Mittwoch, 8. April 2020

Rumänische Diebin mit "durchaus günstiger Sozialprognose"...

von Thomas Heck...

Gerne schreibe ich satirische Texte aus normalen Zeitungsartikeln, um auf die Absurdität deutscher Justiz hinzuweisen. Manchmal sind diese schon so gut geschrieben, dass man nichts mehr verbessern kann...

Magdalena S. (39) soll mehrfach Smartphones von Restaurant-Tischen gestohlen haben. Vor Gericht gibt sie alles zu, doch ihre Entschuldigung will die Richterin nicht gelten lassen. 



Magdalena S. fristet seit mehr als vier Wochen ihr Dasein hinter Gittern. Auf frischer Tat erwischt, wurde sie am 6. März aus dem Verkehr gezogen. Haftbefehl, U-Haft. Jeder Untersuchungshäftling hat das Recht, jederzeit prüfen zu lassen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist. Das hat Magda beantragt.

Die Haftprüfung findet ohne Öffentlichkeit statt. Weil die Anklageschrift gegen Magda aber schon fix und fertig ist, geht die Richterin sofort ins öffentliche Hauptverfahren über. Erfreut winkt Magda den Männern aus ihrem Familienclan zu, die lächelnd auf den Zuschauerbänken sitzen.

Magda grapschte laut Anklage mehrfach in der City teure Handys von Lokal-Tischen. Das nennt sich gewerbsmäßiger Diebstahl, um sich auf Dauer eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. „Ich gebe alles zu, aber ich hatte Hunger“, beteuert Magda auf der Anklagebank. Dabei hatte sie hundert Euro in der Tasche, als sie geschnappt wurde! „Stehlen von Mobiltelefonen ist ein erheblicher Verlust“, sagt die Richterin. „Viel mehr wert als nur das Gerät, es geht um persönliche Fotos und Kontakte.“

„Sie hatten doch viel Geld dabei!“

An vorgeblichen „Mundraub aus Hunger“ glaubt die Richterin nicht: „Sie hatten doch viel Geld dabei!“ Bereits 2013 und 2014 wurde Magda wegen ähnlicher Diebstähle verurteilt. „Waren Sie in der Zwischenzeit nicht in Deutschland?“, fragt die Richterin. Die Rumänin schweigt.

Die Staatsanwältin beantragt zehn Monate Gefängnis. „Handys aus Hunger klauen, macht nicht satt“, sagt sie. Die Verteidigerin findet, Magda hätte eine „durchaus günstige Sozialprognose“und bittet um Bewährung. Magda beteuert: „Ich tue es nie wieder!“

Urteil: zehn Monate Gefängnis. „Das war nicht aus Hunger“, sagt die Richterin, „das war professionell aufgezogen.“ Den Haftbefehl hebt sie trotzdem auf. Das kommt heutzutage der Höchststrafe für Taschendiebe gleich, denn ihnen ist die Geschäftsgrundlage entzogen: kein Gedränge, geschlossene Lokale. „Ich hoffe, Sie lassen sich in Deutschland nicht mehr blicken“, sagt die Richterin. „Verlassen Sie lieber das Land – und bleiben Sie gesund!“

Ersteres kann ich so unterschreiben, letzteres eher nicht.





Von Messer- und Spargelstechern...

von Thomas Heck...

Einen diplomatischen Aussetzer hatte Berlin am Wochenende, nachdem eine Lieferung von 200.000 Schutzmasken in Thailand hängengeblieben und in die USA umgeleitet worden war (wir hatten berichtet). Nach den – wie sich herausstellte – falschen Vorwürfen des Innensenators („Akt moderner Piraterie“) und des Regierenden („unmenschlich“) gegen die US-Regierung und Präsident Donald Trump hat sich am Dienstag zumindest der Regierende entschuldigt. Innensenator Geisel (SPD) hält weiterhin an seinen Aussagen fest: „Wir haben Wichtigeres zu tun, als uns mit den USA über Masken zu streiten.“ Die gute Nachricht: Am kommenden Osterwochenende soll Schutzkleidung in „erheblichem Umfang“ eintreffen. Laut Senat gibt es mehrere Bestellungen in Peking und Shanghai. Masken, Kittel und technisches Material würden durch die Lufthansa nach Berlin transportiert. Was beim Bürger hängen bleiben wird, ist da wohl eher der vermeintliche Diebstahl der Schutzkleidung durch die ehemalige Schutzmacht USA; was wohl auch der eigentlich Sinn der Aktion war.

Wie auch die gesamte Berichterstattung in Deutschland eher vom eigenen Versagen ablenkt und Mängel in anderen Ländern thematisiert. Denn man weiß, dass man in Deutschland ist, wenn man zum x-ten Male von Donald Trumps oder Boris Johnsons Versagen "informiert" wird, aber keiner von der Journaille kritisch hinterfragt, wieso unser Außenministerlaiendarsteller Heiko Maas ausgerechnet auf dem Höhepunkt der Corona-Krise dringend benötigte und somit knappe Schutzkleidung ausgerechnet an Israels Feinde, der terroristischen Palästinensischen Autonomiebehörde verscherbelt, während in Deutschland Pfleger sich ihren Schutz selber in der Freizeit zusammennähen? Oder dass die Regierung die Corona-Lage ausnutzt, um ihr Asylanteneinreiseprogramm jetzt so richtig unter Volldampf laufen zu lassen? Jetzt hat das BaMF verlautbaren lassen, es werde keine Asylanträge mehr ablehnen.


  

Wichtiger für den deutschen Michel ist da schon die Versorgung mit dem beliebten Spargel. Denn Spargelstecher, traditionell Erntehelfer aus östlichen Nachbarländern, nachdem deutsche Arbeitslose sich als zu verweichlicht und Asylanten als unfähig zur Spargelernte erwiesen, können nun wieder nach Deutschland trotz geschlossener Grenzen wieder einreisen.

Genau wie Migranten, die trotz Corona weiter ungehindert nach Deutschland einreisen können. Doch es gibt erste Maßnahmen, obwohl die Corona-Maßnahmen an den deutschen Grenzen nicht für Asylsuchende gelten. Stattdessen herrscht nun ein noch absurderes Prozedere als bislang schon: Eine schriftliche Antragstellung, die kein schriftlicher Asylantrag sei.

Die Grenzen seien wegen der Corona-Krise geschlossen, heißt es oft vereinfachend. Für viele trifft es ja auch zu: Die Frauen zum Beispiel aus östlichen EU-Mitgliedstaaten, die hierzulande alte Menschen pflegen, dürfen derzeit nicht mehr einreisen. Aber das gilt wohlgemerkt nicht für Asylbegehrende, wie ProAsyl aktuell berichtet: Demnach hat das Bundesministerium des Inneren klargestellt, dass aktuelle Einreisebeschränkungen Asylsuchende nicht betreffen. Die ursprüngliche Idee, Einreisen von Asylsuchenden nicht mehr zu gestatten, empörte nun u.a. die Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke), die in der Sache den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages angerufen hatte, der jetzt laut Jelpke festgestellt haben soll, dass ein Zurückweisungsverbot absolut gelte. Der Dienst schreibt dazu am Beispiel der Zurückweisungen von Asylantragstellern an der griechisch-türkischen Grenze (WD 2 – 3000 – 028/20): „Nach Auffassung der völkerrechtlichen Literatur und des UNHCR steht das Refoulement-Verbot auch einer Rückschiebung von Flüchtlingen entgegen, die das Staatsgebiet noch nicht betreten haben, sondern an der Grenze um Schutz ersuchen.“

Heißt also wieder im Klartext, dass Deutschland auch Personen, die sich noch nicht auf deutschem Staatsgebiet befinden, ermöglichen muss, dieses zum Zwecke einer Asylantragstellung betreten zu können. Eine pauschale Abweisung/Grenzschließung darf nicht erfolgen. Die EU-Asylverfahrensrichtlinie garantiere zudem explizit, dass man einen Antrag auch gleich „an der Grenze“ stellen kann. Auf einem Nebengleis interessant ist hier auch jener Teil der Antwort des Dienstes, der sich mit Zurückweisungen von Antragstellern in sichere Drittstaaten befasst. Hier befindet das Gutachten nämlich: „Auch bei Zurückführungen in sichere Drittstaaten kann sich ein Staat einer individuellen Prüfung nicht entziehen, etwa um sicherzustellen, dass der Drittstaat den Betroffenen nicht willkürlich weiterschiebt und damit eine „Kettenabschiebung“ auslöst.“ Ist das de facto eine Absage an die sowieso brüchigen Dublin-Reglungen? Soll es demnach auch EU-Mitgliedstaaten geben, denen von deutscher Seite aus nicht zu trauen wäre? Offensichtlich.

