die Wahl des spätestmöglichen Termins ist daher nicht ungewöhnlich; wirft aber in diesem Fall Fragen auf.

Kritische Frage: Warum so spät?

Die Entscheidung, die konstituierende Sitzung erst am letzten möglichen Tag abzuhalten, entspricht zwar einem historischen Muster, regt jedoch zur Diskussion an. Wäre eine frühere Einberufung nicht sinnvoll gewesen, um die Arbeitsfähigkeit des neuen Bundestages zeitnah sicherzustellen? Die Nutzung der vollen Frist könnte auf organisatorische Zwänge hinweisen, wie etwa die Vorbereitung der Fraktionsbildung oder anderer administrativer Abläufe, die vor der Konstituierung erforderlich sind. Koalitionsverhandlungen, die typischerweise erst nach der Konstituierung intensiv beginnen, spielen hierbei weniger eine Rolle. Dennoch nährt die späte Terminwahl Spekulationen über mögliche politische Absichten, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen des noch handlungsfähigen alten Bundestages.

CDU/CSU und SPD verabredeten in ihren Sondierungsverhandlungen eine Grundgesetzänderung, die eine Neuverschuldung von fast einer Billion Euro ermöglichen soll. Eine solche Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die im alten Bundestag noch erreichbar sein könnte, im neuen jedoch fraglich ist. Dies führt zu dem Verdacht, dass die volle Ausschöpfung der Frist genutzt werden könnte, um diese Änderung noch mit dem alten Bundestag zu beschließen. Historisch gesehen ist jedoch festzuhalten, dass in der 30-tägigen Übergangszeit zwischen einer Bundestagswahl und der Konstituierung des neuen Bundestages bisher noch nie eine Grundgesetzänderung versucht oder beschlossen wurde.

Zweifelhafte politische Neutralität des Verfahrens

Die Terminwahl durch den Bundespräsidenten erfolgt in einem etablierten Verfahren und spiegelt oft praktische Erfordernisse wider, wie sie in der Vergangenheit häufig vorgekommen sind. Dennoch wird diskutiert, ob die zeitliche Nähe zu möglichen Entscheidungen des alten Bundestages die Wahrnehmung der Neutralität beeinflussen könnte. Beweise für eine bewusste Verzögerung mit politischer Zielsetzung liegen bisher nicht vor.

Eine grundsätzliche Frage ergibt sich aus der Rolle des Volkes als Souverän: Am 23. Februar 2025 hat das Volk gewählt und damit seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht. Selbst wenn das Grundgesetz vorschreibt, dass die konstituierende Sitzung innerhalb von 30 Tagen stattfinden muss und der alte Bundestag bis dahin handlungsfähig bleibt, entsteht hier ein erheblicher Widerspruch: Der Souverän hat entschieden, doch während dieser Übergangszeit – insbesondere wenn sie vollständig ausgenutzt wird – ist der neue Bundestag nicht in der Lage, diesen Willen unmittelbar umzusetzen. Stattdessen behält das alte Parlament, dessen Legitimation durch die Wahl zumindest infrage gestellt wurde, die Macht, weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Demokratische Legitimation untergraben

Ein Extremfall als Gedankenspiel verdeutlicht die Tragweite dieses Problems: Stellen wir uns vor, die Parteien des alten Bundestages wären für einen Kriegseinsatz, während das Volk bei der Wahl mehrheitlich Parteien gewählt hätte, die diesen Einsatz ablehnen. Innerhalb der 30-Tage-Frist könnte der alte Bundestag dennoch den Krieg erklären – eine Entscheidung, die dem neuen Willen des Souveräns diametral widerspräche. Ein solches Szenario wäre ein drastisches Beispiel dafür, wie die Handlungsfähigkeit des alten Bundestages die demokratische Legitimation untergraben könnte. Dieser Zustand wirft die Frage auf, ob die gesetzliche Regelung mit dem Prinzip der Volkssouveränität vollständig vereinbar ist. Die aktuelle Situation ist eingebettet in eine Phase politischer Instabilität. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition (FDP, SPD, Grüne) im Herbst 2024 – ausgelöst durch Streit über Schuldenaufnahme zugunsten der Ukraine-Unterstützung und Haushaltsprobleme – wurden Neuwahlen notwendig. Die Parteien lassen sich grob in zwei Blöcke einteilen: einen individualistisch geprägten (CDU/CSU, AfD, FDP, teils BSW), der Migration begrenzen, die Schuldenbremse halten und Klimapolitik einschränken möchte, und einen kollektivistisch orientierten (SPD, Grüne, Linke), der eine offenere Migrationspolitik, Klimaschutz und Umverteilung durch Schuldenaufnahme befürwortet.

