Freitag, 2. Dezember 2016

Die verschleierte Einwanderung

von Mario Schultz...

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet monatlich ausführlich in der Asylgeschäftsstatistik über die Entwicklung in diesem Gebiet. Die Zahlen zu neu ankommenden Flüchtlingen (als Ersterfassung im EASY-System), neu gestellten Asylanträgen oder zu noch offenen, nicht entschiedenen Anträgen kann der geneigte Leser dort finden.
Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei den monatlichen Darstellungen des BAMF allerdings: Informationen zur Höhe des Familiennachzuges. In einer Meldung vom 08. Juni 2016 hat das BAMF einmalig eine Einschätzung veröffentlicht. Auf Basis der Asylentscheidungen von Januar bis September 2015 schätzt das BAMF, dass pro syrischem Flüchtling 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachfolgen werden. Seitdem werden hierzu keine Zahlen mehr bekanntgegeben.
Für mich war dies ein Grund, mal direkt beim BAMF nachzufragen. Zunächst aber noch ein paar allgemeine Informationen zum Familiennachzug:
Schutzberechtigte, denen der Flüchtlingsschutz oder eine Asylberechtigung zuerkannt werden, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von drei Monaten beim Auswärtigen Amt gestellt werden (bei der für den Familienangehörigen zuständigen deutschen Auslandsvertretung). Der Vorteil des privilegierten Familiennachzuges für den Antragsteller: er muss keinen Nachweis über ausreichenden Lebensunterhalt sowie Wohnraum nachweisen.
Die Umsetzung des Asylpaketes II zum 17. März 2016 hat dafür gesorgt, dass als subsidiär schutzberechtigt eingestufte Personen bis zum 16. März 2018, also in einer Übergangsfrist von zwei Jahren, keinen Anspruch auf den o.g. privilegierten Familiennachzug haben. Ab dem 17. März 2018 gilt dann auch die Frist von drei Monaten für die Beantragung. Wenn man sich die aktuellen Entscheidungen des BAMF ansieht, dann baut sich hier eine enorme Zahl an Personen auf, die alle im zweiten Quartal 2018 einen Antrag auf eben diesen Familiennachzug stellen, und dann ebenfalls nach Deutschland kommen werden. Vorteil für unsere Politiker: natürlich nach der Bundestagswahl 2017.
Aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag im Juli 2016 geht hervor, dass in den letzten drei Jahren zehn Baumaßnahmen beantragt, genehmigt und umgesetzt wurden, um der Erhöhung der personellen Kapazitäten der Visastellen in den Anrainerstatten Syriens gerecht zu werden. Zum Ausbau sowie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Visastellen im Ausland wurden in den vergangen fünf Jahren immerhin 27,5 Mio. Euro ausgegeben.
Nun aber zu meiner Anfrage an das BAMF im September 2016, die folgendermaßen beantwortet wurde:
„Personen, die im Wege des Familiennachzuges nach Deutschland kommen, durchlaufen kein Asylverfahren und werden auch nicht über EASY erfasst. Für Zahlen zum Familiennachzug müssten Sie bitte beim Auswärtigen Amt oder den Landesregierungen nachfragen.“
OK. Das BAMF ist hierfür also nicht zuständig. Dann versuche ich es mal mit den beiden anderen möglichen Informationsquellen.
Im nächsten Schritt also eine Anfrage an das Auswärtige Amt richten (Oktober 2016). Hier die Antwort aus Berlin:
„Das BAMF hat bereits ein Einschätzung über die Höhe des Familiennachzuges herausgegeben [Anmerkung des Autors: siehe oben]. Eine statistische Erfassung des Familiennachzuges zu anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten durch das Auswärtige Amt erfolgt nicht … Nach abgeschlossenem Visumsverfahren und Einreise nach Deutschland wird dem nachziehenden Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Ein Asylantrag muss daher nicht gestellt werden. Der Familiennachzug stellt somit keinen Flüchtlingszuzug dar.“
