Freitag, 3. April 2026

Todesstrafe für Palästinenser? - Eine Übersicht

 

Screenshots verschiedener Schlagzeilen großer Medien

Das israelische Parlament, die Knesset, hat am Montag eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe vorsieht.
Eine Zusammenfassung.

Am Montag hat die Knesset eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe für Terrorismus vorsieht. Sowohl die Medien, als auch Social Media, gehen steil. Das Gesetz wird häufig als rassistisch beschrieben, da es nur für Palästinenser gelten würde.
Das Problem ist: Die wenigsten scheinen das Gesetz tatsächlich gelesen zu haben.

Bereits an dem Montag hatte ich mir die öffentlich zugänglichen Informationen herausgesucht und versucht, irgendwie zu verstehen, was dort genau beschlossen wurde. Das hatte ich dann auf Social Media gepostet.

Bis zum nächsten Tag waren die allgemeinen Reaktionen so enorm, dass mein Ehrgeiz geweckt war. Ich merkte schnell, dass das Gesetz nirgendwo öffentlich zugänglich war. Denn die Knesset hatte ihre Homepage eingeschränkt.
Mir gelange s dann doch, zumindest den letzten Gesetzesentwurf zu bekommen. So, wie er in die Abstimmung gegangen ist. Den Entwurf für die zweite und dritte Lesung, das heißt in Deutschland tatsächlich genauso.

Dann gab es einige Problemchen mit der Übersetzung. Weil unterschiedliche Übersetzer ein ganz entscheidendes Wort unterschiedlich übersetzten.
Schlussendlich ist es aber dennoch gelungen.

Deshalb gebe ich hier barrierefrei eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Postings wieder. Auch, weil diese recht Häufig von Nutzerinnen und Nutzern gespeichert und geteilt wurden.
Zumal mir ein wichtiges Detail auch erst durch aufmerksame Kommentare auffiel. Aber genau dafür hatte ich das Original ja öffentlich bereitgestellt. Danke auch hier nochmal.

Auch hier der leider nötige Hinweis:
Ich persönlich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Und ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab.
Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern stelle die Fakten zur Verfügung.

Vorgeschichte und Hintergrund

Um die Vorgänge richtig einordnen zu können, ist etwas Hintergrund notwendig.

Ein Gesetzgebungsverfahren dauert in Israel ähnlich lange, wie in Deutschland.
Den ersten Entwurf zu dem Gesetz konnte ich bis zum November 2025 zurückverfolgen.

Eingebracht wurde der Entwurf durch die ultranationalistische Partei Otzma Yehudit („Jüdische Stärke“) die mit 5% im Parlament sitzt. Die Sperrklausel der Knesset liegt bei 3,25%.
Da Netanjahu sich an der Macht halten wollte, ist er nach der Wahl 2022 eine Koalition mit den rechtsradikalen Parteien eingegangen. Und denen musste er Ministerposten versprechen.
Mit dabei ist auch die Mafdal, die aber auch nur 5,8% in der Knesset hat. Deren Vorsitzender Smotrich heute Finanzminister ist und immer wieder durch radikale Äußerungen auf sich aufmerksam macht.

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Der Sicherheitsminister Itama Ben-Gvir mit Personenschutz auf dem Tempelberg. 03.08.2025

Der Vorsitzende der Otzma Yehudit ist Itamar Ben-Gvir. Der wurde bereits 2007 wegen rassistischer Aufhetzung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Nur eine von dutzenden Anklagen über viele Jahre. Und ausgerechnet der ist nun Polizeiminister.

Der ist aber entgegen vieler Behauptungen gar nicht Initiator des Gesetzes, sondern Limor Son Har-Melech, die für die im Parlament sitzt.
Limor Son Har-Melech war Siedlerin, als sie - im siebten Monat schwanger - während der zweiten Intifada 2003 mit ihrem Mann im Auto von bewaffneten Palästinensern angegriffen wurde. Ihr Mann wurde getötet, sie und das ungeborene Kind überlebten schwer verletzt.
In englischen Quellen wird sie als „anti-arabisch rassistisch“ bezeichnet.

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Die rechtsradikale Abgeordnete Limor Son Har-Melech. Die Narbe im Gesicht stammt von dem Überfall durch radikale Palästinenser. Die Kopfbedeckung (Tichel, hebr.: Mitpachat) weist sie als orthodoxe Jüdin aus. 27.02.2025

Kein neues Gesetz

Der eingebrachte Gesetzesentwurf ist kein neues Gesetz, sondern eine Gesetzesänderung.
Und das macht die Sache für Laien kompliziert. Denn man muss genau schauen, welche Gesetze wie geändert werden sollen. Die im Entwurf aber nicht mehr genannt werden. Auch das läuft in Deutschland ganz genauso.
Das könnte ein Grund sein, warum viele Medien und sogar Politiker nur einen Teil der Änderung beachtet haben.

Denn der Gesetzesentwurf soll zwei Gesetze ändern. Das ergibt sich aus der Lebensrealität in Israel.
Für Verbrechen in Israel ist ein ziviles Strafgericht zuständig. Für das Besetzte Westjordanland, genauer gesagt nur für die vollständig von Israel kontrollierten Gebiete C, aber Militärgerichte.
Wir haben also einmal eine Änderung der Vorschriften für die Militärgerichte und einmal eine Änderung des Strafgesetzbuches.

Änderung der Militärvorschrift

Zunächst die Änderung des §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“.
„Das Gebiet“ ist in dem Entwurf definiert als das Westjordanland. Das in Israel aus historischen Gründen aber nicht so genannt wird. (Den Namen bekam es, weil es bis 1967 von Jordanien besetzt und annektiert wurde.)

Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen, 2026

Interne Nummer: 2199298
Aktenzeichen: 2025-001649
Anhang Nr. ca. 1159- /A

Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod einer Person verursacht und die Tat einen Terrorakt im Sinne des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung (5776–2016 […]) darstellt, wird mit dem Tode bestraft, und zwar ausschließlich mit dieser Strafe.
Wenn jedoch das Militärgericht aus besonderen, zu protokollierenden Gründen feststellt, dass besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer es angemessen ist, gegen den Terroristen eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, so ist es ihm gestattet, eine solche Strafe wie oben beschrieben [Lebenslange Haft] und ausschließlich diese Strafe zu verhängen.

In diesem Unterabsatz bezeichnet „Einwohner des Gebiets“ eine Person, die im Einwohnerregister des Gebiets eingetragen ist, oder eine Person, die in dem Gebiet wohnt, auch wenn sie nicht in dem genannten Register eingetragen ist, mit Ausnahme von israelischen Staatsbürgern oder Einwohnern Israels.

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft ausschließlich die Militärgerichte!

• Die Änderung richtet sich nicht ausschließlich gegen Palästinenser, sondern gegen Menschen, die im Westjordanland leben. (Da es im Westjordanland wenige Ausländer gibt, wären aber sicher mehrheitlich Palästinenser betroffen.)

• Diese Änderung schließt israelische Staatsbürger oder Einwohnern Israels eindeutig aus.

Änderung des Strafgesetzes

Geändert werden soll auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches.

Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt:

„(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft auch Ausländer und israelische Staatsbürger, unabhängig von Ethnie, Religion o.ä.

• Diese Definition des Motivs ist hier enger gefasst. Hier wird nicht die allgemeine Definition für Terrorismus verwendet, sondern die „Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten“.

Fallbeispiele

Um das zu verdeutlichen, ein paar kurze Fallbeispiele.

• Ein Palästinenser mit Wohnhaft Westjordanland töten einen israelischen Siedler:
Er würde vor ein Militärgericht gestellt werden, die Todesstrafe wäre wahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein). Es wird festgestellt, dass er ein Bekennerschreiben hinterlassen hat oder/und Mitglied einer Terrorgruppe ist:
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist wahrscheinlich.

• Ein deutscher Staatsbürger reist nach Israel und tötet dort einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

Die unterschiedliche Behandlung zwischen zivilem Strafgericht und Militärgericht ergibt es also nicht explizit aus diesem Gesetz. Sondern aus den Vorschriften, die eh schon existieren.

Klarstellung:

  • Die Änderung formuliert eindeutig als Tatvoraussetzung die vollendete Tötung.
    Die Behauptung, mit diesem Gesetz könne Israel jeden zum Tode verurteilen, der auch nur Steine wirft, ist falsch.

  • Die Änderung ist nicht rückwirkend gültig.
    Die Behauptung, das Gesetz ermögliche Israel, rückwirkend palästinensische Gefangene zu töten, ist falsch.

