Mittwoch, 28. Mai 2014

Eine Karriere in Deutschland

von Thomas Heck

Um in Deutschland Karriere zu machen, bedarf es einiger Parameter, die erfüllt werde sollten. Da steht im Vordergrund natürlich Fleiß in der Schule, die richtige Berufswahl und sicher auch ein wenig Glück und Talent. Zielführend sicher auch ein Elternhaus, welches liebt, fordert und fördert. Dann steht einer beeindruckenden Karriere im deutschen Berufsalltag nicht mehr viel ilm Wege. 

Oder Sie wählen als angehender Bürger, gerne mit Migrationshintergrund den Weg der Gewalt. Denn das funktioniert auch sehr gut als Karrieresprung, wenn auch quasi nur auf dem zweiten Bildungsweg. So berichtete die Welt kürzlich von einem Intensivtäter, der es nach täglichen Prügelexzessen und Totschlag und nach einem Gefängnisaufenthalt nun doch noch zu etwas gebracht hat. Denn es strebte in ihm nach einem vom Staat bezahlten und sicheren Job. Zum Sozialarbeiter im Dienste des Staates, bezahlt von unseren Steuergeldern. Diese leider nicht ungewöhnliche Karriere vom Intensivtäter zum Sozialarbeiter kann es außer in den skandinavischen Ländern oder in Holland wohl nur in Deutschland geben. Da alimentiert der deutsche Staat diejenigen, die zuvor seine Bürger ein Leben lang drangsaliert, gedemütigt und geprügelt haben, sofern er nicht den einen oder anderen ins Jenseits befördert hatte. Wer also das Glück hätte, diese Prügelattacken zu überstehen, könnte künftig sogar die Dienste des Täters als Sozialarbeiter in Anspruch nehmen, wenn es einem mal so richtig schlecht geht und es ihm nach Rache dürstet.

Die Botschaft für den gewaltbereiten Jugendlichen aus dem Ghetto ist klar. Schule und Bildung, Sprachkenntnisse und Integration sind nicht so wichtig. Zielführender wäre die Karriere als Intensivtäter, vorbereitet und angeleitet durch ehrenamtliche und hauptberufliche Sozialarbeiter, stahlgehärtet in von öffentlichen Geldern bezahlten Box- oder Karatekursen, um nach einer kleineren Bewährungsstrafe, eine Sozialstunde hier und da oder gar einem sanatoriumsgleichen Gefängnisaufenthalt geläutert und durch Gutachter als ungefährlich für die Öffentlichkeit bewertet nahtlos in den öffentlichen Dienst oder einer Trägerschaft aus dem sozialen Komplex zu wechseln, um die nächste Generation von Straftätern beizubringen, wie Integration in Deutschland wirklich funktioniert.

Dass das deutsche Gerichtswesen die Resozialisierung und nicht die Strafe in den Fokus stellt und sich mehr um die Täter, denn um die Opfer kümmert, ist hinlänglich bekannt. Dafür auch noch öffentlich Werbung zu machen, ist unanständig und ein Schlag in das Gesicht der Opfer, die oftmals aufgrund seelischer Gebrechen infolge dieser Straftaten oftmals nicht in der Lage sind, einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Das ist doch tröstlich, dass die Totschläger von Johnny K. jetzt schon wissen, wie es nach ihrer Haft beruflich weiter gehen wird. Da wird sich schon ein Träger finden, der diese Mitbürger in den Schoß der Gesellschaft zurückführt, angeleitet vom deutschen Gutmenschen, der das Gute im Menschen sieht. Denn Deutschland ist wirklich das Land, in dem Milch und Honig fließen. Außer man ist ein Opfer von Straftaten. Oder man hält sich an die Gesetze. Willkommen im Land der Bekloppten. Ich frage mich, ob Johnny K. diese Unterstützung bekommen hätte, hätte er den Angriff überlebt.

