Erschienen in der Express Zeitung Ausgabe 19
«Für eine aktiv gestaltende Migrationspolitik ergibt sich daraus zunächst, welche Ziele sie (Anm.: Die Regierung) nicht verfolgen darf: Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden»
«Damit wäre es, um den Extremfall zu bezeichnen, unvereinbar, wenn die Migrationspolitik dazu führt, dass in Deutschland eine kulturell hier nicht verwurzelte Mehrheitsbevölkerung entsteht. […] Bleibt die Geburtenrate der Deutschen so niedrig wie bisher und die der Immigranten so hoch, wie sie in ihren Herkunftsländern ist, wird der Extremfall immer wahrscheinlicher. Und wenn die Grenzen für alle Immigrationswilligen ohne Obergrenze geöffnet bleiben, wird dieser Fall in absehbarer Zukunft sogar mit Gewissheit eintreten. […] Die Verfassung lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, durch Einbürgerungen auch die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu verändern. Aber diese Ermächtigung bedeutet nicht, dass Regierung und Parlament durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes herbeiführen dürfen.»
Prof. Dietrich Murswiek, Rechtswissenschaftler
Tatbestand Völkermord?
Alle Völker geniessen bestimmte Rechte, deshalb spricht man ja auch von einem «Völkerrecht». Subjekte (also Träger oder Inhaber) dieses Völkerrechts sind zwar meistens Staaten, können aber auch internationale Organisationen oder Völker sein, wie zum Beispiel die Palästinenser. Zu den wichtigsten Rechten eines Volkes gehört natürlich das Recht auf seinen Bestand, so wie das wichtigste Recht des menschlichen Individuums das Recht auf Leben ist. Beispielsweise ist es strikt verboten, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Ja, dies ist das schwerste Verbrechen des sogenannten Völkerstrafrechts überhaupt, nämlich Völkermord (1). Für den Begriff «Völkermord» kommt es nach UN-Definition jedoch nicht unbedingt auf ein Staatsgebiet, auf physische Pogrome oder auf eine vollständige Zerstörung eines Volkes an. Zur Erfüllung des Völkermord-Straftatbestandes genügt die teilweise und gezielte Zerstörung einer «nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen» Gruppe, einer Gruppe also, die sich über ihre Herkunft und Abstammung definiert. Um den Straftatbestand des Völkermordes zu erfüllen, muss kein Mensch dieser Gruppe ermordet werden. Verboten ist vielmehr die gezielte Dezimierung an sich – wodurch auch immer. So reicht es beispielsweise, wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, «die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen», also zum Beispiel durch «die Anordnung von Massnahmen zur Geburtenverhinderung» (1). Dazu gehört auch die «Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.» Laut dem Akayesu-Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda vom 2. September 1998 fallen unter diese Massnahmen zum Beispiel «sexuelle Verstümmelungen, Sterilisationen, erzwungene Geburtenkontrollen, Trennung der Geschlechter und Heiratsverbote» (2).
Einwanderer statt mehr Geburten
Seit der Völkermordkonvention von 1951 hat sich die Politik der UN jedoch erheblich verändert und greift inzwischen selbst zu «Soft-Law»-Massnahmen (siehe S.10), die zumindest dahin tendieren, Völker unter Lebensbedingungen zu stellen, die zu deren physischer Zerstörung führen (siehe
«Replacement Migration», S.4). Ebenso beteiligen sich die europäischen Regierungen, insbesondere die deutsche, an Massnahmen, die zu einer Auflösung des eigenen Volkes führen. In Deutschland wird seit Langem so getan, als ob man an den sinkenden Geburtenraten rein gar nichts ändern könnte. In Wirklichkeit sind sie das logische Ergebnis des politischen und medialen Kurses der letzten Jahrzehnte.
2015, am Höhepunkt der sogenannten «Flüchtlingskrise», taten manche Mitglieder der Bundesregierung so, als müsse sich Deutschland anstrengen, um vom grossen Kuchen der internationalen «Fachkräfte» auch ja genug abzubekommen: «Deutschland muss sich im globalen Wettbewerb um Fachkräfte aber noch besser aufstellen», sagte Vizekanzler Gabriel anlässlich der Vorstellung einer Studie über den Wert «internationaler Fachkräfte für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)».