  • Die Änderung sieht nicht zwingend die Todesstrafe vor.
    Sowohl ein Militärgericht als auch ein ziviles Strafgericht können eine lebenslange Haftstrafe beschließen.
    Die Richter der Militärgerichte sind jedoch „gelenkt“, da sie eine lebenslange Freiheitsstrafe diese begründen. Dort wäre die Todesstrafe also eher die Regel.

  • Israel hat die Todesstrafe nicht „eingeführt“ oder „wieder eingeführt“.
    Sie wurde nur seit Eichmann nicht verhängt. Auch auf „Verrat in Kriegszeiten“ steht nach wie vor die Todesstrafe.

Die Berichterstattung und Propaganda

Zunächst ist das Gesetz - korrekter: die Änderung - nicht das, als das es durch die Medien und andere dargestellt wird.

Ja, die ultranationalistische und zumindest in Teilen rassistische Partei Otzma Yehudit hat das Gesetz eindeutig so geschrieben, dass es Palästinenser adressiert. Aber das ist eben nur eine Tendenz.
Die Medien steigen einfach darauf ein, was diese sehr kleine, populistische und radikale Partei selber nach außen trägt.

Es ist und bleibt aber falsch, dass das Gesetz ausschließlich Palästinenser betrifft. Ebenso wie viele andere propagandistische Falschbehauptungen, wie dass Israel nun auch Steine werfende Kinder hinrichten würde oder die vielen palästinensischen Gefangenen entsorgen würde.

Das Gesetz wurde auch keineswegs so eindeutig angenommen, wie es dargestellt wurde. Es bekam 62 von 120 Stimmen, eine knappe Mehrheit. Bei 48 Gegenstimmen. Was die restlichen Abgeordneten gemacht oder warum sich einige enthalten haben, darüber kann man natürlich wunderbar streiten.

Erneut wird dieses Gesetz übertragen und dazu genutzt, Israel insgesamt zu verdammen.
Natürlich, die Regierung hat das Gesetz beschlossen, dann muss Israel auch den Kopf dafür reinhalten. Aber auch viele Israelis sind mit dem Gesetz alles andere als einverstanden.
Was dabei völlig untergeht ist nicht nur, dass auch alle arabischen Staaten die Todesstrafe haben. Es wird auch völlig ignoriert, dass Gefangene immer wieder durch Geiselnahmen freigepresst wurden.
Der Initiator des genozidalen Massakers vom 7. Oktober Yahya Sinwar wurde beispielsweise freigepresst.

Der Mann hinter dem Krieg: Yahya Sinwar
Er ist der Mann, der hinter dem Terroranschlag auf Israel steckt. Er ist der Mann, der als Chef der Hamas den Krieg steuert. Und hinter Yahya Sinwar steckt eine…
Steady icon Steady

Was bei weltweiten Demonstrationen und einem Generalstreik im Westjordanland – der einem nicht sofort als sinnvoll ins Auge fallen mag – schlicht ignoriert wird ist, dass es in beiden Gesetzesänderungen unmissverständlich um die Tötung von Menschen aus terroristischen Motiven geht. Nichts weniger.
Mir persönlich erschließt sich nicht, bei aller Ablehnung der Todesstrafe, warum man ausgerechnet für diese Personengruppe Partei ergreift.

Wenn man etwas gegen die vermeintliche oder in der Praxis tatsächliche Ungleichbehandlung hat, dann muss man gegen die Praxis der Rechtsprechung allgemein, besser noch gegen die Besatzung protestieren. Nicht gegen dieses Gesetz alleine.

Aussicht

Sehr viele und viel Berufenere haben inzwischen erklärt, dass dieses Gesetz recht sicher vom obersten Gericht einkassiert wird. Es würde also nie umgesetzt werden.

Israel hat keine ausformulierte Verfassung. Das oberste Gericht, das tatsächlich einfach nur „oberstes Gericht“ heißt (ähnlich wie der Supreme Court in den USA) hat damit eine Funktion auf Verfassungsebene. Seine Urteile werden so zu sagen zur Verfassung.
Ich nehme als Laie an, dass die eingeschriebene Ungleichbehandlung in der Änderung der Militärverordnung das Problem sein wird. Aber auch das ist dann sehr kompliziert, weil die Richter auch „im Geiste“ dessen Urteilen können, was den Grundsätzen des Staates entsprechen würde.

Im Oktober sind Wahlen. Diese Gesetzesänderung ist in meinen Augen, und in den Augen vieler anderer, Wahlkampf der rechtsradikalen Parteien. Damit sie sich die Stimmen auch derer sichern können, die seit dem 10/7 Freunde und Angehörige verloren haben und nun angefüllt sind mit Zorn, Hass und Rache.

Wie ich auf Social Media schrieb: Es geht auf, was Yahya Sinwar gesät hat. Denn er wollte auch eine Radikalisierung der Israelis erreichen. Vor allem um den Annäherungsprozess zwischen Israel und Saudi-Arabien zu stören.
Und wie überall auf der Welt fallen die Radikalen darauf rein.

Hat das Gesetz bestand, können sie sich dafür feiern. Und sie werden jeden Gehängten feiern.
Wird es kassiert, kann das bei einer erneuten Regierungsbeteiligung dazu genutzt werden, die Entmachtung des obersten Gerichts zu argumentieren.

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Hunderttausende demonstrierten wöchentlich gegen die Justizreform, die das oberste Gericht entmachten sollte. Tel Aviv, 19.08.2023, keine drei Wochen vor dem Terroranschlag

Das hatte die Regierung schon vor dem 10/7 versucht. Was hierzulande kaum bemerkt wurde, weil die Hintergründe nicht verstanden wurden. In Israel sind über Monate hinweg wöchentlich Millionen Menschen auf die Straße gegangen. Das ist eine Größenordnung, als würden in Deutschland an jedem Wochenende neun Millionen Menschen demonstrieren.

Ohne den 10/7 hätte Netanjahu keine Chance auf eine Wiederwahl gehabt. Mit jedem Angriff auf Israel, mit jedem toten Soldaten und mit jedem Anschlag wird seine Wiederwahl wahrscheinlicher. Und damit auch die Regierungsbeteiligung der Rechtsradikalen.

Und darum geht es tatsächlich.
Nicht um ein paar verurteilte Palästinenser.

Der Gesetzesentwurf im Original (U.M.-Server)

hhh
ungemeve.de/wp-content/u…



Ötzi und der Goldhamster: Zähe Koalitionsverhandlungen im Südwesten

von Hans S. Mundi

Eisige Atmosphäre und kein Blickkontakt zwischen rehbraunen Augen: Cem Özdemir und Manuel Hagel, die bei der Wahl beide gleich hoch abschnitten



Die Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg nach der völlig verkrachten CDU-Wahl stellen sich als groteskes Theater dar: Das ungewöhnliche Patt zwischen CDU und Grünen und die Nachbeben eines schmutzigen Wahlkampfs der bekanntlich skrupellosen und politisch hinterfotzigen Grünen, die das südwestliche Bundesland seit nunmehr drei Wahlperioden unheilvoll dominieren und mit dem maoistischen Altkader Winfried Kretschmann gleich zwei Legislaturperioden lang den einzigen grünen Ministerpräsidenten in einem deutschen Bundesland stellten, überschatten die Annäherung der fast gleichen Partner. In der Wahl hatte sich die inzwischen komplett inhaltsleere Ländle-CDU als zahnloser Papiertiger á la Merz blamiert mit dem blassen, scheinbar ständig im Stehen schlafenden Spitzenkandidaten Manuel “Hagelschaden” Hagel, der mutmaßlich auch vier Wochen nach der Wahl noch immer rätselt, warum und wofür er eigentlich bei dieser Ministerpräsidentenwahl kandidiert hatte. Doch Als er aufwachte, war alles zu spät – denn die verschlagenen Grünen hatten längst erkannt, dass dieser CDU-Herausforderer ein substanzloses Minimännchen war, das sich leicht aus der Reserve locken ließ.

