Samstag, 13. Oktober 2018

Wie der Marsch #unteilbar die Gesellschaft spaltet...

von Thomas Heck...

Heute marschierten angeblich 240.000 Menschen durch die Hauptstadt Berlin und setzten ein "starkes Zeichen" gegen Rassismus und für eine offene Gesellschaft. Angeblich. Denn das Signal ist das genaue Gegenteil. Es grenzt große Teile der Gesellschaft aus, die Andersdenkenden, die die der Regierung kritisch gegenüberstehen. Denn mit einer solchen Veranstaltung wird eine Gesellschaft nicht geeint, nicht versöhnt, sondern weiter gespalten. 

Schon das Motto des Marsches weckt in mir Erinnerungen an dunkelste Zeiten in Deutschland, wo eine andere Meinung brandgefährlich war. Auch der Hashtag #WirSindMehr bläst da ins gleiche Horn, signalisiert er auch, ihr seit weniger. Eine Minderheit muss sich dann warm anziehen, es kann ungemütlich werden. Und wie ernst muss ich Demonstranten nehmen, die zwar Nazis ablehnen wie jeder normale Mensch, bei Judenhassern aus dem Morgenland aber Verständnis walten lässt? Und man mit Sicherheit davon ausgehen, dass bei dem Marsch mehr Verfassungsfeinde und Antisemiten mitmarschierten, als in Chemnitz.



Denn zu den Organisatoren des Marsches gehörten auch Islamisten, gehörten illegale Migranten, gegenüber Juden feindlich eingestellt sind. Haben die etwa mehr Rechte in Berlin aufzutreten, als regimekritische Bürger dieses Landes? Wie es Juden ergehen kann, die eine falsche Meinung haben, konnte die Juden erfahren, die sich in der AfD engagierten. Gemaßregelt selbst vom Zentralrat der Juden.



Man stelle sich nur vor, Alice Weidel von der AfD wäre heute erschienen. Oder ein Demonstrant mit einer Israel-Flagge. Wie tolerant wären die Menschen dann gewesen? Wie friedlich wäre es gewesen? Wer muss denn bei Demonstrationen geschützt werden? Es sind AfD-Politiker und AfD-freundliche Demonstranten. Aufgehetzt von einer verblendeten und linken Journaille. Hier soll nichts geeint werden, hier soll ausgegrenzt werden, damit dieser Staat weiter vor sich hindümpeln und weiter verfassungswidrig das Land mit Migranten fluten kann. Kritik daran soll weiter gebrandmarkt werden. Auch die Deutschland-Flagge war nicht gerne gesehen.




Insofern sind die Reimversuche eines SPD-Schwachkopfes wie Ralf Stegener sehr aufschlußreich und sagen mehr über den Geist der Demonstranten aus, als alle offiziellen Statements zusammen.



Die Medien sind begeistert: Damit hatten die Veranstalter der #unteilbar-Demo nicht gerechnet. Am frühen Nachmittag gingen sie von 150.000 Teilnehmern aus. Um 17 Uhr dann von mehr als 240.000 Menschen, die am Samstag in Berlin für eine offene Gesellschaft und gegen Rassismus demonstrierten. Die Polizei, die noch keine offiziellen Angaben zur Menge der Teilnehmer machte, hielt es für realistisch, dass bis zu 150.000 Menschen auf der Straße waren. Erwartet und angemeldet waren für Kundgebung und Demozug nur 40.000. Stimmen die Schätzungen der Organisatoren, dann kamen sechsmal so viele.

Mit Glitzer, Techno aus großen Boxen, bunten Bannern und mehreren Wagen glich die Demonstration Berliner Groß-Umzügen wie zum Fest der Liebe oder dem Karneval der Kulturen. Dass es um mehr ging als ums Feiern unter der warmen Herbstsonne, zeigten die Botschaften auf den Plakaten. Viele Teilnehmer hatten Transparente und Luftballons dabei. Unter anderem war zu lesen „Nein zur Hetze gegen Muslime“ und „Rassismus ist keine Alternative“. Ein riesiges Transparent trug die Aufschrift „Solidarität mit den Opfern rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“. Es gab auch lustig-skurrile Plakate. „Einhörner sind gegen Rassismus – sei ein Einhorn“ stand da. Ein Mann hielt ein rosafarbenes Plakat hoch, auf dem er forderte: „Keine Falafel für Rassisten“. Direkt neben ihm prangte „Solidarisch Her’gottsackrament“. Bayern trifft arabische Küche. Auf wieder einem anderen Plakat las man „Ruhig, Brauner – Wendy-Leserinnen gegen Rassismus“, eine Anspielung auf die Kinder-Pferdezeitschrift „Wendy“.

Etliche Organisationen, Parteien und Verbände waren mit eigenen Wagen vertreten, auch zahlreiche Künstler unterstützen den Aufruf, darunter Prominente wie der Schauspieler Benno Fürmann, der Fernsehmoderator Jan Böhmermann und die Band Die Ärzte. Aufseiten der Linken nahmen unter anderem die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau und Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher teil. Raed Saleh (SPD) twitterte ein Foto, auf dem er unter anderem mit Parteikollegen und dem Berliner Innensenator Andreas Geisel sowie der Integrationssprecherin der Berliner SPD, Nicola Böcker-Giannini zu sehen war. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt nahm ebenfalls teil. Die Hauptstadt-CDU distanzierte sich von dem Bündnis, das tat auch Sahra Wagenknecht. Die von ihr initiierte Sammlungsbewegung „Aufstehen“ war nicht unter den Unterstützern.

Weil so viele gekommen sind, bildete sich ein langer Rückstau auf der Strecke. Als die Demonstrationsspitze bereits das Brandenburger Tor erreicht hatte, standen die letzten Teilnehmer noch auf dem gut zwei Kilometer entfernten Alexanderplatz. Ziel war die Siegessäule im Tiergarten, wo die Abschlusskundgebung mit Konzerten stattfand. „Wir sind wahnsinnig zufrieden mit der Resonanz“, sagte Felix Müller von der Initiative „Unteilbar“. Die hohe Teilnehmerzahl bestätige, dass viele Menschen ein Zeichen für Solidarität hätten setzen wollen. Die Sprecherin des Bündnisses, Theresa Hartmann sagte: „Wir appellieren hier heute gar nicht so sehr an die Politik, sondern wir appellieren hier heute an die Zivilgesellschaft. Die Leute müssen merken: Wir müssen selbst etwas bewegen, damit sich etwas ändert.“

Die Polizei sei ob des großen Zulaufs zur Demonstration nicht in Bedrängnis gekommen, sagte ein Sprecher. „Es waren wie angekündigt etwa 900 Beamte vor Ort, damit sind wir gut ausgekommen“, hieß es. Es mussten keine zusätzlichen Kräfte angefordert werden. Hilfreich war, dass die Route der Demonstration mit der Grunerstraße, der Leipziger Straße, der Ebertstraße und der Straße des 17. Juni über sehr breite Straßenzüge geführt habe. Bis zum frühen Abend blieb es friedlich, die Polizei meldete keine Zwischenfälle oder Festnahmen. 

Am Samstag demonstrierten die Menschen gegen alles mögliche – von schlechten Arbeitsbedingungen bei Ryanair bis zum Klimaschutz. Den meisten ging es darum, gegen Rassismus aufzustehen. „Wir sollten nicht zu Hause bleiben und zuschauen, sondern auch auf die Straße gehen“, sagte ein 54-jähriger Mann aus Brandenburg. Eine Mutter und ihre Tochter aus Berlin fühlten sich von der überwältigenden Teilnahme gegen einen Rechtsruck in der Gesellschaft ermutigt. Auch aus anderen Bundesländern sind viele angereist. Amanda ist mit Peggy aus einem kleinen Dorf in Sachsen-Anhalt gekommen. Dort seien viele nicht so tolerant, wie in Berlin. Trotzdem sagt sie: „Man muss sich mit anderen Meinungen austauschen, auch wenn sie einem gar nicht gefallen.“ Eine 16-Jährige kam aus Greifswald. Auf ihrem Schild steht: „Ihr seid uns fremder als jeder Flüchtling.“



Der Tod lauert mittlerweile überall...

von Thomas Heck...

Deutschland ist ein gefährliches Pflaster... da muss man gar nicht erst das zufällige Opfer messerschwingender Flüchtlingen werden. Das kann viel schneller gehen. Denn da reicht es vielleicht schon mal, unaufmerksam den Fahrradweg zu betreten, wenn der Fahrradfahrer Kickboxer mit osmanischem Hintergrund gerade dort fahren will.