«Wir brauchen eine Willkommenskultur über alle Bereiche der Gesellschaft hinweg.» Man beachte vor allem seine Formulierung: «Nur so» könne Deutschland «im Wettbewerb um die besten Fachkräfte weltweit bestehen und den demografischen Wandel meistern».
Diese Fixierung auf ausländische Zuwanderer ist verdächtig. Kein einziger der Politiker, die in den vergangenen Jahren den «demografischen Wandel» – das heisst im Klartext das Aussterben der Deutschen – ansprachen, erwähnte auch nur mit einem Wort die Möglichkeit, die deutsche Geburtenrate anzuheben. Ein Zufall kann das nicht sein, denn immerhin wäre die biologische «Nachwuchsförderung» nun mal das naheliegendste Verfahren, «Fachkräfte» zu beschaffen. Schliesslich wird der angebliche «Fachkräftemangel» ja auch erst in ein bis zwei Jahrzehnten erwartet. Wenn Geburtenanreize für die Heimatbevölkerung also schlicht vermieden werden und stattdessen für mehr Einwanderer geworben wird, kann das tatsächlich nur heissen, dass die deutsche Bevölkerung auf Dauer ausgetauscht wird (oder werden soll?) – höchstwahrscheinlich u.a. nach «Soft-Law»-Vorgaben der UN, die diese Art der Politik wiederum selbst als «Völkermord» definiert. (tk/gw)
Quellen:
1. UN-Völkermordkonvention: «Internationales Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes», Artikel 2
International Criminal Tribunal for Rwanda: The Prosecutor versus Jean-Paul Akayesu, Case No ICTR-96-4-T, S. 208
Kasten und Zitate:
Seit 1974 wurden in Deutschland ca. 5,7 Millionen Kinder abgetrieben. Die allmähliche Normalisierung einer brutalen Massnahme, die vor dem «Marsch durch die Institutionen» der 68er-Generation noch als absolutes Tabu galt, hat dazu geführt, dass Deutschlands Bevölkerung nach zwei Generationen mindestens acht Millionen Menschen fehlen – schliesslich hätte ein Teil dieser 5,7 Millionen Kinder ebenfalls Kinder gezeugt. Die Schere zwischen Alt und Jung hätte damit erheblich geschlossen werden können. Da verwundert es nicht, dass der moderne Feminismus, der sich (erfolgreich) dafür einsetzt, Abtreibungen zu legalisieren, ideologisch dem Marxismus entstammt, dessen führende Anhänger seit mehr als 100 Jahren das Ziel verfolgen, die bürgerliche Gesellschaftsordnung der westlichen Staaten aufzulösen, um daraufhin den Kommunismus im Weltmassstab zu errichten. Mehr dazu in der ExpressZeitung Ausgabe 07/Mai 2017 – Thema: Abtreibung. Die Ausgabe ist auf unserer Webseite (expresszeitung.com) weiterhin bestellbar.
«Für mich hat Angela Merkel die Deutschen praktisch ins Koma regiert. Sie hat auf viele Dinge überhaupt nicht reagiert oder sie rausgeschoben und immer gesagt, Deutschland ginge es eh gut. [...] Jetzt kommen dann noch Zustände, dass wir in Europa eigentlich umgevolkt werden sollten. Eine gross angelegte Geschichte und die Leute reagieren nicht darauf, was ich sehr verrückt finde. [...] Wir müssen irgendwann einsehen, dass unsere Kultur, Identität und von mir aus auch unsere Traditionen irgendwann aus dieser europäischen Welt verschwinden sollen, als hätte es das nie gegeben. Der Fahrplan für alles, was jetzt passiert, steht.»