Jetzt wird es langsam interessant. Ich möchte dies an zwei einfachen Szenarien verdeutlichen.
Szenario 1:
Eine Vier-Personen-Familie aus Syrien macht sich nach Deutschland auf den Weg und stellt hier einen Antrag auf Asyl. Diesem wird sicherlich stattgegeben. Als Ergebnis sind vier Personen nach Deutschland gekommen, werden hier versorgt – und tauchen als vier syrische Flüchtlinge in der Statistik des BAMF auf.
Szenario 2:
Eine Vier-Personen-Familie aus Syrien entscheidet, dass sich nur der Vater auf den Weg nach Deutschland macht. Sein Asylantrag wird anerkannt und die Familie stellt innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf privilegierten Familiennachzug. Einige Wochen später kommen die drei übrigen Personen ebenfalls in Deutschland an. Ergebnis: Vier Personen sind nach Deutschland gekommen und werden hier versorgt – in der Statistik taucht aber nur eine Person als Flüchtling auf.
Und nun denken wir kurz an die Diskussion über die von der CSU geforderte Obergrenze in Höhe von 200.000 Personen pro Jahr. Volker Kauder soll gesagt haben, dies sei ja eh nicht relevant, weil bereits jetzt schon weniger als diese Anzahl Flüchtlinge nach Deutschland kommt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Aber halt, da war ja noch eine dritte Möglichkeit: die Länderparlamente. Also kurz mal im Internet nach kleinen Anfragen zu diesem Themenkomplex gesucht.
Bund (Antwort auf kleine Anfrage 18/7200, Januar 2016):
„Aus dem Ausländerzentralregister können dazu keine Zahlen ermittelt werden, da für §29 des Aufenthaltsgesetztes kein separater Speichersachverhalt zur Verfügung steht.“
Sachsen (Antwort auf kleine Anfrage 6/5017):
„Eine Einschätzung zum möglichen Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist nicht möglich. Weder werden im Erstverteilungssystem für Asylsuchende (EASY) personenbezogene Daten vorgehalten, noch werden im Ausländerzentralregister Familienmitglieder, die noch im Ausland leben, systematisch erfasst.“
Baden-Württemberg (Antwort auf die kleine Anfrage 16/524, September 2016):
„Die Ermittlung der Zahl der Ausländer, die … im Wege des Familiennachzuges eingereist sind, würden die Sichtung jeder einzelnen Ausländerakte bei allen Ausländerbehörden im Land erforderlich machen; das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.“
Bayern (Antwort auf kleine Anfrage 17/3031, Oktober 2016):
„Die Zahl der bei deutschen Auslandsvertretungen gestellten Visaanträge für Bayern ist der Staatsregierung nicht bekannt und wird auch statistisch nicht erfasst. Es kann daher auch nicht angegeben werden, wie viele sich davon auf die Einreise im Familiennachzug … beziehen“.
Rheinland-Pfalz (Antwort auf kleine Anfrage 17/1316, Oktober 2016):
„Für die Beantwortung dieser Frage ist das Auswärtige Amt zuständig, da entsprechende Anträge von den Familienangehörigen bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden müssen.  Nach Auskunft des BAMF als registerführende Stelle des Ausländerzentralregisters kann eine Auswertung dieser Art nicht erfolgen.
Niemand in Deutschland ist offenbar gewillt, die Zahl der Personen, die über den Familiennachzug zu uns kommen, konkret zu ermitteln.
Dann habe ich noch mal einen Blick auf die einzige Informationsquelle geworfen, die zumindest eine Schätzung abgegeben hat: die Mitteilung des BAMF vom 08. Juni 2016. Hier findet sich bereits im hervorgehobenen ersten Teil des Textes diese Aussage:
„Die Einschätzung wurde auf Basis des Ausländerzentralregisters erstellt, da hier der tatsächlich erfolgte Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit differenziert werden kann.“
Keine weiteren Anmerkungen …
Erschienen auf Tichys Einblick

Merkels letztes Aufgebot: Kinder

von Thomas Heck...