Genau deshalb hatten die linksextremen Strategen und Kampagnen-Hexenmeister fies grinsend knapp zwei Wochen vor der Wahl eine Sexismus-Debatte um Hagel – Stichwort “rehbraune Augen” – in Gang gesetzt – und der CDU die Tour mit typisch hysterischem Sexismus-Linksweibergekreisch unterhalb der Gürtellinie vermiest: Der blasse Softie Hagel ging mit kleinlautem “Ich-hab-doch-nix-getan”-Gestammel peinlich unter, allerdings nicht, ohne auf ein heimisches Schuldbekenntnis à la “Meine Frau hat auch mit mir geschimpft” zu verweisen und sich so zur lächerlichsten Mannsbildfigur des Erdballs zu machen. Nun tönt es von diesem Schwächling beleidigt aus dem koalitionssondierenden Hinterzimmer-Off, er und seine CDU hätten diesen Affront der Grünen noch längst nicht vergessen: „Im Landesvorstand schilderte der 37-jährige Familienvater im Detail, welche abscheulichen Drohungen es gegen seine kleinen Söhne und seine Frau gegeben habe“, hieß es in lokalen Medien wie etwa dem “Südwestrundfunk”. In diesem Polit-Haussender des Südwestens betonte nun erneut auch der stets verhalten grinsende Özdemir heuchlerisch, dass er selbst ja „nix“ von all dem Schmutz gewusst haben will – unwahrscheinlich, da die Frankfurter Jung-Grüne, die das kompromittierende Video von 2018 mit dem von der Realschülerin Eva mit den rehbraunen Augen schwärmenden Hagel punktgenau zum Wahlkampfhöhepunkt ins Netz lanciert hatte, mit Ötzi selbst gemeinsamen Wahlkampf in Karlsruhe und anderswo gemacht hatte und sich beide herzlich gut verstehen. Die Behauptungen, er sei an der Verbreitung des Videos nicht beteiligt gewesen, ist daher zumindest irreführend und vielleicht technisch, nicht aber strategisch stimmig.

Spöttisch was vor den Bubi-Latz geknallt

Die Trommel mit der schmutzigen Wäsche rotiert also noch – und unter solch peinlichen Vorzeichen sitzen sich nun die Kontrahenten gegenüber. Hier Ötzi, der Grüne, der einen antigrünen Wahlkampf führte – und dort der Hagelschaden mit seiner komplett verzwergten Landes-CDU, der mit der Autorität eines Goldhamsters antritt, sich als regelrechter Kuschel-Hagel gerieren muss, um nicht völlig unter die Räder zu kommen, was seiner zartbesaiteten provinziellen Betulichkeit zwar in die Karten spielt, aber wirkt, als sei der in einem Streichelzoo sozialisiert worden. Hagels Versuche nach der verkackten Wahl, irgendwas zu fordern, prallen bislang hart ab von einer Wand der Häme seitens der abgebrühten Grünen, die sich insgeheim schon seit vielen Wochen über die Polit-Karikatur Hagel bestens amüsieren. Schon kurz nach der Wahl hatte Özdemir Hagel spöttisch was vor den Bubi-Latz geknallt, als der den verzagten Vorschlag nach einer Teilung der Amtszeit des Ministerpräsidenten (wegen des Patts der Parlamentssitze) machte; dieses Ansinnen wischte Ötzi brüsk vom Tisch: “Wir sind erwachsen hier. Wir machen erwachsene Politik. Die Situation ist einfach zu ernst für Quatsch aller Art”, gab der Grüne zu Protokoll.

Nun kläffte ein weiterer Dackel aus der erbärmlichen Südwest-CDU zurück: Das politische Klima sei aus den Reihen der Grünen “nachhaltig vergiftet” worden, gab Noch- Innenminister Thomas Strobl (CDU) zu Protokoll. Die Presse im Südwesten spricht immer wieder von „Demütigung für den jungen Hagel“, der von Özdemir öffentlich behandelt werden würde, als ob er noch nicht erwachsen sei. Das, was Merkel und Merz aus der CDU gemacht haben und wie sehr diese Partei zum Gespött nicht nur aller Linken geworden ist, lässt sich derzeit im Ländle wie auf einer Theaterbühne live studieren – und es ist jämmerlich, peinlich und grotesk! Aus der CDU-Fraktion verlautbart zwar weiterhin, dass mancheiner hier eine Entschuldigung von Özdemir im Rahmen der Koalitionsgespräche erwarte; doch Özdemir hat wahrscheinlich recht, wenn er hier auf stur schaltet: Denn für diesen Jammerhaufen ist selbst Fremdschämen nur noch Zeitverschwendung. Doch es kommt noch schlimmer in diesen derzeit rumpelnden und stockenden Verhandlungen, bei denen die CDU jegliche Autorität bereits im Vorfeld komplett verspielt und unwiderbringlich eingebüßt hat: Denn hatte es für eine gewisse Schonzeit gleich nach der Wahlniederlage der CDU noch keine öffentliche Kritik aus der Partei am Landeschef und Spitzenkandidaten Hagel gegeben, wird dieser nun plötzlich (hahaha!) von der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT) massiv attackiert – und das in einer kritischen Phase der Sondierungsgespräche mit den Grünen.

“Unbeholfene Reaktion”

Die Südwest-Union ist anscheinend aus dem Tiefschlaf erwacht: „CDU in Baden-Württemberg: Heftige Kritik an Manuel Hagel“, vermeldet verwundert die lokale Presse aus dem Innenleben der CDU-Leichenhalle. MIT-Landeschef Bastian Atzger wirft Hagel in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift einen “schlecht geplanten und ungeschickt ausgeführten Wahlkampf” vor, der den 14-Prozentpunkte-Vorsprung vor den Grünen habe dahinschmelzen lassen. Der CDU-Sozialflügel und die Junge Union sprangen Hagel bei. Zunächst hatten “Stuttgarter Zeitung“ und “Stuttgarter Nachrichten” darüber berichtet. Man reibt sich die Augen: Das wird noch sehr peinlich und unterhaltsam! ”Die Südwest-CDU stehe nun vor den Trümmern einer Strategie“, so Atzger in seinem Artikel, und weiter: „Der Wahlkampf der Union glich einer Fahrt im Schlafwagen, die in kollektive Panik mündete und schließlich in Depression endete.“ Das „Rehaugen”-Video sei zum Symbolbild einer gescheiterten Kampagne geworden. Das Video hätten versierte Polit- und Kommunikationsprofis schnell abräumen können, doch Hagels “unbeholfene Reaktion” habe stattdessen eine “fatale Inhaltslosigkeit und eine fehlende Spontaneität“ offenbart. Hagel selbst wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. „CDU-Forderungen für Grüne nicht annehmbar” blubbert es anderswo im medialen Gewusel rund um dieses eher unpolitisch wirkende Szenario, was den Vorgang noch kurioser erscheinen lässt.

Denn ausgerechnet “The Länd” ist vom grünen Klimakrawall zugrunderegiert und negativ betroffen wie kein zweites Bundesland; hier stirbt die Automobilindustrie in ihrer eigenen Herzkammer, hier streichen Mercedes und Bosch tausende Arbeitsplätze dank der Elektro-Planwirtschaft, die vorne und hinten nicht funktioniert; und eine diesbezüglich sprachlose CDU ist das letzte, was das Bundesland braucht, denn diese Post-Merkel-Rumpeltruppe als linksgrüne Bettvorlegerin wirkt da ohnehin deplatziert. Die Union ist am Ende; was wollen ihre Akteure eigentlich noch außer gut bezahlten Posten? Um letztere wird es auch in den Koalitionsverhandlungen geben, die allen Widrigkeiten zum Trotz weiter vor sich hindümpeln. Sofern es gelingt, die Animositäten zwischen Ötzi und Hagel zu überwinden, soll ein Koalitionsvertrag bis zum 13. Mai stehen – plus Wahl eines Ministerpräsidenten. Es müsse eine “Regierung aus gleichwertigen Partnern” gebildet werden, phantasiert Hagel, und er garantiere, “die CDU steht für Augenmaß, Pragmatismus und eine Politik der bürgerlichen Mitte“, so Hagel, der drei zentrale Forderungen der Partei benennt: Die neue Regierung müsse aus sieben von der CDU geführten Ministerien bestehen, die Grünen sollten sich hingegen mit fünf begnügen, da sie ja Ötzi als Landesvater stelle. Der Landtagspräsidentenposten soll ebenfalls an die CDU fallen. Beim Kommunalwahlrecht und bei grün-spezifischen Förderprogrammen sollen die Grünen nach Wunsch der Union Zugeständnisse machen. Aus Sicht der Grünen sind diese Forderungen natürlich nicht annehmbar – denn normalerweise werde über die Zahl der Ressorts erst am Ende von Koalitionsverhandlungen entschieden. Von den Grünen heißt es dazu nur: “unannehmbar”. Ein Goldhamster hat eben nichts zu sagen. Das wird noch spaßig…


SPD-Justizministerin Hubig: Lügen, verwirren, Verbotsgesetze durchdrücken, kritische Medien drangsalieren

von Alexander Schwarz

Falschdarstellungen und Unwahrheiten verbreiten, um die eigene Agenda zu verschleiern: Da ist Justizministerin Hubig (l.) beim Lügenkanzler in guter Gesellschaft



Beim politisch-medialen Kartell liegen die Nerven zunehmend blank. Weil seine ständigen Lügen und Täuschungen eine immer kürzere Halbwertszeit haben, schlägt es um sich und überschreitet dabei alle Grenzen. Nachdem die vor zwei Wochen gestartete Collien-Fernandes-Deepfake-Posse, die als Vorwand diente, um im Handstreich neue Internet-Zensurmaßnahmen durchzudrücken, innerhalb weniger Tage völlig in sich zusammengebrochen ist, bemüht SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sich fieberhaft um Schadensbegrenzung. Obwohl Hubig sich bei ihrem Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“ mehrfach und überdeutlich auf den Fall Fernandes bezog, lässt sie dies nun vehement bestreiten und jeden einschüchtern, der es ausspricht. Dabei zeigt sogar ein Instagram-Video ihres eigenen Ministeriums, in dem gleich zu Beginn mehrere Schlagzeilen aus der Fernandes-Berichterstattung eingeblendet wurden, was man als Grund für die Gesetzesverschärfung verstanden wissen wollte. Dabei war auch das Interview mit Hubig abgebildet, das in der gleichen „Spiegel“-Ausgabe erschien, in der die Fernandes-Affäre losgetreten wurde. Hubig blättert sogar in dem Magazin – und hat just die Seite mit dem Bericht über Fernandes aufgeschlagen!