Dienstag, 13. Mai 2014

Wie der Westen Russland aufrüstet

von Thomas Heck

Verkehrte Welt. Es gab einmal eine Zeit, da standen sich der West- und der Ostblock bis an die Zähne bewaffnet an der deutsch-deutschen Grenze gegenüber. Niemand wäre jemals auf die Idee gekommen, der anderen Seite modernste Waffentechnik zu verkaufen, zum einen weil man im Fall des Falles nicht in die Mündung der eigenen selbst produzierten Kanone blicken wollte, zum anderen, und das war das eigentliche Hauptargument, nicht einen eventuellen Technologievorsprung an den potentiellen Gegner zu verkaufen. Ein solches Verhalten wäre destruktiv und selbstzerstörerisch und gefährdet im hohen Maße die eigenen Soldaten und letztlich die eigene Sicherheit. Dies ging sogar soweit, dass damalige Kleincomputer vom Typ ZX81 und C64 auf der schwarzen Liste standen und der Export dieser Geräte in den Ostblock nicht gestattet war. Denn der Westen war überlegen, da konnte ein Erich Honecker noch so fort öffentlichkeitswirksam einen Mega-Chip präsentieren, wie er wollten, der Osten kam in dieser Frage nie an den Westen heran.

Auch was die Qualität und Leistungsfähigkeit der Waffensysteme anbelangte, war der Westen immer überlegen. Im Osten war das bekannt und es wurde versucht, Qualität durch Quantität zu kompensieren. Ob das funktioniert hätte, musste gottlob niemals unter Beweis gestellt werden. In verschiedensten Kriegen außerhalb Europas trafen jedoch westliche und östliche Waffentechnologie aufeinander. In den Nahostkriegen konnte das kleine Israel immer wieder unter Beweis stellen, dass es die besseren Waffen hatte, im Libanonkrieg 1982 war die Überlegenheit westlicher Kampfflugzeuge so hoch, dass es den Russen kalte Schauer über den Rücken gejagt haben musste. Im Golfkrieg 1990 zur Befreiung Kuwaits, wurde die technologische Überlegenheit in allen Bereichen öffentlichkeitswirksam unter Beweis gestellt. 

Russland hätte sich für seine Zukunft Sorgen machen müssen, wäre da nicht das Ende des kalten Krieges dazwischengekommen, welches seinen Höhepunkt mit der deutschen Wiedervereinigung hatte. Während allerorten im Westen die Meinung vertreten wurde, man hätte keine Feinde mehr, konnte Abrüstung und Abbau der eigenen Streitkräfte vorangetrieben und unter dem Begriff "Friedensdividende" subsummiert werden. Russland hat das in den letzten 20 Jahren sehr genau beobachtet, seine eigenen Streitkräfte weiter aufgebaut und modernisiert. Rüstungsgeschäfte mit Russland sind schon lange keine Tabus mehr.

So wurde der breiten Öffentlichkeit erst in der Ukraine-Krise gewahr, dass die Rüstungsschmiede Rheinmetall in Russland eines der modernsten Gefechtsübungszentren aufbauen wollte, um den russischen Soldaten mit professioneller westlicher Unterstützung beibringen zu können, wie er letztlich doch erfolgreich gegen einen Feind, vielleicht irgendwann auch dem Westen, zeigen zu können, wie man Kriege gewinnen kann. 

Lenin sagte einmal, dass die Kapitalisten uns eines Tages den Strick verkaufen würden, an dem wir sie aufhängen werden. Recht hat er. Der Westen hat seine eigenen Interessen an Russland verraten, hat sich im Bereich der Energiepolitik in Abhängigkeiten begeben, die kurzfristig nicht aufgehoben werden können. Amerika ist abhängig von Russland was den Transport von Astronauten und Nachschub zur ISS, der internationalen Raumstation, anbelangt. Vielleicht ist das Grund, dass der Öffentlichkeit eine Einreiseverbot von 17 Oligarchen als harte Sanktionen verkauft werden. Russland führt seit Jahren einen Krieg gegen den Westen. Ein Krieg der Informationen, der es schafft, dass die westliche Bevölkerung Sympathien für Russland empfindet, während es die USA ablehnt. Sie haben es geschafft, dass der deutsche Gutmensch nicht mehr die USA als den Hort der Freiheit ansieht, sondern ein Russland. Ich bin mir gar nicht mehr so sicher, dass der Westen den Kalten Krieg gewonnen hat.