Deutsche Diktatoren umgaben sich schon immer gerne mit Kindern. Kinder sind niedlich, sprechen Emotionen an und lassen sich leicht instrumentalisieren. Die Nazis und die SED wussten das.




Nun ein Foto mit Kanzlerin: Eine 9-jährige Schülerin aus Köln hat Angela Merkel am Mittwoch auf der Bühne die Hand geschüttelt. In einer Fragerunde bei einer Regionalkonferenz in Münster hatte ihr Vater seine Tochter nach vorne geschoben. "Wenn ein afghanisches Kind der Kanzlerin die Hand schütteln darf, darf dann meine Tochter auch?", fragte Gundolf Siebeke ins Mikrofon. Merkel stand spontan auf, holte das Mädchen auf die Bühne und schüttelte Leonore die Hand. Ihr Vater hatte angespielt auf eine Szene bei einer Regionalkonferenz in Heidelberg. Dort hatte sich der kleine Edris aus Afghanistan bei der Bundeskanzlerin für die Flüchtlingspolitik bedankt und damit für einen rührenden Auftritt gesorgt. Geschichte wiederholt sich.



Grün, heimlich schwul, nun Islamist

von Thomas Heck...

Wer schon mal eine Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen musste, fragt sich, wie das passieren konnte, dass sich ein Islamist beim Verfassungsschutz einschleichen könnte. 
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen wird generell in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und soll dieser Einbeziehung zustimmen. Die im Gesetz verwendete Formulierung „soll“ bedeutet praktisch jedoch ein „muss“, denn ohne die Zustimmung der einzubeziehenden Person kann die Sicherheitsüberprüfung der betroffenen Person nicht durchgeführt werden. Die nicht erteilte Zustimmung hemmt den Beginn oder – wird sie später zurückgezogen – den Fortgang der Überprüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch beantragt werden, auf die Einbeziehung der einzubeziehenden Person zu verzichten. Zusätzlich können Auskunftspersonen, die angegeben werden müssen, zum Zwecke der Identitätsprüfung befragt werden, was in der Praxis eher selten vorkommt.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) werden zusätzlich die von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen befragt, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Eine erneute Sicherheitsüberprüfung erfolgt nach einer abgelaufenen Frist von 5 Jahren.
Zu überprüfende Personen, die aus der DDR stammen und vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, müssen ein Auskunftsersuchen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) über eine eventuelle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR stellen. Bei der Ü2 und Ü3 muss auch die einzubeziehende Person (in der Regel der Lebensgefährte, Lebenspartner oder Ehegatte) diesen Antrag stellen. Der Versand des Antrages erfolgt von der einleitenden Behörde, diese wird auch über das Ergebnis informiert. Dieser Antrag wird auch bei der regelmäßigen Aktualisierung bzw. Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung neu gestellt und an den Bundesbeauftragten übersandt.
In besonderen Fällen, insbesondere beim Aufdecken bestimmter Verdachtsfälle, kann die mitwirkende Behörde weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte, befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen.


Wie viele Leben passen eigentlich in eine einzelne Existenz? Und wie passen die alle zusammen?


Dies ist die Geschichte von Roque M. aus Tönisvorst, die – wie sie sich nennt – "Apfelstadt am Niederrhein". Es ist die Geschichte eines umtriebigen Biedermanns, der sich offenbar auf den Weg gemacht hatte, ein Brandstifter zu werden. Die Geschichte des Mannes, der heimlich bei Schwulenpornos mitwirkte, zum Islam konvertierte, sich beim Verfassungsschutz bewarb, alle Sicherheitsüberprüfungen bestand und beim Geheimdienst angestellt wurde, um die Islamistenszene zu beobachten. Des Mannes, der kürzlich aufflog, weil er in einem Chat anderen Islamisten angeboten hatte, ihnen Zugang zum Verfassungsschutzamt zu verschaffen, damit sie dort gegen "Ungläubige" vorgehen können.