Dass es sich um eine offensichtlich von langer Hand vorbereitete Kampagne handelte, fiel also nicht nur im Thema stehenden Experten, sondern auch aufmerksamen Beobachten sofort auf – auch dem Rechtsanwalt Patrick Baumfalk, der das Ganze auf “anwalt.de” mit der Feststellung kommentierte: „Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.“ Daraufhin erhielt er prompt eine E-Mail von Eike Götz Hosemann, dem Leiter des Pressereferats des Justizministeriums, in der es hieß: „Diese Behauptung ist unzutreffend. Ministerin Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen.“ Hosemann hielt es sogar für geboten, diese glatte Lüge via X öffentlich zu machen. Dabei war das einzige an Baumfalks Aussage unzutreffende Detail, dass es in Wahrheit gar keine 48, sondern nur 24 Stunden gedauert hatte, bis Hubig den Fall Fernandes als Grund für ihren Gesetzesvorstoß heranzog – und das, obwohl es zu diesem Zeitpunkt – und bis heute – nichts als unbewiesene Behauptungen von Fernandes über ihren Ex-Mann Christian Ulmen gab und die Kernvorwürfe nicht einmal von ihr selbst behauptet werden. Doch ausgerechnet die Justizministerin wischte das elementare rechtstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung also einfach beiseite und vermittelte den Eindruck, die Deepfake-Vorwürfe von Fernandes seien zweifelsfrei erwiesen und Anlass genug für ein neues Gesetz.

Skandalöse Amtsführung

Aber nicht nur Advokat Baumfalk, auch die „Welt“-Journalistin Fatina Keilani wurde vom Justizministerium angegangen: Nachdem Hubig am vergangenen Sonntag in der ARD-Sendung von Caren Miosga zu Gast war – wie auch Fernandes –, hatte Keilani am Montag in einem Kommentar geschrieben: „Aber sie ist ja nun einmal in derselben Sendung, und das sieht doch schon irgendwie nach Parteinahme aus, oder nicht? Und hat das Ministerium nicht auch Bezug auf den Fall genommen, um dem eigenen Gesetzesvorhaben Schub zu verleihen? Überhaupt ist diese Gleichzeitigkeit von Skandal und bereitliegendem Gesetzentwurf kurios.“ Diese in Anbetracht von Hubigs skandalöser Amtsführung noch sehr freundliche und gemäßigte Formulierung habe genügt, klagt Keilani, dass kurz nach 11 Uhr morgens ein Pressesprecher Hubigs angerufen und ihr “in ziemlich forschem Tonfall“ angebliche Falschberichterstattung unterstellt habe. Ihren Artikel ergänzte sie daraufhin um den Zusatz: „Ein Sprecher von Hubig wies dies am Montag gegenüber ‚Welt‘ zurück. Es bestehe kein Zusammenhang. Das Gesetz sei schon länger in Arbeit, und das Ministerium habe zu keinem Zeitpunkt Bezug auf den Fall Fernandes genommen.“ Eine Anfrage von „Nius“, ob das Justizministerium den Vorfall bestätigt und warum es Journalisten einschüchterte, blieb ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach der Mitwirkung der Organisation “HateAid” bei der Planung des Gesetzes.

Hubis gesamtes Verhalten in den letzten zwei Wochen hätte eigentlich zehnmal ihren Rücktritt oder ihre umgehende Entlassung gerechtfertigt: Die überforderte und/oder unfähige SPD-Ministerin verbreitet nachweislich nicht nur Lügen, sondern will auch noch andere zwingen, diese zu übernehmen. Allerdings hat sie damit in Bundeskanzler Merz ein leuchtendes Vorbild, weshalb ihr auch kein Ungemach droht. Außerdem tritt Hubig die Unschuldsvermutung mit Füßen, indem sie auf die bloßen Behauptungen von Fernandes hin eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen will und sich damit indirekt an der Vorverurteilung von Christian Ulmen beteiligt – obwohl die Ermittlungen der Behörden sich erst im absoluten Anfangsstadium befinden, die spanische Justiz den Fall offenbar nicht vor Gericht bringen will und ein etwaiges Urteil noch Lichtjahre entfernt wäre, sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt und sich in dieser hochgradig dubiosen und unseriösen Psy-Op zur Durchsetzung eines weiteren freiheitsfeindlichen Gesetzes irgendetwas substanziell Justiziables ergeben sollte. Der ganze Fall ist ein weiteres Beispiel für die Machtanmaßung der Politkaste.

Hatz auf kritische Medien auch im Fall Dipama

Früher hätte das Gebaren von Hubig zu einem medialen Orkan geführt, der sie aus dem Amt gefegt hätte, doch seit die Mainstream-Journaille auf die Seite der Regierung übergegangen ist, zieht sie mit der Politik an einem Strang. Der „Spiegel“, „Bild“ und fast alle anderen großen Medien waren an der Entfesselung und Verbreitung dieser aufgebauschten Geschichte beteiligt und stecken nun wieder als Komplizen zu tief drin. Sie beschränken sich lediglich darauf, ihre Artikel zu dem Thema zu korrigieren und um Transparenzhinweise zu ergänzen, in denen sie klarstellen, dass „ein falscher Zusammenhang zwischen Deepfake-Pornos und der Anzeige gegen Christian Ulmen suggeriert“ worden sei, wie etwa die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Die “Tagesschau” löschte oder änderte einfach sang- und klanglos ihre Beiträge von Beginn der Affäre, als sie die “Spiegel”-Anschuldigungen unkritisch übernommen, den Fall in Top-Priorität vermeldet und Fernandes sogar in den “Tagesthemen” minutenlang interviewt hatte; sie war selbstverständlich und durchschaubar Teil der Medienkampagne.

Aber auch sonst macht der Staat sich weiterhin zum Rächer verletzter linker Befindlichkeiten: Die Staatsanwaltschaft München I hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten von „Apollo News“ eröffnet, weil dieser im vergangenen September einen kritischen Artikel über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, verfasst hatte. Dipama, ein aus Burina Faso stammender abgelehnter Asylbewerber, der aber natürlich trotzdem in Deutschland bleiben durfte, hat in diesem Räderwerk des woken Wahnsinns seinen auskömmlichen Platz als fanatischer “antikolonialer” Aktivist gefunden und wird als solcher vom linken Medienzirkus verzückt herumgereicht. Als der “Norddeutsche Rundfunk” die Moderatorin Julia Ruhs abgesetzt hatte, reagierte Dipama mit einer regelrechten Hasstirade: „Die Unterwanderung durch Rechte und Neo-Faschisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss gestoppt werden“, schrieb er. Die Münchner Kriminalpolizei verlangt von „Apollo News“ nun allen Ernstes die Herausgabe der Personalien des unter Pseudonym schreibenden Autors, was Chefredakteur Max Mannhart jedoch tapfer verweigert. Insgesamt geht Dipama gegen mindestens 30 verschiedene Äußerungen über sich strafrechtlich vor, darunter auch gegen den „ÖRR Blog“ und den „Tichys Einblick“-Autor Josef Kraus, der deswegen sogar vor einem Monat einen Hausbesuch von zwei Polizisten erhielt. Auch “Journalistenwatch” wurde abgemahnt – obwohl ein auf der Berichterstattung von “Apollo News” fußender Bericht nach Bekanntwerden der Dementierung bestimmte Aussagen durch Dipama schon Wochen zuvor durch die Redaktion selbst von der Seite genommen worden war. Während dieses Land also in realer Kriminalität versinkt, der die Behörden aber längst nicht mehr Herr werden, verschwendet die Justiz vom Provinzstaatsanwalt bis hinauf zur Justizministerin lieber Zeit und Ressourcen, um Medien zu verfolgen, die sich kritisch, aber sachlich mit einem hetzerischen Migranten auseinandersetzen. Und die Justizministerien beteiligt sich massiv an einer Kampagne zu Gesetzesänderungen, wobei sie sich ausdrücklich auf völlig unbewiesene Behauptungen stützt. Auch dieser Fall beweist damit, dass dieser Staat, von der Spitze abwärts, völlig außer Kontrolle geraten ist und bedenkenlos immer weitere Grenzen überschreitet.