Kooperationen gestalten sich schwierig: Alle Parteien lehnen die AfD ab, CDU und CSU zusätzlich die Linke, während die CSU auch die Grünen ausschließt. Nach der Wahl am 23. Februar 2025 hat das Volk mehrheitlich individualistische Parteien gestärkt, doch FDP und BSW scheiterten am Einzug in den Bundestag. Dadurch bleibt der CDU/CSU kaum eine andere Wahl, als mit der SPD zu verhandeln – trotz erheblicher inhaltlicher Differenzen, etwa in der Schuldenpolitik (CDU/CSU: Schuldenbremse vs. SPD: höhere Verschuldung) oder der Ukraine-Unterstützung. Besonders auffällig ist das Verhalten des CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der vor der Wahl eine Änderung der Schuldenbremse – und damit des Grundgesetzes in diesem Punkt – kategorisch ausgeschlossen hatte. Nun geht er jedoch mit der SPD den entgegengesetzten Weg und plant eine Grundgesetzänderung zur Schuldenaufnahme, um eine Koalition zu ermöglichen. Diese Änderung würde dem Wahlergebnis widersprechen und wäre nur mit dem alten Bundestag, unter Einbeziehung der Grünen, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit umsetzbar.

Mögliche Konsequenzen

Die späte Terminsetzung hat rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Die AfD und die Linke haben Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie in der Nutzung der Frist einen Versuch sehen, den neuen Bundestag in seiner Entscheidungsgewalt zu umgehen. Das Gericht wird prüfen, ob die Vorgehensweise verfassungskonform ist oder ob die Fristnutzung rechtlich problematisch ist. Sollte sich der Verdacht einer taktischen Nutzung der Übergangszeit bestätigen, könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Zum einen gibt es demokratische Bedenken, weil eine bewusste Umgehung des neuen Bundestages das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben und die gesellschaftliche Krise verschärfen könnte. Zudem könnte im Zuge einer normenrechtlichen Überprüfung eine Grundgesetzänderung, die unter diesen Umständen beschlossen wird, vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Auch die politischen Auswirkungen sind erheblich: Die Diskussion könnte die öffentliche Wahrnehmung parlamentarischer Prozesse nachhaltig beeinflussen.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung wird die beabsichtigte Grundgesetzänderung, die mit einer Neuverschuldung von fast einer Billion Euro verbunden ist, von vielen Bürgern als unerträgliche Manipulation empfunden. Diese Sichtweise, die nicht nur von einzelnen, sondern von einer Vielzahl von Menschen geteilt wird, zeigt die Brisanz des Vorhabens – egal, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich entscheiden mag.

Anhaltende politische Polarisierung

Es bleibt also festzuhalten, dass die Wahl des spätestmöglichen Termins für die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 formal zulässig ist und entspricht der gängigen Praxis, die 30-Tage-Frist voll auszuschöpfen; dass jedoch vorher der alte Bundestag früher innerhalb der Frist einberufen wird, in der sich eigentlich der neue Bundestag konstituiert, und in dieser Übergangszeit eine Grundgesetzänderung beschließt, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloses Vorgehen und wirft erhebliche politische und ethische Fragen auf. Die anhaltende politische Polarisierung und das Scheitern bisheriger Koalitionen offenbaren ein tiefergehendes Dilemma, das die Regierungsbildung erschwert und den Willen des Souveräns potenziell untergräbt – insbesondere wenn zentrale Wahlversprechen wie die Verteidigung der Schuldenbremse durch den CDU/CSU-Kanzlerkandidaten zugunsten einer Koalition mit der SPD aufgegeben und in ihr Gegenteil verkehrt wurden.

Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Handlungsfähigkeit des alten Bundestages in dieser Phase mit der unmittelbaren Umsetzung des Wählerwillens vereinbar ist, insbesondere in Extremszenarien etwa einem Kriegseinsatz entgegen dem Wahlausgang. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird klären, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt wurden. Unabhängig davon dürfte die öffentliche Debatte über die Motive, die demokratische Legitimität und die Folgen dieses Vorgehens anhalten.



Mittwoch, 12. März 2025

Nächster Afghanen-Flieger nach Deutschland beschlossen...

von Thomas Heck

Rotgrün ist noch nicht mit Deutschland fertig. Obwohl abgewählt, agiert die Koalition so, als würden noch 4 Jahre bevorstehen. Außenministerin Annalena Baerbock verteilt weiterhin fleißig Millionen an die Terroristen dieser Welt, zuletzt an die islamischen Schlächter in Syrien, zuvor an die Judenmörder in Gaza, die ja auch deutsche Geiseln in ihrer Gewalt hatten und immer noch haben.