Es ist eine irre Geschichte. Allerdings lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen, was daran irrer ist. Roque M.? Oder die Tatsache, dass dieser Mann sich mehr oder weniger in den Verfassungsschutz einschleichen konnte – was immer dabei sein Ziel war.

Sicher ist nur, dass Roque M. bis vor kurzem ein durch und durch bürgerliches Leben geführt hat. Vordergründig. Gebürtiger Spanier. 51 Jahre alt. Realschule. Abitur am Abendgymnasium nachgemacht. Bei der Volksbank Krefeld bringt er es zum Leiter Elektronische Medien. Nebenbei engagiert er sich politisch – bei den Grünen. Die wählen ihn in Tönisvorst 2008 zum Beisitzer in ihren Vorstand. Im selben Jahr tritt er aber auch schon wieder aus der Partei aus. Daneben ist er Schulpflegschaftsvorsitzender der katholischen Krefelder Marienschule, einer Einrichtung der Ursulinen, die sich "religiöse Erziehung und Bildung" auf die Fahnen geschrieben hat. "Was die Marienschule prägt, ist ihre Seele", schreibt Roque M. in einem Prospekt, in dem um Spenden geworben wird. Als "dominant", einen Menschen, "der sich gerne in Szene setzt" und "richtig gut auftreten kann", beschreibt ihn eine einstige Mutgrüne.

Mit seiner Frau, einer Medizinerin, hat er vier Kinder, die beiden Ältesten sind inzwischen erwachsen. Das dritte Kind ist geistig wie körperlich schwerstbehindert; der Junge ist spastisch gelähmt, kann nicht sehen, nicht laufen, nicht sprechen. Hoffnung auf Besserung: keine. Die Eltern versuchen es mit einer Delphintherapie auf der Karibikinsel Curacao. Den teuren Ausflug kann sich die junge Familie eigentlich nicht leisten – und bringt das Geld mit Hilfe eines Spendenaufrufs zusammen. Roque M. gründet aus Dank selbst eine "Stiftung Delphintherapie". Zu seinem 45. Geburtstag im Mai 2010 veröffentlicht er den Aufruf: "Mein Geburtstagswunsch: Helft mir, behinderten Kindern dauerhaft eine Delphintherapie zu ermöglichen." Das Ziel von 700 Euro übertrifft er rasch.

Ein guter Mensch? Nichts deutet darauf hin, dass Roque M. einmal so abdriften, vom Fördermitglied einer katholischen Schule zum Islamisten werden könnte. Allerdings gab es Anzeichen dafür, dass M. mit seinem Leben nicht zufrieden gewesen sein konnte, dass er trotz – oder wegen – seines schwerbehinderten Kindes noch etwas anderes suchte. Er versuchte sich an einem Literaturverlag, war persönlich haftender Gesellschafter eines Tattoostudios, das ein spanischer Bekannter in Krefeld betreibt. Und er versuchte sich an einem Startup für Unterwäsche. Die Produkte beschrieb er auf einer Internetseite als "German Military Underwear. Strong. Manly. Sexy." Das Logo hat etwas Runen-haftes. 

Christlich, grün, heimlich schwul - plötzlich Islamist


Wer will, kann darin einen Hinweis auf das pikanteste Detail der zweiten unbekannten Seite des Roque M. erkennen. Sein Alias, unter dem Roque M. in islamistische Foren chattete, diente ihm auch als Künstlername in Schwulenpornos, wie die "Washington Post" herausfand.

Es ist eine Geschichte, die man nicht erfinden kann. Christlich, grün, heimlich schwul – und plötzlich Islamist, der nach seiner Verhaftung prahlte: "Allah. Mich habt ihr jetzt, aber der Plan geht weiter." Es ist auch eine Geschichte, die man nicht leicht erklären kann. Noch kann niemand mit Bestimmtheit sagen, ob Roque M. einfach nur abgedreht ist, ein Fall für die Psychiatrie. Oder ob er eine ernsthafte Gefahr dargestellt hat.

