„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
Samstag, 12. September 2020
Pinkeln in Berlin... ein Kraftakt...
Donnerstag war bundesweiter Warntag... und keiner hat's gemerkt...
von Thomas Heck...
Ereignisreiche Tage in Deutschland, welches es nach 3 Jahren Schmierung von tausenden, verrosteten Luftschutzsirenen so richtig krachen lassen wollte. Denn Donnerstag war „bundesweiter Warntag“. Über Sirenen, Radio, Fernsehen und Handy-Apps sollten alle Bundesbürger gleichzeitig Alarmmeldungen erhalten. Ein Test. Er ist gründlich schief gegangen.
Freitag, 11. September 2020
911 - Niemals vergessen...
Wenn Frau Oberstleutnantin dem Herrn Hauptmann einen Einlauf verpasst...
Frauen in der Bundeswehr: Kramp-Karrenbauer und die Oberstleutnantinnen
Beim vertraulichen Tischgespräch Anfang Juli im Bundesministerium der Verteidigung waren sich die Teilnehmer einig. Noch in dieser Legislaturperiode solle „die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten“ geändert werden. Ziel der Reform: die „Einführung weiblicher Dienstgradbezeichnungen“ in der Bundeswehr. Es soll beispielsweise nicht wie bisher „Frau Major“ heißen, sondern künftig „Frau Majorin“.
Auch einige Details wurden in der Runde schon fixiert. So soll „vor dem Inkrafttreten der Änderung ein Übergangszeitraum von etwa einem Jahr geschaffen werden, in dem die neuen Dienstgradbezeichnungen bereits genutzt werden können“. Einigkeit bestand auch darüber, „die Begriffe Hauptmann und Oberst nicht zu gendern“. Es soll also keine Hauptfrau und keine Oberstin geben, sehr wohl aber eine Feldwebelin oder Bootsfrau, eine Oberstleutnantin oder Brigadegeneralin.
Das Protokoll des Tischgesprächs wurde von Staatssekretär Gerd Hoofe, dem Abteilungsleiter für Personal, Generalleutnant Klaus von Heimendahl, sowie dem Leiter der Abteilung Führung Streitkräfte, Generalleutnant Kai Rohrschneider, abgesegnet. Der Abteilungsleiter Recht, Andreas Conradi, wurde in der Folge beauftragt, „einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung“ auszuarbeiten. Auch ein Zeit- und Kommunikationsplan solle erstellt werden, heißt es weiter. In der kommenden Woche, am 15. September, schließlich soll Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine „Vorlage zur Entscheidung“ auf den Tisch bekommen.
Für die CDU-Vorsitzende ist das Thema durchaus heikel. Schon mehrfach gab es Vorstöße aus Reihen der Gleichstellungsbeauftragten der Bundeswehr oder der Personalwerbung, die Dienstgradbezeichnungen zu gendern. Zur Begründung hieß es, knapp 20 Jahre nach Öffnung sämtlicher militärischer Laufbahnen für Frauen sei es nun an der Zeit, die Gleichstellung männlicher und weiblicher Soldaten auch in dieser Form zum Ausdruck zu bringen. Außerdem erleichterten weibliche Dienstgrade und das damit verbundene Image von modernen Streitkräften die Rekrutierung von Frauen für die Truppe.
Doch selbst die bislang engagierteste Frauenförderin an der Spitze der Bundeswehr, die ehemalige Ministerin Ursula von der Leyen (CDU), packte das Thema nicht an. Grund: Ihre Berater erläuterten der Politikerin zuletzt vor zwei Jahren, dass alle bisherigen Befragungen innerhalb der Streitkräfte ein eindeutiges Ergebnis hatten: Die Mehrheit der Frauen in der Bundeswehr lehnte geschlechterspezifische Dienstgrade ab.
Auch jetzt regt sich Widerstand. Die Pläne der vertraulichen Runde blieben nämlich nicht vertraulich, sondern werden längst emotional diskutiert, ob im Flurfunk oder in den sozialen Medien. Und es gibt Briefe von Frauen aus den Streitkräften, gerichtet an das Ministerium und auch an die Wehrbeauftragte Eva Högl (SPD).
Darin wird dargelegt, dass weibliche Dienstgrade neue Unterschiede manifestieren würden. Den Anforderungen der Gleichstellung sei mit der vorangestellten Anrede „Frau“ Genüge getan. Genderdienstgrade seien eine von oben verordnete Zurschaustellung des Andersseins, die der Integration von Frauen mehr schade als nutze.
Eine moderne Armee zeichne sich außerdem nicht durch spezielle Anreden aus, sondern durch attraktive Arbeitsplätze. Solange die von Kramp-Karrenbauer angestoßene „Initiative Einsatzbereitschaft“ keine Ergebnisse zeige und es weiblichen wie männlichen Soldaten an Splitterschutzwesten, Kampfbekleidung und ausreichend Waffen mangele, seien Dienstgradbezeichnungen ein kaschierendes Feigenblatt.
Skepsis auch aus anderen Parteien
So ähnlich sehen das auch die Frauen im Verteidigungsausschuss des Bundestags. Es sei ihr „völlig egal“, ob es weibliche Dienstgradbezeichnungen gebe, sagte die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, WELT: „Ich glaube aber, dass die Bundeswehr andere Sorgen hat.“
Die SPD-Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller findet es „prinzipiell gut, sich über diskriminierungsfreie Sprache Gedanken zu machen. Wenn ich mit weiblichen Angehörigen der Bundeswehr spreche, dann klagen die allerdings nicht über einen nicht gegenderten Dienstgrad, sondern über fehlende Schutzwesten, zu wenig Stiefel oder leer gefegte Kleiderkammern, sodass sie keinen Fliegeranzug in ihrer Größe haben.“ Die realen Probleme der Truppe lägen also beim Material: „Ein gegenderter Dienstgrad ist ,nice to have‘, behebt aber die Mängel in der Ausrüstung gerade für Frauen nicht“, so Möller.
Es ist nun an Kramp-Karrenbauer, über die Vorlage zu entscheiden. Noch will sie sich nicht festlegen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sei „durchgängiges Leitprinzip im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“, teilte eine Sprecherin auf WELT-Anfrage mit, die sprachliche Gleichbehandlung dabei „eine von vielen Fragestellungen“. Die Ministerin aber sei „mit Vorhaben zu diesem speziellen Punkt“ bislang nicht befasst gewesen.
Ohnehin sei die Debatte nur relevant für ruhige Zeiten. Im Gefecht, unter höchstem Druck und Lebensgefahr, habe niemand Zeit für Dienstgrade. Und auch das „Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ führe aus, dass Genderregelungen „im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar“ seien.
Donnerstag, 10. September 2020
Kicked Out...
Mittwoch, 9. September 2020
Bisexuell, pansexuell, polysexuell, demisexuell, sapioseuell - oder einfach nur ein geiler Bock?
Kein Oscar mehr für alte weiße Männer...
Oscar-Nominierung für „Bester Film“ gibt es nur noch mit „Diversität“
Die Academy des Filmpreises Oscar trifft eine historische Entscheidung und ändert die Regeln für die Sparte „Bester Film“. Gefordert wird fortan mehr Diversität in den Geschlechterrollen, auch Minderheiten sollen stärker repräsentiert werden – sonst keine Nominierung.
Zu weiß, zu wenig Vielfalt und nicht genug Frauen – diese Vorwürfe muss sich die Oscar-Akademie seit längerem gefallen lassen. Das soll sich künftig ändern. Bewerber müssen ab 2024 neue Kriterien erfüllen.
Historische Reform in Hollywood: Die Oscar-Akademie will künftig mehr Inklusion und Diversität in der Topsparte „Bester Film“ erzwingen. Geschehen soll dies durch neue Standards. Wie die Academy of Motion Picture Arts and Sciences mitteilte, müssen Bewerber für den Hauptpreis des Oscar-Wettbewerbs ab 2024 mindestens zwei Vielfaltskriterien erfüllen, um überhaupt für eine Nominierung infrage zu kommen.
Den Produzenten stehen dabei mehrere Optionen offen. Beispielsweise könnte eine Darstellerin oder ein Darsteller in einer wichtigen Rolle einer Minderheit angehören, etwa asiatischer oder hispanischer Abstammung sein.
Als ein weiteres Kriterium führt die Filmakademie inhaltliche Aspekte an: Filmbeiträge sollten demnach ein Thema behandeln, das sich um Frauen, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen oder LGBT-Inhalte dreht – also Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-Menschen.
Weitere mögliche Standards erhebt der Filmverband nun via Diversitätsquoten für die gesamte Rollenbesetzung oder für das Produktionsteam. Denkbar sei etwa, dass mindestens 30 Prozent der Zweitrollen von unterrepräsentierten Gruppen besetzt werden müssen. Möglich ist auch, dass es inhaltlich insgesamt um eine „unterrepräsentierte Gruppe“ geht – laut der Filmakademie könnten dies Frauen, Minderheiten, Menschen mit Behinderung sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sein.
Die Qualität der Filme, so die Befürchtung von Kritikern der Entscheidung, tritt dadurch als Kriterium immer weiter in den Hintergrund, viel mehr könnten Identitätspolitik und ein inhaltliches Anbiedern an den Zeitgeist ein Übergewicht bekommen. Von den diesjährigen Nominierungen hätten es beispielsweise der Mafia-Film „The Irishman“ von Martin Scorsese, der Rennfilm „Le Mans 1966“ und der Tarantino-Film „Once Upon a Time … in Hollywood“ schwer gehabt, die Kriterien zu erfüllen. Gleiches gilt für den 2019 nominierten Film „Vice“ über den ehemaligen US-Vizepräsidenten Dick Cheney und den 2018 nominierten, historischen Film „Darkest Hour“ über Winston Churchill.
Die „globale Weltbevölkerung“ widerspiegeln
Academy-Präsident David Rubin und die Vorstandsvorsitzende Dawn Hudson erklärten, die Inklusionsstandards seien ein „Katalysator“ für wesentliche und lang anhaltende Veränderungen in der Filmindustrie. Die „Öffnung“ müsse breiter werden, „um unsere diverse globale Weltbevölkerung bei der Schaffung von Filmen und das Publikum widerzuspiegeln, das sich mit ihnen verbindet“.
Die mehr als 9000 Academy-Mitglieder bestimmen jedes Jahr die Oscar-Preisträger. Der vermeintliche Mangel an Vielfalt führte in den vergangenen Jahren zu heftiger Kritik an dem Verband. Jedes Jahr wurden die Nominierungen auf Repräsentanz von Frauen oder Minderheiten gescreent.
Jedes Mitglied der Academy of Motion Picture Arts and Sciences darf in der Kategorie „Bester Film“ abstimmen. Empfänger der Auszeichnung sind die Produzenten des Werks.
2020 wurde der südkoreanische Film „Parasite“ als erster nicht englischsprachiger Film ausgezeichnet. Wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Verleihung 2021 um zwei Monate nach hinten verschoben worden, auf den 25. April. Erstmals werden dann auch Filme in der Kategorie „Bester Film“ in den Wettbewerb gelassen, die ihre Erstausstrahlung in einem Streamingdienst hatten.