Aber zurück zur aktuellen Frage: Was bedeuten die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung für die Asyl-Praxis? Wir haben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachgefragt. Ein Sprecher des Bamf teilt mit, das Amt hätte in der Coronakrise „zur gebotenen Vermeidung von Kontakten die persönliche Antragstellung umgestellt“ und nehme „Asylanträge gegenwärtig nur noch schriftlich entgegen.“

Heißt im Klartext also, dass das Prinzip der persönlichen Anhörung derzeit ausgesetzt bzw. „umgestellt“ ist. Zur Anhörung hieß es bislang: „Diesen Termin müssen die Antragstellenden unbedingt wahrnehmen (…). Wenn nicht, kann ihr Asylantrag abgelehnt oder das Verfahren eingestellt werden, ohne dass sie noch mal zu den Gründen, warum sie nicht erschienen sind, befragt werden.“ Die persönliche Anhörung wird auch „Ladung“ genannt.

Das Amt legt allerdings Wert darauf, dass es sich bei der jetzt ausschließlich schriftlichen Antragstellung gar nicht um einen „schriftlichen Asylantrag“ im Sinne des § 14 Abs. 2 AsylG handeln würde, wie er „beispielsweise für unbegleitete Minderjährige vorgesehen ist bzw. für Antragstellende, die sich in Haft oder in einem Krankenhaus befinden, sondern weiterhin um eine persönliche Antragstellung mit sogenannten ‚Formularanträgen‘, die ab sofort in einem kontrollierten Verfahren zulässig sind.“

Übersetzt bedeutet diese Spitzfindigkeit wohl: Ein schriftlicher Antrag ist also eigentlich keiner und lediglich Fachanwälte für Asylrecht werden hier genauer verstehen, was gemeint ist und welche goldenen Zeiten möglicherweise für ihre Klientel angebrochen ist in Zeiten der Corona-Abwehr in Deutschland.

Trotz fehlender Kondensstreifen am Himmel bestehen nach wie vor eine ganze Reihe von Flugverbindungen, hier der Stand Ende März, die auch auf diesem Wege weitere Asylantragsteller ins Land bringen. Einreisende also, deren gesundheitliche Verfassung die nächste Herausforderung für das Aufnahmeland stellt, das gerade mit der Eindämmung der Corona-Pandemie und entsprechenden Quarantäne-Maßnahmen höchst beschäftigt ist.

Also was geschieht mit dem Asylbewerber, der mitten in der Corona-Krise nach Deutschland einreist bzw. einreisen will, „Asyl!“ ruft und eingelassen wird bzw. werden muss, wenn es aktuell keine persönliche Anhörung mehr gibt? Es bleibt zunächst alles beim Alten, außer dass der Asylantragstellende damit rechnen kann, dass seine Anhörung zum Entscheid derzeit faktisch ausgesetzt wäre. Ein Sprecher des Bamf schreibt dazu weiter: „Die persönlichen Anhörungen aller Antragsteller zu den individuellen Fluchtgründen und die damit verbundene weitere Bearbeitung aller Asylanträge erfolgen, sobald dies auf Grund der Corona-Pandemie wieder möglich ist.“ Derzeit allerdings, so der Sprecher weiter, konzentriert sich das Bundesamt „auf Entscheidungen nach Möglichkeit ohne Durchführung von Anhörungen.“ So seien im März bereits 11.000 Entscheidungen getroffen worden, heißt es da.

Und weiter: „In besonderen Fällen insbesondere mit Sicherheitsbezug finden auch weiterhin Anhörungen statt. Hierbei kommen mobile Teams zum Einsatz. (…) Derzeit schafft das Bundesamt Anhörungsmöglichkeiten in den Außenstellen, die den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen; dies ist aber angesichts der räumlichen Gegebenheiten nicht an allen Standorten möglich. In diesem Rahmen plant das BAMF nach Ostern die Fortsetzung von Anhörungen, priorisiert auf dringliche Fälle.“

Wir fragen bei einem Anwalt für Asylrecht nach und erfahren, dass so eine Anhörung im Prinzip Gelegenheit für den Antragsteller sein sollte, seine Situation bestmöglich darzustellen und nicht dafür, diesen direkten Kontakt zu nutzen, Anhaltspunkte dafür zu finden, dass sein Antrag nicht rechtmäßig sei. Ein interessanter Aspekt, der allerdings die Frage aufwirft, warum dann bei solchen Anhörungen überhaupt noch Widersprüche aufgedeckt werden sollen oder gar via Sprachbild und Dialekt Herkunftsangaben auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden. So heißt es in einer Aufklärungsschrift des Bamf zum Asylverfahren explizit, Ziel der Anhörung sei es auch, „gegebenenfalls Widersprüche aufzuklären“. Alles Gesagte in so einer Anhörung wird protokolliert und später zur Unterschrift vorgelegt. Das gesamte Prozedere ist also einem polizeilichem Verhör, wo es um Wahrheitsfindung geht, nicht ganz unähnlich.

Kommen wir zum Gesundheitsaspekt in Zeiten der Corona-Krise: Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, sind die Unterbringung, etwa in Erstaufnahmerichtungen, und die (medizinische) Versorgung von Asylsuchenden Aufgaben der Bundesländer. Hier kann vom Bund nichts vorgeschrieben werden, sondern die Länder werden lediglich darum „gebeten“, so ein Sprecher des Bamf, „in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert-Koch-Institut sicherzustellen, dass alle schutzsuchenden Personen, die bei ihrer Ankunft registriert werden, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und vor den Hintergrund des Reiseweges bei der ohnehin erfolgenden medizinischen Untersuchung unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind.“

Aber was heißt hier „im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten“? Könnte sich jetzt möglicherweise wiederholen, was schon ab 2015 passierte, als die vorgeschriebenen Untersuchungen auf Tuberkulose von den örtlichen Gesundheitsämtern gar nicht mehr flächendeckend bei allen in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbewerbern durchgeführt werden konnten und diese dann direkt – erkrankt oder nicht – in die dezentralen Unterbringungen kamen?

„Zweck dieser Maßnahme ist zu verhindern“, so heißt es weiter, „dass infizierte Personen in die Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner dieser Einrichtungen und der Mitarbeiter entsteht.“

Eine medizinische Untersuchung soll also zeitnah erfolgen, bevor der Neuantragsteller die Sammelunterkunft erreicht, also nur dann natürlich, wenn die Kapazitäten dafür da sind. Die Person soll bei der Untersuchung „unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind.“

Im Klartext: Es wird also gar kein Test auf das Coronavirus gemacht, sondern es wird auf gut Deutsch lediglich einmal geschaut, ob die vorwiegend jungen Männer wider Erwarten Symptome von Corona zeigen, die in ihrer Altergruppe allerdings geradezu atypisch wären, selbst dann noch, wenn jeder einzelne von ihnen akut mit Corona infiziert wäre.