Diesmal geschah es in Hannover. Nachdem er von einem Kickboxer auf offener Straße mit mehreren Schlägen niedergestreckt wurde, kämpfte Ilja T. seit Montag um sein Leben. Vergebens. Der Mann erlag am Donnerstag seinen schweren Verletzungen. Tagelang lag Ilja T. im Koma und rang mit dem Tod. Seit Donnerstag ist es traurige Gewissheit, dass der 40 Jährige den Kampf verloren hat. 

Warum musste Ilja T. sterben? Das Opfer lief am Montag über eine Straße, guckte auf sein Smartphone. Er übersah einen anradelnden Mann (28), der daraufhin ausweichen musste. Es entwickelte sich ein verbaler Streit, der sich schnell zu einer körperlichen Auseinandersetzung entwickelte.




Doch bevor sich der Gastronom Ilja T. zur Wehr setzen oder sich beschützen konnte, prügelte der mutmaßliche Täter bereits auf ihn ein. Mit mehreren Schlägen schlug er sein Opfer zu Boden. Der Kickboxer verpasste Ilja T. einen abschließenden Faustschlag ins Gesicht, als dieser sich gerade wieder versuchte, aufzurichten. Daraufhin bewegte sich Ilja T. nicht mehr... 

Kathrin Söfker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover: „Zeugenvernehmungen haben ergeben, dass der Beschuldigte massiv auf den Fußgänger einschlug.“ Am Montag war der verdächtige Mann zunächst wegen fehlender Haftgründe auf freien Fuß gesetzt worden. Zwei Tage später nahmen ihn Ermittler dann aber in seiner Wohnung fest. 

Was ging bloß in diesem Mann vor? Seine Schläge trafen auch die eigene Familie: Er ist seit kurzem Vater, hat ein Baby – das wird nun erst mal ohne Vater aufwachsen. Die Familie des Opfers wachte unterdessen Tag und Nacht am Bett des Opfers und hoffte auf ein Wunder. Ebenfalls vergebens.


Der SPIEGEL verschweigt, dass der Täter Murat türkischer Herkunft ist und nach Zeugenaussagen unter Drogen stand. Sein Opfer? Eines von vielen ungezählten Kollateralschäden Merkels Einwanderungspolitik.

Freitag, 12. Oktober 2018

Rechtzeitig aus der Haft für den Mord entlassen...

von Thomas Heck...

Jetzt reicht es nicht einmal mehr, dass die Bürger einer zunehmenden Flüchtlingsgewalt durch Messerattacken ausgesetzt sind, jetzt kommt den Straftätern noch die deutsche Justiz zur Hilfe, die Straftäter ohne Not auf freien Fuss setzt, damit diese sofort neuen Straftaten nachgehen können. Ein weiterer Skandal deutschen Justizwesens, diesmal aus Berlin, wie der FOCUS zu berichten weiß:



Verurteilter Straftäter kommt vorzeitig aus Haft - und begeht Mord nach Einbruch

Auf der Flucht können Beamte den Messerstecher an einem U-Bahnhof stellen.
Bernd von Jutrczenka/dpa Auf der Flucht können Beamte den Messerstecher an einem U-Bahnhof stellen.
Ein verurteilter Straftäter soll nach einem Einbruch einen Mord begangen haben - obwohl er noch mehr als 500 Tage im Gefängnis hätte absitzen müssen. Wegen Einsprüchen und Berufungen gegen seine Verurteilungen sei der Geduldete vorzeitig freigekommen - was ihm den Mord an einen Familienvater ermöglicht habe.

Der mehrfach wegen Raub, Diebstahl mit Waffen und Drogendelikten Vorbestrafte Omar A. brach über ein Gerüst am 27. September bei Familienvater Detlev L. ein, wie die "Bild"-Zeitung auf Berufung der Berliner Mordkommission berichtet.

Als der 54-Jährige den Einbrecher zur Rede stellen will, soll Omar mehrfach mit einem Klappmesser in den Oberkörper seines Opfers eingestochen haben. Während der Familienvater am nächsten Tag im Krankenhaus verstarb, konnte der mutmaßliche Messerstecher fliehen - und wurde nach vier Tagen auf der Flucht von einer anderen Tat festgenommen.

Ausweisung des Täters scheitert an seinem Heimatland

Omar A. verübte einen erneuten Wohnungseinbruch, nur knapp über 1000 Meter vom Tatort entfernt und bedrohte auch hier den Mieter. Nur, dass es diesmal bei der Drohung blieb. Auf der Flucht können Beamte ihn an einem U-Bahnhof stellen. Sie finden bei dem Täter die Tatwaffe, an der noch Blut und DNA von Detlev L. kleben, berichtet die "Bild".

"Wir ermitteln wegen Mordes und einer Raubtat. Der Beschuldigte soll dem Haftrichter vorgeführt werden", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bisher sei die Ausweisung oder Abschiebung des Täters an seinem Heimatland, den Libanon, gescheitert, weil das Land seine straffälligen Staatsbürger nicht wieder aufnehme, wie die Zeitung weiter schreibt.

Der dumme Wähler bleibt der Dumme, hat es aber auch nicht anders verdient...

von Thomas Heck...


Die Ideen- und Konzeptlosigkeit dieser Regierung mache ich ganz klar an den Diskussionen um Dieselfahrverbote fest. Denn der Widerstand der Regierung gegen Fahrverbote war sehr gering. Keinerlei Ambitionen, der betrügerischen Autoindustrie die Folgekosten ihrer Betrügereien aufzubürden, wie es eigentlich selbstverständlich gewesen wäre. Diese Regierung hat abgewirtschaftet, bekommt nichts mehr auf die Reihe.

Wer klaut oder bescheisst, geht in Knast. In einer solchen Welt wurde ich sozialisiert, in einer solchen Welt möchte ich leben. Dumm gelaufen. Nun lebe ich in einer Welt, wo der Betrüger für seinen Betrug auch noch mit einem Konjunkturprogramm gelobt wird. 

Ich lebe in einem Land, wo Umweltpolitiker denken, sie tun was für die Umwelt, wenn der Dieselfahrer künftig durch teilweise gesperrte Städte in Schlangenlinien über Umwege zum Ziel gelangt, dabei ein deutliches Mehr an Diesel verbraucht, ein deutliches Mehr an Stickoxyden und Kohlendioxid emittiert, die dann in die gesperrten Zonen geweht werden, unabhängig von Wind und Wetter. Doch nach Logik der Umweltbehörden, ist es sinnvoll, 200 Meter Straße zu sperren, die dann mit 8 Ampelkreuzungen und 1000 Meter Umweg zu umfahren sind.























Alte Dieselfahrzeuge, die durch moderne Fahrzeuge ersetzt werden, landen über die Zweitmarkt in unseren Nachbarländern und emittieren auf Jahre weiter vor sich hin, während sich Grüne wohlwollend gegenseitig auf die Schulter klopfen, weil sie es mal wieder geschafft haben, den dummen Deutschen zu gängeln. Und der Deutsche ist so blöde und wählt die auch noch, während er auf seinen Schaden sitzen bleibt. Dann hat er es aber auch nicht anders verdient.

So titelt die WELT: Diesel-Fahrverbote: Kommunen wie Berlin und Frankfurt wollen Intensivstädte werden. Nachdem die Bundesregierung ihren Diesel-Plan vorgelegt hat, ringen Städte auf einmal darum, als „Intensivstädte“ zu gelten. Denn das beschert Mittel vom Bund. Dabei spricht vieles dafür, dass auch geförderte Metropolen zu den Verlierern gehören.

Noch rollen die Diesel-Autos durch Berlins Zentrum. Doch die Diskussion um Verbotszonen wird lauter. Die Deutsche Umwelthilfe will durchsetzen, dass vor allem die Innenstadt für ältere Diesel gesperrt wird. 

Intensivstädte – das klingt nach Intensivstation. Oder nach Intensivtäter. Jedenfalls nicht besonders positiv. Und trotzdem würden gerne mehr Städte in Deutschland zu dieser gerade von der Bundesregierung geschaffenen Kategorie gehören. Frankfurt am Main zum Beispiel. Oder Berlin. Obwohl Metropolen mit dieser Kennzeichnung ein intensives Problem mit Luftverschmutzung haben, vor allem eine hohe Belastung mit den gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx).

„Wir verlangen, dass Frankfurt auch zu den Intensivstädten gerechnet wird. Derzeit ist das nicht der Fall, deshalb lassen wir prüfen, ob wir das mittels einer Klage durchsetzen können“, sagt Klaus Oesterling, Verkehrsdezernent der Stadt am Main, in WELT AM SONNTAG.