Montag, 12. Mai 2014

Der kategorische Imperativ ist der Anwalt!

von Dr. Eran Yardeni

Was normal tickende Bürger plötzlich dazu treibt, ihr eigenes Wohl aufs Spiel zu setzen und Superman-artig Zivilcourage zu zeigen, war mir seit eh und je ein unerklärliches Rätsel. Dieses mysteriöse Verhalten betrachte ich bestenfalls als infantil und bescheuert, schlimmstenfalls als Suizidversuch im Mantel der Nächstenliebe. 

Die folgende Geschichte, veröffentlicht auf Spiegel-Online, zeigt nicht nur, dass ich Recht habe, sondern auch dass ich mit meiner Meinung nicht allein stehe.

2012 suchte ein Maschinenbauunternehmen Kandidaten für den Job eines technischen Verkäufers. Mit dieser Aufgabe wurde ein Personalberater beauftragt. Nachdem der Berater die Unterlagen einer bestimmten Kandidatin an die Firma geschickt hatte, war er völlig überrascht und empört zu erfahren, dass die Firma „keine Frau für die Position“ wolle. Dieses Argument war nicht nur diskriminierend, es verstieß auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

Jetzt hatte unser Held zwei Möglichkeiten. Nach dem Vertrag zum Stillschweigen verpflichtet, könnte er einfach den Mund halten, wie jeder vernünftige Mensch, der das deutsche Justizsystem kennt, oder seinem Gewissen folgen, nämlich diese Information an die Kandidatin weiterzuleiten.

Der Berater, dummerweise davon ausgehend, dass er in einem Rechtsstaat lebt, hat sich für die zweite Alternative entschieden.

Mit dieser Information ausgerüstet hat die Kandidatin von der Firma Schadenersatz gefordert und auch bekommen – insgesamt 8.500 EUR. 

Damit ist aber diese Geschichte noch längst nicht vorbei, denn jetzt ist die Firma dran. Diese verklagte den Berater, weil er mit seiner gut gemeinten Aktion die Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt hatte. Sie will von ihm 11.500 EUR. 

Und was sagt das Oberlandesgericht in Frankfurt dazu? Das folgende Zitat stammt aus seiner Pressemitteilung vom 9.5.2014:

Mit einem gestern verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) einen Personalberater zu Schadenersatz verurteilt, weil er einer abgelehnten Bewerberin mitteilte, dass sein Auftraggeber sie als Frau nicht einstellen wollte (…) Zur Begründung führt es aus, der Beklagte sei schadenersatzpflichtig, weil er seine vertraglichen Verschwiegenheits- und Treuepflichten gegenüber der Klägerin verletzt habe.

Es liege auf der Hand, dass den Beklagten aus der Natur des Vertrages heraus, die Pflicht traf, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies umso mehr, als der Beklagte im Vorfeld - auf einem von ihm in Umlauf gebrachten Flyer - mit seiner strikten Diskretion geworben hatte. Diese Verschwiegenheits- und Treuepflicht habe der Beklagte verletzt, indem er der abgelehnten Bewerberin die Gründe für die Absage mitgeteilt und auf einen Verstoß gegen das AGG hingewiesen habe.

Der Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, zur Weitergabe dieser Gründe berechtigt gewesen zu sein. Zwar werde im Arbeitsrecht die Erstattung einer Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber als zulässig erachtet. Der Beklagte habe allerdings keine Strafanzeige wegen einer möglichen Straftat der Klägerin erstattet, sondern der Bewerberin einen Verstoß gegen das AGG mitgeteilt. Ein solcher Verstoß stelle nach dem Willen des Gesetzgebers keine Straftat dar, sondern führe lediglich zu einem zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch des Betroffenen. Gehe es allein um einen zivilrechtlichen Sachverhalt, könne sich der Beklagte auch nicht darauf berufen, im Interesse der Allgemeinheit gehandelt zu haben.