Montag, 6. April 2020

Die angeblichen Gründe für Deutschlands niedrige Mortalität in Sachen Corona...

Die Zahl der Infizierten ist hoch, doch die Todesrate ist in Deutschland sehr niedrig. Das sorgt weltweit für Aufsehen. Wie gelingt Deutschland dies? Experten nennen fünf Gründe – einer hat mit Angela Merkel zu tun. 


Die Zahl der in Deutschland am Coronavirus Verstorbenen ist sehr niedrig, das fällt auch in anderen Ländern auf, etwa Großbritannien oder den USA.

Mit seinen derzeit 1400 Todesfällen kommt Deutschland auf eine Sterblichkeitsrate von 1,5 Prozent. Das ist sehr niedrig verglichen mit 12 Prozent in Italien, rund 10 Prozent in Spanien, Frankreich und Großbritannien, 4 Prozent in China und 2,5 Prozent in den USA. Selbst Südkorea, das immer wieder als Vorbild genannt wird, weist mit 1,7 Prozent eine höhere Todesrate auf.

Einige stellten, so schreibt der britische „Guardian“, schon die Datenerfassung infrage. Der Kontrast zu Italien sei besonders überraschend, da beide Länder den höchsten Anteil an Über-65-Jährigen in Europa haben. Der Bloomberg Global Health Index deute sogar darauf hin, dass Italiener einen gesünderen Lebensstil haben als Deutsche.

Auch wenn der Vergleich, den die „New York Times“ anstellt, aus wissenschaftlicher Sicht hinkt: Die Zeitung widmet am Wochenende der Frage, was Deutschland anders, ja besser macht, einen Artikel und lässt Experten zu Wort kommen.

Der Wendepunkt nach einer Woche Infektion

„Es ist schon von einer deutschen Anomalie die Rede“, sagt der Virologe Hendrik Streek, der deshalb Anrufe von Kollegen aus aller Welt bekommt. Für Bewunderung sorgen dabei zum Beispiel die sogenannten Corona-Taxis in Heidelberg: Mediziner in Schutzkleidung, die zu Patienten nach Hause fahren, fünf oder sechs Tage, nachdem diese an Covid-19 erkrankt sind.

„Am Ende der ersten Woche gibt es einen Wendepunkt“, erzählt Professor Hans-Georg Kräusslich, Leiter der Virologie am Universitätsklinikum Heidelberg. Einen Punkt, an dem sich entscheidet, ob die Krankheit schlimmer wird. Die Ärzte schauen, ob die Patienten Anzeichen für eine solche Verschlechterung zeigen, und wenn, werden sie auch mit milden Symptomen ins Krankenhaus geschickt. Die Überlebenschancen würden erheblich verbessert, wenn man zu Beginn dieser Verschlechterung in einem Krankenhaus sei.

Heidelberg sei nur eine von vielen Initiativen, so heißt es anerkennend, die zeige, wie viel „Engagement und Einsatzbereitschaft“ der Staat in Deutschland im Kampf gegen die Epidemie aufwende.

Die niedrige Todesrate sei insgesamt das Ergebnis von statistischen Verzerrungen, aber auch tatsächlichen Unterschieden in der Art und Weise, wie Deutschland mit dem Virus umgehe.
Die Skifahrer und die Charité

Zuerst einmal ist das Durchschnittsalter der Infizierten in Deutschland viel niedriger als in anderen Ländern. Das liegt daran, dass das Virus vor allem von jungen Skifahrern nach Deutschland gebracht wurde. Erst mit der Ausbreitung des Virus waren immer mehr Ältere betroffen. Das Durchschnittsalter liegt trotzdem mit derzeit 49 noch immer niedriger als in Frankreich und Italien, wo es rund 62 Jahre beträgt.

Eine weitere, auch bereits hierzulande diskutierte Erklärung ist, dass in Deutschland weit mehr Menschen getestet werden als in anderen Ländern. Somit werden auch Proben von mehr Menschen ohne oder mit milden Symptomen genommen, was die Zahl der Infizierten, aber nicht der Todesfälle erhöht.

Als ein Erfolgsbaustein gilt auch, dass in der Berliner Charité bereits Mitte Januar einen Test entwickelt und online bereitgestellt wurde. In Laboren im ganzen Land wurde seitdem ein Bestand an Tests aufgebaut.

„Der Grund, warum wir in Deutschland derzeit so wenige Todesfälle haben, kann größtenteils durch die Tatsache erklärt werden, dass wir eine extrem große Anzahl von Labordiagnosen durchführen“, sagt Christian Drosten, Chefvirologe in der Charité. Inzwischen sind es wöchentlich 350.000 – weit mehr als in jedem anderen europäischen Land. Ein weiterer Vorteil sei, so Virologe Kräusslich aus Heidelberg, dass die Überlebenschancen bei früher Behandlung höher seien.

Darüber hinaus werde das medizinische Personal, das das Virus leicht verbreiten kann, in Deutschland regelmäßig getestet. Kostensparend werden in einigen Krankenhäusern Blocktests von zehn Mitarbeitern durchgeführt, nur bei einem positiven Ergebnis erfolgen Einzeltests. Ende April planten die Gesundheitsbehörden zudem eine große Antikörperstudie mit 100.000 Menschen.
USA: lange keine kostenlosen Tests

In den Vereinigten Staaten fällt ein Umstand besonders ins Auge: dass all dies in Deutschland für die Bürger kostenlos ist. Das ist nach Ansicht des Virologen Streeck der Schlüssel dafür, dass breit getestet wird. Und eben auch ein großer Unterschied zu Amerika. Erst ein im letzten Monat vom Kongress verabschiedetes Gesetz sieht kostenlose Tests vor. Zuvor sei in den Vereinigten Staaten ein junger Mensch ohne Krankenversicherung und mit leicht schmerzendem Hals wohl eher nicht zum Arzt gegangen, vermutet Streeck.

In den USA sind – wie in den meisten Ländern – die Tests vornehmlich auf die gravierend erkrankten Patienten beschränkt. In Deutschland wurden Menschen auch ohne Symptome getestet, weil sie in einem Gefahrengebiet waren oder auf einer Karnevalsveranstaltung, auf der auch ein Infizierter war. Undenkbar in vielen anderen Ländern. So wie auch dieses: Nach einem Infiziertenfall eines deutschen Schulmitarbeiters wurde gleich die Schule geschlossen und 235 Personen getestet.

„Testen und verfolgen ist die Strategie, die in Südkorea erfolgreich war, und wir haben versucht, daraus zu lernen“, sagte Streeck. Deutschland habe aber auch gelernt, dass es am Anfang noch aggressiver hätte verfolgen müssen. So hätten alle, die aus dem Skiort Ischgl zurückkehrten, aufgespürt und getestet werden müssen.

Als weiterer Vorteil gilt Deutschlands gutesGesundheitssystem. In der Coronakrise stockten viele Kliniken ihre mit Beatmungsgeräten ausgestatteten Intensivbetten auf. Dass Deutschland Zeit hatte, sich so vorzubereiten, nannte bereits der „Guardian“ als Vorteil.

Im Januar gab es rund 28.000 solcher Intensivbetten oder 34 pro 100.000 Menschen. Zum Vergleich: In Italien sind es zwölf und in den Niederlanden sieben. Mittlerweile stehen in Deutschland 40.000 Intensivbetten zur Verfügung. Die Kapazität reicht nun, um Patienten aus Spanien, Italien und Frankreich aufnehmen zu können.

Inzwischen seien schon einige Experten vorsichtig optimistisch, dass die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung die Kurve so weit abflachen könne, dass das deutsche Gesundheitssystem die Pandemie übersteht, ohne dass Beatmungsgeräte ausgehen.