Und auch das Innenministerin unter Nancy Faeser arbeitet eng mit NGO's zusammen, die gezielt Afghanen nach Deutschland schleusen, darunter möglicherweise auch Terroristen und sonstiges Verbrecher. Bezahlen darf das der Steuerzahler, denn er zahlt ja nicht nur die Flüge, sondern letztlich auch Bürgergeld, Mieten und über steigende Krankenversicherungsbeiträge auch deren Mitgliedschaft in deutschen Krankenkassen.

Der nächste Afghanen-Flieger nach Deutschland steht in den Startlöchern. Ein Flug wird schon vom Innenministerium konkret benannt. Das zeigt die Antwort auf schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm (54, AfD).

Holm fragte, ob nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere Charterflüge mit sogenannten Ortskräften oder anderen gefährdeten Personen aus Afghanistan bzw. Pakistan für das laufende Jahr geplant seien.

Antwort: „Konkret geplant ist nach derzeitigem Stand (5. März 2025) eine weitere Chartereinreise.“ Die Aufnahmen würden auf dem Aufenthaltsgesetz beruhen bzw. im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms erfolgen.

Nur eine Ortskraft im ersten Flieger

Erst am letzten Mittwoch landete am Flughafen BER in Berlin der umstrittene Flug aus Islamabad (Pakistan) mit insgesamt 132 Afghanen an Bord. Problem: Davon war offenbar nur eine Person eine sogenannte „Ortskraft“, Helfer beim deutschen Afghanistan-Einsatz, mit ihren fünf Angehörigen.Die übrigen Personen kamen aus anderen sog. „Aufnahmelinien“ – etwa aus dem „Bundesaufnahmeprogramm“ (BAP) für „besonders gefährdete Personen“ und benötigen besonderen Schutz, weil sie sich z.B. in Afghanistan für die Demokratie eingesetzt haben und deshalb gefährdet sind.

Die Kosten dieser Aufnahmeprogramme für Afghanen sind allerdings hoch: 25 Millionen Euro sind allein in dieser Legislaturperiode dafür eingeplant. Und: rund 35.800 Personen sind im Rahmen der Programme bisher bereits nach Deutschland eingereist.

Doch es gab zuletzt in vielen Fällen erhebliche Zweifel an der Identität und damit auch am Schutzbedürfnis der ausgewählten Afghanen. Auffällig: Nachdem B.Z. über die Aktion und die ungeklärten Identitäten einiger vorgesehener Insassen berichtet hatte, wurden 25 von ihnen vor dem Abflug von der Passagierliste gestrichen!

Afghanen verlassen auf dem Flughafen BER ein Flugzeug



Für das Innenministerium aber offenbar kein Anlass, die Charterflüge wieder auf Eis zu legen. Sie sollen weitergehen.

Datum und Zahl der Afghanen noch unklar

„Weitere Chartereinreisen werden erforderlich sein, um die Personen mit gültiger Aufnahmezusage weiter in einem geordneten Verfahren mit Sicherheitsstandards nach Deutschland zu bringen“, so das Ministerium weiter in seiner Antwort an Holm.

Ein genaues Datum der Flüge könnte noch nicht genannt werden, auch die Anzahl der Passagiere sei derzeit unklar.

Polizeigewerkschafter ist entsetzt

Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, kritisiert, dass kaum Ortskräfte an Bord sind. Er sagt: „Meine schlimmsten Befürchtungen werden wahr. Offensichtlich werben ja NGOs Afghanen für diese Aufnahmeprogramme an und geben ihnen Tipps, wie man die Behörden täuschen kann.“ Das BMI würde daraufhin Aufnahmezusagen genehmigen.

„Es ist höchste Zeit für einen Untersuchungsausschuss, ehe sich jemand aus der Verantwortung ziehen kann“, so Teggatz.



Montag, 10. März 2025

Schon wieder Horror in Syrien: Baerbocks und Schulzes Islamisten-Buddys verüben Gräueltaten

von Theo-Paul Löwengrub

Machthaber Syriens: Geht der Terror gegen die Zivilbevölkerungen neuem los?



Drei Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes steht Syrien offenbar vor dem Rückfall ins Chaos – und das vom Westen hofierte Islamistenregime zeigt sein wahres Gesicht. Im Nordwesten des Landes soll ein angeblicher “Aufstand von Alawiten” ausgebrochen sein, also der religiösen Minderheit, der auch der gestürzte Präsident Baschar al-Assad angehört. Tatsächlich scheint es sich eher um Säuberungen der neuen Machthaber gegen Alawiten handeln, die unisono als “Assad-Anhänger” gebrandmarkt werden. Leider übernehmen auch westliche Medien diese Darstellung – und verschweigen entweder die barbarischen Mordexzesse, oder dichten sie zu moralisch gerechtfertigten Abwehrhandlungen um:


Ob es sich bei den Unruhen um Repressalien des neuen Systemsg egen seine Gegner oder tatsächlich nun um eine (möglicherweise auch von Kurden unterstützte) alawitische Revolte handelt, ist unklar. Jedenfalls soll es laut der in Großbritannien ansässigen Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zu Massakern an mehr als 160 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, durch Truppen der neuen Machthaber gekommen sein. Aktivisten aus der Stadt Idlib machten bewaffnete Unterstützer der Übergangsregierung dafür verantwortlich. Diese sollen sich Befehlen aus der Hauptstadt Damaskus widersetzt haben. Laut dem syrischen Staatsfernsehen sollen sich Unbekannte mit Uniformen der Regierungstruppen verkleidet und die Taten begangen haben, um einen Bürgerkrieg anzustiften. Das allerdings sind offensichtliche Schutzbehauptungen.

Der aus Deutschland stammende Sprecher der israelischen Streitkräfte Arye Sharuz “Aro” Shalicar erklärte: “In Syrien werden derzeit massenweise Menschen ermordet. Die neuen Machthaber hatten ihre Terrorausrüstung für einen Moment abgelegt, gebügelte Anzüge übergezogen, um insbesondere europäischen Politikern etwas vorzuspielen. Auch die deutsche Außenministerin war dort… Aber jene Zeiten der ‚Hoffnung‘ scheinen vorbei zu sein. Minderheiten stehen jetzt unter massiver Bedrohung. Die Weltgemeinschaft sollte das thematisieren und so schnell wie möglich die Islamisten zügeln, sonst wird die Spirale der Gewalt dort wieder in einer Katastrophe enden.”

“Verrräterische Operation”

Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, der der “feministischen Außenpolitikerin“ Baerbock den Handschlag verweigerte und anschließend von Deutschlands Außentoastbrot dennoch verständnisvoll umgarnt wurde, erklärte am Freitagabend in einer Ansprache an die Bevölkerung, Überbleibsel der gestürzten Ex-Regierung hätten mit Angriffen versucht, „das neue Syrien zu testen“ und rief die Angreifer auf, ihre Waffen niederzulegen. Jeder, der Übergriffe gegen Zivilisten begehe, werde “hart bestraft”, drohte er. Geheimdienstchef Anas Khatab machte führende Figuren aus dem Militär- und Sicherheitsapparat des gestürzten Ex-Präsidenten, die aus dem Ausland gesteuert würden, für die Zusammenstöße verantwortlich. Diese hätten eine “verräterische Operation” gestartet, bei der Dutzende Mitglieder von Armee und Polizei getötet worden seien. Anscheinend rechtfertigt diese Begründung Menschenrechtsverletzungen und Kriegsgreuel – weshalb sich auch die noch regierenden Ampel-Schreckschrauben an selbigen in diesem Fall nicht weiter stören:


In Dschabla, etwa 25 Kilometer südlich von Latakia, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, soll es zu besonders schweren Gefechten gekommen sein. Geir Pedersen, der UN-Sondergesandte für Syrien, zeigte sich „zutiefst besorgt“ und rief in einer Mitteilung alle Seiten auf, von Handlungen abzusehen, „die die Spannungen weiter anheizen, den Konflikt eskalieren, das Leid der betroffenen Gemeinschaften verschlimmern, Syrien destabilisieren und einen glaubwürdigen und integrativen politischen Übergang gefährden könnten“. Der Schutz der Zivilbevölkerung müsse gemäß dem Völkerrecht gewahrt werden.

Einmal mehr auf das falsche Pferd gesetzt

Damit scheint es jedoch nicht weit her zu sein. Der Islamexperte Ahmad Mansour schreibt auf Twitter: „Seit gestern Abend türmen sich die Leichen in Syrien, und die Stille der Weltgemeinschaft sowie der selbsternannten ‚Guten‘ ist ohrenbetäubend. Die Bilder? Ich erspare sie Ihnen. Doch die Frage bleibt: Wo sind all jene, die sonst so eifrig den moralischen Zeigefinger erheben? Wo sind die Stimmen, die in anderen Konflikten lautstark nach Gerechtigkeit rufen? Oder liegt es etwa daran, dass die Toten in Syrien nicht die ‚richtigen‘ Opfer sind, um Empörung zu rechtfertigen?“

Damit trifft er den Nagel auf den Kopf. Alawitische oder christliche Opfer der islamistischen Machthaber, die sich nach außen als Befürworter eines neuen Syrien geben, das religiöse Vielfalt toleriere, zählen in den Augen der vor allem europäischen Traumtänzer mit ihrer ewigen Verlogenheit nicht. Man wird das neue Regime weiter unterstützen, schon allein, um sich um das Eingeständnis zu drücken, wieder einmal auf das falsche Pferd gesetzt zu haben.