Was ist daraus zu lernen? Erstens: Seien Sie bitte nicht doof und zeigen Sie niemals und unter keinen Umständen Zivilcourage, weil Sie niemals wissen können, gegen welche Paragraphen Sie damit verstoßen. In unserem Fall beging der ahnungslose Berater den Fehler, dass er anstatt selbst Anzeige zu erstatten, sich mit dem Weiterleiten der Information an die Kandidatin begnügte. 

Zweitens: Vergessen Sie, was Ihnen in der Schule erzählt wurde: Der kategorische Imperativ ist der Anwalt, nur dem sollen Sie gehorchen! Handle so, dass der Anwalt über Ihr Handeln nicht meckern kann. 

Drittens: Vertrag ist Vertrag, Versprechen ist Versprechen, sie sind beide heilig und dürfen auf gar keinen Fall auf dem Altar der Moral geopfert werden. Und erzählen Sie mir bitte nicht, dass ein solches Motto auch das Leitmotiv eines Propagandisten in einem Unrechtsstaat sein könnte. 

Samstag, 10. Mai 2014

#BringBackOurGirls - Solidarität als Heuchlerei

von Thomas Heck

Die islamische Sekte Boko Haram wütet schon seit einger Zeit unter der Zivilbevölkerung im Norden Nigerias. Bislang weitestgehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit, die lieber gegen die USA, NSA, ihre eigene Bundeswehr, Drohneneinsätze und die Nato demonstriert. Nun kann man niemanden vorschreiben, wofür er oder sie zu demonstrieren hat, dass ist das Wesen einer Demokratie. Doch über Heuchlerei kann man sich echauffieren, man muss sich erregen, insbesondere, wenn es unerträglich wird.

Aus allen Richtungen strömen nun Solidaritätsbeurkundungen im Stile von #BringBackOurGirls und ich finde diese Aktionen gut und richtig. Mir fehlt noch ein wenig der #Aufschrei angesichts der unglaublichen Verbrechen, die sich im Namen des Islam seit Jahren in Nigeria und in anderen Ländern abspielen. Heuchlerisch wird es nur, wenn man meint, mit diesen Sit-Ins, Lichterketten, Mahnwachen und werbewirksam platzierten Selfies in sozialen Netzwerken, auch nur ein nigerianisches Mädchen vor diesen religiös motivierten Verbrechern schützen zu können.

Denn diese Täter lassen sich davon gar nicht beeinflussen, sofern sie überhaupt von diesen Aktionen erfahren, obwohl sie meist besser informiert sind, als wir alle vermuten.

Doch spätestens, wenn es doch mal Politiker geben sollte, die gegen dieses schreiende Unrecht etwas tun wollen, zeigt sich das wahre Gesicht des deutschen Gutmenschen. Denn wenn diese Entscheidung getroffen wird, reden wir nicht von Krisenstäben, einer UN-Vollversammlung, o.ä. "harten" Maßnahmen, sondern wir reden von einer militärischen Option, die gezogen werden muss. Wir reden von einem militärischen Einsatz mit Soldaten, Handwaffen, gepanzerten Fahrzeugen, Drohnen, Kampflugzeugen und modernster Aufklärungstechnik und Auswertung von Geheimdienstinformationen. 

Spätestens hier wird dem friedensbewegten deutschen Gutmenschen dann doch etwas flau im Magen, wenn denn alle diese Instrumente eingesetzt werden, um diese islamischen Spinner von Boko Haram mit deutschen Waffen Zugang zu Ihren Jungfrauen im Paradies zu verschaffen. Dafür ist der deutsche friedensbewegte Bürger dann doch nicht bereit und es werden sich sicher Bürger finden, die gegen einen derartigen EInsatz sind. Im Bundestag wird die Linkspartei selbst gegen einen solchen Einsatz sein, weil sie halt gegen Bundeswehr ist.