Die Zeit, die benötigt wird, um die Anzahl der Infektionen zu verdoppeln, hat sich deutlich verlangsamt.

Wenn es noch langsamer wird, 12 bis 14 Tage, so Susanne Herold, Ärztin in Gießen, deuten die Modelle darauf hin, dass eine Triage vermieden werden könnte. Also die Regeln für die Sortierung der Patienten, wenn nicht genug Beatmungsgeräte vorhanden sind.

Lob bekommt auch Kanzlerin Angela Merkel. Neben Massentests und dem Gesundheitssystem könnte sie ein Grund dafür sein, dass die Todesrate niedrig ist, heißt es. Merkel habe während der Krise „klar, ruhig und regelmäßig kommuniziert, als sie dem Land immer strengere soziale Distanzierungsmaßnahmen auferlegte“, schreibt die „New York Times“. Die Beschränkungen seien auf wenig politischen Widerstand gestoßen und würden weitgehend befolgt. Die Zustimmungsraten der Kanzlerin seien gestiegen.

„Unsere vielleicht größte Stärke in Deutschland“, sagt Kräusslich, „ist die rationale Entscheidungsfindung auf höchster Regierungsebene in Verbindung mit dem Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung.“ Schade, dass das in Sachen Flüchtlinge nicht möglich war oder ist...



Samstag, 4. April 2020

Merkels Krisenmodus, wegducken, bloss keinen Fehler zugeben...

von Thomas Heck...

Merkels Krisenmanagement kommt in der Bevölkerung angeblich gut an, wenn man den Umfragen der öffentlich-rechtlichen Regierungssenders ARD und ZDF Glauben schenken mag. Dabei sieht die Realität viel erschreckender aus. Mangelwirtschaft wie im Sozialismus prägt das Bild in deutschen Krankenhäusern, wo Ärzte und Krankenpfleger weitestgehend auf eigenes Risiko und am Limit arbeiten. 


Eine Folge der mangelnden Vorsorge des deutschen Staates, der bislang offensichtlich schlecht bis gar nicht vorbereitet war und dessen agierende Protagonisten in Regierung und staatlichen Instituten ihre Meinung über Schutzmaßnahmen so schnell wechseln, dass man kaum hinterherkommt. Was dabei besonders auffällt, und das ist symptomatisch für das Deutschland unter Kanzlerin Merkel, keiner will Verantwortung übernehmen, niemand ist schuld. Dies würde nur Bestrebungen behindern, Merkel doch noch eine weitere Amtszeit als Kanzlerin regieren zu lassen. 


Das Robert-Koch-Institut dreht sein Urteil zu Gesichtsmasken um 180 Grad, gibt aber seinen Irrtum nicht zu. Diese Praxis ist mittlerweile symptomatisch für Verantwortliche in Deutschland.

von Alexander Wendt erschienen in Tichys Einblick...

Bei seiner Pressekonferenz am 3. April kam der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler auch auf das Thema Gesichtsmasken zu sprechen. Sein Institut hatte seine Einschätzung zum Nutzen von Masken bei der Covid-19-Bekämpfung am Tag zuvor um 180 Grad geändert. Am Anfang der Virus-Krise verkündete das RKI als staatliches Institut quasi regierungsamtlich: eine Schutzwirkung von Masken sei „bisher nicht wissenschaftlich belegt (siehe auch die Hinweise des BfArM).“

Die Einschätzung des staatlichen Instituts überrascht im Rückblick ziemlich. Denn in dem Szenario, das 2012 im Auftrag der Bundesregierung eine SARS-Corona-Pandemie durchspielte, ging es darum, durch Quarantänemaßnahmen Zeit zu gewinnen: „Dieser Zeitgewinn durch antiepidemische Maßnahmen kann sehr effizient genutzt werden, um z. B. persönliche Schutzausrüstung herzustellen, zu verteilen und über ihre korrekte Anwendung zu informieren.“ Verfasst hatten das Papier Experten des Robert-Koch-Instituts.

Die Masken-nützen-nichts-Einschätzung des RKI von 2020 gaben die meisten Medien jedenfalls unbefragt weiter. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und etliche Institutionen und Behörden verließen sich offenbar auf diese Expertise und versäumten es, den Stoff mit Gummiband auf dem Weltmarkt zu kaufen. Um später festzustellen, dass Masken kaum noch zu bekommen waren, und wenn, dann für horrende Preise. Denn andere Länder hatten schnell zugegriffen.


Sehr spät änderte das RKI sein Urteil zu Masken, offenbar auch unter dem Eindruck der Erfahrung asiatischer Länder, in denen es auch schon vor Corona verbreitet war, mit der Vorrichtung andere vor Tröpfchen aus Mund und Nase zu schützen.

Dass die Infektionskurven in Südkorea, Taiwan und Singapur von Anfang an deutlich flacher verliefen als in Europa, lag an frühen Quarantänemaßnahmen und Grenzkontrollen, aber eben auch daran, dass die Meisten in der Öffentlichkeit Masken trugen und tragen, vor allem beim Betreten von Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln.


Ende März appellierte dann auch Ärztekammerpräsident Klaus Reinhard an die deutsche Öffentlichkeit, Schutzmasken zu benutzen – auch selbstgenähte.


Österreich begann Anfang April, Masken an den Eingängen von Supermärken zur Verfügung zu stellen, und überall dort, wo das der Fall ist, Schutzmasken im Markt obligatorisch zu machen. Bis Samstag will die Regierung an allen Einkaufsmärkten den Mund-Nasen-Schutz anbieten. Kanzler Sebastian Kurz wies dabei ausdrücklich auf die Erfahrungen asiatischer Länder hin.

Für RKI-Präsident Wieler hätte die Pressekonferenz die Gelegenheit geboten zu sagen: wir haben uns in unserer Einschätzung zu Masken geirrt. Jetzt empfehlen wir sie, um andere zu schützen. Die Sätze kamen nicht über seine Lippen. Stattdessen betonte er erst umständlich, die wichtigsten Maßnahmen bestünden „auch weiterhin“ darin, genügend Abstand zu halten und sich die Hände zu waschen (was allerdings niemand bestreitet). Um dann ebenfalls langatmig davor zu warnen, wer eine Maske trage, dürfe sich nicht „in falscher Sicherheit wiegen“; wenn Leute anfingen, weil sie eine Maske trügen, das Händewaschen zu vernachlässigen, dann würden Masken „mehr schaden als nützen“. Allerdings wird es kaum einen Menschen in Deutschland geben, der in der Covid-19-Pandemie plötzlich deshalb auf das Händeschrubben verzichtet, weil er sich im Supermarkt eine Schutzvorrichtung vor Mund und Nase schnallt. Der RKI-Präsident könnte auch gleich davor warnen, jetzt bloß keine Supermarktürgriffe abzulecken. Schließlich erklärte Wieler noch, die Maske diene dem Schutz anderer vor Speicheltröpfchen, nicht hauptsächlich dem eigenen Schutz.

Das weiß aber auch mittlerweile jeder. So, wie jeder auch die Erfahrung gemacht haben dürfte, dass nicht nur Erkältete Tröpfchen versprühen. Es gibt Leute, deren Aussprache feuchter ist als die von anderen. Ein plötzlicher Husten- oder Niesanfall kommt auch über gesunde Leute, die berühmte Armbeuge hält unmöglich alles auf, und ein Nieser schleudert seine Tröpfchen gut eineinhalb Meter weit, es sei denn, Stofflagen halten sie auf. Genau auf diesen Punkt, dass die Menschen in Asien Masken vor allem zum Schutz der anderen tragen, hatte ein Text auf „Tichys Einblick“ übrigens schon früh aufmerksam gemacht.

In seiner langen gewundenen Suada versteckte der RKI-Chef dann den Satz, eine Maske „könnte vermutlich das Risiko der Übertragung reduzieren“. So, als hätte sein Institut das schon immer so gesagt.

