Samstag, 24. November 2018

"Europäische Armee" oder NATO? Was darf es denn nun sein?

Macron fordert eine „wahre europäische Armee“ mit der Begründung, Europa auch gegen die USA zu verteidigen. Merkel stimmt dem zu. Demgegenüber steht die Nato. Berlin muss zunächst die Bundeswehr wieder zu dem machen, was die Verfassung fordert.

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In einer Zeit, in der auf Sicht regiert wird und die Politik unfähig ist, Antworten auf die großen Fragen der Zukunft zu geben, hat Präsident Macron den Mut, eine „wahre europäische Armee“ zu fordern. Er begründet seine „Vision“ damit, dass die von Präsident Trump angekündigte Kündigung des INF-Vertrages eine Gefahr für Europa sei. Europa und seine Sicherheit wären die Hauptopfer dieser einseitigen Maßnahme. Deshalb muss Europa sich verteidigen können, „mit Blick auf China, auf Russland und sogar auf die USA“.

Die Bundeskanzlerin hat Präsident Macron in ihrer Rede vor dem Europaparlament Mitte November ausdrücklich zugestimmt: „Wir sollten an der Vision arbeiten, eines Tages eine echte europäische Armee zu schaffen.“ Auch die Verteidigungsministerin will, dass „die Vision von einem in Verteidigungsfragen eigenständigen und handlungsfähigen Europa Realität wird“, denn „Europas Bürger erwarten zu Recht, dass auch Europa selbst wirksamen Schutz bieten kann“.

Andererseits, so Frau von der Leyen in der FAZ, „brauchen wir die Nato für unsere Bündnisverteidigung“. Die Verantwortung für den Einsatz soll jedenfalls nach Ansicht der beiden Politikerinnen bei den EU-Mitgliedstaaten und ihren nationalen Parlamenten bleiben.

Was Macron genau will


Was will die Bundesregierung denn nun? Eine „echte“ europäische Armee oder eine „Armee der Europäer“? Soll die Nato für die Verteidigung Europas verantwortlich bleiben oder sollen die Europäer das künftig ohne die Vereinigten Staaten leisten können?

Welches politische Ziel Macron verfolgt, hat er jedenfalls zweifelsfrei erklärt. Es geht ihm nicht um ein Interventionskorps, beispielsweise für den Einsatz in Afrika. Macron will Streitkräfte zur Verteidigung Europas, sogar gegen die USA. Die Bundeskanzlerin glaubt: „Wir können doch in der Nato mit einer europäischen Armee auftreten.“

Zwar führen die Vereinigten Staaten bereits einen Handelskrieg gegen ihre Nato-Verbündeten und verstoßen damit gegen den Nato-Vertrag. Sie sind aber immer noch ein enger, unverzichtbarer Verbündeter, und von einer militärischen Konfrontation kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Amerikaner erfüllen nach wie vor ihre Verpflichtungen gegenüber den Verbündeten, beispielsweise durch die Stationierung amerikanischer Truppen in den osteuropäischen Nato-Staaten.

Die Nato ist bis heute eine Klammer, die über den Nordatlantik hinweg die Sicherheit Europas und Nordamerikas in einer sicherheitspolitischen und strategischen Schicksalsgemeinschaft eng miteinander verzahnt. Und Europa könnte im Falle einer Bedrohung weder auf amerikanische konventionelle Verstärkungen noch auf die Abschreckungswirkung des nuklearstrategischen Potentials verzichten.

Gerade deshalb muss man die von Präsident Macron befürchteten Konsequenzen der Kündigung des INF-Vertrages sehr ernst nehmen. Dies würde bedeuten, dass Russland freie Hand hätte, ein euro-strategisches nukleares Bedrohungspotential aufzubauen, das Europa, aber nicht die Vereinigten Staaten bedroht. Die Durchführbarkeit der Nato-Strategie wäre gefährdet.

Präsident Trump sollte wissen, dass er damit die Grundfesten der Allianz, gleiche Sicherheit für alle Verbündeten und Solidarität untereinander, zum Einsturz bringt. Die Europäer täten also gut daran, mehr als bisher in die eigene Sicherheit zu investieren.

Hinzu kommt, dass die bipolare Weltordnung des Kalten Krieges schon vor einiger Zeit von einer neuen, multipolaren Weltordnung abgelöst wurde, die im wesentlichen von vier großen Mächten dominiert wird: Von den Vereinigten Staaten, China, Russland und Europa.

Nur wenn Deutschland und Frankreich politisch, wirtschaftlich und militärisch stark sind, wird sich Europa auf Dauer gegenüber den anderen Mächten behaupten können. Der britische Historiker Timothy Garton Ash spricht sogar von der „Selbstbehauptung“ Europas und befindet sich damit sehr nahe an der Position des französischen Präsidenten.

Gleichwohl darf das Konkurrenzverhältnis der vier Mächte nicht auf den militärischen Aspekt verengt werden, sondern sollte alle politischen und gesamtstrategischen Faktoren einschließen.

Voraussetzung für die Schaffung einer „echten“ europäischen Armee wäre eine europäische Regierung mit einem Verteidigungsminister, der einem Parlament verantwortlich ist. Dazu gehört auch eine gemeinsame militärische Führung mit der Planungskompetenz für die Verteidigung und eine integrierte Streitkräfteplanung.