Sicher ist nur: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss sich eine verdammt gute Erklärung einfallen lassen, wie dieser Mann den angeblich so guten Sicherheitscheck bestehen konnte – und wie sie es künftig besser machen wollen.

Die Maut kommt, die Glaubwürdigkeit geht

von Thomas Heck...

Ein bisschen mehr Rückgrat hätten wir von unserer Kanzlerin schon erwartet. Da tritt sie vor der Wahl im Fernsehen vor 17 Millionen Zuschauer und erklärt: "Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben." Es war ein Wahlversprechen ohne jedes Wenn und Aber. Für deutsche Autofahrer werde es keine Mehrbelastung geben. Alles mal wieder eine politische Lüge?

Nein, nein, will uns Regierungssprecher Steffen Seibert jetzt belehren. Man habe den Satz der Kanzlerin aus dem Zusammenhang gerissen. Gesagt habe sie doch klipp und klar, dass sie eine Pkw-Maut ablehne, die den deutschen Autofahrern neue Kosten aufbürde. Aus dem Zusammenhang gerissen? Wir Autofahrer werden schon noch zahlen müssen, garantiert.


Fragt man heute nach der Maut und ob für den deutschen Autofahrer keine neuen Kosten entstehen, müsste nach dem Radio Eriwan Grundsatz verfahren werden. Im Prinzip ja, aber...


Die Einigung bei der Pkw-Maut steht kurz bevor: Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich nach zähen, teilweise mit Härte geführten jahrelangen Verhandlungen auf ein gemeinsames Pkw-Maut-Konzept geeinigt, das am Donnerstagabend in Brüssel vorgestellt werden soll.

Das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die bisherige „Infrastrukturabgabe“ von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) könne im „März oder April auf Eis gelegt werden“, hieß es in Brüssel. Die Kommissionsbehörde will damit noch so lange warten, bis die Gesetzesänderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.



Der Kompromiss umfasst zwei zentrale Punkte. Erstens soll es eine Kurzzeitvignette für zehn Tage zum Preis ab 2,50 Euro statt wie ursprünglich geplant fünf Euro geben. Damit hätte Deutschland dann die günstigste Kurzzeitvignette in ganz Europa. Toll. 

Zweitens soll sich die Senkung der Kfz-Steuer nicht „eins zu eins“ an der Höhe von deutschen Autofahrern abgeführten Mautgebühren orientieren sondern im Wesentlichen am Schadstoffausstoß. Aha. Damit ist die Katze aus dem Sack und das Instrument geschaffen worden, auch nachträglich dem Autofahrer Kosten aufzubürden.

Je weniger das Auto die Umwelt belastet, desto mehr wird der Halter entlastet. Rein formal ist die Kfz-Steuersenkung dann keine Kompensation für die Mautabgabe mehr und damit mit dem Europarecht vereinbar.

Die EU-Kommission pochte auf diese Regelung, damit ausländische Autofahrer nicht diskriminiert werden. Insgesamt soll die deutsche Kfz-Steuer um 100 Millionen Euro mehr abgesenkt werden als ursprünglich von Dobrindt geplant.

Vorbei damit die Chance, das "Pickerl" einfach mit dem Steuerbescheid zu verschicken und vorbei auch mit dem Märchen, der Autofahrer würde kostenfrei aus der Aktion herauskommen. Und das ganze auf der Basis einer weiteren Lüge einer Kanzlerin, die Lügen zum politischen Prinzip erhoben hat. Noch eine Lüge mehr. 

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Ein fremdenfeindlicher Vorfall, der sich als billige Lüge erweist

von Thomas Heck...


In Friedrichshagen soll Dienstagnachmittag ein fremdenfeindlicher Vorfall in einer Straßenbahn passiert sein. Eine 14-jährige Syrerin gab an, sie sei gegen 14.35 Uhr an der Haltestelle Bölschestraße in eine Bahn in Richtung S-Bahnhof Friedrichshagen gestiegen.




Der Fahrer soll daraufhin per Lautsprecher eine Durchsage gemacht haben, dass sie wieder aussteigen solle. Seine Begründung: Er wolle Niemanden befördern, der ein Kopftuch trägt. Etwas, was im Berlin des Jahres 2016 kaum vorstellbar ist, selbst im Ostberliner Stadt teil Köpenick.


Die Jugendliche gab an, sie hätte von keinem der anderen Fahrgäste Unterstützung erhalten und sei daraufhin verunsichert ausgestiegen.  Überall nur Nazis. Anschließend hatte sie den Vorfall einer Erwachsenen mitgeteilt, die Anzeige erstattete. Die Ermittlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernommen.

Wie der "Tagesspiegel" online berichtet, prüfe die BVG nun den Vorfall. Derzeit würden die Überwachungsvideos auf den Festplatten mehrerer Fahrzeuge angesehen, weil das Mädchen nicht sagen konnte, in welche Linie sie in der Bölschestraße eingestiegen ist. Ohne jegliche Beweise beginnen B.Z., Tagesspiegel und FOCUS mit medialer Hinrichtung des Tramfahrers, Ein lächerlicher Vorwurf in einer Stadt, wo man ohne Kopftuch meist in der Minderheit ist.

Zwar geht das Unternehmen mit Sicherheit nicht davon aus, dass unter seinen Fahrern derart krasse Rassisten sind, dass sie Kopftuch-Trägerinnen die Mitfahrt verweigern und damit ihre sichere Kündigung erreichen. Doch auch die BVG hat natürlich Angst darum, dass man ihr nachsagen könnte, sie nehme Rassismus nicht ernst genug. Daher wird der Fahrer am heutigen Donnerstag von der BVG zu dem Fall befragt. Ein Tag später gibt es Entwarnung, Videoüberwachung sei Dank.

Der Vorwurf eines Mädchens gegen einen Berliner Straßenbahn-Fahrer, sie wegen ihres Kopftuches hinausgeworfen zu haben, stimmt wohl nicht. Eine Zeugin des Vorfalls vom Dienstag sowie ein Videofilm der Verkehrsbetriebe widerlegen die Darstellung der 14-Jährigen und einer Frau, die Anzeige erstattet hatte.

Auch der Fahrer erinnerte und meldete sich. Demnach ging es nicht um das Kopftuch, sondern um den Verzehr eines Döners, der in der Trambahn nicht erlaubt ist.

Die Zeugin erzählte laut Medienberichten, der Fahrer habe zwei Mädchen mehrmals aufgefordert, ihre Döner draußen weiter zu essen. Ein Mädchen packte ihren Döner weg, das andere reagierte nicht. Daraufhin habe der Fahrer gesagt, das Mädchen mit dem weißen Kopftuch solle aussteigen und ihren Döner dort essen. Die "B.Z." und die "Berliner Zeitung" hatten darüber berichtet. BVG-Sprecherin Petra Reetz sagte, diese Darstellung bestätige die Videoaufzeichnungen und die Aussage des Fahrers.

Was es jetzt für Konsequenzen für die 14-jährige Syrerin gibt, die offensichtlich mit falschen Beschuldigungen einen Teamfahrer belastete, der im schlimmsten Falle mit seiner Kündigung rechnen müssen, ist nicht bekannt. Was sagt der Koran? Die Sünde des Lügens wird im Koran als Zurückweisung / Infragestellung – oder eben Verleugnung – der Heilsbotschaft Allahs definiert. Der Islam setzt Lüge demnach mit Unglauben gleich – und Unglauben ist die schlimmste aller möglichen Sünden. Also Kopftuch herunterreißen. Mindestens.


§ 145d
Vortäuschen einer Straftat


(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Mittwoch, 30. November 2016

Linke lassen für ihren Hass schon mal Menschen sterben

von Thomas Heck...


Auf dem Hof des linken Wohnprojektes in der Köpenicker Straße 137 wurde eine tote Frau (27) entdeckt. Die Rettungskräfte standen zuerst vor verschlossener Tür, mussten die Polizei zur Unterstützung anfordern. Die Reaktionen der Berliner Politiker sind eindeutig.


Gegen 23 Uhr wurde in der Nacht zum Mittwoch auf dem Gelände des autonomen Wohnprojektes in der Köpenicker Straße 137 (Köpi) in Berlin-Mitte eine tote junge Frau entdeckt. Eine Anwohnerin hatte anscheinend noch Reanimationsversuche unternommen, die jedoch erfolglos blieben. Ein eintreffender Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Laut Polizei handelt es sich bei der Toten um eine 27-Jährige, die nicht aus Berlin stammt.



Das Unfassbare: Die zu einem medizinischen Notfall alarmierten Rettungskräfte konnten erst nach Verhandlungen mit Bewohnern in den Hof des Hauses. Ein ganzer Polizeiabschnitt war sicherheitshalber vor Ort: Sechs Einsatzwagen und eine Hundertschaft rückten an, um den Einsatz der Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr zu sichern (Das Kurz-Protokoll des Einsatzes).

Eine Sprecherin der Polizei: „Es hat ein Gespräch zwischen dem Einsatzleiter und einem Sprecher der Anwohner gegeben. Man einigte sich darauf, dass drei Polizeibeamte das Gelände betreten dürfen.“ Ein weiterer Notarzt durfte ebenfalls aufs Gelände.


Tom Schreiber (SPD): „Das ist ein unerträglicher Zustand“

Im Laufe des Vormittags gab es nun erste Reaktionen Berliner Politiker zu dem Vorfall. Innenexperte Tom Schreiber (38, SPD): Das ist ein unerträglicher Zustand. Die Linksextremen nehmen billigend in Kauf, dass Menschen vor ihren Augen sterben, weil Polizei und Rettungskräften der Zugang versperrt wird.“ Schreiber weiter: „Diese sogenannten Verhandler des Szene-Objekts müssen sich dafür rechtlich verantworten. Die Köpi ist ein rechtsfreier Raum, doch niemand traut sich das Problem zu lösen. So geht es nicht weiter. Dieser Herausforderung muss sich endlich der neue Senat stellen.“ Schreiber abschließend: „Es geht nicht so weiter, dass kriminelle Extremisten entscheiden, ob Polizeibeamte ein Gelände betreten dürfen.“ Was die SPD aber nicht abhält mit Linksfaschisten und Grünen eine Koalition eingegangen zu sein.


Burkhard Dregger (CDU): „Es ist erschreckend“

CDU-Innenexperte Burkhard Dregger (52): „Es ist erschreckend. Mir ist unbegreiflich, warum man Ärzte und Rettungskräfte nicht zu einer sichtbar hilfsbedürftigen Person durchlässt. Dies zeigt wie sehr unser demokratischer Rechtsstaat abgelehnt wird. Doch dieser Zustand wird ja von einigen Vertretern der designierten Landesregierung unterstützt. Wir brauchen eine ernsthafte Diskussion in unserer Stadt, wie wir mit unserem demokratischen Rechtsstaat und seinen Vertretern umgehen wollen.“


Marcel Luthe (FDP): „Ein neuer, trauriger Höhepunkt“

Auch Marcel Luthe, der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, äußerte sich kritisch dazu: „Wenn tatsächlich Bewohner des Hauses Rettungskräfte an der Hilfeleistung gehindert haben, ist das ein neuer, trauriger Höhepunkt: Während Rot-Rot-Grün mit Linksextremisten verhandelt, die den Staat offen ablehnen, kommen durch dieses zaghafte Vorgehen Menschen zu Schaden. Das muss ein Ende haben und der Rechtsstaat in ganz Berlin durchgesetzt werden.“