Irrtümer und falsche Prognosen sind Teil des Geschäfts für alle, die etwas beurteilen müssen. Wer sie zugibt, schützt seine Glaubwürdigkeit besser als jemand, der versucht, sich klammheimlich von seiner alten Position zu schleichen. Aber genau das gehört für Politiker und Chefs von Institutionen in Deutschland mittlerweile zum Standard: Erst so lange wie möglich auf seinem Standpunkt beharren, dann auf keinen Fall den Irrtum zugeben. In der Corona-Krise zeigt sich das Muster nur ein bisschen deutlicher als sonst. Anfang März, als die meisten betroffenen asiatischen Länder schon Einreisesperren erlassen hatten, wimmelte Gesundheitsminister Jens Spahn entsprechende Vorschläge mit der eigenartigen Begründung ab, das Virus sei jetzt sowieso schon in Deutschland.

Noch am 11. März meinte Kanzlerin Merkel, Grenzschließungen wären „keine adäquaten Maßnahmen“. Dann wurden sie es auf einmal doch. Und erst am 1. April untersagte Spahn auch Flüge aus dem Iran. Auch hier räumte niemand ein, vielleicht vor ein paar Wochen etwas falsch eingeschätzt zu haben. Ganz abgesehen davon erläuterte Merkel bis jetzt nicht, warum es jetzt auf einmal möglich war, Grenzkontrollen einzuführen. Bekanntlich lautete von 2015 an ihr Mantra, Deutschland könne seine Grenze nicht schützen, das ginge rechtlich nicht, aber auch nicht praktisch, dazu sei die Grenze einfach zu lang.

Ohnehin prägte niemand so sehr wie sie den Stil, einen Gesinnungswandel so wirken zu lassen, als wäre nichts passiert, notfalls mit ihrer Formel des multiplen Bewusstseins: 2015 darf sich nicht wiederholen, aber ich habe 2015 alles richtig gemacht.

Weder stand RKI-Chef Wieler nach seiner Pressekonferenz in einem Sturm medialer Kritik, weil sein Haus lange die Bedeutung der Masken heruntergespielt hatte, noch musste sich die Bundesregierung für ihren Zickzack in Fragen der Grenzkontrolle rechtfertigen. Denn die Meinung über Masken hatten die meisten Medien genau so geteilt wie die jeweilige Regierungssicht zu Grenzkontrollen. Bei einem sehr engen Tanz zweier eingespielter Partner lässt sich auch ziemlich schwer sagen, wer führt.

In den meisten Demokratien bekommen Repräsentanten Probleme mit den Medien, wenn sie sich unauffällig zu wenden versuchen. Denn Medien verfügen eine nicht zu unterschätzende Waffe: das Archiv. Das ändert sich allerdings, wenn sich Politik und Medien simultan irren. Ihre Begeisterung über die eintreffenden exzellent ausgebildeten Facharbeiter, die 2015 kommen und die Rentenkasse füllen sollten, teilten die Journalisten, Politiker von Union bis Grün und Manager wie Daimer-Chef Dieter Zetsche.

Als es dann etwas anders kam, verschwand das so genannte Narrativ ohne Diskussion. Einmal flackerte ganz kurz etwas Selbstkritik auf, als Giovanni di Lorenzo von der ZEIT öffentlich darüber nachdachte, ob die Medien in der Migrationsfrage nicht etwas zu geschmeidig der Regierungslinie und ihren eigenen Wunschbildern gefolgt waren. Aber niemand von den Angesprochenen verspürte große Lust, die Frage zu vertiefen.

Wo sehr viele sich im gleichen Takt bewegen, verflüchtigen sich Kritik und Selbstkritik von selbst. Niemand muss das anordnen. Nach den Übergriffen auf der Kölner Domplatte 2015/16 nahm verständlicherweise kein Medium dem anderen das mehrtägige Schweigen krumm. Dafür griffen etliche das Instantnarrativ auf, jetzt müsse über etwas viel Schlimmeres geredet werden, nämlich das Oktoberfest. Die „offiziellen Dunkelziffer“ von mehr als hundert Vergewaltigungen pro Oktoberfest, die Anne Wizorek damals im ZDF verbreitete, stellte sich zwar schnell als frei erfunden heraus.
Aber auch dafür entschuldigte sich niemand.

Bismarck prägte das Wort von der „wechselseitigen Korrumpierung“, das auch für politisch-medialen Engtanz der offiziellen Republik nahtlos passt. In diesem Milieu fällt jemand eher negativ auf, der sich ausnahmsweise doch entschuldigt, etwa WDR-Intendant Tom Buhrow, der für das „Umweltsau“-Lied seines Senders um Nachsicht bat. Seine eigenen Mitarbeiter und andere Medienaktivisten ringsum warfen ihm reihgenweise vor, er sei „eingeknickt“; der Vorsitzende des deutschen Journalistenverbandes Frank Überall forderte, das Couplet wieder online zu stellen.

Darin liegt eine Logik: wo praktisch niemand um Entschuldigung bittet, wirkt der eine, der es doch tut, wie der Einzige, der sich in einer schweigenden Menge räuspert.

RKI-Chef Lothar Wieler weiß, dass ein Erwartungsdruck auf ihm lastet, nämlich der, bloß keinen Irrtum zuzugeben und damit seinen Mitirrern Scherereien zu machen

Wer musste eigentlich in letzter Zeit zurücktreten? Jedenfalls nicht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der vor kurzem verkündet hatte: „Wegen Corona wird kein einziger Arbeitsplatz verloren gehen.“ Wer Lust am kontrafaktischen Experiment hat, sollte sich vorstellen, was in der deutschen Qualitätspresse los wäre, hätte ein Minister Trumps diesen Satz gesagt oder der Orange Man selbst.

Zurücktreten mussten in letzter Zeit der Ostbeauftragte Christian Hirte, weil er dem FDP-Mann Thomas Kemmerich – vielleicht erinnern sich manche – nach dessen Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten gratuliert hatte. Und vorher Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der in dem von ‚Antifa Zeckenbiss’ verbreiteten Video anders als Angela Merkel und die vereinigte Presse keine Hetzjagd erkennen konnte. Es waren zwei, die sich dem politisch-medialen Konsens nicht anschließen wollten beziehungsweise den Anschluss verpassten.

Einige asiatische Länder unterscheiden sich von Deutschland nicht nur in der Frage des rücksichtsvollen Maskentragens. Sondern auch darin, dass die Kulturtechnik der öffentlichen Entschuldigung durchaus vorkommt.

Hierzulande müsste sich noch nicht einmal jemand verbeugen.




Jetzt klauen die USA angeblich sogar Schutzmasken von Deutschland...

von Thomas Heck...

Dass in der deutschen Regierung mittlerweile wegen der Mängel in der Versorgung des medizinischen Personals mit Schutzkleidung die Nerven weitestgehend blank liegen, erkennt man daran, dass nach Schuldigen gesucht wird. Und diesen hat man in den USA ausgemacht, wo Berlins SPD-Innensenator Geisel die Behauptung in die Welt gesetzt hat, die USA hätten eine Lieferung von Schutzmasken für Berlin aus China einfach ins eigene Land umgeleitet. Eine dreiste Lüge.

Denn, auch an dieser Ente ist nichts dran. Es ist bereits die zweite dreiste Lüge, in der der ehemalige enge Freund USA und namentlich Trump unberechtigterweise beschuldigt wird und ein weiteres Beispiel, wie Phantasienachrichten von der Journaille allzu bereitwillig übernommen und verbreitet wird. Im ersten Fall sollte Trump angeblich eine deutsche Pharmafirma aufkaufen wollen, um sich exklusiv einen Impfstoff zu sichern, wir hatten drüber berichtet. Eine dreiste Lüge, die von der Bundesregierung kolportiert wurde. Nun dieser weitere Bericht, der von n-tv selbst korrigiert und in Frage gestellt wurde. Es wird immer absurder.



Wurden wirklich Schutzmasken, die für die Berliner Polizei bestimmt waren, in die USA "umgeleitet"? Diesen Vorwurf erhebt Berlins Innensenator Geisel. Doch der Hersteller weiß gar nichts von einer Bestellung.


Der Fall der angeblich abgefangenen Schutzmasken, die für die Berliner Polizei bestimmt waren, wird immer seltsamer. Der US-Konzern 3M widersprach Berichten, die Schutzmasken seien von den USA konfisziert worden. "3M hat keine Beweise, die darauf hindeuten, dass 3M-Produkte beschlagnahmt worden sind", hieß es in einer Mitteilung des Konzerns. 
Der Maskenhersteller ging noch weiter. "3M hat keine Unterlagen über eine Bestellung von Atemschutzmasken aus China für die Berliner Polizei." Gegenüber t-online nannte ein hoher US-Regierungsbeamter die Vorwürfe "komplett falsch". Berlins Innensenator Andreas Geisel hatte von einem "Akt moderner Piraterie" gesprochen. Auch in globalen Krisenzeiten sollten "keine Wildwest-Methoden" herrschen, sagte Geisel: "Ich fordere die Bundesregierung auf, bei den USA auf die Einhaltung internationaler Regeln zu drängen."
Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" wurden die Masken von der Berliner Polizei beim US-Hersteller 3M bestellt. Die Zeitung berichtete, die bestellten Masken seien in einem 3M-Werk des Unternehmens in China produziert worden. Auf dem Flughafen in Bangkok hätte die Ware umgeladen und per Luftfracht nach Deutschland geflogen werden sollen. Stattdessen sei die Lieferung von Bangkok in die USA gebracht worden. Auch der rbb berichtete unter Berufung auf die Berliner Polizei, die Lieferung sei in die USA "umgeleitet" worden.
US-Präsident Donald Trump kündigte am Freitagabend (Ortszeit) in Washington an, seine Regierung wolle den Export knapper medizinischer Schutzausrüstung wegen der Ausbreitung des Coronavirus verbieten. Verhindert werden solle etwa der Export von Atemschutzmasken des Typs N95, von Operationshandschuhen und anderen Produkten.
Noch zuvor hatte n-tv selbst so berichtet:

Nach den Anschuldigungen aus Frankreich über weggekaufte Schutzmasken gibt es jetzt einen ähnlichen Fall in Deutschland: Die USA leiten medizinische Masken um, die eigentlich für das Land Berlin bestimmt waren.
Eine vom Land Berlin in China bestellte Lieferung von Schutzmasken ist von den USA abgefangen und in die Vereinigten Staaten umgeleitet worden. Berlins Innensenator Andreas Geisel bestätigte inzwischen, dass 200.000 Atemschutzmasken, die eigentlich Deutschland erreichen sollten, in den Vereinigten Staaten gelandet sind.
Die Masken wurden beim US-amerikanischen Unternehmen 3M in China bestellt und sind bereits bezahlt worden. Auf dem Weg nach Berlin wurden sie in Bangkok aber "konfisziert", sagte Geisel. Er gehe davon aus, dass dies im Zusammenhang mir dem Ausfuhrverbot für Masken der US-Amerikanischen Regierung steht. Geisel sprach gegenüber ntv.de von einem "Akt moderner Piraterie". So gehe man mit transatlantischen Partnern nicht um. "Auf Wildwest-Methoden sollte man auch in globalen Krisenzeiten verzichten", sagte Geisel.
Die ersten Masken wurden nach Informationen aus Sicherheitskreisen am 25. Februar bestellt. In Berlin werden die Materialien dringend von Krankenhäusern und Kliniken, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen benötigt. Aber auch die Feuerwehr der Hauptstadt, die größte Feuerwehr Deutschlands mit rund 3900 Mitarbeitenden, wollte damit unter anderem die 140 Rettungswagen der eigenen Sanitäter und die der angegliederten Hilfsorganisationen von Bundeswehr über Malteser bis Johanniter-Unfall-Hilfe ausstatten, die täglich durch die Stadt fahren. Auch die Berliner Polizei mit 26.000 Mitarbeitenden braucht die Masken dringend. Für die Feuerwehr hatte Berlin daher in den letzten Wochen 98.000 Masken geordert, für die Polizei sogar 400.000.
Zuvor hatte es ähnliche Vorwürfe aus Frankreich gegeben. Die Präsidenten von drei französischen Regionen hatten die USA beschuldigt, ebenfalls Schutzmasken aus China weggekauft zu haben. Auch Kanada lässt solche Berichte prüfen. Die USA bestreiten das. Ein US-Regierungsvertreter, der anonym bleiben wollte, nannte die Vorwürfe aus Frankreich "komplett falsch". Sie kommen unter anderem aus den beiden am meisten betroffenen Regionen im Grenzgebiet zu Deutschland und dem Pariser Großraum. Frankreich zählt inzwischen fast 5400 Corona-Tote, die USA mit ihrer rund fünfmal so großen Bevölkerung mehr als 5900.
Wegen der Corona-Krise gibt es in vielen Ländern Engpässe bei medizinischer Ausrüstung. Es mangelt vor allem an Profi-Schutzmasken, wie sie von Ärzten und Krankenschwestern sowie Altenpflegern benötigt werden. Zunehmend werden zudem auch in der Bevölkerung Schutzmasken nachgefragt. Als erstes Land in Europa hatte Österreich eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes für Supermärkte angekündigt, die Auflage gilt ab Montag. Einzelne deutsche Gemeinden wie Jena in Thüringen zogen nach.


Donnerstag, 2. April 2020

Der Verfassungsschutz: Schuld und Schwert der Partei...

von Thomas Heck...

Der Verfassungsschutz hat sich von seiner originären Aufgabe verabschiedet, den Schutz der Verfassung zu gewährleisten. Heute ist der Verfassungsschutz unter Haldenwang von Merkels Gnaden zu einer Stasi mutiert, zum Schild und Schwert der Partei. 


Er geht dabei alt bewährte Wege. Merkel ist dermaßen beliebt, dass ihre neue Stasi, der ehemalige Verfassungsschutz, Regierungskritiker als Rechtsextreme diffamiert, um sie mundtot zu machen! So hat der Verfassungsschutz davor gewarnt, dass Rechtsextreme die Corona-Krise für ihre Zwecke missbrauchen. 


Das Thema finde in der rechtsextremistischen Szene große Beachtung, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Haldenwang, der Wochenzeitung „Die Zeit“. Die Pandemie werde zum Anlass genommen, das Vertrauen in die Bundesregierung zu untergraben, Verschwörungstheorien zu verbreiten und Migranten als Überträger des Virus zu brandmarken. Außerdem würden Untergangsszenarien entworfen, um Zustimmung zu radikalen und extremistischen Positionen zu erzeugen.





Mittwoch, 1. April 2020

Grüne und linke Revoluzzer wittern in Corona ihre Chance...

von Thomas Heck...

Corona wird Deutschland nachhaltig verändern, dies ist bereits jetzt abzusehen. Aber eines wird sich ganz sicher nicht ändern: Das Bestreben von Linken und Grünen, Deutschland mit Migranten zu fluten. Auch in der Krise. Und dafür ist jedes Mittel recht. So beschreibt es Tichys Einblick treffend. Ziel ist es, den verhassten Staat zu schädigen.

Trotz oder gerade wegen der Coronakrise verstärken NGOs und Politiker wie der grüne Berliner Justizsenator Dirk Behrendt ihren Einsatz für mehr Zuwanderung. Er droht dem Bundesinnenminister mit einer eigenen Migrationspolitik.


