von Thomas Heck...
Beatrix von Storch hat es gewagt. Sie hat es gewagt zu kritisieren, dass die Polizei Köln in arabischer Sprache getwittert hat. Ihr Verbrechen im Wortlaut: "Was zur Hölle ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch?", schrieb von Storch. "Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" Daraufhin große Aufregung in der Republik. Ein gefundenes Fressen, für den öffentlich-rechtlich gesteuerten Mainstream, der schnell in Schnappatmung geriet.
Es folgten Strafanzeigen, auch seitens der Polizei. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Weiterhin Sperren auf Twitter und Löschung des Kommentars nach dem Maas-Gesetz. Staatliche Zensurmaßnahme laufen. Dennoch muss man konstatieren, dass Beatrix von Storch alles richtig gemacht hat. Denn die, die sie jetzt angreifen, waren genau die, die vor zwei Jahren kurz nach den tausendfachen sexuellen Übergriffen der übelsten Art auf Frauen auffällig ruhig waren, die verharmlosten, die versuchten zu verheimlichen, die beschwichtigten. Wenn genau diese Leute sich jetzt über den Kommentar einer AfD-Abgeordneten mehr echauffieren, als über die Vergewaltigungen selbst, dann hat Frau Storch einen Volltreffer gelandet, genau da, wo es weh tut. "Wir werden sie jagen", sagte Gauland nach dem Einzug in den Bundestag und die AfD liefert. Das sehen die linken Medien natürlich ganz anders. So schreibt die Zeit:
Wegen einer als fremdenfeindlich kritisierten Twitter-Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch an Silvester hat die Kölner Staatsanwaltschaft Hunderte Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung erhalten. Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn sagte, aus dem ganzen Bundesgebiet seien Anrufe von Behörden eingegangen, um das Aktenzeichen zu erfragen, unter dem die Anzeigen gesammelt werden. Wie viele Strafanzeigen eingehen werden, konnte der Sprecher noch nicht sagen. Er schätze die Zahl aber auf mehrere Hundert, sagte Willuhn. Auch die Kölner Polizei hat Anzeige gegen von Storch erstattet.
Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion hatte sich in einem Tweet darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte. "Was zur Hölle ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch?", schrieb von Storch. "Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" Am Montag war von Storchs Tweet nicht mehr zu lesen. Die Politikerin veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook – und wiederholte dort ihre Twitter-Aussage mit dem Zusatz "Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf." Der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Mittwoch sagte sie, die politische Korrektheit habe dazu geführt, dass viele, ernste Probleme nicht mehr benannt würden. "Es ist Zeit, dass wir in der öffentlichen Debatte die Probleme wieder beim Namen nennen, ohne Anzeige und ohne Zensur."
Willuhn zufolge wird die Kölner Staatsanwaltschaft nun zunächst prüfen, ob sie für die Klärung der Vorwürfe gegen die AfD-Politikerin örtlich zuständig ist. Bei sogenannten Netzwerktaten gelte meist das Ortsprinzip, erläuterte Willuhn: Dort, wo der Handelnde tätig war, müsse auch geprüft werden. Das sei Berlin. Zurzeit sei man noch in Gesprächen mit anderen Behörden. In einem zweiten Schritt werde dann die letztlich zuständige Strafverfolgungsbehörde den Vorwurf der Volksverhetzung inhaltlich prüfen. Voraussetzung für eine mögliche spätere Einleitung förmlicher Ermittlungen gegen von Storch wäre die Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität durch den Bundestag.
Grundlage für den Tatbestand der Volksverhetzung ist der Paragraf 130 Strafgesetzbuch. Demnach droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren dem, der den öffentlichen Frieden stört, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder zu Gewalt- beziehungsweise Willkürmaßnahmen aufstachelt oder die Menschenwürde anderer angreift.
Inzwischen prüft die Kölner Staatsanwaltschaft auch mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel. Sie habe per Twitter auf die Löschung des umstrittenen Tweets von Storchs reagiert, sagte Willuhn. "Auch das sehen verschiedene private Dritte als Volksverhetzung an", sagte er. Der Staatsanwaltschaft Köln sei dies in einem zweiten Vorgang vorgelegt worden, um zu prüfen, was weiter zu tun sei. Weidel hatte von Storch verteidigt und auf Twitter geschrieben: "Unsere Behörden unterwerfen sich importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs." Dieser Eintrag wurde später von dem Dienst für Deutschland blockiert.
Gauland spricht von Stasi-Methoden
Seit dem 1. Januar gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches von Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube verlangt, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Den Betreibern der sozialen Netzwerke drohen empfindliche Geldstrafen.
Im Falle von Storchs und Weidels machten die Onlinedienste zunächst keine konkreten Angaben dazu, nach welchen Verfahren die verschwundenen Beiträge entfernt wurden. Im Fall des Tweets von Storchs wäre eine übliche Vorgehensweise von Twitter, die Autorin nach einer Nutzermeldung zum Löschen aufzufordern und zwölf Stunden lang keine weiteren Nachrichten von ihr mehr zu veröffentlichen. Nach Angaben eines AfD-Sprechers hat von Storch den beanstandeten Tweet aber nicht eigenhändig gelöscht.
Die beiden AfD-Co-Chefs Alexander Gauland und Jörg Meuthen sprachen von Zensur. "Das Zensurgesetz von (Justizminister) Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung", kritisierte Gauland. "Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR." Gauland selbst ist nicht auf Facebook und Twitter aktiv. Er rief jedoch alle Nutzer sozialer Medien auf, von Storchs gelöschten Kommentar "immer und immer wieder zu veröffentlichen".
Meuthen warf Twitter vor, das "extrem hohe Gut" der Meinungsfreiheit zu gefährden. Von Storch habe "eine sehr kräftige Sprache" benutzt, die aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, sagte er der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Ein Hasspost, der nach dem neuen Gesetz gelöscht werden muss, sei das nicht. Dem Sender n-tv sagte Meuthen, von Storchs Äußerungen seien plakativ, aber "das muss im politischen Diskurs erlaubt sein".
Die Kölner Polizei wiederum zeigte sich überrascht über die Resonanz, auf die ihr Tweet gestoßen war. Nach Angaben einer Sprecherin werde zu jeder Großveranstaltung, wie Fußballspielen, Konzerten und Demonstrationen, in mehreren Sprachen getwittert. Auch zu Silvester 2016 habe man die Neujahrsgrüße unter anderem auf Arabisch übermittelt.
In der Silvesternacht von 2015 auf 2016 hatte es rund um den Kölner Hauptbahnhof und den Dom viele sexuelle Übergriffe auf Frauen sowie andere Straftaten wie etwa Diebstähle gegeben. Bei vielen Beschuldigten handelte es sich um Migranten.