Nach langem Ringen und einer dramatischen Sitzung in der Nacht zu Montag hatte sich die Koalition endlich auf ein Konzept zur Lösung der Dieselkrise geeinigt mit dem Ziel, weitere Fahrverbote zu verhindern. Die schweren Fahrzeuge in den Kommunen und von Handwerkern sollen Katalysatoren bekommen. Und in den 14 Städten mit einer NOx-Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel und den angrenzenden Landkreisen sollen auch private Pkw nachträglich Katalysatoren eingebaut bekommen. Außerdem sind Tauschprämien für den Wechsel von alten Diesel auf saubere Autos vorgesehen.


Nur: Das Konzept schafft mehr Verwirrung als Klarheit. Wer zahlt die angekündigten Nachrüstungen an den Pkw-Motoren? Die Autobauer weigern sich, und per Gesetz kann man sie nicht dazu zwingen. Nach welchem Verfahren werden die Umtauschprämien ausgezahlt? Und: Warum sind 50 Mikrogramm die Schallgrenze, um Intensivstadt zu sein?

„Guter Anfang“ ist noch die positivste Reaktion

Das Gros der kommunalen Vertreter hält deshalb wenig vom Dieselkonzept. Dass es ein „guter Anfang“ sei, ist noch die positivste Reaktion. Fahrverbote, so glauben viele, lassen sich damit nicht verhindern. Beispiel Frankfurt. Dort lag 2017 die NOx-Belastung im Jahresmittel bei 47,2 Mikrogramm. Über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm, aber eben unter der 50er-Marke, die die Bundesregierung jetzt gesetzt hat.

„47,2 Mikrogramm ist der Wert an der einen, verbindlichen Messstelle in der Stadt. Aber das hessische Landesamt für Umwelt hat nachgemessen und festgestellt, dass wir 116 Straßen haben, in denen Werte von 50 bis 56 Mikrogramm gemessen werden“, sagt Oesterling. „Frankfurt gehört daher auch in die Kategorie Intensivstädte. Nur mit den damit verbundenen Maßnahmen können wir die drohenden Fahrverbote 2019 vielleicht noch verhindern.“

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte vor rund einem Monat Fahrverbote für Frankfurt angeordnet, in zwei Stufen. Ab 1. September 2019 müssten demnach auch die Diesel der Klasse Euro 5 aus der Stadt ausgesperrt werden. „Wenige Tage später beginnt in der Stadt die Internationale Automobilausstellung IAA. Man kann sich vorstellen, was dort dann Hauptthema ist und welche Wirkung diese Maßnahme nach außen hat“, graut es Oesterling.

Auch in anderen Städten sucht man händeringend nach Möglichkeiten, in das Konzept mit Prämien und Nachrüst-Programmen des Bundes aufgenommen zu werden. „Die Festlegung der 14 Intensivstädte ist willkürlich. 50 Städte, die die NOx-Grenzwerte nicht erreichen, werden damit allein gelassen“, sagt ein Sprecher des Verkehrssenats in Berlin. Die Hauptstadt kommt auf einen Jahresmittelwert von 49 Mikrogramm – es reicht also nicht ganz, um in die Förderliga zu kommen.

Berlin plant 21 Straßen zu sperren

Auch der Deutschen Umwelthilfe (DUH), jenem Verband, der die Fahrverbote-Krise mit seinen Klagen losgetreten hatte, reichte diese Grenzwertüberschreitung, um auch Berlin vor den Richter zu zerren. Kommende Woche Dienstag wird am Verwaltungsgericht der Hauptstadt über die Klage verhandelt – dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass die Richter gerade nach dem verwirrenden Dieselplan der Bundesregierung wie im Fall Frankfurts auch für Berlin Fahrverbote verhängen.

Die Verwaltung in der Hauptstadt hat dazu bereits 21 Straßen auserkoren, auf denen ein Fahrverbot gelten würde. Und weitere Städte zittern schon. Die DUH hat bislang noch keinen ihrer Prozesse dieser Art verloren. 28 Verfahren laufen derzeit, und der Verband hat angekündigt, gegen weitere sieben Städte vor Gericht zu ziehen: Hagen, Bielefeld, Freiburg und Limburg sowie Oberhausen, Oldenburg und Wuppertal. In all diesen Städten drohen nun Fahrverbote.

In Kiel, das vom Bund nun zu den 14 Intensivstädten gezählt wird, versuchen die Verantwortlichen sich noch vor einem Fahrverbot zu wappnen. Betroffen wäre der Theodor-Heuss-Ring auf dem täglich Tausende Autos unterwegs sind. „Unsere Gutachter prüfen derzeit mehrere Szenarien. Ein streckenbezogenes Fahrverbot hätte den Nachteil, dass ein Teil des Verkehrs dann Umwege durch die Innenstadt sucht und dort die Emissionen hochtreibt“, erklärt Andreas von der Heydt, Leiter des Kieler Umweltschutzamts.

Der Dieselkompromiss helfe beim Kampf gegen das Fahrverbot aber nur wenig. Er ist den Kielern viel zu unkonkret bei der Zahl der umzurüstenden Fahrzeuge und habe kaum eine Verbindlichkeit. „Auf welcher Grundlage sollen wir denn sagen, dass im nächsten Jahr die Abgaswerte nach unten gehen?“, fragt von der Heydt. Gerichte pochten im Streit um Luftreinhaltepläne und Fahrverbote auf verbindliche Zahlen. „Wir brauchen jetzt Maßnahmen, die nächstes Jahr wirken“, so von der Heydt.

Das Verkehrsministerium stellt sich quer

Noch harscher geht die Hamburger Umweltbehörde mit dem Plan der Bundesregierung ins Gericht: „Die Vorschläge sind so unkonkret, dass wir sie kaum bewerten können“, heißt es. Außerdem gebe es für Handwerker kaum Anreize, ihre Fahrzeuge umzurüsten. Im besten Fall nutzten sie einfach die Straßen ohne Fahrverbot. Doch nicht nur von den Intensivstädten im Norden gibt es Kritik an dem Dieselkonzept.

In Düsseldorf sowie Bochum kann man ebenfalls nicht sagen, welche Auswirkungen die neuen Pläne für die Städte haben werden. „Es ist weder klar, wie viele Fahrzeuge nachgerüstet oder ausgetauscht werden, noch wie viel Geld für Düsseldorf zur Verfügung stehen wird, um die kommunale Flotte nachzurüsten, und ob die Stadt, die für die Umsetzung des Plans zuständig ist, die erforderlichen Eigenmittel beispielsweise zur Nachrüstung der kommunalen Fahrzeuge aufbringen wird“, heißt es von der Bezirksregierung.

Das Argument des Verkehrsministeriums, die Kommunen hätten nicht genug Gelder aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ abgerufen, und damit das Abgas-Problem nicht rechtzeitig gelöst, lassen Städte wie Darmstadt nicht gelten. „Um Mittel aus einigen der insgesamt elf Förderrichtlinien abzurufen, musste nicht nur zunächst ein Masterplan erstellt worden, dessen Abgabefrist gerade jüngst endete. Die vom Bund gewählte Formulierung, dass ‚bisher wenig aus den bereitgestellten Mittel’ abgerufen wurde, vermittelt, dass ein einfacher Abruf ausreichend sei und unterschlägt das komplexe Beantragungsverfahren, das kurzfristig durch die Verwaltung der betroffenen Städte bewältigt werden muss“, erklärt Umweltdezernentin Barbara Akdeniz.

Vergeblich blaue Plakette gefordert

Fachpersonal, um die entsprechende Anträge zu stellen, sei nicht nur schwierig kurzfristig zu finden, sondern auch Fachbüros seien mittlerweile ausgebucht, so dass vielfach nur ein außerordentliches Engagement aller Akteure übrig bleibe, um die Kurzfristigkeit der Maßnahmen des Bundes zu bedienen. „Angesichts der vielen Jahre, die der Bund dieses Thema zu nachlässig angegangen ist, beziehungsweise zu sehr die Autolobby bedient hat, ist diese Eile, die nicht zuletzt der Verhinderung eines EU-Vertragsverletzungsverfahren dient, für die Kommunen besonders ärgerlich“, so Akdeniz.

Jahrelang habe man vergeblich Hardware-Nachrüstungen und die Einführung einer blauen Plakette vorgeschlagen. Mit der Forderung nach einer besseren Kennzeichnung von Diesel-Autos steht Darmstadt nicht alleine da. „Das System der Plaketten hat sich in der Praxis für den Vollzug bewährt und in der Bevölkerung etabliert. So ist es nur folgerichtig, dieses bewährte System mit neuen Plaketten weiterzuentwickeln“, sagt Stephanie Jacobs, Umweltreferentin in München, wo ebenfalls Fahrverbote drohen. Bisher sperrt sich das Bundesverkehrsministerium gegen die klare Kennzeichnung. Man fürchtet die Stigmatisierung der Diesel-Opfer und wahrscheinlich auch die konkrete Erkenntnis, wie viele Pkw-Besitzer künftig zu den „Ausgestoßenen“ zählen.