Wesentliche nationale Parlamentsrechte, beispielsweise das Haushaltsrecht sowie die Entscheidungen über Einsätze und den Verteidigungsfall, müssten an das europäische Parlament abgetreten werden.

Die Streitkräfte haben sich schon vor einiger Zeit auf den Weg nach Europa begeben. Beispiele dafür sind das Eurokorps, die deutsch-französische Brigade, die wechselseitige Unterstellung von Verbänden sowie eine Reihe von Maßnahmen, die eine engere Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis untereinander zum Ziel haben.

Die Stärkung der Gemeinsamkeiten im europäischen Sinne darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Militärs nicht in Richtung einer „echten“ europäischen Armee vorausmarschieren können, wenn die fußkranken Politiker ihnen nicht folgen. Zumal auf diesem Weg viele rechtliche Hürden zu überwinden sowie nationale Traditionen und Eigenarten wegzuräumen sind.

Es sieht allerdings nicht so aus, als wären die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in absehbarer Zeit bereit, diesen Weg zu gehen. Die Bundesregierung ist es offensichtlich auch nicht, denn selbst die „Armee der Europäer“ soll aus Streitkräften „in nationaler Verantwortung“ bestehen.

Trotzdem wäre eine konstruktive Haltung der Bundesregierung zu Präsident Macrons Auslassungen angesichts der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, wie sie sich in Europa seit einiger Zeit abzeichnen, angebracht. Man könnte durchaus einen Schritt in Richtung Selbstbehauptung Europas machen, wenn man auf dem aufbaut, was sich in vielen Jahren in der Nato bewährt hat. Neues mit Bewährtem verbinden, garantiert Sicherheit auch im Übergang.

Frankreich und Deutschland sollten Präsident Macrons Vorschlag als Ausgangspunkt für eine Initiative nehmen, die größere Anstrengungen der Europäer zum Ziel haben muss. Ein pragmatischer Ansatz wäre zweifellos die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato.

Die Europäer sollten vor allem bestrebt sein, größeren politischen und militärischen Einfluss in konzeptionellen und strategischen Fragen zu erhalten. Schließlich ist die Nato bereit, militärische Kräfte und Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Europäische Union Einsätze in eigener strategischer und politischer Verantwortung durchführen will.

Deutschland und Frankreich sollten in der Nato-Kommandostruktur im Wechsel den Strategischen Befehlshaber für Operationen stellen, der bisher traditionell ein Amerikaner ist. Aufgrund internationaler Verträge wird diese Führungsposition immer noch als Alliierter Oberbefehlshaber Europa beziehungsweise SACEUR (Supreme Allied Commander Europe) bezeichnet.

Für Frankreich wäre dies auch unter historischen Gesichtspunkten eine Genugtuung, denn bei der Gründung des Hauptquartiers fühlte sich Frankreich übergangen, weil General Eisenhower 1951 den britischen Feldmarschall Montgomery als seinen Stellvertreter einsetzte. Im Gegenzug könnte der in den USA stationierte Strategische Befehlshaber Transformation der Nato, gegenwärtig ein Franzose, ein amerikanischer Offizier werden.

Die Nato Response Force (NRF) sollte einen eigenen Führungsstab erhalten, und, wie ursprünglich beabsichtigt, nach einheitlichen Nato-Kriterien ausgerüstet und ausgebildet werden.

Die nationalen Verbände sollten mit der Unterstellung unter die NRF für die Dauer ihrer Zuordnung unter Nato-Kommando kommen (Nato Command Forces).

Den bestehenden Nato-Korps sollten jeweils drei zur Bündnisverteidigung befähigte Divisionen zugeordnet werden, deren Unterstellung für den Einsatzfall fest zugesagt wird (Earmarked for Assignment).

Damit würde das europäische Profil in der Nato geschärft und die Bereitschaft, mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen, sichtbar betont. Die politischen Konsequenzen für Deutschland würden sich allerdings nicht auf eine stärkere – auch institutionalisierte – außen- und sicherheitspolitische Abstimmung bilateral mit Frankreich und multinational innerhalb der Europäischen Union beschränken.

Auch die konzeptionelle Abstimmung auf strategischer und operativer Ebene müsste verstärkt werden, nicht zuletzt, um ein engeres Zusammengehen der Europäer in der Rüstungskooperation zu ermöglichen.

Ohne die Bereitschaft, dauerhaft die notwendigen Mittel für die europäische Sicherheitsvorsorge bereitzustellen, bleiben jedoch alle Überlegungen im Hinblick auf die Selbstbehauptung oder gar „eigenständige“ militärische Fähigkeiten zur Verteidigung Europas fruchtlose Gedankenspiele.

In der politischen Diskussion wird immer noch die Meinung vertreten, eine engere militärische Zusammenarbeit würde finanzielle Einsparungen ermöglichen. Das ist ein Trugschluss. Die Bündelung defizitärer Fähigkeiten ist sicherlich geeignet, das Zusammenwirken multinationaler Verbände, die Interoperabilität, zu fördern. Sie kann aber nicht wesentlich zur Erhöhung der Kampfkraft beitragen oder strategisch Fähigkeitsdefizite ausgleichen.