Peter Cornelius, österreichischer Liedermacher und Gitarrist
Quelle: krone.at, «Angela Merkel hat die Deutschen ins Koma regiert», 20.10.2017
Horst Seehofer über Folgen der Massenmigration: «Das ist ein anderes Land»
In einem Video, das auf Youtube aufgetaucht ist, spricht Horst Seehofer ungewöhnlich offen über die Folgen der deutschen Einwanderungspolitik. In einer Pressekonferenz nahm er kein Blatt vor den Mund und sagte:
«Die Zahlen sind doch genannt. Ich rechne jetzt wirklich noch sehr sehr zurückhaltend um da jede Schärfe herauszunehmen. Aber wenn es so weitergeht, werden wir in diesem Jahr (2016) mehr Flüchtlinge haben als im letzten Jahr. Jetzt rechnen wir noch gar nicht den Familiennachzug. Und bei denen, die den Familiennachzug rechnen, bin ich noch auf der total konservativen Seite. Ich rechne für jeden Flüchtling einen Faktor 0,5. Gestern haben uns Experten allerdings auch gesagt, man könnte auch den Faktor 2, 3 und 4 rechnen.
Ich rechne nur 0,5, das heisst übersetzt, nur jeder zweite Flüchtling bringt einen Familienangehörigen nach. Dann sind sie bei drei Millionen. Sie können gerne mit mir tauschen, mit uns beiden, was dies für Sicherheit, für die Integration, für die Finanzierbarkeit, für die Funktionsfähigkeit und unsere Verwaltung, einschliesslich unsere Justiz in Deutschland und Bayern bedeutet. Das ist ein anderes Land! Und die Bevölkerung will nicht, dass Deutschland oder Bayern ein anderes Land wird. Das ist jetzt wirklich zurückhaltend formuliert, weil es auch unserer Verantwortung entspricht.»
Vordenker der EU sah Völkervermischung als vorherbestimmt
Offen und politisch wurde die Abschaffung der europäischen Völkervielfalt zuerst in den frühen 20er-Jahren angedacht. Von Graf Nikolaus Coudenhove-Kalergi, dem Gründer der PaneuropaBewegung, die als früheste Keimzelle der Europäischen Union gilt. Kalergi verfasste die Multikulti-Schriften «Adel» 1922 und «Praktischer Idealismus» 1925. Im letzteren Buch lesen wir: «Der Mensch der fernen Zukunft wird Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteilen zum Opfer fallen. Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äusserlich der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker durch die Vielfalt der Persönlichkeiten ersetzen.»
Interessanterweise wird die angebliche «Alternativlosigkeit» der Völkervermischung von Kalergis Nachfahren bis heute publizistisch herbeigeredet. Nach wie vor prophetisch denn immer noch Monate vor dem Anlanden der afrikanisch-nahöstlichen Millionen an den Gestaden Europas schrieb seine Nichte Barbara Coudenhove-Kalergi in ihrer Kolumne für den österreichischen Standard, dass «jetzt für Europa eine Epoche der Völkerwanderung und Masseneinwanderung einbricht, die die Bevölkerungsstruktur Europas noch gehörig durcheinanderbringen wird. Es ist unumkehrbar. Europa bekommt ein neues Gesicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht. Wir leben in einer Ära der Völkerwanderung. Sie hat eben erst begonnen und sie wird mit Sicherheit noch lange nicht zu Ende sein.» (1)
Quelle: derstandard.at, Europa bekommt ein neues Gesicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht, 07.01.2015
Angela Merkel erhält Kalergi-Preis
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde 2010 mit dem «Europapreis» der «CoudenhoveKalergi Stiftung» ausgezeichnet. Merkel betonte bei der Entgegennahme des Preises, die Auszeichnung sei ihr Ansporn, mit ihrer Arbeit für Europa engagiert fortzufahren. Ist Multi-Kulti bei der Kanzlerin deshalb so angesagt, weil sie Kalergis Konzept der grösstmöglichen Vermischung aller Völker und Kulturen vorantreiben will?
Bundesverfassungsgericht 1987: «Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.»
Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und wortwörtlich verfügt: «Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988) Erfüllt die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, dann nicht den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit?