Samstag, 28. April 2018

Volksverhetzung kann nur vom Deutschen ausgehen... gut zu wissen...

von Thomas Heck...

Wenn es noch eines Arguments bedurft hätte, dem deutschen Staatsbürger aufzuzeigen, an welchem Ende der Nahrungskette er anzusiedeln ist, dann ist dies nun entgültig erbracht worden. Ganz oben stehen Politiker und Journalisten, dann kommen Flüchtlinge und illegale Migranten, dann kommt eine ganze Weile gar nichts mehr, dann ein großer Haufen Mist und erst dann kommen Sie und ich, der deutsche Michel, der alle 4 Jahre wählen darf, ansonsten künftig bis 70 zu arbeiten und seine Steuern auf Weltspitzenniveau bezahlen darf, um die Party hier zu bezahlen, und ansonsten gefälligst die Fresse zu halten hat.

Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist nun durch alle Fraktionen des deutschen Bundestags bestätigt worden, mit Ausnahme der AfD. Volksverhetzung gegen Deutsche gibt es nicht. Und wenn in Berlin-Neukölln ein Deutscher von Türken oder Arabern angegriffen wird, weil er Deutscher ist, und erzählen Sie mir jetzt bitte nicht, dass das nicht vorkommt, ist das kein rassistischer Übergriff.

Man muss der AfD mal wieder dankbar sein, dieses Thema ins Parlament gebracht zu haben, sonst tut es keine Fraktion. Von der Journaille und dem öffentlich-rechtlichen Staatsfunk, für den der Anstoß einer notwendigen Debatte pure Provokation ist.



Die AfD hat erneut eine heftige Debatte im Bundestag provoziert. Diesmal ging es um den Paragrafen zur Volksverhetzung. Die Linkspartei argwöhnt, die AfD wolle den Paragrafen abschaffen.
Von Dagmar Pepping, ARD-Hauptstadtstudio
Im Plenarsaal ging es so hoch her, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mehrfach einschreiten musste. "Das ist unglaublich!" - war aus Reihen der anderen Fraktionen zu hören, als der AfD-Abgeordnete Jens Maier den Änderungsantrag seiner Fraktion zum Volksverhetzungs-Paragrafen vorstellte. Die AfD wolle, dass auch die Deutschen im eigenen Land vor Hetze und Pöbeleien geschützt werden, forderte der Jurist aus Sachsen.
"Fragen Sie einmal die Kinder in westdeutschen Großstädten, ob gegen sie schon einmal in der Schule rassistisch gehetzt wurde. Gerade weil sie deutsch sind. Es wird jährlich über 100 Millionen Euro für den Kampf gegen Rechts ausgegeben. Für den Schutz der eigenen Bevölkerung vor rassistischer Hetze oder Gewalt wird nichts oder so gut wie nichts getan. Das ist ein Skandal."
Die AfD will erreichen, dass im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches ausdrücklich klargestellt wird, dass auch das "deutsche Volk" in seiner Gesamtheit vor Volksverhetzung geschützt werde.

Auch Deutsche geschützt

Eine Änderung des Gesetzes sei völlig überflüssig, kritisierte der FDP-Politiker Jürgen Martens: "Natürlich schützt Paragraf 130 im Strafgesetzbuch auch Deutsche."
Die Regelungen zum Schutz vor Beleidigungen unterschieden nicht nach der Herkunft des Opfers und auch nicht nach der Herkunft des Täters, betonte der Liberale. Der Antrag der AfD passe in das typische Erzählmuster von Nationalpopulisten, erklärte Martens: "Wir sind alle Opfer, diesmal von Fremden und die Fremden sind böse und deswegen müssen wir sie ausgrenzen und dafür gibt es auch besondere Strafregelungen und deswegen basteln wir euch einen Teutonenschutz-Paragrafen".
Plenum des Bundestages | Bildquelle: OMER MESSINGER/EPA-EFE/REX/Shutt
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Die AfD provoziert immer wieder heftige Debatten im Bundestag.

Schutz von Minderheiten

Karl-Heinz Brunner von der SPD unterstrich, dass der Volksverhetzungs-Paragraf zwei Ziele verfolge: den öffentlichen Frieden im Land zu wahren und Minderheiten zu schützen.
Es gehe darum, vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus zu verhindern, dass in Deutschland wieder der Mob losziehe gegen "Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Schwule und Lesben, Farbige, Nichtfarbige, Deutsche, Nicht-Deutsche. Menschen zu jagen, zu verunglimpfen, zusammenzutreiben".

Geht es um die Abschaffung des Paragrafen?

Martina Renner von der Linksfraktion warf dem AfD-Politiker Maier vor, er wolle den Paragrafen 130 eigentlich komplett abschaffen, um Hass und Hetze zu ermöglichen, aber "so lange Sie und Ihresgleichen Brandreden halten, brauchen wir ein Gesetz, dass die Opfer dagegen verteidigt".
Die AfD wolle eine autoritäre Zukunft vorbereiten, so Renner. Die AfD reagierte empört. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble schritt in die Debatte ein: "Ich habe eben den Zwischenruf 'Hetzerin' gehört. Den rüge ich. Ich weiß nicht genau, wer es war. Das wird das Protokoll feststellen. Ich rufe Sie damit zur Ordnung."
Auch die Union lehnt eine Änderung des Paragrafen ab. Wenn der eine oder andere etwas Böses sage, gebe es dafür den Tatbestand der Beleidigung, betonte Patrick Sensburg. Hetze jedweder Art sei nicht zu tolerieren. "Aber Finger weg von Gesetzen, wenn es nur darum dient, das eigene, nationaldeutsche Antlitz anzustreichen und ins Licht zu rücken. Das ist falsch."
Der Antrag der AfD geht nun in den zuständigen Bundestagsausschuss. Aussicht auf Erfolg hat er nicht.

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