Die Bundesregierung muss deshalb ernsthaft darangehen, die Bundeswehr wieder zu dem zu machen, was die Verfassung fordert: „Streitkräfte zur Verteidigung“. Dazu sind personelle und materielle Verstärkungen erheblichen Ausmaßes erforderlich, um Einsatzbereitschaft und Kampfkraft zu erhöhen, die Durchhaltefähigkeit zu verbessern sowie aufwuchsfähige Strukturen mit einem leistungsfähigen Reservistenpotential zu schaffen. Frau von der Leyen hat Recht: „Den Worten müssen jetzt Taten folgen.“

Der Autor, 76, ist ein deutscher General a. D. der Luftwaffe. Er war von 2000 bis 2002 der 13. Generalinspekteur der Bundeswehr und von 2002 bis 2005 Vorsitzender des Nato-Militärausschusses

Der Amerikaner wollte ja missionieren... nun ist er tot... so what?

von Thomas Heck...

In der vergangenen Woche gab es die Nachricht eines von einem von Ureinwohnern getöteten Amerikaner. Als ich von der Tötung hörte, fragte ich mich auch, welche strafrechtlichen Konseqenzen diese Tötung wohl haben würde. Denn, es kann ja eigentlich nicht sein, dass es auf dieser unseren Welt gibt, wo man ungestraft Menschen töten kann.

Die FAZ bietet hierfür eine Erklärung an. Der getötete Amerikaner wollte wohl "missionieren", titelt sie in ihrer Online-Ausgabe. Heisst wohl, selbst schuld. Wobei ich mich jetzt frage, was den Amerikaner von den Millionen von Flüchtlingen unterscheidet, die in den letzten Jahren unser Land geflutet haben? Was unterscheidet denn die indigene Bevölkerung von Ureinwohnern von den Bewohnern Deutschlands? Darf die deutsche Bevölkerung nicht selber entscheiden, wer das Land zukünftig bewohnt? Warum haben die Ureinwohner offensichtlich mehr Rechte als wir Deutsche?

Als eine AfD-Abgeordnete Malsack-Winkelmann letzte Woche anmahnte, dass Flüchtlinge Seuchen und AIDS ins Land bringen, verstieg sich SPD-Fliegenträger Lauterbach sogar in die Aussage, so hätte man früher gegen Juden gehetzt. Was unterscheidet das eigentlich von dem Ansinnen, dass man Ureinwohner vor Krankheiten schützen muss? Hier wird, wie so oft, mit zweierlei Maß gemessen.




Der von Ureinwohnern auf den indischen Andamanen-Inseln getötete amerikanische Bürger wollte Medienberichten zufolge das Volk der Sentinelesen unbedingt missionieren. Als er das Volk auf der Insel North Sentinel aufsuchte, habe John Allen Chau gerufen: „Mein Name ist John. Ich liebe euch und Jesus liebt euch“, berichteten Medien am Donnerstag. Demnach hatte sich der 27-Jährige zuvor entschlossen gezeigt, das Volk zum Christentum bekehren zu müssen.

Als er mit seinem Kanu auf der Insel anlegte, habe Chau eine Bibel dabei gehabt sowie Fisch und Fußbälle als Geschenke. Die Bewohner hätten ihn mit Pfeilen beschossen und seine Bibel getroffen. Anschließend sei der Missionar zu einem Fischerboot zurückgekehrt, habe seine Eindrücke aufgeschrieben und auf dem Boot übernachtet. Am nächsten Tag sei er trotz der Vorwarnung noch einmal zur Insel gefahren – und nicht mehr zurückgekommen.

In einem Brief an seine Eltern hatte er den Berichten zufolge von seinen Plänen berichtet, die Sentinelesen zum Christentum zu bekehren. „Ihr werdet mich für verrückt halten, aber ich denke, dass es sich lohnt“, schrieb Chau demnach. „Bitte seid nicht wütend auf sie oder auf Gott, wenn ich getötet werde.“

Nichts mit der Außenwelt zu tun

Behördenvertreter auf den Andamanen hatten am Mittwoch von der Pfeil-Attacke berichtet. Die nur 150 noch lebenden Sentinelesen zählen zu den letzten sogenannten unkontaktierten Völkern. Sie wollen nichts mit der Außenwelt zu tun haben, Fremde müssen einen bestimmten Abstand zu ihren Wohngebieten einhalten. Dadurch sollen sie ihre Kultur pflegen können und vor der Ansteckung mit Zivilisationskrankheiten bewahrt werden.

Die Bergung der Leiche des Missionars gestaltete sich mithin schwierig. Die indische Polizei bezog in ihre Bemühungen Anthropologen, Forstbeamte und auf Ureinwohner spezialisierte Sozialarbeiter ein. „Wir müssen aufpassen, dass wir sie nicht stören“, sagte der örtliche Polizeichef Dependra Pathak der Nachrichtenagentur AFP. Ein Schiff und ein Hubschrauber seien losgeschickt worden. Sie hätten den Abstand zur Insel eingehalten und die Leiche noch nicht entdeckt.