Wenn die Coronakrise ein Krieg ist, wie es zunächst der französische Präsident Emmanuel Macron und dann auch der amerikanische Präsident Donald Trump erklärten, dann gibt es jedenfalls in Deutschland schon die ersten Kriegsgewinnler: Ideologen aus linker und grüner Politik und bei den Nichtregierungsorganisationen. Bisher noch partiell eingehegt von der einen oder anderen kritischen Gegenstimme, wittern sie nun in der Krise Morgenluft, ihre Pläne einer ungehinderten Einwanderung all jener nach Deutschland, die hierher wollen, endlich durchzusetzen.

Beginnen wir dort, wo es zuletzt eskalierte: bei den sogenannten Seenotrettern der Dresdner Mission Lifeline – von ihrem eigenen Ex-Kapitän als linksradikal bezeichnet – , die kurz vor Beginn der Coronakrise verkündet hatten, dass sie nun auf Lesbos Charterflugzeuge mieten würden, um die Menschen aus den Aufnahmelagern nach Deutschland auszufliegen. Das Geld war schnell zusammengesammelt, aber noch scheiterte, was der Tagesspiegel – wie selbstverständlich die Sprache der Lifeliner übernehmend – einen „Evakuierungsflug“ nannte.

Woran lag es, dass es nicht losging? Der zaudernde Bundesinnenminister Horst Seehofer machte, was er immer in solchen Situationen macht, bevor er einknickt: Er bittet sich ein paar protokollarische Protesttage für sich und sein Ministerium aus, bevor die von der Regierung (z.B. Projekt „Demokratie leben!“) und/oder den Kirchen usw. geförderten Nichtregierungsorganisationen machen dürfen, was sie wollen.

Alibipolitik für die Geschichtsbücher könnte man so etwas nennen – ob das reicht, einen guten Ruf über die Zeit hinaus aufzubauen? Das darf im Fall von Horst Seehofer ernsthaft bezweifelt werden. Es ist doch so: Wer Zähne zeigt, muss irgendwann auch zubeißen, sonst ist er für alle Zeiten als zahnloser Tiger bekannt.

Wer sich schon fragt, warum die Regierung in der Abwehr der Coronakrise zunächst über Wochen so wankelmütig und aufgescheucht agierte und noch agiert, der versteht kaum noch, was das Bundesinnenministerium im Zuge der Einreisebeschränkungen für einen Durcheinander produziert: Vor wenigen Tagen erklärte Seehofers Bundesinnenministerium laut Tagesspiegel: „faktisch seien die deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen verschiedener Reisebeschränkungen und operativer Einschränkungen bereits seit vergangenen Freitag zum Erliegen gekommen. Ausgesetzt sind nach Angaben des Ministeriums aber auch andere Resettlement-Verfahren, über die besonders schutzbedürftige Flüchtlinge direkt etwa aus Flüchtlingslagern in die Bundesrepublik geholt werden.“

Die in einer Kabinettssitzung beschlossene Einreise von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis 14 Jahren (vornehmlich soll es hier um minderjährige Mädchen gehen) von den griechischen Inseln allerdings sei davon ausgenommen – unabhängig davon übrigens, dass diese in der am Berliner Kartentisch verabredeten größeren Zahl vermutlich gar nicht an Ort und Stelle sein werden.

Die UN-Flüchtlingsorganisation intervenierte selbstredend sofort, als Seehofer seine Einschränkungen verkündete: Der Sprecher des UNHCR Deutschland äußerte sich dahingehend, die Coronakrise könnte „natürlich auch auf das Asylsystem nicht ohne Auswirkungen bleiben.“ Für Schutzsuchende würde das Verzögerungen bedeuten, aber „normalerweise keine Versagung des Rechts auf ein faires Asylverfahren.“

Die Nichtregierungsorganisationen werden hier also schon reflexartig von der UN unterstützt und als Dritte im Bunde eilt die Wissenschaft zur Hilfe, indem beispielsweise Maximilian Pichl, Rechts- und Politikwissenschaftler klar gestellt haben will, dass weder die EU noch Deutschland das Asylrecht außer Kraft setzen könnten.

Seehofer dürfe nur eines, so Pichl wieder gegenüber dem Tagesspiegel: „Inwiefern die Behörden und Gerichte in der jetzigen Situation aber Asylverfahren faktisch durchführen, ist eine ganz andere Sache. Viele Verfahren werden vermutlich verschoben und später weiter bearbeitet.“

Noch konkreter klingt das übrigens bei Ferda Ataman, der Sprecherin des post-migrantischen Netzwerkes Neue deutsche Organisationen. Die Migrations-Aktivistin spricht aus, um was bisher von der Regierung noch verschämt herumgeiert wurde: Es geht um die Durchsetzung der angeblich rechtlich doch gar nicht bindenden UN-Flucht- und Migrationspakte. Deutschland habe, so Ataman, erst vor eineinhalb Jahren den UN-Flüchtlingspakt unterzeichnet: „Deswegen gehe ich fest davon aus, dass Flucht vor Bürgerkrieg und anderen Katastrophen als ,dringender Einreisegrund‘ zählt.“

Der Sprecher von Lifeline sagt ebenfalls gegenüber der genannten Zeitung: „Ohne Zweifel haben wir gerade eine gewisse Ausnahmesituation in Deutschland.“ Aber: „Das rechtfertigt nicht, das ohnehin ausgehöhlte Asylrecht zu schleifen.“

Aber was rechtfertigt die Coronakrise dann? Eine zügellose Zunahme der ungehinderten illegalen Einreise vornehmlich junger Männer nach Deutschland, weil diese Einreisen der Refugees-Welcome-No-Border-No-Nations-Bewegung eben so gefällt?

Doch, doch, Politik ist ein raues Geschäft: Wo einer schwächelt oder wankt wie der Bundesinnenminister, wird gnadenlos zugebissen. Hatte sich Seehofer bisher immer nur vorsichtig und halbherzig zu den über einhundert Städten geäußert, die sich der privaten Bewegung „Seebrücke“ angeschlossen hatten, mit der Bereitschaft, eigeninitiativ Zuwanderer aufzunehmen, wird er jetzt noch intensiver ignoriert von diesen Privatorganisationen, NGOs, die sich beseelt von ihrer humanitären nächsten Großtat auf die Fahnen geschrieben haben, zu den ganz großen Machern zu zählen.

Der Minister hatte noch fast flüsternd darauf hingewiesen, dass die Einreise und Verteilung von Asylbewerbern doch alleine Bundessache sei. Aber wen interessiert der Mann ohne Zähne noch bei den NGOs?Bleiben wir doch der Einfachheit halber beim Tagesspiegel, wo man ein aktuelles Interview mit dem Berliner Justizsenator folgendermaßen betitelt:

„Die Evakuierung des Elendscamps Moria auf Lesbos kommt nicht voran. Berlins Justizsenator Behrendt verliert die Geduld mit Innenminister Seehofer.“ Also der grüne Senator, der doch bisher so geduldig war mit dem Bundesinnenminister, will jetzt – Corona hin oder her – endlich 1.500 Geflüchtete aus Lesbos holen.

Und wir können dem Bundesinnenminister da Erschrecken nicht ersparen, denn der Berliner Justizsenator droht ihm offen mit so etwas wie Rechtsbruch: „Wenn nicht sehr schnell auf Bundesebene etwas passiert – und das ist für mich eher eine Frage von Stunden als von Tagen -, dann ist Berlin auch bereit, zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eigene Schritte zu gehen und Menschen aus Lesbos auszufliegen.“

Was für eine Eskalation der Geschäfte ideologischer Kriegsgewinnler aber ist das eigentlich? Hier lohnt es einmal mehr, an die große linke kanadische Aktivistin Naomi Klein zu erinnern, die in ihrem Weltbestseller „Die Schock-Strategie“ schon vor Jahren mahnend darauf hingewiesen hatte, wie Demokratie und Menschenrechte von ideologischen Interessengruppen immer dann torpediert werden, wenn sich ein Land in einer existenziellen Krise befände oder bewusst in eine solche getrieben wurde. Bei Klein kommt der Angriff immer aus der neokapitalistischen Ecke. Der Berliner Senator demonstriert nun, dass er das auch gut beherrscht.