Wenn sich die Fahrverbote trotz Dieselkompromiss aber nicht mehr verhindern lassen, stehen die Kommunen vor dem Problem, sie kaum kontrollieren zu können. Das weiß auch der Bürgermeister der Intensivstadt Limburg, Marius Hahn: „Ich erwarte hier durch das Verkehrsministerium eine vorausschauende und praktikable Lösung.“ Diese Hoffnung jedoch, so scheint es, ist mehr als vage.

Donnerstag, 11. Oktober 2018

Die Regierung regiert als wären die Grünen bereits an der Macht...

von Thomas Heck...

Wer die Nachrichten der letzten Tage bezüglich Diesel-Fahrverbote, Grenzwert-Diskussionen, etc. verfolgen musste, konnte nicht umhin festzustellen, dass Stellungnahmen aus dem Umweltbundesamt so klingen, als wäre bereits eine grüne Regierung an der Macht. Und die sie sind offensichtlich noch lange nicht fertig. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis hin zur Euro-6-Norm werden nicht nur durch die Gerichte nach Klagen vom Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe verhängt, sie scheinen mittlerweile auch Ziele der Politik zu sein. Jetzt geht es dem Autofahrer an sich an den Hals.


Tempo 30 innerorts, Abschaffung der autofreundlichen Straßenverkehrsordnung, Rad- und Gehwege statt Autoparkplätzen – kurz den „Rückbau der autogerechten Stadt“ zum Wohle der Fußgänger. Das fordert das Umweltbundesamt (UBA), die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik unter dem Dach des Bundesumweltministeriums. Als erste Bundesbehörde regt das UBA konkrete Maßnahmen in Städten für die lange vernachlässigten Fußgänger an. Es legt dafür ein Grundzügepapier vor, auf dessen Basis die Bundesregierung eine bundesweite Fußverkehrsstrategie entwickeln soll. Dieses Papier wurde im Auftrag des UBA vom Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin mit Verkehrsexperten erarbeitet.

Die Studie wird am Donnerstag auf dem vom UBA veranstalteten 2. Deutschen Fußverkehrskongress vorgestellt. Das Land Berlin ist Gastgeber, Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) hält die Begrüßungsrede in der Kalkscheune – gerade einmal drei Tage nachdem ein Fußgänger in Rudow von einem Lastwagen überrollt wurde.

Den Vorstoß der Bundesbehörde findet Roland Stimpel vom Fußgängerlobbyverein Fuss e. V. „fast schon revolutionär“. Die Studie liefere nicht nur eine detaillierte Ist-Analyse der Probleme, sondern erstmals auch „konkrete Vorschläge, was man dagegen tun kann“. Einige decken sich mit den Eckpunkten, die kürzlich für das Berliner Mobilitätsgesetze erarbeitet wurden. Etwa die Schaffung von mehr Mittelinseln auf Straßen, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen oder die stärkere Trennung von Fuß- und Radverkehr.

Das UBA-Papier dringt allerdings viel detaillierter auf die Umlenkung von Flächen und Ressourcen vom Auto- in den Fußverkehr. Unter anderem durch „ein konsequentes Parkraummanagement“. Die Parkgebühren und Bußgelder in Deutschland seien zu niedrig, besonders „die Behinderung oder gar Gefährdung von Gehenden und Radfahrenden“ solle mittels eines neuen Bußgeldkatalogs künftig „deutlich schärfer“ geahndet werden.

Und die Pkw-Parkplätze sollen nicht nur teurer, sondern auch drastisch weniger werden. Bis 2030 sollen Berlin und andere Großstädte demnach an Straßenrändern und auf Wohngrundstücken nur noch drei Quadratmeter, langfristig sogar nur 1,5 Quadratmeter Autostellfläche pro Einwohner anbieten. So soll die „Zielgröße“ von 150 Autos pro 1000 Einwohnern erreicht werden. Das würde in Berlin eine Halbierung auf 550.000 Autos bedeuten, derzeit sind hier rund 1,2 Millionen Pkw angemeldet (308 Autos pro 1000 Einwohner). Die eingesparten Flächen sollen für breite Fußwege, Fahrradwege, Busspuren, Grün- und Freizeitflächen verwendet werden.

Fußgängerfreundlichkeit soll im Städtebau verankert werden

Die Studie fordert auch eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die derzeit das Auto bevorzuge – etwa indem sie Fußgänger zum „zügigen Überqueren“ der Straße auf dem kürzesten Weg verpflichte. Das Kriterium der „Flüssigkeit des Verkehrs“ aus Zeiten der autogerechten Stadt sei nicht mehr zeitgemäß. Die StVO solle durch ein modernes bundesweites Mobilitätsgesetz ersetzt werden – mit einer festgeschriebenen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts zur Sicherheit der Fußgänger: „Tempo 30 nur an Unfallschwerpunkten und vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen reicht nicht aus.“

Auch im Städtebau soll die Förderung des Fußverkehrs verankert werden. „Fußläufige Erreichbarkeit“ solle etwa im Baugesetzbuch (BauGB) und kommunalen Richtlinien als Planungskriterium aufgenommen werden, so die Studie. Städten soll es durch eine „Experimentierklausel“ im Verkehrsrecht darüber hinaus künftig erlaubt werden, vom Bundesrecht abweichende fußgängerfreundliche Regeln erstellen zu dürfen. Dabei wird das Beispiel der belgischen Stadt Gent aufgeführt, wo Wohnviertelstraßen durch Sperrungen zu Spielplätzen umgewandelt wurden. Die Einrichtung einer temporären Spielstraße in Prenzlauer Berg in der Gudvanger Straße scheiterte bisher an rechtlichen Bedenken und Ressourcenfragen im Bezirksamt.
Studie: Für Fußgänger gibt es keine wirtschaftliche Lobby

Die Studienverfasser fordern deswegen endlich „klare Zuständigkeiten und Sicherung personeller Ressourcen“ für den Fußverkehr bei Bund, Ländern und Kommunen. Selbst im Bundesverkehrsministerium gebe es kein eigenes Referat für den Fußverkehr, stattdessen sei dafür das Radverkehrs-Referat mitzuständig. Als eine von wenigen Städten hat Berlin immerhin eigene Planer für den Fußverkehr, allerdings gerade einmal vier. Die Studie regt zur Verbesserung in einem ersten Schritt städtische „Fußverkehrsbeauftragte“ an. Als „optimale Lösung“ schlägt sie „Nahmobilitätsteams“ oder ämterübergreifende Arbeitsgruppen in den Verwaltungen vor, um das Thema mit ausreichend personellen Ressourcen auszustatten.

Eine Ursache für die bisher fehlende Aufmerksamkeit sieht die Studie darin, „dass sich mit dem Fußverkehr keine direkten wirtschaftlichen Interessen vergleichbar der Automobilindustrie oder teilweise auch der Fahrradindustrie verknüpfen“. Während der Radverkehr als Alternative anerkannt sei, gelte der Fußverkehr „als unwichtig, unattraktiv und wenig zeitgemäß“. Das soll sich nun ändern.

Mittwoch, 10. Oktober 2018

Abschieben, abschieben, abschieben... das war einmal...

von Thomas Heck...

Abschieben, abschieben, abschieben... die von Kanzlerin Merkel ausgerufene Devise hatte nie gegriffen und greift auch heute ins Leere. Denn jeden Monat reisen 100 schon abgeschobene Migranten wieder ein. Weil an den Grenzen nicht kontrolliert wird, weil der Zugang nach Deutschland bis heute nicht einmal im Ansatz reglementiert wird.

So schrieb die WELT bereits im Juni 2018: Sie wurden bereits abgeschoben und kommen trotzdem zurück: Die Bundespolizei registriert monatlich rund 100 Migranten, gegen die ein Einreiseverbot besteht. Trotzdem können sie in Deutschland wieder Schutz suchen.


Der Machtkampf in der Union wird immer schärfer. In der Asylfrage stehen sich beide Parteien unnachgiebig gegenüber. Die CSU droht damit, die Grenzen dicht zu machen. Eine Zusammenfassung der Ereignisse. 

Der Machtkampf in der Union wird immer schärfer. In der Asylfrage stehen sich beide Parteien unnachgiebig gegenüber. Die CSU droht damit, die Grenzen dicht zu machen. Eine Zusammenfassung der Ereignisse. 