Wann werden die Menschen in diesem Land eigentlich begreifen, dass eine ausgewogene Verteidigungspolitik und ein funktionierender Geheimdienst nötig ist und dass es dafür Bürger bedarf, die bereit sind, sich dafür zu engagieren. Und wer das nicht kann, sollte wenigstens mit diesen Bürgern, ich nenne sie jetzt Soldaten oder Polizisten, zumindest solidarisch sein.

Wer das nicht sein kann, muss sich schon fragen lassen, was er eigentlich tun möchte, um diesen über 200 entführten Mädchen zu helfen? Vermutlich nichts, weil es den friedensbewegten Gutmenschen eben nicht um Frieden geht und das Schicksal des Mitbürgers ihnen ziemlich egal ist. Mir ist das Schicksal der Schülerinnen in Nigeria als Mitbürger in dieser Welt nicht egal. Jedem, der gegen unsere Bundeswehr, gegen die Nato, gegen Geheimdienste demonstriert, opfert u.a. diese Schülerinnen. Verachtenswerter kann ein Verhalten eigentlich nicht mehr sein.

Sonntag, 4. Mai 2014

Darum gibt es keinen Gleichstellungsbeauftragten

von Dr. Eran Yardeni

Die folgende Geschichte schwebt in der Dämmerzone zwischen Wahn und Politik – sprachwissenschaftlich steht sie in einer Reihe mit Oxymora wie„scharfsinniger Unsinn“, „weniger ist mehr“, „Diäteis“ oder schlimmer noch: „Lineare Kurve“. 

Unsere Geschichte beginnt am 5. Dezember 2001, als das fünf Tage zuvor verabschiedete Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Kraft tritt. Nach §1 soll dieses Gesetz der Gleichstellung von Frauen und Männern „sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts“ dienen. Zusätzlich soll dieses Gesetz „die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer verbessern“. Geltungsbereich – bundesweit.

Bis jetzt alles in Butter, ich bin leidenschaftlich dafür! 

Im §6, 2. Abschnitt werden aber die Tore des Wanderzirkus geöffnet. Denn in diesem Teil wird Tacheles geredet, nämlich ganz konkret über die „Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, wie z.B. über die Praktiken und Regeln einer Arbeitsplatzausschreibung. Und so predigt das Orakel der Gleichheit: 

Die Dienststelle darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb der Dienststelle nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben. Der gesamte Ausschreibungstext muss so ausgestaltet sein, dass er nicht nur auf Personen eines Geschlechts zugeschnitten ist. Die Arbeitsplätze sind einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben zur Besetzung auch in Teilzeit auszuschreiben, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Sie fragen sich höchstwahrscheinlich, was daran so schlimm ist? Eigentlich gar nichts, abgesehen davon, dass im 4. Abschnitt (§16) das Gesetz einen U-Turn macht. 

Denn in dem 4. Abschnitt werden die Stelle und die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten geregelt. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung tatsächlich umgesetzt wird. In den folgenden Zeilen wird die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterin geregelt:

In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen. In Verwaltungen mit mehreren kleineren Dienststellen, die insgesamt regelmäßig mindestens 100 Beschäftigte haben, ist eine Gleichstellungsbeauftragte bei der oberen Behörde zu bestellen.

Ja, Sie haben richtig gelesen. In diesem Punkt hört die Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung von Männern und Frauen plötzlich auf - wie das Licht beim Stromausfall erlischt. Hier werden Männer pauschal und kategorisch ausgeschlossen. Ihre Meinung zu dem Thema ist völlig irrelevant. Sie können die EMMA abonnieren oder auf ihre Führungsposition in der Elternvertretung der Klasse 8b verzichten – es nutzt nichts. Die bloße Tatsache, dass sie Männer sind,macht sie für diesen Job ungeeignet. 