Ironie der Geschichte: Aktivistin Klein wandelte sich zwischenzeitlich zur Vorreiterin im Klimakampf und steht nun vor dem Dilemma, dass vor solchen Demokratie und Menschenrechte vernichtenden Bewegungen also sie selbst schon in „Schock-Strategie“ gewarnt hat.

Bleiben wir abschließend noch beim grünen Berliner Justizsenator. Was will der konkret gegen Seehofer, also gegen die Bundesregierung unternehmen? Er möchte eine Zusammenarbeit mit den Linksradikalen aus Dresden: „Die Partner dafür gibt es. Beispielsweise die in Dresden gegründete Organisation Mission Lifeline hat das Spendengeld beisammen, um ein Flugzeug zu chartern. Aber auch hierfür braucht es zumindest eine Landeerlaubnis des Bundes.“

So schließt sich dann der Kreis der Kriegsgewinnler an der ideologischen Corona-Krisenfront. Der Berliner Justizsenator ist im Revolutionsmodus und der Aufstand gegen das verhasste System längst im vollem Gange. Und er kommt – oh Wunder – nicht von rechts.

Dienstag, 31. März 2020

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf...

von Thomas Heck...

Wenn in Deutschland falsch gewählt wird oder jemand von den Falschen gewählt wurde, korrigiert die Bundeskanzlerin neuerdings das Ergebnis und lässt solange wählen, bis es passt. Wenn Straftaten begangen werden und das Bundeskriminalamt in einem Untersuchungsbericht feststellt, dass es kein rechtsextremistischer Täter war, obwohl dies zuvor wochenlang von Politik und Medien  beschworen wurde, dann kann das nicht ins Bild passen. Und das darf nicht sein. Und so korrigiert kurzerhand der Präsident des BKA selber den Bericht seiner eigenen Behörde. Weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf...


Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat klargestellt, dass sein Haus den Anschlag von Hanau unverändert für rassistisch motiviert hält. „Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven“, schrieb Münch am Dienstag auf Twitter.

Medien hatten am Wochenende berichtet, dass BKA-Ermittler die Tat inzwischen anders einschätzten. Tobias R. habe keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen, und Rassismus sei nicht der dominierende Aspekt seiner Weltanschauung gewesen. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorien über Geheimdienste zu erlangen.

R. hatte am 19. Februar im hessischen Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Später wurden der 43 Jahre alte Mann und seine Mutter tot in ihrer Wohnung gefunden. R. hatte im Internet abstruse Gedanken und rassistische Ansichten verbreitet.

Tobias R. wollte sichergehen, dass seine Botschaft gehört wird. Mit schwarzer Farbe sprühte er die Adresse seiner Webseite an mehrere Häuserwände in Hanau. Er tat dies offenbar, als er durch Hanau fuhr und neun Menschen erschoss. Seine Opfer wählte Tobias R. gezielt aus - sie hatten Migrationshintergrund.

Auf seiner Homepage hatte Tobias R. nicht nur mehrere Videos, sondern auch ein 24-seitiges Dokument eingestellt, in dem der gelernte Bankkaufmann eine krude Verschwörungstheorie präsentiert: Ein Geheimdienst überwache ihn seit frühester Kindheit, diese "Geheimorganisation" würde sich in sein Gehirn "einklinken" und seine Gedanken lesen.

Das Manifest des Hanau-Attentäters enthält jedoch auch andere Passagen - in denen es um Ausländer und um Völkermord geht. Die Existenz gewisser Völker, so Tobias R., sei "ein grundsätzlicher Fehler", bestimmte Gruppen müssten "komplett vernichtet werden". Tobias R., das zeigen die Videos und Dokumente, die er ins Netz gestellt hatte, war offenbar getrieben von Verschwörungstheorien, von Verfolgungswahn - und von Rassismus.

Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler.

Tobias R. soll keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben

Der Anschlag von Hanau - eine rassistische Tat, begangen von einem Verschwörungstheoretiker, aber eben nicht von einem Rechtsextremisten? Die BKA-Ermittler gehen davon aus, dass Tobias R. seine Opfer nach rassistischen Kriterien auswählte. Darüber hinaus aber gebe es, so heißt es, keine Indikatoren dafür, dass R. ein Anhänger einer rechtsextremistischen Gesinnung war. Mehr als hundert Videodateien wurden auf dem Computer und Handy des Attentäters sichergestellt - nahezu keine Aufnahme sei "tatrelevant", heißt es. Es sollen sich auch keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass R. sich mit Rechtsterrorismus beschäftigt hatte.

Das rassistische Kapitel, so die Analyse des BKA zum Manifest, habe Tobias R. vermutlich erst spät hinzugefügt. Eine ursprüngliche Version des Textes hatte R. im November 2019 als Anzeige an den Generalbundesanwalt geschickt und darum gebeten, Ermittlungen wegen der angeblichen Geheimdienst-Überwachung einzuleiten. In dem damaligen Schreiben - das nahezu wortgleich ist mit dem späteren Manifest - waren noch keine rassistischen Äußerungen enthalten.

Nach Erkenntnissen des BKA soll Tobias R. keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben. Darauf deuten auch Zeugenaussagen von Bekannten und ehemaligen Kollegen hin. So soll R. nicht durch rassistische Äußerungen oder Verhalten aufgefallen sein. Einem Nachbarn, einem dunkelhäutigen Mann mit Behinderung, soll er mehrmals geholfen haben, er spielte zudem in einer Fußballmannschaft, deren Spieler überwiegend Migrationshintergrund haben.

Für die Ermittler sind dies Indikatoren dafür, dass Rechtsextremismus nicht der dominierende Aspekt der Weltanschauung des Täters war. Vielmehr habe er sich in eine Verschwörungstheorie hineingesteigert und so eine Paranoia entwickelt. Sein Manifest endet mit den Worten: "Aus all den genannten Gründen blieb mir also nichts anderes übrig, so zu handeln, wie ich es getan habe, um die notwendige Aufmerksamkeit zu erlangen."

Seit Jahren kennen die Sicherheitsbehörden die Schwierigkeit solcher Ermittlungen. Die Grenze zwischen Amokläufen wegen psychischer Störungen und terroristischen Taten verwischt zunehmend. Eine wesentliche Ursache dafür, so heißt es im BKA, sei die zunehmende Verbreitung von gefährlichen Ideologien. Die Botschaft suche sich den Kranken.

Der Jenaer Soziologe und Rechtsextremismus-Forscher Matthias Quent warnt davor, die gesellschaftliche Botschaftswirkung eines Anschlags zu unterschätzen - und vom Täter getrennt zu betrachten. Tobias R. habe seine Opfer ganz klar nach "rassistischen Kriterien ausgewählt", so Quent. Damit sei der Anschlag auch nach den Kriterien der Polizei ohne Zweifel als rechtsextrem motivierte Straftat einzuordnen.

Ähnlich war es auch beim Attentat am Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Zunächst galt der Täter David Ali S. als Amokläufer, der in der Schule gemobbt worden war. Erst im Oktober 2019 stufte die Polizei den Mord an neun Menschen als politisch-motivierte Straftat ein.

Die Bundesanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, der Abschlussbericht zum Anschlag von Hanau sei noch nicht fertig - die BKA-Einschätzung zur Motivation des Täters sei daher keinesfalls abschließend. Bis es passt...