Deutschlands Streetworker- und Antifa-Justiz: Einen Polizisten mit sechs Schüssen hinzurichten soll kein Mord sein

von Daniel Matissek

Furchtbare Juristen 2026: Vorsitzende Richterin Klingelhöfer, die das Skandalurteil verantwortet 



Von deutschen Gerichten ist man im Umgang mit migrantischen Tätern seit Jahren wahrlich viel gewohnt. Der gestrige Tag markiert jedoch einen Dammbruch und macht die linke Kuschel- und Gesinnungsrechtsprechung als das deutlich, was sie seit langem ist: Eine neue Form der Unrechtsjustiz. Was sich das Landgericht Saarbrücken unter der Vorsitzenden Richterin Jennifer Klingelhöfer gestern geleistet hat, kann ohne Übertreibung einer der größten Justizskandale der deutschen Rechtsgeschichte genannt werden. Der Freispruch vom Tatvorwurf des Mordes für den 19-jährigen Deutsch-Türke Ahmet G., der im vergangenen August eine Tankstelle in Völklingen überfallen und dabei einen Polizisten mit sechs Schüssen aus seiner eigenen Dienstwaffe regelrecht exekutiert hatte, sowie die nur noch mit bösartiger Gutmenschennaivität zu erklärende Bereitschaft der Richterin, der durchschaubaren Verteidigungsstrategie des Angeklagten einer psychisch bedingten verminderten Schuldunfähigkeit blind zu folgen, zeigen, welche furchtbaren Juristen abermals in Deutschland in Robe und Talar “Recht“ sprechen – und wieder einmal stets im Sinne der Täter. Autorenkollege und Rechtsanwalt Dirk Schmitz zitiert treffend aus Karl Marx‘ Schrift “ Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte”: “Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce”. In der Tat stellt die heutige Rechtsprechung in Deutschland gewissermaßen das Echo im Sinn eines Gegenextrems zur Freisler-Justiz des Dritten Reichs dar. Mit Rechtsstaatlichkeit hat beides ungefähr gleich wenig zu tun.

Denn nach keinem wertefundierten Grundverständnis – und erst recht nicht nach dem Gerechtigkeitsempfinden jenes Volkes, in dessen Namen hier angeblich geurteilt wird – stellt die minutiös dokumentierte Wahnsinnstat von Ahmet G. etwas anderes dar als kaltblütiger Mord. Doch die weltanschaulichen Grundschwingungen des Menschen- und Gesellschaftsbildes dieses Linksstaates durchdringen lange schon die Flure der Gerichte, vor allem, seit dort Frauen – überwiegend weltfremde junge Jura-Karrieristinnen, die gezielt das Richteramt wegen der attraktiver Work-Life-Balance anpeilen – die Spruchkörper dominieren. Ihre Rechtsprechung zeichnet sich tendenziell durch emotionale Irrationalität und vor allem große Milde gegenüber Tätern, die irgendwelchen angeblichen Minderheiten und Opfergruppen angehören aus.

Gutachterliche Täterapologetik: Schizophren, angstgestört, subjektiv bedroht

G. war bei seiner Flucht von drei Polizisten gestellt worden, entriss daraufhin einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und tötete mit dieser den 34-jährigen Polizeikommissar Simon Bohr – mit sechs Schüssen; es war eine Hinrichtung. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Mord aus Mordlust plädiert und 13 Jahre Jugendhaft gefordert. Verurteilt wurde G. jedoch nur wegen besonders schweren Raubes – und auch das nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einem Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie! Der ungeheuerliche Freispruch vom Mordvorwurf wurde von Richterin Klingelhöfer damit begründet, G. sei während des Polizeieinsatzes infolge einer von einem Gerichtsgutachter diagnostizierten schizophrenen Erkrankung „von massiver Angst getragen worden“. Diese Angst habe “sein Denken übernommen”, verkündete die Richterin – also habe er die Schüsse abgegeben, „weil er an einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“. Vor Gericht hatte G. von Mobbing, Selbstzweifeln, Angst vor Sirenen und Menschenmengen und Perspektivlosigkeit berichtet. Er habe „oft schlechte Laune“ gehabt, die wollte er bei einem Türkei-Urlaub aufbessern. Dort habe ihm ein Arzt einen Medikamenten-Cocktail verabreicht, den er vor der Tat eingenommen habe. Tenor hier also: Türkische Quacksalber waren schuld! In Deutschland war G. seit 2023 bei einem Neurologen in Behandlung. Dieser ging von einer “Angststörung” aus. Dass 15 Prozent der deutschen Bevölkerung von einer solchen Betroffen sind, von denen deshalb allerdings keiner zum Raubmörder wird, wurde von der saarländischen Streetworker-Justiz natürlich ausgeblendet. Hier wurde wieder mal alles, was entlastend wirken könnte, im Interesse des Täters herangezogen.

Hintergrundfolie dieses Falles ist natürlich ein weiteres Mal die katastrophal verfehlte Migrationspolitik: G.’s Familie kam vor rund 30 Jahren nach Deutschland. Der spielsüchtige Vater des Täters spricht nach wie vor kaum Deutsch. Vermutet wird, G. mit dem Überfall Geld für die Familie beschaffen wollte. So oder so war handelte es sich bei Tat jedenfalls völlig unzweifelhaft um ein planmäßiges Vorgehen, nicht die wirre Tat eines Menschen, der angeblich so geistesgestört ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut, nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann und die ihn verfolgenden Polizisten für irgendwelche bösen Geister hielt, die ihm grundlos auf den Fersen waren. G. war nicht zufällig und auch nicht verwirrt in die Tankstelle gestolpert und war mit 600 Euro, die er eigentlich gar nicht nehmen wollte, wieder herausgelaufen. Sondern alles deutet darauf hin, dass er den Überfall absichtlich und planvoll beging, sich des Umstands bewusst war, dass er ein Verbrechen beging – und schließlich den Polizisten kaltblütig ermordete, um sich der Verhaftung zu entziehen. Außerdem schoss er auch noch auf andere Polizisten, bevor er von diesen selbst schließlich mit Schüssen überwältigt werden konnte.

Schutz vor importierten Störfällen mit dem Leben bezahlt

Die Witwe des Beamten, der mit seinem Leben für die ihm gegen ein kümmerliches Monatssalär obliegende Aufgabe zahlte, dem mittlerweile allgegenwärtigen Wahnsinn Einhalt zu gebieten und die Bevölkerung vor importierten Störfällen zu schützen, die ihnen eine verbrecherische Politik weiterhin und zunehmend aufbürdet, musste im Gerichtssaal mit ansehen, wie der Mörder ihres Mannes mit diesem Witzurteil davonkam. Sie musste der Opferverhöhnung dieser Richterin lauschen, die sich in ihrem perversen Denken und Handeln sichtbar auch noch als Inbegriff einer vermeintlich “modernen” Justiz fühlte und ihr Schandurteil mit hanebüchener und geradezu bizarrer Rabulistik zynisch rechtfertigte. Nicht nur Markus Sehn, der saarländische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), äußerte sich „fassungslos“ und erklärte, er müsse emotional “an sich halten”. Das Urteil sei „ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“. Vor allem sei die Signalwirkung fatal. In der Tat: Zunehmend stellt sich natürlich die Frage, wer in Deutschland noch bereit ist, Polizist zu werden – bei einem solchen Berufsrisiko und fortgesetzten Dolchstößen einer ideologischen Antifa-Justiz gegen Anstand und gesunden Menschenverstand. Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der DPolG, sagte: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen. Beim Überfall bei wachem Verstand und wenn er sich anschließend gnadenlos den Weg freischießt und einen Menschen tötet, setzt plötzlich die psychische Krankheit ein, das wiederum ist nicht nachvollziehbar.”

Immerhin kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend Revision an. Die letzte verbleibende Hoffnung auf zumindest einen symbolischen Rechtsfrieden in diesem Fall ruht nun in der Folgeinstanz, die dieses himmelschreiende Schandurteil hoffentlich schleunigst aufhebt. Andernfalls ist wirklich keinem Polizisten in Deutschland mehr vermittelbar, warum er noch seinen Dienst versehen sollte, wenn der Staat selbst ihn zum Abschuss freigibt.


