Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, sagte gestern auf der Bundespressekonferenz u.a. folgendes:
„Ich mein‘, Sie kennen die Zahlen, der Tötung von über, weit über 400 Humanitären Helfern in Gaza, der Tötung von Journalist*innen, der gezielten Angriffe auf Schulgebäude, Zerstörung von Universitäten, Angriffe auf Friedhöfe und auf medizinische… also auf äh Krankenhäuser, all das sind Kriegsverbrechen…“
Das ist schlicht falsch.
Das Kriegsrecht oder Kriegsvölkerrecht besteht aus verschiedenen Rechtsnormen, beispielsweise den Genfer Konventionen, der Haager Landkriegsordnung usw.
Worauf diese Hilfsorganisationen sich vermutlich beziehen ist das Römische Statut (1998), das im Artikel 8 Kriegsverbrechen definiert. In Absatz 2 unter b) steht dort:
„Vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, das heißt auf Objekte, die nicht militärische Ziele sind“.
Das „die nicht militärische Ziele sind“, wird schlicht ignoriert. Wenn sich Kombattanten in einem solchen Gebäude verstecken, auch nur darin aufhalten um etwas zu planen, werden sie zum militärischen Ziel. Weshalb genau das im gleichen Abschnitt verboten ist.
Ähnlich ist die Regulierung auch in den Genfer Konventionen. Im Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten ist zwar in Artikel 18 definiert, dass zivile Krankenhäuser nicht angegriffen werden dürfen. Gleich im nächsten Artikel heißt es aber, dass dieser Schutz endet, „wenn sie außerhalb ihrer humanitären Aufgaben zur Begehung von Handlungen verwendet werden, die den Feind schädigen“.
Und das sind nur die Krankenhäuser. Die den höchsten Schutz genießen. Die Schulgebäude der UNRWA sind beispielsweise gar nicht mehr als Schulen in Betrieb. Sie wurden mal als Schulen gebaut, aber mehr auch nicht.
Bereits 2014 hat die UN selber (!) öffentlich gemacht, dass sie Raketen in mindestens einer Schule gefunden hat. Zum zweiten Mal! https://unrwa.org/newsroom/press-releases/unrwa-condemns-placement-rockets-second-time-one-its-schools
Das alles bedeutet, dass es bei einem Angriff auf ein solches Gebäude nur noch darum geht, wie bei jedem anderen Angriff auch, die Verhältnismäßigkeit von militärischem Nutzen und zivilen Schäden abzuwägen.
Und in einem Krieg, bei dem sich im Häuserkampf („Urban Warfare“) eine Relation - laut der eigenen Zahlen der Palästinenser! – von 1:2 bis 1:1 abzeichnet, ist diese Verhältnismäßigkeit plausibel anzunehmen.
Es ist gemäß Brandolinis Gesetz zu mühselig Satz für Satz zu widerlegen, was beispielsweise diese Hilfsorganisationen und irgendwelche Professoren für „Sozialanthropologie, Schwerpunkt Südost- und Osteuropa“ oder eine „Professorin für VWL, Wirtschaft und Gesellschaft des Nahen Ostens“ erzählen.
Da werden Parallelgesellschaften aufgemacht. Es wird von vielen Menschen emotionalisiert einfach übernommen. Und nicht hinterfragt, weil das kommt ja von „Experten“ und Amnesty International.
Während das Schweigen zu anderen, weit größeren und schwerwiegenderen Gräuel im Jemen, dem Sudan oder anderswo immer ohrenbetäubender wird. Am 7. Oktober 23 wurde nicht nur ein Krieg begonnen. Sondern eine alternative Realität.

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