Samstag, 11. Februar 2017

Justitia ist nicht blind

von Thomas Heck...

Wer heute noch glaubt, dass Justitia blind ist, nicht nur partiell auf dem linken oder rechten Auge, der hat noch nicht begriffen, dass Justitia sehr genau hinschaut, wer da als Angeklagter sitzt. Und es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein deutscher NPD-Politiker oder ein Flüchtling auf der Anklagebank sitzt.

Nur der Flüchtlingsbonus kann erklären, wie Urteile unterschiedlicher nicht ausfallen können...

Fall 1:

Ein NPD-Politiker Mail Schneider verübt einen Brandanschlag auf ein leeres Flüchtlingsheim, BEVOR dort Flüchtlinge einziehen konnten. Das harte doch für mich gerechte Urteil: 8 Jahre Haft.

Fall 2:


Ein Flüchtling zündet in der Nacht ein bewohntes Asylheim an, in dem 26 Menschen, darunter 10 Kinder, leben. Zuvor entfernt er auch noch die Brandmelder. Also 26-facher Mordversuch. Das Urteil: Haftstrafe 7 Jahre und 9 Monate.

Mich verwundert am Fall 2, dass die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Facebook-Fundstück...


Ein sogenannter pakistanischer Flüchtling vergewaltigte in Berlin eine Studentin und überfiel fünf weitere Frauen (Welt), dafür ist er jetzt vor Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Ja, es gibt also doch noch Richter die durchgreifen…

Ach äh doch nicht.
Tschuldigung, mein Fehler, der Typ hat bloß vier Jahre bekommen.

Aber hier:

Fünf Serben haben in Hamburg eine Vierzehnjährige brutalst vergewaltigt, die Tat gefilmt und das Mädchen in einem Hinterhof abgelegt. Die Täter müssen allesamt für acht Jahre in den Knast.

Guter Richter – richtig so!

Ähh, wieder falsch, sorry, da hatte ich mich wohl geirrt.
Der Haupttäter bekam vier Jahre, die Mittäter lediglich Bewährungsstrafen.

Hmm, irgendwo hatte ich es doch gelesen?!

Ach ja, hier, das war`s:

Onur Urkal, das war der Typ der am Alex in Berlin mit seinen Migranten-Kumpels, den chancenlosen Jonny K. so brutal zusammengetreten hatte, dass dieser an den Folgen der barbarischen Attacke starb.

Ja, der hatte acht Jahre bekommen.
Glaube ich zumindest.. ich guck besser noch mal.

Mist, wieder falsch. Der hat nur viereinhalb Jahre bekommen.

Also Cihan A., der Tottreter von Daniel K. in Kirchweyhe war`s definitiv nicht, der hatte nur fünf Jahre bekommen, naja, das Opfer war halt nur ein Deutscher.

Auch dieser Onur K., der den Dachdecker Thomas M. (44) am S-Bahnhof Harburg wegen 20 Cent totprügelte war es nicht, denn der wurde ja vom Richter mit einer Bewährungsstrafe beschenkt weil, so meinten die Richter damals: „Es sei zu bezweifeln, dass die „schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist..“ (Mopo)

Also irgendwo habe ich doch vom 8-Jahre-Urteil gelesen, bloß wo?

Jau, jetzt ist es mir wieder eingefallen, na endlich.

Die grauen Zellen, ihr wisst schon…

Brandstiftung, es ging um Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim. Da waren doch die zwei Pakistanis, die an mehreren Stellen in einer bewohnten Flüchtlingsunterkunft in Heidelberg an mehreren Stellen Feuer gelegt hatten, die haben sicherlich acht Jahre bekommen, oder?

Ne, das war es jetzt doch nicht, wie man aus der Rhein-Neckar-Zeitung erfährt:

„Er legte Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft und gefährdete das Leben von über 100 zumeist schlafenden Menschen. Das Heidelberger Landgericht verurteilte den Pakistaner jetzt zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten. (…)Ein mitangeklagter Landsmann sah zu, ohne einzugreifen. Der 27-Jährige wurde wegen Beihilfe zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. “

Aha, also Bewährung für die Pakistanis, die 100 Menschenleben gefährdeten.

Man man man, Brandstiftung, Brandstiftung. Wo war es denn bloß?

Vielleicht bei der Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim, bei der zwei Eritreer randaliert und schließlich Feuer gelegt hatten, so dass 49 Bewohner in Lebensgefahr gebracht wurden und ein Sachschaden von 100.000 Euro entstand?

Vielleicht gab es da acht Jahre?

Ne, auch da gab es natürlich Bewährungsstrafen wie man bei der Hessenschau nachlesen kann:

„Mit Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren ist am Montag beim Amtsgericht Bensheim ein Prozess wegen Brandstiftung gegen zwei Asylbewerber zu Ende gegangen. Angeklagt waren zwei 19 und 23 Jahre alte Eritreer. Sie hatten im vergangenen Oktober im Erdgeschoss ihrer Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim (Bergstraße) Büroräume in Brand gesetzt.“

Leute, was bin ich doch für ein Esel.

Ich hatte doch tatsächlich ein winziges Detail vergessen, um die Voraussetzungen herauszufinden, wann man in Deutschland acht Jahre Haft bekommt.

Wie konnte ich das nur vergessen?

Um acht Jahre in den Knast zu wandern, muss man Deutscher sein!

Ja, man muss Deutscher sein, denn wir leben schließlich in Deutschland.

Deutschland, ihr versteht schon.

Das Land in dem Einheimische schon mal wegen nicht gezahlter GEZ oder Facebook-Postings in den Knast wandern, während arabische Gewohnheitsverbrecher und „südländische“ Intensivtäter sich fast alles herausnehmen können.

Das Land in dem sich sog. Künstler, Journalisten und Politiker permanent gegen die eigenen Landsleute stellen und in dem deutsche Rentner in Mülleimern nach Pfandflaschen suchen, während für ausländische Scheinasylanten deutsches Steuergeld in Unsummen ausgegeben wird.

In Deutschland, also in dem Land, in dem der antideutsche Rassismus ganz offen zur Schau getragen wird und sich von der Kirche, über die Gerichte bis hinein in die Politik durch sämtliche Institutionen zieht. 
In so einem rassistischen Land bekommen natürlich nur Deutsche acht Jahre Haft für eine Brandstiftung, selbst dann, wenn das angezündete Gebäude unbewohnt und leerstehend ist, ausländische Brandstifter hingegen, bekommen für vergleichsweise schwerwiegendere Brandstiftungen milde Urteile.

Mir geht es dabei auch nicht um Relativierungen, denn Straftaten müssen nun mal bestraft werden.

Mir geht es vielmehr um den Artikel 3. des Grundgesetzes, in dem es heißt:

1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn bei vergleichbaren Straftaten, völlig unterschiedliche Urteile gefällt werden, kann von „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ aber wohl kaum noch eine Rede sein und wenn sogar der Staatsanwalt betont:
„„Die rechtsextreme Gesinnung der Täter wirkt strafverschärfend“ (Welt)

..dann ist natürlich auch der Absatz 3, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, nur noch zur inhalsleeren Worthülse verkommen.

Dieses Land stinkt förmlich nach Rassismus, nach antideutschem Rassismus und die Justiz ist zur Gesinnungsjustiz verkommen.

In allen meinen Aussagen berufe ich mich auf den Artikel 5 im GG.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten!

-Michael Weilers-

Danke...

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