Mittwoch, 1. April 2026

Zu feige für ein explizites Kopftuchverbot: Brandenburg verbietet gleich alle „religiösen Symbole“ vor Gericht, auch Kreuz und Kippa...

von Jochen Sommer

An klipp und klare Verbote explizit von Schador und Hijab in öffentlichen Gerichten wagt sich die Politik nicht heran



Weil sie sich nicht traut, ein reines Kopftuchverbot zu verhängen – um das es im Kontext des in allen Alltagfsbereichen vordrängenden Islam natürlich in Wahrheit geht –, will die neue rot-schwarze Landesregierung von Brandenburg nun mittels eines neuen Gesetzes Richtern und Staatsanwälten während Verhandlungen das sichtbare Tragen religiöser oder politischer Symbole wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz im Gerichtssaal verbieten. Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde „ein Gesetz zur Untermauerung des gesellschaftlichen Vertrauens in die weltanschaulich-religiöse und politische Neutralität der Justiz auf den Weg bringen“. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es laut Justizministerium noch nicht.

Es ist auch unklar, wie „sichtbare“ Symbole konkret definiert werden sollen und ob neben Richtern und Staatsanwälten auch Referendare oder Schöffen davon betroffen sein werden. Hintergrund des Gesetzesvorhabens sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020, wonach das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz geeignet sei, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtspflege zu beeinträchtigen.

Beschwichtigungsreflexe gegenüber Muslimen

Es ist allerdings wenig glaubwürdig, dass man das Thema ausgerechnet jetzt, sechs Jahre später, für so wichtig hält, dass ein neues Gesetz hermuss. Stephan Kirschnick, der Vorsitzende des Brandenburger Richterbundes, erklärte, man sehe ein solches Justiz-Neutralitätsgesetz grundsätzlich positiv. Die Regelung sollte aus seiner Sicht allerdings auch für ehrenamtliche Richter gelten. Dabei nannte er sogar religiöse Tattoos als mögliches Problem, da Schöffen anders als Berufsrichter keine Robe trügen. Er legte auch unbedingten Wert auf die beschwichtigende Feststellung, ein solches Gesetz dürfe muslimische Frauen nicht von der juristischen Ausbildung ausschließen, auch wenn sie im Gerichtssaal bestimmte Aufgaben nicht übernehmen könnten.

Allein diese Aussage zeigt, dass es auch hier wieder um Muslime und ihren Anspruch geht, immer und überall die Insignien ihres Glaubens öffentlich zu präsentieren. Man wagt es nicht, ein Kopftuchverbot einzuführen und verbietet deshalb pauschal jede religiöse Symbolik. Kreuze – und Kippas noch viel weniger – dürften wohl kaum das Problem sein, um das es hier in Wahrheit geht. Es ist immer und immer wieder die Anmaßung des Islam. Um ihr zumindest im öffentlichen Raum als Alibi scheinbar ein wenig entgegenzutreten, begräbt man die Symbole der eigenen Kultur gleich mit.


Bezirk pollert schwer kranke Anwohnerin ein

von Thomas Heck

Grüne machen Politik gegen die Bevölkerung. So und nicht anders muss man es beurteilen, wenn Politik auf dem Rücken der Schwächsten in der Gesellschaft gemacht wird, aus allein ideologischen Grünen. So grenzen Poller auf unseren Strassen zunehmend Alte und Kranke aus und behindern diese über Gebühr. Und schon wieder zeigen Grüne ihr hässliches und menschenverachtendes Gesicht. Was für eine verkommene Dreckspartei.

Anh Vu (35) fühlt sich vom Bezirksamt durch die Baumaßnahmen eingesperrt



Neukölln – Eine schwer kranke Anwohnerin am Herrfurthplatz fürchtet um ihre medizinische Versorgung. Grund: Das Bezirksamt plant Poller, die ihre Haustür für Krankentransporte unerreichbar machen könnten.

Anh Vu (35) ist in ihrer Lebensqualität durch eine ME/CFS-Erkrankung erheblich beeinträchtigt*. Auf Pflegegrad 3 eingestuft, gilt sie als schwerbehindert. Sie ist auf Taxikrankentransporte angewiesen, die sie abholen und nach anstrengenden Therapien direkt vor der Haustür absetzen müssen.

„Wie eine Mauer vor meiner Haustür“

Schon jetzt ist ihr Haus durch Bauabsperrungen vom Verkehr abgeschnitten. Ab dem 15. April drohen Poller zur Verkehrsberuhigung, sie regelrecht einzusperren.

Bei einem Vor-Ort-Termin am Montag (23. März) fielen Sätze, die Vu fassungslos machen. Ein Bauingenieur soll ihr im Beisein von Stadtrat Jochen Biedermann (46, Grüne, zuständig für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr) geraten haben: „Fahren Sie doch mit dem Rollstuhl, wenn Sie die Strecke zur entfernten Ladezone nicht laufen können.“

Die Anwohnerin fühlt sich nicht einbezogen und diskriminiert, sie hat bereits die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung eingeschaltet.

Der nördliche Herrfurthplatz ist bereits gesperrt und wird zukünftig durch Poller autofrei bleiben



„Das Bezirksamt weigert sich, moderne Lösungen wie versenkbare Poller einzubauen. Während ich um meine Gesundheit kämpfe, baut die Stadt eine Mauer vor meine Tür“, sagt die verzweifelte Anwohnerin.

Stadtrat entschuldigt sich

Biedermann nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Er betont: „Wir nehmen die Situation der Anwohnerin sehr ernst und versuchen praktikable Lösungen zu finden.“ Dass Vu Aussagen bei dem Treffen als diskriminierend empfunden habe, tue ihm sehr leid. „Es lag und liegt mir und meinen Kollegen fern, sie zu diskriminieren oder herabzuwürdigen“, so der Grünen-Politiker.

Jochen Biedermann (Mitte) macht sich seit Jahren für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur im Bezirk Neukölln stark 



Die Poller sollen laut Biedermann herausnehmbar oder klappbar sein und könnten mit einem Dreikantschlüssel entfernt werden. Der komplette nördliche Herrfurthplatz wird dann abgepollert und nicht mehr befahrbar sein – dazu kommen im Kiez noch Durchfahrverbote und Einbahnstraßen-Regelungen.

Die Bauarbeiten zur Verkehrsberuhigung am Herrfurthplatz haben bereits begonnen



Der Stadtrat räumt ein: „Selbstverständlich sprachen sich auch Menschen gegen Verkehrsberuhigung und andere Maßnahmen aus.“

Poller-Planung abgeschlossen

Immerhin: Nach dem Vor-Ort-Termin wolle der Bezirk ihr nun eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung erteilen. Die Behörde geht hierbei davon aus, dass Anh Vu immer eine Begleitperson dabei hat, die den Poller umklappen kann.

Der nördliche Herrfurthplatz ist nach der Errichtung der Poller nicht mehr befahrbar



Anh Vu bezweifelt die Praktikabilität dieser Regelung: „Das ist auf dem Papier ja schön zu lesen, entspricht aber nicht der Lebensrealität von behinderten Menschen.“

*ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ist eine schwere, oft chronische neuroimmunologische Erkrankung, die durch extreme Erschöpfung, kognitive Störungen und Post-Exertionelle Malaise (PEM) – eine Zustandsverschlechterung nach geringer Belastung – gekennzeichnet ist. Schätzungsweise 650.000 Menschen sind in Deutschland betroffen. Es gibt keine Heilung, die Behandlung ist rein symptomorientiert.


Die Ungarn-Wahl und der präventive Angriff auf die Legitimität

von Gastautor

Orbàn im Wahlkampf: Mit allen Mitteln versuchen EU und linke NGOs, den Erfolg der Regierungspartei Fidesz präventiv zu sabotieren



Was sich in den westlichen Medien im Vorfeld der am 12. April stattfindenden ungarischen Parlamentswahlen abspielt, ist das Gegenteil einer kritische Untersuchung möglicher ausländischer Einflussnahmen auf den Wahlausgang, sondern etwas weitaus Beunruhigenderes: Es ist die präventive Konstruktion eines politischen Urteils. Eine Flut von Behauptungen über angebliche russische Einmischung hat in den letzten Wochen die europäischen Medien und den politischen Diskurs überschwemmt. Es handelt sich dabei um keine geringfügigen Vorwürfe; vielmehr betreffen sie den Kern demokratischer Legitimität. Und doch haben sie ein gemeinsames Merkmal: Bis heute sind sie nahezu vollständig unüberprüft. Sie stützen sich auf anonyme Geheimdienstquellen – ohne vorgelegte Originaldokumente, Daten oder sonstige durch Dritte bestätigte Beweise. Dennoch werden sie als gesicherte Tatsachen behandelt. Ironischerweise stammen diese Behauptungen von selbsternannten „investigativen“ Medien, die an EU-finanzierten „Anti-Desinformations“-Projekten beteiligt sind und von sogenannten “Qualitätsmedien” weiterverbreitet werden. Es gibt kaum eine kritische Prüfung, – dafür umso mehr Narrativbildung. Daher ist es notwendig, diese Vorwürfe aufzuschlüsseln und genauer zu betrachten.

Nehmen wir die inzwischen weit verbreitete Behauptung, ein kleines, mit dem russischen Militärgeheimdienst GRU verbundenes Team sei nach Budapest entsandt worden, um die Wiederwahl von Viktor Orbán zu sichern. Die Geschichte liefert einige Details, aber keine Beweise. Sie basiert vollständig auf anonymen Quellen, präsentiert kein überprüfbares Material und enthält auffällige innere Widersprüche. Die Vorstellung, dass ganze drei (!) russische Agenten das Ergebnis einer landesweiten Wahl maßgeblich beeinflussen könnten, würde in jeder ernsthaften Analyse Skepsis hervorrufen. Zudem stellt sich die Frage, warum diese Agenten ausgerechnet in die russische Botschaft in Budapest entsandt werden müssten – den offensichtlichsten Ort überhaupt. Trotzdem wurde das GRU-Narrativ widerstandslos in den europäischen Mainstream übernommen.

Ungeprüfte Behauptungen werden gezielt lanciert

Dasselbe Muster zeigt sich an anderer Stelle: Berichte – erneut aus anonymen “Geheimdienstquellen” – über ein angebliches „Fake-Attentat“-Szenario mit Viktor Orbán und russischen Agenten werden mit der Dramatik einer unmittelbar bevorstehenden Anschlages präsentiert. Bei näherer Betrachtung jedoch beschreibt selbst die (mal wieder) anonyme Quelle dies ausdrücklich als ein hypothetisches Szenario, nicht als einen konkreten Plan in der Umsetzungsphase. Ebenso werden Vorwürfe, der ungarische Außenminister habe sensible Informationen aus dem EU-Rat mit Moskau geteilt, breit gestreut – und wiederum ohne angemessene Prüfung. Selbst das durchgesickerte Transkript dieser Gespräche (das, wenig überraschend, aus “Geheimdienstquellen” durchsickerte) enthält, so politisch heikel es erscheinen mag, keinerlei Weitergabe klassifizierter Informationen an Russland. Auch wenn man annimmt, dass all diese anonymen Quellen zutreffend sind, wirft dies Fragen über das Ausmaß nachrichtendienstlicher Aktivitäten rund um die Wahlen und eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Diensten und ausgewählten Journalisten auf.

Bemerkenswert ist nicht nur die Schwäche der Beweise hinter diesen Behauptungen, sondern auch die Effizienz, mit der sie verbreitet werden. Die ursprüngliche Berichterstattung stammt aus einem kleinen Kreis von Medien, die in ein transatlantisches, durch EU- und US-Fördermittel getragenes Netzwerk eingebettet sind. Zu nennen sind hier insbesondere VSquare und dessen Partner frontline.pl, finanziert unter anderem durch die National Endowment for Democracy, USAID, den German Marshall Fund sowie EU-geförderte Programme wie IJ4EU und Journalismfund Europe. Von dort aus werden die Vorwürfe rasch von politischen Akteuren aufgegriffen, insbesondere von hochrangigen Vertretern der polnischen Regierung: Außenminister Radosław Sikorski griff öffentlich die Vorwürfe einer vom Kreml unterstützten Wahleinmischung auf, während Ministerpräsident Donald Tusk den Verdacht verstärkte, Budapest gebe sensible EU-Informationen an Moskau weiter. Diese Aussagen, die ursprünglich auf denselben unbestätigten Berichten basieren, werden anschließend von großen europäischen Medien – “Politico”, “Deutsche Welle”, “Euronews”, “Euractiv” – übernommen, die die Behauptungen weitgehend ohne Prüfung ihrer Beweisgrundlage reproduzieren. Was entsteht, ist keine unabhängige Verifikation, sondern ein geschlossener Verstärkungszyklus: geheimdienstnahe Behauptungen gelangen in Medienkanäle werden durch politische Autorität legitimiert und kehren als verstärkte „Fakten“ in die Medien zurück.

Das Ziel: Orbán-Ungarn marginalisieren und institutionell ausschließen

Doch Zu keinem Zeitpunkt wird die Beweislast ernsthaft angewendet. Stattdessen ersetzt pure Wiederholung den Beleg, und Koordination , sei sie formal oder informell, erreicht, was tatsächliche Substanz nicht leisten kann. Die Folgen dieser Dynamik sind weder abstrakt noch zufällig: Im Inland legt die ständige Darstellung der ungarischen Wahl als potenziell manipuliert bereits im Vorfeld den Grundstein für ihre Ablehnung. Solche Narrative können von politischen Akteuren nach der Wahl leicht aufgegriffen werden, um das Ergebnis anzufechten, das Vertrauen in Institutionen zu untergraben und unter instabileren Umständen politische Unruhen zu schüren.

International wird das Ziel jedoch noch klarer. Die Darstellung Ungarns als kompromittierter Akteur unter schädlichem externen Einfluss speist direkt Argumente, das Land innerhalb der EU zu marginalisieren. Diese Logik wurde bereits offen formuliert. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses im Bundestag, hat bereits öffentlich gefordert, Deutschland solle das Wahlergebnis in Ungarn nicht anerkennen, falls Viktor Orbán gewinnt. Zudem solle man Ungarn von der Teilnahme an EU-Institutionen – einschließlich des Rates – ausschließen (!). Einmal abgesehen davon, dass es für solche Maßnahmen gibt es keine rechtliche Grundlage in den Verträgen gibt, bedeutet das, was hier vorangetrieben wird, die faktische Suspendierung der Rechte eines Mitgliedstaats durch politischen Druck anderer EU-Staaten unter Umgehung der Verfahren des Artikels 7. Die Abfolge dieses Plans ist durchschaubar: Zweifel an der Wahl konstruieren, sie über vernetzte Strukturen verstärken und diese Zweifel anschließend als Rechtfertigung für institutionelle Ausgrenzung heranziehen. Es geht hier nicht um die “Verteidigung der Demokratie in Ungarn”, sondern vielmehr die Vorbereitung von (Wahl-)Ergebnissen, die für etliche Akteure in der EU politisch vorteilhaft wären.


Crazy what we could have had: Deutschland ist falsch abgebogen

von Theo-Paul Löwengrub

Zerstörung, wo einst Idylle war: Nachdenken über Deutschland (Bild: Caspar David Friedrich, „Der Wanderer über dem Nebelmeer“)



Wie schlimm steht es um dieses Land tatsächlich? Die Antwort: Noch viel schlimmer. All das Übel, das über uns gebracht wurde, der Zustand der Dauerkrise, all die Probleme und Nöte, mit denen wir heute zu kämpfen haben, unterscheiden sich dabei von früheren Heimsuchungen der Geschichte in einem Punkt fundamental: Sie sind hausgemacht, von einer linken Politik verursacht und die Folge einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Statt Dinge, die sich bewährt und die stets funktioniert haben, besser zu machen, hat man sie mit kulturbolschewistischem Eifer in einem Prozess angeblich notwendiger “Transformation” beseitigt und durch “Innovationen” ersetzt, die nicht funktionieren und täglich mehr als schädlich und sinnlos erkannt werden – was jedoch nicht zu einem Umsteuern und einer Kurswende führt, sondern zu umso trotzigerem und sturerem Festhalten am offensichtlichen Irrtum.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) präsentierte soeben in seinem aktuellen Kurzbericht eine vernichtende Bestandsaufnahme des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Ende 2025 lag die industrielle Wertschöpfung 7,5 Prozent unter ihrem letzten Tiefststand acht Jahre zuvor. Auch die Exporte sind seither massiv zurückgegangen. Als Ursachen werden die Folgen der Corona-Maßnahmen mit Nachfrageausfällen und gestörten Lieferketten, geopolitische Umbrüche, zunehmender Protektionismus sowie Kostenschocks infolge der Kriege in der Ukraine und im Iran, aber auch die schrumpfende Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen genannt – vor allem durch die ständig steigenden Energiekosten, die immer weiter wuchernde Bürokratie und die konstante Ausweitung der Steuer- und Abgabenquote.

Irreparable Billionenschäden

In weniger als 15 Jahren hat es die deutsche Politik geschafft, ein einst florierendes Land in den kulturellen, sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Ruin zu treiben – und zwar durch rein ideologisch motivierte Fehlentscheidungen, an denen, trotz ihrer offensichtlich desaströsen Folgen festgehalten wird, damit die Verantwortlichen nicht ihr Gesicht und ihre Ämter verlieren. 2011 wurde wegen eines Erdbebens in Japan, das zu einem Tsunami führte, bei dem auch das Atomkraftwerk in Fukushima beschädigt wurde (wobei kein einziges der 23.000 Opfer auf diese AKW-Havarie zurückzuführen war!) die Abschaltung von 17 überwiegend modernen, voll funktionsfähigen Atomkraftwerken in Deutschland beschlossen, die dem Land eine zuverlässige, reibungslose und günstige Energieversorgung garantierten. Das alles nur, weil die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel befürchtete, die CDU würde die Landtagswahl in Baden-Württemberg verlieren, wenn sie nicht auf die neu aufflammende Anti-Atom-Hysterie aufspringen würde.

Die Wahl verlor die CDU trotzdem, die letzten drei Atomkraftwerke wurden vor vier Jahren auf Betreiben des grünen Ex-Wirtschaftsministers Robert Habeck endgültig abgeschaltet – und das auch noch inmitten einer weltweiten Energiekrise. Damit nicht genug, werden die stillgelegten Atommeiler auch noch gesprengt, damit sie nie wieder benutzt werden können. Der volkswirtschaftliche Schaden, der allein durch diese Sabotage angerichtet wurde, dürfte in die Billionen gehen. Dafür wird das Land seitdem mit unzähligen Windparks verschandelt, die mit Milliarden Euro Steuergeld subventioniert werden, aber nicht grundlastfähig sind. Dafür werden ganze Kulturlandschaften vernichtet. Deutschland hat sich ohne jede Not komplett seiner eigenen, unabhängigen Energieversorgung beraubt. Eine Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geht davon aus, dass die Kosten der „Energiewende“, mit der Deutschland sich ins klimaneutrale Utopia katapultieren will, in den nächsten 25 Jahren auf rund 5,4 Billionen (!) Euro summieren könnten. Seit März 2025 steht „Klimaneutralität bis 2045“ als Zweckbestimmung im neuen Art. 143h des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte staatliche Handeln an die Chimäre der Klimaneutralität gekettet, was zu immer weiteren Einschränkungen und Schikanen führt, um ein unerreichbares Ziel zu erreichen, das auch noch völlig unbegründet ist.

Sargnagel auf Sargnagel

Nach dem energiepolitischen folgte 2015 dann der gesellschaftspolitische Sargnagel für Deutschland, als Merkel auf die Wahnidee verfiel, das Land zur Besiedelung und Plünderung für die ganze Welt freizugeben. Was mit der scheinbaren humanitären unbürokratischen Aufnahme von 150 Budapester Bahnhofsflüchtlingen begann, mündete in die größte Massenmigration auf europäischem Boden der Geschichte, mit seit über 4 Millionen alleine in Deutschland “angekommenen” irregulären Migranten, viele davon unqualifizierte Sozialfälle – ohne Integrationswille und ohne Perspektive – mit monströsen Folgen für innere Sicherheit, Wohlstand, Fortbestand der Sozialsysteme und soziokulturelle Entwicklung dieses Landes. Geändert hat sich allen Absichtserklärungen von drei Bundesregierungen zum Trotz seither nichts; weiterhin sichert sich, wer das Wort „Asyl“ ausspricht, seither den Anspruch auf lebenslangen Aufenthalt und Vollalimentierung in Deutschland. Die Ampel-Regierung fügte noch die Möglichkeit hinzu, nach fünf Jahren, ohne nennenswerte Integrationsleistungen, die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben zu können, die seither in immer neuen Rekordzahlen verramscht wird.

Die Folgen dieser Entscheidung sind die rasende Islamisierung des Landes, eine explodierende Gewaltkriminalität, vor allem in Form von (Gruppen-)Vergewaltigungen, Messerangriffen und einer stets latenten Terrorgefahr, die sich in der massenhaften Absage von Volksfesten niederschlägt, die, wenn überhaupt, nur noch unter massivsten und für die Veranstalter ruinösen Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können. Auch für die Sozialsysteme ist die Massenmigration das Todesurteil, da aus ihnen Millionen von Menschen versorgt werden, die nicht nur größtenteils gar keine Aufenthaltsberechtigung haben, sondern die auch niemals einen Cent in sie einbezahlen werden. Der Sozial-Experte Bernd Raffelhüschen beziffert die Gesamtkosten des Migrationswahnsinns auf 5,8 Billionen (!) Euro, pro Kopf der Bevölkerung mehr als 70.000 Euro.

Alles zum maximalen eigenen Schaden

2020 führte den das Corona-Virus dazu, dass völlig unbegründete, wirkungslose und wirtschaftlich sowie psychologisch katastrophale Lockdowns und andere Freiheitsberaubungen in totalitärer Manier eingeführt wurden, die einen ungeheuren, seriös gar nicht bezifferbaren wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben, von dem das Land sich bis heute nicht erholt hat. Eine Aufarbeitung dieser Tragödie verweigern die Verantwortlichen nach wie vor. Was blieb ist seither die skrupellose Politik des permanenten Ausnahmezustands, die Bereitschaft, Grundrechte im Namen angeblicher “Alternativlosigkeiten” einschränken und die zuvor leidlich intakte Gewaltenteilung zynisch zu unterlaufen – und zwar lange nicht mehr nur in der Gesundheitspolitik, sondern in allen gesellschaftlichen Themenbereichen, wo ein zunehmend übergriffiger Staat seine Regulierungswut hemmungslos auslebt.

2022 verfiel die deutsche Politik dann auf die nächste Wahnidee, indem sie nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, der eine lange Vorgeschichte hatte, nicht nur sämtliche Verbindungen zu Russland kappte – vor allem günstige Erdgaslieferungen –, sondern zugleich begann, die letzten intakten Reste der deutschen Bundeswehr und vor allem aberwitzige Milliardensummen in die auf allen Ebenen von einer ungeheuerlichen Korruption durchsetzte Ukraine zu verschieben. Bis heute tut sie alles, um den militärisch nicht gewinnbaren Krieg zu verlängern, und hintertreibt oder erschwert diplomatische Lösungsansätze in sklavischer Ankettung an den kleptokratischen Mafiastaat Ukraine, dessen demokratisch nicht legitimierter Operettenpräsident zum Verteidiger von Demokratie und westlichen Werten erhoben wird. Dabei haben die immer neuen Russland-Sanktionen niemandem mehr geschadet als Deutschland, das sich in eine völlige energiepolitische Abhängigkeit von den USA und anderen Ländern begeben hat.

Fehlallokation von Ressourcen

Im März 2025 ließen Union und SPD sich dann, noch bevor sie sich offiziell zu einer Regierungskoalition zusammenfanden, von einem gerade erst abgewählten Bundestag eine 900-Milliarden-Euro-Schuldenorgie abnicken, mit der die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgehebelt wurde. Dieses Geld müssen künftige Generationen zurückzahlen, die man bereits durch die früheren epochalen Fehlentscheidungen um eine lebenswerte Zukunft betrogen hat. Und wie zu erwarten, fließen die Schulden nicht einmal in die Verbesserung der völlig maroden Infrastruktur, sondern werden für das Stopfen von Haushaltslöchern verschwendet. Trotz absoluter Rekordeinnahmen tut dieser räuberische Staat immer weniger für die eigenen Bürger und hat nie genug Geld für seine eigentlichen Kernaufgaben – dafür aber umso mehr für die EU und für den Rest der Welt: Milliarden werden für groteske Entwicklungshilfeprojekte und allen möglichen und unmöglichen sonstigen Unsinn verschwendet und veruntreut. Gerade gestern wieder wurden dem islamistischen syrischen Ex-Dschihadisten, Terroristen und nunmehrigen Machthaber Ahmed al-Scharaa 200 Millionen Euro für den Weideraufbau seines Landes zugesichert.

Es ist angesichts dieses Befundes kaum auszudenken, wie glänzend dieses Deutschland heute dastünde, wäre all diese sinnlose und schädliche Politik, die auf Doppelstandards und weltanschaulichen Luftschlössern gründet, ausgeblieben und hätte die Politik stattdessen das getan, wozu sie eigentlich verpflichtet wäre – den Interessen des eigenen Volkes zu dienen. Wären die aberwitzigen Summen, die in den letzten 15 Jahren vernichtet wurden, für das Wohl des eigenen Volkes verwendet worden, wären Gesundheit, Bildung und Wirtschaft nicht durch das Großexperiment Massenmigration im multikulturellen Wahn ruiniert und durch Fehlallokation von Ressourcen geschwächt worden, und wäre dieses Land nicht von Dilettanten, Traumtänzern und skrupellosen Opportunisten zugrunde regierten worden: Wir hätten heute wahrlich blühende Landschaften. Doch stattdessen hat Deutschland seine Gegenwart und Zukunft verspielt – wie es aussieht, für immer.