Weil auch indische Behördenvertreter die Insel nicht betreten, ist zudem unklar, ob die Tötung rechtliche Konsequenzen hat. Mehrere Fischer wurden festgenommen, weil sie Chau in die Nähe der Insel gebracht haben sollen.

Justiz: Es geht auch anders...

von Thomas Heck...

Oft genug müssen wir hier an dieser Stelle über skandalöse Urteile berichten, in denen Mörder und Vergewaltiger selbst nach übelsten Straftaten mit der ganze Milde des Rechtsstaats mit der x-ten Bewährungsstrafe lachend und feixend aus deutschen Gerichtssälen spazieren. Dass das auch anders gehen kann, zeigt die Richterin Dagmar Wünsch am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, eine der wenigen Richter, die den Terminus "Abschreckung" in ein Urteil aufgenommen haben. Doch mit einer gewissen Klientel muss man vor Gericht schlichtweg Tacheles reden, sonst verstehen sie die Botschaft nicht. Chapeau, Frau Richterin, geht doch. Jetzt gilt es nur noch, den Schmutzlappen tatsächlich abzuschieben. Bislang ist dies nicht geschehen, weil der Mann keinen türkischen Pass hat und die Türkei sich  bislang weigert, ein neues Dokument auszustellen. Somit scheint Deutschland das einzige Land auf der Welt zu sein, wo man zwar ohne Pass einreisen, aber nicht mehr ausreisen kann.


Um andere Täter abzuschrecken: Richterin spricht Klartext-Urteil



Dagmar Wünsch (64) ist Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, ihr Senat fällte das Urteil. Vergewaltiger Ali B. soll abgeschoben werden Foto: Thomas Frey, Jürgen Mahnke

Mainz – Er vergewaltigte zusammen mit zwei Mittätern ein Mädchen (16) in Worms (Rheinland-Pfalz) auf bestialische Art und Weise, saß dafür sechs Jahre im Gefängnis und sollte anschließend abgeschoben werden. Dagegen klagte der Türke Ali B. (26), der seit 19 Jahren in Deutschland lebt. Doch jetzt sprach Richterin Dagmar Wünsch (64) das Klartext-Urteil des Jahres!

Für die Vorsitzende des 7. Senats am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz steht fest: Ali B. muss raus aus Deutschland – um andere potenzielle Täter abzuschrecken. In der Urteilsbegründung heißt es:

► Die Ausweisung sei geeignet, „Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken“.
► Mit dem Grundgesetz sei „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.
►Richterin Wünsch betont die „generalpräventiven Gesichtspunkte“ des Urteils, um grausame Taten wie die von Ali B. und seinen Kumpanen zu verhindern. Die seien in der Auswahl ihres Opfers nach einem „archaischen Frauenbild“ vorgegangen. Das Mädchen hat selbst einen türkischen Migrationshintergrund.


Ali B. (damals 20) wird 2012 in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Während der Verhandlung äußerte er sich abfällig über die Vergewaltigte Foto: Jürgen Mahnke


Im Urteil heißt es: „Die 16-Jährige nahm allerdings westliche Wertvorstellungen an. Sie kleidete und schminkte sich nach westlicher Mode und ging ohne Begleitung aus. Allein dies qualifizierte sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ,Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe‘.

Aus diesem Grund wählten die Täter die Jugendliche als Opfer mit der Absicht aus, mit ihr gleichzeitig Sexualverkehr zu haben.“

Bislang ist Ali B. trotz der Abschiebeverfügung durch Richterin Wünsch – die Ende Oktober erging – noch in Deutschland. Die türkischen Behörden weigern sich bislang, ihn aufzunehmen, weil angeblich Papiere fehlen.

Der zweite Vergewaltiger (heute 24) wurde im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden.

Erschienen in der BILD-Zeitung




Mit dem Islam kamen Zwangsehen mit Kindern nach Deutschland...

von Thomas Heck...

In der großen Flüchtlingsdebatte der letzten Jahre ist ein Thema völlig untergegangen, nämlich das der Zwangsverheiratungen. Allein in Berlin sind im vergangenen Jahr mehr als 500 Fälle von Zwangsverheiratungen registriert worden - teils geplant, teils schon vollzogen. Das hat eine Umfrage ergeben. Bezeichnend, dass der deutsche Staat dieses Wissen aus Umfragen generieren muss.

Meist werden die Ehen im Ausland geschlossen, Betroffene wurden sogar unter Gewalt dorthin gebracht. Und das in einer Zeit, wo in manchen Gesellschaftsschichten das islamische Kopftuch schon fast als Zeichen einer Emanzipation angesehen wird. So berichtet der RBB, traut sich aber nicht, alles zu sagen. Da war die Welt schon im Jahre 2016 weiter, als sie titelte: Mit den Flüchtlingen kommt die Kinderehe nach Deutschland. Und damit auch die Zwangsheirat. Auch auf dem Heck Ticker haben wir das Thema immer wieder angeprangert, z.B. die Rolle vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas bei der Kinderehe. Zur Belohnung wurde er sogar Außenminister. Geändert hat sich seitdem nichts.




Einer Umfrage zufolge sind in Berlin im vergangenen Jahr mehrere Hundert Zwangsheiraten oder Versuche dazu registriert worden. Insgesamt seien 570 versuchte oder erfolgte Fälle bekannt geworden, heißt es in einer Erhebung des "Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung", die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das seien 19 Prozent mehr als bei der letzten Befragung im Jahr 2013; damals waren 460 Fälle gezählt worden.

An der nicht repräsentativen Befragung nahmen 420 Einrichtungen in Berlin teil, darunter Jugendämter, Migrations- und Frauenprojekte sowie Schulen und Flüchtlingsunterkünfte. Die Federführung bei der Umfrage hatte die Gleichstellungsbeauftragte von Friedrichshain-Kreuzberg, Petra Koch-Knöbel.


Überwiegend Mädchen betroffen


Der Umfrage zufolge waren überwiegend Mädchen und junge Frauen betroffen (93 Prozent). Die meisten der Betroffenen waren zwischen 16 und 21 Jahren alt. Jünger als 16 Jahre waren zwölf Prozent der weiblichen sowie drei Prozent der männlichen Betroffenen.


Erfasst wurden Fälle von Personen, die in Berlin leben, aber auch solche, die aus den Herkunftsländern der Familien nach Berlin verheiratet wurden oder werden sollten. Ungefähr vier Fünftel hatten überwiegend Migrationshintergrund (444 Fälle). Rund 48 Prozent hatten arabische, 20 Prozent türkische Wurzeln. 15 Prozent stammten aus Balkanländern und sechs Prozent aus kurdischen Gebieten. 83 Prozent der Betroffenen hatten einen muslimischen Hintergrund, die anderen waren christlichen, jüdischen oder jesidischen Glaubens.


Viele Verheiratungen außerhalb Deutschlands


In rund jedem zweiten Fall, der erfasst worden war, war die Zwangsheirat noch nicht erfolgt (283 Fälle), sondern die Betroffenen berichteten von konkreten Planungen. Grund dafür könnte auch sein, dass die Fälle zu großen Teilen von Hilfsstellen erfasst wurden.


87 Prozent der vollzogenen Fälle fanden außerhalb Deutschlands statt. In 71 Fällen berichteten die Beratungseinrichtungen von einer Verschleppung ins Ausland. Die Verheiratungen im Ausland finden größtenteils während der Ferien statt, heißt es auf der Webseite der Gleichstellungsbeauftragten von Friedrichshain-Kreuzberg.


"Gewalt auch in Berlin in signifikantem Ausmaß gegeben"


Die Frauenbeauftragte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Petra Koch-Knöbel, betonte, Zwangsverheiratung sei kein "typisches Merkmal" der Berliner Bevölkerung mit Migrationshintergrund. In Berlin hat nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder Dritte einen Migrationshintergrund. "Vorschnelle und unreflektierte Zuschreibungen" entbehrten "jeder Grundlage", so Koch-Knöbel. Jedoch mache die Umfrage deutlich, dass diese "in keiner Weise zu rechtfertigende Form der Gewalt auch in Berlin in einem signifikanten Ausmaß gegeben ist".


Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung wurde 2001 initiiert. Er wird von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg koordiniert. Mitglieder sind etwa Mitarbeiter von Anti-Gewalt-, Mädchen- und Migrantinnenprojekten sowie Frauenrechtsorganisationen, Vertreter von Schulen, dem Landeskriminalamt und der Senatsverwaltung für Gesundheit.


Erschienen beim RBB

Eine aktuelle Umfrage spricht von 570 versuchten oder geplanten Zwangsehen. Eine Expertin spricht von wesentlich dramatischeren Zahlen, die mehr als zehnmal so hoch sind.

Demnach sind im Jahr 2017 insgesamt 570 Fälle von versuchter oder erfolgter Zwangsverheiratung in der Hauptstadt bekannt geworden, heißt es in der am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Erhebung des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung. In rund jedem zweiten Fall (283) war demnach die Zwangsheirat noch nicht erfolgt, sondern die Betroffenen berichteten von konkreten Planungen. 87 Prozent der vollzogenen Fälle fanden außerhalb Deutschlands statt

Umfrage nicht repräsentativ?
420 Einrichtungen, darunter Jugendämter, Migrations- und Frauenprojekte sowie Schulen und Flüchtlingsunterkünfte nahmen den Angaben zufolge an der Befragung teil. Diese sei quantitativ nicht repräsentativ, da etwa wegen der „relativ einfachen und anonymisierten Form der Erhebung Mehrfachzählungen nicht auszuschließen“ seien, betonen die Autoren.

Demnach waren 93 Prozent der von Zwangsheirat Betroffenen weiblich, 7 Prozent männlich. 83 Prozent der Betroffenen hatten einen muslimischen Hintergrund, die anderen war christlichen, jüdischen oder jesidischen Glaubens. In 444 Fällen lagen den Angaben zufolge Hinweise zum Migrationshintergrund vor.

Die jetzt veröffentlichten Zahlen bedeuten einen Anstieg von 19 Prozent gegenüber 2013. Bereits damals hatte der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung bei über 700 Einrichtungen Zahlen abgefragt – vor fünf Jahren kam man auf die Zahl von 460.

„Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs“

„Wir müssen davon ausgehen, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs sind“, erklärte Neuköllns stellvertretender Bezirksbürgermeister und Jugendstadtrat, Falko Liecke (CDU), gegenüber der „Morgenpost“. Der CDU-Politiker verweist darauf, dass über 43 Prozent der Neuköllner einen Migrationshintergrund hätten. Den Schritt, Hilfe zu suchen, wagten viele junge Frauen und Männer nicht oder sie wüssten schlicht nicht, wohin sie sich wenden können.

Darum müsse Berlin mehr unternehmen, um den Betroffenen zu helfen und die Dunkelziffer aufzuklären. Man wisse noch immer viel zu wenig über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen und anderen Formen kultureller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

6000 Mädchen und Frauen zwangsverheiratet

Die Leiterin von Papatya, einer anonymen Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen in Berlin, Eva Kaiser, scheint ihm Recht zu geben. Kaiser sagte gegenüber dem „Tagesspiegel“, tatsächlich sei die Situation deutlich dramatischer:

„Die Dunkelziffer liegt mindestens beim Zehnfachen der Zahl, der Graubereich ist also maximal etwas aufgehellt“, so die Papatya-Leiterin. Demnach wurden im Vorjahr sogar 6000 Mädchen und junge Frauen gegen ihren Willen verheiratet oder dazu genötigt – mehr als 15 am Tag.

„Keine vorschnellen und unreflektierten Zuschreibungen“

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Petra Koch-Knöbel, betonte, dass Zwangsverheiratung kein „typisches Merkmal“ der Berliner Bevölkerung mit Migrationshintergrund sei. In Berlin hat nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder Dritte einen Migrationshintergrund. „Vorschnelle und unreflektierte Zuschreibungen“ entbehrten „jeder Grundlage“, so Koch-Knöbel.

Gleichstellungsbeauftragte sieht politischen Handlungsbedarf

Jedoch mache die Umfrage des Arbeitskreises deutlich, dass diese „in keiner Weise zu rechtfertigende Form der Gewalt auch in Berlin in einem signifikanten Ausmaß gegeben ist“. Hier bestehe politischer Handlungsbedarf, forderte die Gleichstellungsbeauftragte, die die Umfrage federführend begleitet hatte.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg warnte im vergangenen Jahr vor Kinder-Hochzeiten in den Ferien. Hier erzählen Betroffene, was sie erlebt haben. 

Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung wurde 2001 initiiert und wird von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg koordiniert. Mitglieder sind etwa Mitarbeiter von Anti-Gewalt-, Mädchen- und Migrantinnenprojekten sowie Frauenrechtsorganisationen, Vertreter von Schulen, dem Landeskriminalamt und der Senatsverwaltung für Gesundheit.

Freitag, 23. November 2018

Was läuft in der Bildung eigentlich falsch?

von Thomas Heck...

An deutschen Schulen und in der Bildung läuft einiges falsch. Während das Niveau seit Jahrzehnten kontinuierlich sinkt, kommen Deutschland aus dem unteren Ende der Pisa-Studienergebnisse nicht raus. Mit der Folge, dass uns suggeriert wird, wir bräuchten Einwanderung, um den Fachkräftemangel zu beseitigen. Wenn die Industrie Fachkräfte benötigt, dann soll sie sich gefälligst ausbilden und Aufgabe der Schule ist es, die Schüler fit für den Arbeitsmarkt zu machen.

Andere Länder sind da erheblich weiter. Doch hier fehlt es an allem. Nicht genügend qualifizierte Lehrer, marode Schulen, ekelerregende Toiletten. Doch Politiker faseln von Digitalisierung, führen Experimente auf den Rücken unserer Kinder durch, die vieles brauchen, aber sicher keine iPads in Klassenräumen. 

Spart Euch die Investition in iPads und sonstigem Schnickschnack, den man zum Lernen nicht benötigt. Die Jugendlichen der Gegenwart vertrödeln sowieso schon zu viel Zeit im Netz, mit unabsehbaren Folgen. Handy, Pads und Computer sind nahezu zu 100% verbreitet. Da bedarf es keiner staatlichen Unterstützung.

Sinnvoller wäre dagegen eine staatlich finanzierte und gesunde Schulspeisung. Gesunde Ernährung und die Wissensvermittlung hierüber stünde uns gut an, einem Land, in dem viele Kinder am Tage gar kein warmes Essen mehr bekommen und gerne Angebote der unzähligen Tafeln annehmen, weil von den eigenen Eltern in dieser Richtung oft nichts zu erwarten ist. Von der Vermeidung von Übergewicht ganz zu schweigen. 

Was wäre eigentlich an kostenfreier und gesunder Schulspeisung auszusetzen?

Katastrophal auch die Infrastruktur an den Schulen. Es mangelt an allem. Marode Sporthallen, marode Klassenzimmer, die von Elterninitativen durch engagierte ehrenamtliche Arbeit in halbwegs begehbare und nutzbare Unterrichtsräume verwandelt werden. Doch bei verkeimten Toiletten streiken auch die engagiertesten Eltern, die immerhin mit ihrer harten Arbeit Steuern zahlen und diese ganze Party finanzieren. Infrastruktur ist orginäre Aufgabe des Staates. Doch der steckt das Geld lieber in elektronische Spielzeuge und besonderen pädagogischen Mehrwert.


Marode Schultoilettem, vor denen Schüler sich ekeln...



Bei der Sauberkeit sehe ich allerdings vieles anders. Was spricht eigentlich dagegen, den jungen Menschen früh beizubringen, dass die Reinigung des Klassenraums, des Speisesaals, der Toiletten, eine Gemeinschaftsaufgabe ist? Dem ergänzenden Einsatz einer professionellen Reinigungsfirma am Wochenende spricht gar nichts entgegen. Doch die eigene Schule sauberhalten, sollte für einen jeden Schüler zumutbar sein. Was in asiatischen Schulen üblich ist, kann für deutsche Schulen zielführend sein.

Eigenverantwortung stärken spart sogar Kosten...

Doch besonders bei den unseren Bildungspolitikern so beliebten elektronischen Whiteboards, die mittlerweile der Maßstab für vernünftige Schulausstattung zu sein scheinen, sehe ich die Sache ebenfalls ganz anderes. Da werden 25.000 Euro für diese Whiteboards verschleudert, während normale Tafeln für den Unterricht absolut ausrechend wären. Kreide für 10 Cent das Stück statt elektronischer Griffel für 200 Euro.

Elektronisches Whiteboard vernetzt, geschätzt 25.000 Euro...

Klassische Schultafel mit Kreide, komplett wartungsfrei für 200 Euro...


Wenn Sie also das nächste Mal mit Ihrem Bundestagsabgeordneten reden, dann fragen Sie ihn doch mal, was er dazu sagt, dass Ihr Kind zwar in der Klasse vor einem schicken Whiteboard mit geringem Mehrwert sitzt, dafür aber auf ein warmes Mittagessen und einem angenehmen anschließenden Toilettenbesuch leider verzichten muss. Unsere Kinder hätten mehr verdient.






In der Korruption ist die Bundeswehr voll einsatzbereit...

von Thomas Heck...

Marode Kasernen, kein Geschirr, Nachwuchsprobleme auf allen Ebenen, fehlende Munition, fehlende Uniformen, defekte Panzer, gegroundete Hubschrauber, nicht fliegende Transportflugzeuge und Jagdbomber. Trotz einer endlosen Mängelliste steht die Bundeswehr weltweit tapfer ihren Mann oder Frau und leistet einen international anerkannt guten Job und könnten sich dafür eigentlich auf die eigene Schulter klopfen, ist aber zu Hause meist einer unverdienten Häme ausgesetzt, während den Soldaten eher Anerkennung, Solidarität und Unterstützung an der Heimatfront zustehen würde.

Ganz anders, als ihrer politische Führung, die sich in Gestalt von Ursula von der Leyen von Skandal zu Skandal hangelt und sich dem Vorwurf der Korruption und der Vetternwirtschaft ausgesetzt sieht. In normalen Ländern wäre ein derartig schlechter Verteidigungsminister längst abgesetzt, in weniger freundlichen Ländern vermutlich die standrechtliche Erschießung bereits vor Jahren vollstreckt worden. Doch aus ihrendeinen Grund hält die Kanzlerin an Flinten-Uschi fest. Die Truppe wird daher wohl noch länger mit der Dame leben müssen. Kanzlerin wird die sicher nicht mehr werden.

"Wäre ich doch Arbeits- und Sozialministerin geblieben..."


Der Bundesrechnungshof hat neue Vorwürfe gegen das Verteidigungsministerium erhoben. In einem vertraulichen Prüfbericht vom 14. November rügen die Experten, das Haus von Ursula von der Leyen habe in einem bisher noch nicht bekannten Fall vergaberechtswidrig externe Unternehmensberater beauftragt. Zudem wird in dem Bericht dargelegt, das Ministerium habe in Berlin eine Luxusimmobilie für eine Cyberagentur ohne ordentliche Wirtschaftsprüfung angemietet. Das Papier liegt dem SPIEGEL vor.

Die neuen Vorwürfe kommen von der Leyen mehr als ungelegen. Am Abend muss sie sich heute in einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses den Fragen der Abgeordneten stellen. Diese wurde angesetzt, da besonders Linke und Grüne viele Unklarheiten um Aufträge an externe Unternehmensberater aufklären wollen. Kann von der Leyen nicht überzeugen, wollen sie einen Untersuchungsausschuss beantragen.

Der neue Rechnungshofbericht dreht sich um ein Grundthema in der Affäre. So haben die Prüfer aufgedeckt, dass eine Unterbehörde des Ministeriums aus dem Budget eines Rahmenvertrags des Bunds regelwidrig Leistungen für externe Unternehmensberater abgerufen hat. Statt Software zu warten, wurden die Berater zu Tagessätzen von 1700 Euro demnach im sogenannte "Cyber Innovation Hub" der Bundeswehr für ganz andere Aufgaben eingesetzt, so der Prüfbericht.