Die Bundespolizei hat einem Medienbericht zufolge seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund hundert Fälle von verbotener Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten registriert. Das berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei. Die Behörde bestätigte WELT die Zahlen.

Seit Januar 2017 würden bei Grenzkontrollen in Deutschland durchschnittlich hundert Menschen pro Monat festgestellt, „gegen die ein nationales und/oder schengenweites Einreiseverbot bestand“. Dies bedeute, dass die Betroffenen aufgrund einer bereits erfolgten Abschiebung ein Wiedereinreiseverbot gehabt hätten, aber dennoch nach Deutschland zurückgekehrt seien und an der Grenze nicht abgewiesen werden dürften.

Wie viele der durchschnittlich hundert Menschen „dabei entgegen einer Wiedereinreisesperre aufgrund des ‚Dublinverfahrens‘ gehandelt haben“, werde statistisch nicht erfasst, heißt es in dem Zeitungsbericht. Auf die Frage, ob ein Wiedereingereister mit Einreisesperre kein Schutzgesuch mehr stellen dürfe, hieß es laut „Bild“ in der Antwort der Bundespolizei: „Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar. Behördliche Folgemaßnahmen bleiben hiervon unberührt.“

Führt Streit zum Bruch der Koalition?

Derzeit gibt es in der Bundesregierung Streit über die Frage, ob bestimmte Flüchtlinge bereits an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden dürfen: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will jene Asylbewerber an der deutschen Grenze abweisen, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt dies ab. Merkel soll zwei Kompromissvorschläge der CSU abgelehnt haben.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), geht nach eigenen Worten derzeit nicht davon aus, dass die Unionsfraktion am Streit über die Flüchtlingspolitik auseinanderbricht. Ganz ausschließen lasse sich das aber am Ende nicht, sagt Middelberg im Deutschlandfunk. Auf die Frage, ob Merkel irgendwann die Brocken hinschmeißen könnte, entgegnet er: „Ich glaube, dass sie bis zuletzt versuchen wird, die Sache zu einigen, weil sie sich ihrer Verantwortung gerade auch in diesem Thema verpflichtet sieht.“

Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) rät dazu, im Unionsstreit „ein bisschen Dramatik“ rauszunehmen. Von den 63 Punkten im Asylmasterplan von Seehofer gebe es nach Worten von Merkel in 62 Übereinstimmung, sagt Friedrich der ARD. „In dem einen Punkt hakt’s noch ein bisschen, aber das kriegen wir hin.“ Am Ende werde es zwischen CDU und CSU eine Einigung geben.

Die Steuern fließen für Flüchtlingen weiter ungebremst...

von Thomas Heck...

Der Steuersäckel mit Milliarden hart erarbeiteter Steuern steht aktuell nur einer Klientel uneingeschränkt offen  und wird nach dem Gießkannenprinzip verteilt: Den Flüchtlingen. Die Bundesregierung möchte heute 15 Milliarden Euro mehr für Flüchtlinge gesetzlich verabschieden. Genauer hingeschaut finden sich weitere 1,8 Milliarden Euro für die Verlängerung der Wohn- und Heizkostenentlastung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. 

Weitere 500 Millionen für sozialen Wohnungsbau und ab 2020 2,2 Milliarden zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen. Das sind 19,5 Milliarden statt 15 Milliarden mehr. Bis 2022 sind insgesamt 78 Milliarden Euro für „flüchtlingsbezogene Ausgaben des Bundes“ veranschlagt - Länder und Gemeinden noch gar nicht mitgerechnet. Ebenso die Kosten der Migrationsnebenwirkungen und Risiken, wie Messerangriffe, Vergewaltigungen und Terrorismus...


Die größten Posten der insgesamt 78 Milliarden lauten:


▶ 31 Milliarden Euro, um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen
▶ 21 Milliarden Euro für Sozialtransfers wie Hartz IV
▶ 13 Milliarden für Sprachkurse. 

Zusätzlich möchte die Bundesregierung auf ihr Kontrollrecht verzichten, also nicht (genau) kontrollieren wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wird. Da reiben sich „Flüchtlingsunternehmer“ mit leuchtenden Augen die Hände, denn deutsches Steuergeld wartet darauf eingesammelt zu werden und es wird nicht einmal mehr kontrolliert. Spontan erinnere ich mich an das ominöse "Flüchtlings-Hotel" von CDU-Politikerin Andrea Horitzky in Köln. 

Um das in ein Verhältnis zu setzen: die Bundesregierung veranschlagt im Bundeshaushalt für „Gesundheit“ 15,21 Milliarden Euro. Widerstand gegen die Politik ist eher nicht zu erwarten. Fragt sich nur, warum nicht? Zumal der deutsche Steuerzahler für die Party aufkommt und selbst nach einem langen Arbeitsleben mit Europas niedrigstem Rentenniveau abgespeist wird, nachdem er jahrzehntelang Steuer und Sozialversicherungsabgaben auf Höchstniveau erwirtschaften musste.



Quellen:

Bund will mehr Geld für Flüchtlinge ausgeben, Süddeutsche
Das ominöse "Flüchtlings-Hotel" von CDU-Politikerin Andrea Horitzky, Stern
Geplante Ausgaben im Bundeshaushalt nach Ressorts* im Jahr 2018 (in Milliarden Euro), Statista

Nichts für die Opfer der Kinderschänder, aber für die Schlepper spenden...

von Thomas Heck...

Während die Opfer der Kinderschänder der katholischen Kirche leer ausgehen und nicht entschädigt werden und Millionen für einen neuen Bischofssitz in Berlin ausgegeben werden, spendet Kardinal Marx 50.000 Euro für die private Seenotrettung. Doch bevor Sie Anerkennung in schärfster Form aussprechen. Es sind nur 3 Monatsgehälter des Kardinals. Er kann es verschmerzen... und, er finanziert Schlepper, die weiter das Land mit Migranten fluten.



Kardinal Marx spendet 50.000 Euro für private Seenotrettung

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx stellt für die private Seenotrettung des deutschen Schiffs "Lifeline" im Mittelmeer 50.000 Euro zur Verfügung. Das bestätigte eine Sprecherin des Erzbistums. Kapitän Claus-Peter Reisch bedankte sich für die Hilfe.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx stellt für die private Seenotrettung des deutschen Schiffs "Lifeline" im Mittelmeer 50.000 Euro zur Verfügung. Das bestätigte eine Sprecherin des Erzbistums. Kapitän Claus-Peter Reisch bedankte sich für die Hilfe.

Münchens Kardinal Reinhard Marx stellt der privaten Seenotrettung 50.000 Euro zur Verfügung. Das Bistum bestätigte einen entsprechenden Tweet des aus Landsberg am Lech stammenden "Lifeline"-Kapitäns Claus-Peter Reisch.

"Lifeline"-Kapitän bedankt sich für Hilfe

Reisch schrieb am Montag: "Ich bedanke mich für die überaus großzügige Unterstützung durch das Erzbistum München-Freising für die nächste Mission. Vielen Dank Herr Kardinal Marx!"

Das Geld stammt der Sprecherin zufolge aus Mitteln, die Marx, der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, zur Verfügung stehen. Zuletzt hatte die "Lifeline" versucht, unter vatikanischer Flagge zu fahren. Dies lehnte der Vatikan aber ab.

Nicht unter vatikanischer Flagge

Man könne einer entsprechenden Bitte von Anfang Juli nicht nachkommen, weil das "Schiff keine tatsächliche Beziehung zum Vatikanstaat" habe, hieß es in dem Schreiben an Reisch. Der Vatikan könne "die eigene Zuständigkeit über das Schiff nicht ausüben" sowie "die Immunität von Besatzung und Passagieren nicht gewährleisten".

Laut dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen muss jeder Staat "seine Hoheitsgewalt und Kontrolle in verwaltungsmäßigen, technischen und sozialen Angelegenheiten über die seine Flagge führenden Schiffe wirksam ausüben" (Artikel 94 SRÜ).

Vatikanstaat hat eigenes Schiffsregister

Der Vatikanstaat verfügt seit 1951 über ein eigenes Schiffsregister. Allerdings wurde dieses noch nie genutzt. Entstanden war die Idee dazu 1942 in Frankreich, um von Nordamerika aus unter der neutralen Flagge des Vatikan Hilfsgüter für notleidende Zivilisten nach Europa zu bringen. Der Plan scheiterte, weil der Vatikanstaat damals kein Schiffsregister besaß.