Man könnte sich sehr gut vorstellen, was passieren würde, wenn die Beauftragten nur aus dem Kreis der männlichen Beschäftigten gewählt werden dürften. In einem solchen Szenario wären die Schwarzer-Brigaden schon längst auf dem Vormarsch. Dass wir, die emanzipierten und gut erzogenen Männer, darauf resigniert reagieren, verwundert mich nicht.

Das Einzige, was mich aber doch überrascht, ist, dass Transsexuelle und diejenigen, die sich weder als Mann noch als Frau definieren wollen, einfach still bleiben.

Samstag, 3. Mai 2014

Der Löwe und der Frieden

von Dr. Eran Yardeni

Die folgende Geschichte hat in Israel schon lange Kultstatus: 

Eines Tages entkam ein Löwe über einen umgeknickten Baum aus dem streng gesicherten Zoo in Ramat Gan, rannte Richtung Osten in die Berge und versteckte sich schließlich im Gebüsch des Vorgarten des Postministeriums in Jerusalem. Während im ganzen Land nach ihm gesucht wurde, lag das Raubtier in seinem Versteck und grübelte, wie es in dieser elenden Situation dem Hungertod entkommen könnte. Da fiel ihm Folgendes ein: 

Sollte er jeden Tag nur einen von den Tausenden ziellos hin- und herwandernden Beamten fressen, würde es höchstwahrscheinlich ewig dauern, bis dessen Abwesenheit bemerkt werden würde. 

Und der Löwe hatte Recht. Drei Jahre lebte er in dem Gebüsch, fraß jeden Tag einen Beamten, sodass bestimmte Abteilungen nur auf dem Papier weiter existierten, entsorgte umweltfreundlich die Überreste und legte sich schlafen. 

Nach drei Jahren beging er aber einen fatalen Fehler eine Dummheit von biblischer Dimension.

Nachdem er ca. 33% des Personals des Finanzministeriums verdaut hatte, wollte er etwas Neues probieren und versteckte sich erneut, dieses Mal jedoch hinter dem Gebäude des Erziehungsministeriums in der Shivtei-Israel-Str. 32.

Am Anfang ging alles weiter nach Plan. Jeden Tag schrumpfte das Heer der Beamten weiter, ohne dass es irgendjemandem auffiel und ohne dass die Arbeit des Ministeriums dadurch beeinträchtigt wurde.

Dieser Erfolg führte dazu, dass unser Freund im Laufe der Zeit nicht nur übergewichtig und kaum noch beweglich, sondern auch ziemlich übermütig wurde. So kam es, dass er eines Tages, ganz unabsichtlich, den Teeverteiler des Ministeriums zerfleischte.

Sofort stand die Arbeit im gesamten Ministerium still. Nach zehn Minuten war schon die Polizei vor Ort und am Nachmittag landete der Löwe, betäubt und gekettet, wieder in seinem Käfig.

Warum erzähle ich Ihnen das alles? 

Weil ich gestern gelesen habe, dass das „Deutsch-Französische Jugendwerk“ 100 Jahre nach dem Erster Weltkrieg „100 Projekte für den Frieden in Europa“ fördern will. Vor dem Hintergrund des eben Erzählten frage ich mich: Was würde passieren, wenn ein solcher Löwe mitten in der Nacht aus dem Berliner Zoo entkommen und dieses Mal keine untätigen israelischen Beamten, sondern einfach die tüchtigen Initiatoren aller friedensfördernden Projekte im europäischen Kulturraum mitsamt ihren kunterbunten Plakaten, Farben, Pinseln und Plastik-Mosaiksteinen auffressen würde? 

Würden sich die Deutschen dann freiwillig und massenhaft zum Wehrdienst melden, um Elsass-Lothringen zu befreien? Oder wären es dieses Mal vielleicht die Franzosen, die die Initiative ergreifen und die Maginot-Linie wieder besetzen würden