Insgesamt beziffert der Bericht die Summe der regelwidrig abgerufenen Leistungen auf rund 90.000 Euro, hier sei eindeutig "gegen Vergaberecht verstoßen" worden. Zudem stellen die Prüfer fest, der Trick sei benutzt worden, "um die eigentlich benötigten Dienstleistungen nicht separat ausschreiben zu müssen". Der Verdacht, dass in den letzten Jahren besonders Berater mit guten Kontakten ins Ministerium zum Zug kamen, ist brisant. 

Ärger über "Salami-Taktik"

Das Ministerium hat den Verstoß gegen das Vergaberecht gegenüber dem Rechnungshof eingeräumt. Demnach sei der Abruf der Mittel "bereits beendet". Eine Neuvergabe von Beraterleistungen soll nun "unter Berücksichtigung Ihrer Hinweise und aller vergaberechtlichen Vorgaben erfolgen", so der Prüfbericht.

Der Verstoß ist nicht der einzige fragwürdige Vorgang rund um die Cyberagentur. Nach SPIEGEL-Informationen hatte der Rechnungshof im Juni 2018 gerügt, dass das Ministerium eine Studie zur Wirtschaftlichkeit der Agentur für 130.000 Euro ebenfalls aus dem Rahmenvertrag zur Softwarepflege bezahlt hatte. Besonders frappierend: Die Wirtschaftsprüfer begannen mit ihrer Arbeit schon bevor ein entsprechender Auftrag überhaupt ergangen war.

Die neuen Enthüllungen dürften bei der Opposition den Verdacht nähren, dass in von der Leyens Haus noch weitere regelwidrige Vorgänge aufzudecken sind. Bisher hat das Ministerium Regelverstöße immer nur dann eingeräumt, wenn entsprechende Berichte öffentlich wurden. Der Grünen-Haushälter Tobias Lindner spricht von einer "Salami-Taktik", die sich der Bundestag nicht gefallen lassen könne.

Das Urteil der Prüfer ist wenig schmeichelhaft

Der zweite Vorgang aus dem neuen Bericht wirft ebenfalls kein gutes Licht auf das Ministerium. So schildern die Prüfer, wie der damalige Rüstungsbeauftragte im Jahr 2017 für die Cyberagentur eine Immobilie suchte und dabei so gut wie alle Vorschriften missachtete. Am Ende mietete das Ministerium über eine sogenannte Inhouse-Gesellschaft zwei Etagen in einem Industrie-Loft in Berlin-Moabit, die monatliche Miete beträgt 36.000 Euro.

Der Rechnungshof wirft dem Ministerium vor, bei der Anmietung "entgegen eigener Vorschriften gehandelt" zu haben. So hätte das Ressort mehrere interne Stellen miteinbinden müssen, vor allem aber prüfen müssen, ob der Bund nicht bereits über ein geeignetes Gebäude verfügt. Ebenso rätseln die Prüfer, warum das Büro für mehr als 70 Arbeitsplätze ausgelegt ist, die Agentur aber nur 38 Mitarbeiter haben soll.

Das Urteil der Prüfer ist auch in diesem Fall wenig schmeichelhaft. So habe sich das Ministerium "auf ein bestimmtes Gebäude festgelegt" und so "in Kauf genommen, dass es sich gegebenenfalls nicht für die wirtschaftlichste Lösung entschied". Dazu bemängeln die Prüfer, dass man für das Loft einen Mietvertrag bis ins Jahr 2022 abschloss. Ob die Cyberagentur bis dahin noch existiert, ist aber noch völlig unklar. Geplant ist ihre Arbeit bisher nur bis Ende 2019.

Das Ministerium reagierte auf die beiden Vorwürfe nur mit dem Satz, man werde die Kritik zur Kenntnis und werde sie "im Rahmen der laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigen".




Die Petition zum UN-Migrationspakt endlich online...

von Thomas Heck...

Gut Ding will Weile haben, könnte man sagen, doch so einfach ist die Sache damit noch lange nicht erledigt. Der Bundestag veröffentlichte zwar gestern eine der eingereichten Petitionen gegen den UN-Migrationspakt, doch zuvor waren zahlreiche Eingaben der Bürger auf dem Portal einfach zensiert worden. Ein fast beispielloser Vorgang in der bundesdeutschen Geschichte. Noch in der Nacht gab es mehrfach Fehlermeldungen, so dass es mir nicht möglich war, mein Grundrecht auf Unterzeichnung der Petition wahrzunehmen.



Die Hauptforderung der nun online verfügbaren Petition ist ein Beschluss des Plenums, dass Deutschland dem globalen Migrationspakt nicht beitreten solle. Die Bundesregierung möge sich in der für den 10. Dezember geplanten Abstimmung enthalten und eine "Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei“. Gerade Letzteres ist ein wichtiger Punkt, denn im Vertragstext finden sich weit über 100 Mal die Begriffe „Pflicht“, „Gewährleistung“ und „Sicherstellung“. Merkel beteuert nichtsdestotrotz die Unverbindlichkeit.


Wichtig ist es, dass möglichst viele Bürger die Petition unterzeichen, denn die Zahl der nötigen Petenten ist mit 50.000 noch nicht erreicht. 


Mitzeichnen der Petition 85565

Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.


Begründung

Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich. 

Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.