Reisch in Malta vor Gericht

Reisch steht seit Anfang Juli in Malta vor Gericht. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, das Rettungsschiff nicht ordnungsgemäß registriert zu haben. Inzwischen ist er gegen Kaution auf freiem Fuß, der Prozess aber noch nicht abgeschlossen.

Dienstag, 9. Oktober 2018

Was ist grün und stinkt nach Diktatur? Werder Bremen...

von Thomas Heck...

Ein Land befindet sich im Ausnahmezustand. Politisch betrachtet. Denn es geht ein so tiefer Riss durch die demokratische Landschaft, dass sogar mittelmäßige Sportvereine meinen, erzieherisch auftreten zu müssen. So hat sich Werder Bremen offensichtlich dazu entschlossen, die AfD aus dem Spektrum der demokratischen Parteien auszuschließen, die Demokratie mal so eben auszuhebeln. Wenn interessiert da schon der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden...

Wer Bremen interessiert das nicht. Sie will AfD-Wähler künftig ausgrenzen. So titelt die WELT: Politischer Streit: Werder Bremen droht AfD-Anhängern mit Entzug der Dauerkarte. Leider habe ich keine Dauerkarte, weil ich in Berlin wohne und zudem nichts mit Werder Bremen anfangen kann, doch auf einen zu erwartenden Prozeß mit anschließender richterlicher Verfügung würde ich mich ehrlich freuen. Die WELT äußert sich auch nicht über die mögliche verfassungsrechtliche Relevanz einer Diskriminierung aufgrund einer Parteizugehörigkeit. Sollte sie aber, denn solche Vorfälle werden Schule machen.

Werder Bremens Klubboss droht in einer E-Mail einem Fan mit dem Entzug der Dauerkarte. Der Mann war zuvor nach 30 Jahren Mitgliedschaft aus dem Verein ausgetreten, weil er sich über dessen AfD-kritische Haltung aufgeregt hatte.


Viele Fußballvereine spielen eine besondere Rolle in ihrer Region, prägen und beeinflussen sie. Werder Bremen etwa hebt seine hohe soziale Kompetenz in der Hansestadt hervor. Die Grün-Weißen fördern unter anderem das Ehrenamt, unterstützen den Breitensport und stehen für Werte, mit denen sich viele Menschen im kleinsten Bundesland der Republik gerne identifizieren: hanseatisch, tolerant, bescheiden sowie politisch korrekt.

Nun dehnt der Bundesliga-Vierte seine politische Korrektheit so weit aus, dass nicht alle Anhänger mehr zufrieden sind und Unruhe aufkommt im sonst harmonischen Umfeld des Klub.

Ausgangspunkt dafür ist ein Interview von Werder Bremens Präsident und Geschäftsführer Hubertus Hess-Grunewald am 19. September dieses Jahres in der Lokalzeitung „Weser Kurier“. Darin stellte der 57-Jährige klar, „dass jeder AfD-Wähler schon wissen sollte, dass es ein Widerspruch ist, Werder gut zu finden und die AfD zu wählen“. 

Fan legt seine Klub-Mitgliedschaft ab

Die Werte von Werder Bremen würden nicht mit dem übereinstimmen, wofür die AfD steht. Zwar untersagte Hess-Grunewald Anhängern der AfD nicht den Besuch im Weserstadion, aber er betonte, dass sich Werders Fans „mit unserer Haltung auseinandersetzen sollten und sich vielleicht überzeugen lassen, sich doch für eine offene, tolerante Gesellschaft ohne Ausgrenzung und Populismus einzusetzen“.


Nun ging der Präsident doch einen Schritt weiter, wie aus einem E-Mail-Verkehr hervorgeht, der WELT vorliegt. Darin droht Hess-Grunewald einem Fan, der dessen Aussagen zur AfD in Zusammenhang mit Werder Bremen kritisch sieht, mit dem Entzug seiner Dauerkarte. Ein langjähriger Vereinsanhänger, der nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren eine Dauerkarte besitzt, hatte Hess-Grunewald am 21. September eine E-Mail geschrieben. Der Name des Mannes ist der Redaktion bekannt.

Er begründete in seiner Mail seinen sofortigen Austritt aus dem Klub. Für ihn habe Hess-Grunewald mit seinem Statement zur AfD und Werder Bremen gegen die Satzung des Vereins verstoßen. Darin steht unter Paragraf 2, Punkt 2: „Der Verein ist politisch und religiös streng neutral und steht in allen seinen Belangen auf demokratischer Grundlage.“ Der Fan betonte, seine Dauerkarte zu behalten, lediglich seine Mitgliedschaft lege er ab.

„Aufforderung zum Dialog“

Die Antwort von Hess-Grunewald folgte am 5. Oktober. Darin zeigte sich der Geschäftsführer „verwundert“ und betonte, dass AfD-Wähler nicht bei Werder unerwünscht seien. „Schließlich“, so Hess-Grunewald, „kann man nicht in die Köpfe der Menschen hineinschauen.“ Gleichwohl bestätigte der Präsident, dass es nicht nur Zustimmung über sein Interview im „Weser Kurier“ gab, einige Bremer Anhänger hätten sich auch „kritisch mit meiner Aussage beschäftigt“.

Deshalb bemerkte Hess-Grunewald: „Eine ganz geringe Zahl von Mitgliedern hat aufgrund meiner Aussage die Mitgliedschaft bei Werder Bremen gekündigt. (…) Meine Aussage wird offenbar von Ihnen nicht als Aufforderung zum Dialog und zur Auseinandersetzung mit den Werten von Werder Bremen verstanden.“

Bleibt die Dialogbereitschaft aus, kann Werders Präsident auch andere Seiten aufziehen. Vorsorglich schrieb er dem Mann: „Darüber hinaus werden wir uns mit Ihrem Wunsch, die Dauerkarte behalten zu wollen, noch intensiv beschäftigen. Es ist nicht auszuschließen, dass wir in Zukunft Dauerkarten nur noch an Vereinsmitglieder ausgeben. Unabhängig davon werden wir uns ernsthaft mit der Frage beschäftigen, ob wir bei der hohen Nachfrage nach Dauerkarten von Menschen, die sich – anders als Sie – mit Werder Bremen und unseren Werten identifizieren, für die kommende Saison wieder eine Dauerkarte anbieten. Dafür haben Sie sicher Verständnis!“

Fans auf die Probe gestellt

Auf scharfe Kritik stößt dies bei Jörn König, dem sportpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. „Es ist Heuchelei, wenn Hess-Grunewald seine Äußerungen als Aufforderung zum Dialog bezeichnet“, sagte König auf WELT-Anfrage. Tatsächlich, so König weiter, gehe es Hess-Grunewald „nur um Vorschriften“.

Nach Ansicht von König, der auch Vorstandsmitglied der niedersächsischen AfD ist, befindet sich Hess-Grunewald „nicht im Einklang mit der Satzung von Werder Bremen“. Der Vereinspräsident solle „Toleranz leben, statt sie nur zu predigen“, sagte König. „Was Hess-Grunewald da macht, führt letztlich zum verfassungswidrigen Ausschluss von Menschen mit anderen Meinungen.“

“Rassistisch, menschenverachtend“ - Frankfurts Präsident rechnet mit AfD ab

“Ausgrenzend, rassistisch, antidemokratisch, antisemitisch und menschenverachtend“: Eintracht Frankfurts Präsident Peter Fischer erneuert seine Kritik an der AfD und richtet einen bewegenden Appell an die anderen Bundesligaklubs.

Wie Werder es durchsetzen möchte, dass nur politisch korrekt denkende Mitglieder Dauerkarten erhalten, lässt Hess-Grunewald unbeantwortet. Von dem Anhänger, der den Verein über 30 Jahre lang unterstützte, bekam der Präsident eine letzte Mail. Darin stand: „Das ist kein Verein mehr, mit dem ich mich identifiziere.“

Die Deutsche Fußball Liga (DFL), so ein DFL-Sprecher, betrachte die Vorgänge bei Werder als „vereinsinterne Angelegenheit“, in die man sich derzeit nicht einmischen wolle. Man sei aber „dafür sensibilisiert“.

Montag, 8. Oktober 2018

Abschiebung oder erst vor Gericht? Wie umgehen mit ausländischen Straftätern?

von Thomas Heck...

Wenn man sich als Bürger wundert, warum der Rechtsstaat angesichts sich weiter umgreifender Gewaltexzesse mit der Abschiebung von Straftätern schwertut, muss berücksichtigen, dass beim Umgang mit Straftätern oft das Abschiebe- und das Strafverfolgungsinteresse kollidieren. Wobei man sich schon fragen darf, worin das Strafverfolgungsinteresse besteht, wenn selbst bei schwersten Straftaten milde Urteile bis hin zu der x.-ten Bewährungsstrafe zu erwarten sind und Angehörige zutiefst frustriert und wütend zurücklässt. 

Der Reflex nach Ruf einer sofortigen Abschiebung dagegen verhallt ungehört, dennoch sollte man sich auch hier dessen vergegenwärtigen, was denn eine Abschiebung in diesem Lande überhaupt bringt, tauchen doch Straftäter in schöner Regelmäßigkeit auch nach der 10. Abschiebung wieder auf. Man müsste den Täter schon erschießen um sich endgültig sicher zu sein, dass er keine Probleme mehr macht. Für einen Rechtsstaat undenkbar. So bleibt nur der Weg über Grenzkontrollen.


So titelt die WELT: Straffällige Migranten: Gleich abschieben – oder erst vor Gericht? Beim Umgang mit Straftätern kollidieren oft das Abschiebe- und das Strafverfolgungsinteresse. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries fordert eine Änderung der Praxis. Das Bundesinnenministerium will indes das Gesetz ändern.



Köthen, September 2018: Ein Afghane, gegen den im Zusammenhang mit dem Tod eines 22-jährigen herzkranken Deutschen nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung ermittelt wird, war bereits wegen etlicher Delikte, darunter Körperverletzung, polizeibekannt. Eine Abschiebung, die seitens der Ausländerbehörde bereits für April geplant war, lag jedoch wegen laufender Ermittlungen zu weiteren Straftaten auf Eis.

Hamburg, August 2018: Ein 14-jähriges Mädchen gibt an, von einem mehrfach wegen kleinerer Delikte vorbestraften Afghanen vergewaltigt worden zu sein. Der abgelehnte Asylbewerber wird festgenommen, allerdings nach sechs Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt, weil sich der Tatvorwurf „in wichtigen Punkten nicht mit den inzwischen ausgewerteten Beweismitteln vereinbaren“ lässt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Allerdings räumt der Senat ein, dass der 30-Jährige eigentlich ausreisepflichtig sei, aber wegen eines noch ausstehenden Urteils noch nicht abgeschoben worden sei.

Berlin, September 2017: Im Tiergarten wird eine junge Frau erwürgt und beraubt. Als Täter wird wenige Tage später ein vorbestrafter Tschetschene festgenommen. Er hätte abgeschoben werden sollen, doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung, weil das Strafverfolgungsinteresse Vorrang habe vor dem Abschiebeinteresse.

Es sind immer wieder Meldungen wie diese, die in der Bevölkerung Zweifel an der Fähigkeit des Rechtsstaats wecken, kriminelle Ausländer in ihre Heimat zurückzuschicken. Tatsächlich scheinen Straftäter unter den abgelehnten Asylbewerbern bessere Aussichten zu haben, in Deutschland zu bleiben, als Migranten, die sich im Land gesetzestreu verhalten. 

Der Grund: Die Staatsanwaltschaften müssen Abschiebungen zustimmen, wenn auf den abgelehnten Asylbewerber noch Strafverfahren warten. Bei kleineren Delikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln stimmen die meisten Staatsanwaltschaften offenkundig zu. Aber wenn es um Delikte wie Raub oder Körperverletzung geht, gewichten Staatsanwälte das Strafverfolgungsinteresse in der Regel höher als das Abschiebeinteresse.

Das Spannungsverhältnis dieser beiden widerstreitenden Interessen will der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries nun neu regeln. „Wir erleben häufig, dass wir ausreisepflichtige Ausländer haben, deren Abschiebung aufgrund laufender Strafverfahren nicht vollzogen wird und die dann bis zum rechtskräftigen Abschluss ihres Verfahrens weitere Straftaten begehen, weil die Richter zwischenzeitlich keine Haft anordnen“, sagt de Vries, Abgeordneter aus Hamburg, WELT. „Das sind leider keine Einzelfälle. Das müssen wir beenden. In dieser gesellschaftlichen Situation halte ich es für vordringlich, abzuschieben, bevor man ein Strafverfahren zu Ende führt.“

De Vries fordert daher „eine verbindliche Regelung, die das Ausreiseinteresse nach vorne rückt. Das ist möglich über einen Erlass oder eine Dienstanweisung der Landesjustizminister an ihre Staatsanwaltschaften.“ Der CDU-Abgeordnete will die Ausnahmen eng begrenzen. Er sei dafür, „auch bei schweren Verbrechen im Grundsatz abzuschieben. Ausgenommen werden hiervon nur schwerste Kapitalverbrechen wie etwa Tötungsdelikte. In solchen Fällen ist es vordringlich, dass ein Täter abgeurteilt wird und seine Strafe erhält.“



Kein Verbrechen ohne Strafe

Dabei ist das zentrale Argument der Staatsanwälte durchaus schlüssig: kein Verbrechen ohne Strafe. „Jemand, der eine Straftat begeht, soll hierfür auch zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärt etwa der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Die Voraussetzungen für Abschiebungen seien „gesetzlich genau geregelt. Sollte es unterschiedliche Auffassungen zu einem Abschiebebescheid geben, kann das Verwaltungsgericht angerufen werden.“

Doch dieses Prinzip führt wegen der langen Wartezeit auf einen sich möglicherweise über mehrere Instanzen hinziehenden Prozess oft dazu, dass gefährliche Kriminelle in Deutschland bleiben. Untersuchungshaft ist in den meisten Fällen nach aktueller Gesetzeslage auch nicht möglich, weil die Delikte dafür zu geringfügig sind oder von Ersttätern begangen wurden.

Der vorige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte 2016 gar, Ausreisepflichtige begingen kurz vor dem Termin Straftaten in dem Wissen, dass dadurch ihre Abschiebung zunächst vom Tisch sei. Es dürfe keine „Mode“ werden, warnte der CDU-Politiker, dass „man kurz vor der Abschiebung als Straftäter eine Straftat begeht und sich dann erwischen lässt, in der Absicht, erneut vor einem deutschen Richter zu landen, um die Abschiebung zu verzögern“.

Ein solches systematisches Vorgehen wird auf Nachfrage in dem inzwischen von Horst Seehofer (CSU) geleiteten Ministerium nicht bestätigt – aber auch nicht dementiert. „Belastbare Anhaltspunkte zum Begehen von Straftaten zur Verhinderung von Abschiebungen liegen der Bundesregierung über anekdotische Schilderungen hinaus nicht vor“, lässt die Pressestelle wissen. 


„Bekannt sind lediglich einzelne Selbstbezichtigungen zu in Wirklichkeit nicht begangenen Straftaten, die allerdings von den Ermittlungsbehörden effizient als solche identifiziert werden und wozu nach Kenntnis der Bundesregierung auch ein länderübergreifender fachlicher Austausch stattfand.“

Soll heißen: Manche Ausländer erfinden Straftaten, die sie gar nicht begangen haben, um von einer Abschiebung verschont zu werden.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sieht keine Notwendigkeit für einen Erlass an die Staatsanwaltschaften, künftig das Abschiebeinteresse höher zu gewichten als das Strafverfolgungsinteresse. Denn bei Gewalttaten werde abgeurteilt und bei Bagatelldelikten abgeschoben. „Nach meiner Kenntnis verfahren die Staatsanwaltschaften – allerdings als Einzelfallentscheidungen der zuständigen Dezernenten und eigener Handhabung – auch ohne richterliche Verfügung, Erlass oder Handreichung bereits genau so“, versichert Biesenbach, Justizminister seit Juni 2017.

In seiner Praxis sei ihm „kein Fall bekannt geworden, in dem bei einem Gewaltverbrechen in einer Haftsache auf das Verfahren und die Vollstreckung verzichtet wurde, während bei einem Bagatelldelikt ohne besondere weitere Umstände stets die Zustimmung zur Abschiebung erklärt wird“. Er habe darum „volles Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen“, so Biesenbach.

Gleichwohl haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf eine „Verbesserung der Rückkehrpraxis“ festgelegt. Bundesinnenminister Seehofer wolle „zeitnah einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vereinbarung“ vorlegen, heißt es in seinem Ressort. Derzeit würden Regelungen zur Reform des Paragrafen 72 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes geprüft. 

In dieser Passage heißt es: „Ein Ausländer, gegen den öffentliche Klage erhoben oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, darf nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgewiesen und abgeschoben werden.“ Dieses Einvernehmens bedürfe es unter anderem dann nicht, „wenn nur ein geringes Strafverfolgungsinteresse besteht“.

Diese Rechtslage, so das Bundesinnenministerium, stellt „für die Ausländerbehörden hohe praktische Hürden auf“.

Sonntag, 7. Oktober 2018

Das Kavanaugh-Desaster... oder linke Sichtweise von Demokratie...

von Thomas Heck...

Brett Kavanaugh ist zum Richter auf Lebenszeit am Supreme Court ernannt worden und ich kann mich nicht erinnern, jemals eine derartige mediale Aufmerksamkeit in Deutschland erlebt zu haben. So fällt es z.B. auf, dass die öffentlich-rechtlichen Medien Kavanaugh immer mit dem Adjektiv "umstritten" versehen, verwunderlich bleibt nur, warum sie ihn nicht gleich als "den Vergewaltiger" titulieren, ist es doch das, was durch das mediale Bombardement in den Köpfen des Zuschauers hängen geblieben sein wird. Was zählt da schon die Unschuldsvermutung? Was interessiert da noch, dass die Klägerin Christine Blasey Ford sich dermaßen in Widersprüche verwickelte, dass man sich eigentlich wundern muss, käme die nich doch noch wegen Meineids vor ein Bundesgericht. Keinerlei Zeugen, die Blaseys Vorwürfe bestätigen konnten.

Es zeigt aber auch, mit welch harten Bandagen die Linke mittlerweile Politik betreibt, wenn die politischen Mehrheiten fehlen. Da wird schon mal versucht, den politischen Gegner samt Familie anzugreifen, zu zerstören, bis hin zur absoluten Vernichtung. Hysterische Feministen, darunter eigentlich gestandene Frauen machten sich coram publico lächerlich, ließen auch den letzten Funken Anstand vermissen und mißachteten simple Regeln des demokratischen Diskurses unterschiedlicher Meinungen, wonach irgendwann eine politische Mehrheit durch Abstimmung entscheidet, was gemacht wird und nicht dadurch, wer am lautesten schreit (#MeToo).


Schlimm aber auch, wie deutsche Medien auf den Zug aufspringen. So der Spiegel, der sich angesichts der Ernennung nahezu einnässt und vor Wut Schaum vorm Mund entwickeltt. So schreibt der Spiegel und man spürt förmlich, mit welcher Wut der Autor Roland Nelles den Text in die Tasten geprügelt hat:

Was für ein Drama: Mit der Wahl von Donald Trumps Kandidaten Brett Kavanaugh zum Richter auf Lebenszeit am Supreme Court haben der US-Präsident und die Republikaner einen großen Erfolg errungen. Doch die politische Kultur im Land hat zugleich einen Tiefpunkt erreicht. Es gibt fünf Lehren aus dem Kavanaugh-Desaster.


1. Der Trumpismus regiert

Alle Gegner von Donald Trump müssen sich damit abfinden: Der Mann ist Präsident, er hat die Wahl gewonnen und seine Partei verfügt in beiden Häusern des Kongresses über die Mehrheiten. Sie haben die Macht. Das mag man furchtbar finden, aber so geht Demokratie. Und deshalb können Trump und seine Leute auch praktisch alle Entscheidungen treffen, die sie für richtig halten. Siehe: Kavanaugh. Wenn die Demokraten und die #MeToo-Bewegung das wirklich ändern wollen, müssen sie Wahlen gewinnen, also ein Alternativangebot präsentieren, das die Amerikaner in ihrer Mehrheit überzeugt. Das klingt simpel, ist es aber nicht. Der Kavanaugh-Erfolg wird Trump kurz vor den Midterm-Wahlen am 6. November einen enormen Schub verleihen.

2. Die Kavanaugh-Nominierung war eine Farce

So viel Hass, so viel Wut: Der gesamte Nominierungsprozess für Kavanaugh war unwürdig, ein neuer Tiefpunkt für die politische Kultur in den USA. Seit Jahren schon ist die von der Spaltung der politischen Lager geprägt, nicht erst seit Trump. Wenn aber dann noch im Weißen Haus ein Präsident regiert, der diese Polarisierung eher schüren will, als sie zu mildern, macht dies die Lage nur noch schlimmer. Dass Trump sich nicht zu schade war, das mutmaßliche Opfer sexueller Gewalt, Christine Blasey Ford, wegen ihrer Aussage gegen Brett Kavanaugh zu verhöhnen und seine Anhänger dabei laut johlten, beweist einmal wieder, dass dieser Präsident ein Spalter ist. Trump will die eine Hälfte der Amerikaner glücklich machen, die ihn gewählt hat. Der Rest des Landes ist ihm egal.

3. Konsenskultur ist ein Fremdwort

Rücksichtslosigkeit ist Trumps Markenzeichen. Und Konsenskultur ist in den USA ein Fremdwort geworden. Auch hier: Trump gab sich gar nicht erst die Mühe, einen Richterkandidaten zu nominieren, der möglicherweise für die Demokraten eher akzeptabel gewesen wäre, als der Konservative Kavanaugh. Einen Mann oder eine Frau der Mitte. Trumps Ziel war klar: Mit Kavanaugh sollen die eher konservativen Kräfte im Supreme Court nun eine Mehrheit von fünf zu vier Stimmen bekommen. Die bittere Ironie dieser Geschichte: Früher gab es eine Regelung im Senat, die dafür sorgte, dass ein Kandidat für das Richteramt von mindestens 60 der 100 Senatoren unterstützt werden musste. So waren Präsidenten eher gezwungen, nach einem Konsenskandidaten zu suchen. Republikaner und Demokraten haben diese Regelung in ihren ewigen Machtkämpfen über die Jahre jedoch Stück für Stück abgeschafft. Auch deshalb wurde die Wahl eines Mannes wie Kavanaugh möglich.

4. Es fehlen klare Regeln für den Umgang mit Vorwürfen

Christine Blasey Ford war bei der Anhörung zu den Vorwürfen der sexuellen Gewalt weit glaubwürdiger als Brett Kavanaugh. Er verwickelte sich in Widersprüche, doch am Ende fehlte trotzdem der Beweis, dass Fords Geschichte so stimmte. Das ermöglichte es den Republikanern zu sagen: Es gilt die Unschuldsvermutung. Es wurde deutlich, dass dem Senat ein klares Regelwerk fehlt, ein Leitfaden, wie Kandidaten für den Obersten Gerichtshof überprüft werden, wie Vorwürfe gegen sie gemeldet werden können und welche Maßstäbe an ihre moralische Integrität angelegt werden. Die Überprüfung der Vergangenheit von Kandidaten durch das FBI erfolgt nur sehr oberflächlich und kann von der Politik beeinflusst werden. Hätte es im Fall Kavanaugh von Beginn an ein klares Regelwerk zu seiner Überprüfung gegeben, wäre die Geschichte von Blasey Ford vielleicht schon viel früher im Verfahren aufgefallen - und Kavanaugh wäre womöglich gar nicht erst nominiert worden, um den Skandal zu vermeiden. 

5. Der Supreme Court steckt jetzt mit im Schlamassel

So viel Heuchelei war selten: Donald Trump und die Republikaner haben im Verfahren stets betont, was für ein exzellenter Jurist Brett Kavanaugh sei. Er interessiere sich allein für die faire, unparteiische und gerechte Auslegung der Gesetze. Auch Kavanaugh beschrieb sich selbst als neutralen "Schiedsrichter". Damit versuchten sie alle, dem Ideal der neutralen Instanz zu entsprechen, das die Gründer der USA dem Supreme Court zugedacht haben. Die traurige Wahrheit ist aber: Mit Kavanaughs Berufung verliert das Gericht viel von diesem Nimbus als Rat der Weisen. Kavanaugh war früherer Mitarbeiter im Weißen Haus unter Präsident George W. Bush, er hat eine klare parteipolitische Einfärbung als Republikaner. Dies wurde auch in der Anhörung deutlich, als er gegen "die Clintons" wetterte und die demokratischen Senatoren scharf attackierte. Da wurde seine Gesinnung für alle sichtbar. Wenn deshalb in diesen Tagen in den USA vom Verlust des Vertrauens der Bürger in die Institutionen des Staats die Rede ist, schließt dies für viele Amerikaner den Supreme Court von nun an mit ein.


Weltweit zerfällt das linke Meinungskartell aus Politikern und wichtigen gesellschaftlichen Multiplikatoren. Für uns in Deutschland ist die Wahl von Kavanaugh ein deutliches Zeichen des Aufbruchs für alle Konservativen. Das pauschale Diskreditieren von Konservativen funktioniert nicht mehr. Auch in Deutschland verlieren die selbsternannten linken Moralapostel zunehmend an Einfluss. Immer mehr echte Experten ersetzen die 68er-Ideologen. In Deutschland ist die Alternative für Deutschland der Gewährsträger dieses unaufhaltsamen Wandels. Herzlichen Glückwunsch nach Washington!