Innenexperte Benedikt Lux (34, Grüne): „Das wirft ein schlechtes Licht auf die Bewohner der Köpi. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man Rettungskräfte nicht an ihrer Arbeit hindert.“


Menschenleben aus ideologischen Gründen skrupellos aufs Spiel gesetzt

Auch die Reaktion von Innenstaatssekretär Bernd Krömer ist eindeutig: „Das Behindern von Einsatzkräften ist absolut zu verurteilen. Wenn der Rettungsdienst nicht ohne Polizeischutz einen Patienten behandeln kann, macht mich das fassungslos. Da werden Menschenleben aus ideologischen Gründen skrupellos aufs Spiel gesetzt.“


Bodo Pfalzgraf: „Da stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft!“

Die Gewerkschaft der Berliner Polizei gab ebenfalls ein Statement ab: „Es kann nicht sein, dass Rettungskräfte und Polizisten behindert werden, wenn sie ihre Arbeit machen wollen. Aktionen wie letzte Nacht zeigen, dass einige Menschen die Grundzüge unserer Demokratie nicht respektieren. Derartige Eingriffe gefährden Menschenleben und unseren Rechtsstaat. Das sollten wir von keiner politischen Richtung tolerieren“, so Gewerkschaftssprecher Benjamin Jendro.

Vom Umgang mit dem politischen Gegner

von Thomas Heck...

Eine bestimmte politische Gruppe in Deutschland schreit den politischen Gegner nieder, attackiert ihn, greift ihn körperlich an, veröffentlicht Fotos der Kinder, fordert vom Arbeitgeber Entlassungen, verwehrt den Eintritt in Restaurants. Nein, wir reden nicht von den Nazis während des 1000jährigen Reiches im Umgang mit Kommunisten und Juden. Wir reden von Deutschland im Jahre 2016.


Die Täter heute sind Linke, die sich die Methoden der Nazis zu eigen gemacht haben. Die andere Meinung wird nicht respektiert, sondern wird kriminalisiert, die eigene Haltung über alles gestellt, ein Diskurs unterbunden. Wer hätte gedacht, dass so etwas in Deutschland nach 1945 noch möglich ist... der Faschismus ist wieder da.

Der Faschismus zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus: Er ist in hohem Maße antidemokratisch. An der Spitze einer faschistischen Bewegung steht immer ein Führer, der von „seinem” Volk verehrt oder sogar verklärt wird. Der einzelne Mensch im Volk aber zählt nichts; im Mittelpunkt der Politik steht vielmehr das vermeintliche Wohl der so genannten Volksgemeinschaft, hinter der alle Rechte, Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen zurückstehen. Eine faschistische Partei oder Bewegung herrscht alleine und diktatorisch und versucht, alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft vollständig zu durchdringen. Außerdem schließt der Begriff Faschismus immer auch eine hohe Gewaltbereitschaft ein. Und schließlich zeichnen sich faschistische Bewegungen zumeist durch einen starken Willen zur Macht aus und scheuen nicht davor zurück, diese Macht mit Gewalt zu erringen. 

Linksradikale Exzesse gehören zum traurigen Alltag in unserem Land. Meistens werden sie nur in den Lokalnachrichten erwähnt, oft verharmlosend. Nur wenn die „Aktivisten“ allzu sehr über die Stränge schlagen, wie in Leipzig im letzten Dezember, ist der Oberbürgermeister mal gezwungen, sich vom linksradikalen „Straßenterror“ zu distanzieren.
Häufiger aber werden die Taten der Antifa mit anscheinend klammheimlicher Freude unkommentiert gelassen. Trifft es doch aus Sicht der Helldeutschen die Richtigen. Ob in Berlin Demonstranten, die der Antifa nicht passen, beworfen und bespuckt werden, in Dresden Autos von Pegida-Teilnehmern brennen – das ist keine Distanzierung wert. Die Antifa kann vor dem Wohnhaus des Bärgida-Organisators aufmarschieren, alle Nachbarn lautstark unterrichten, dass sie neben einem Nazischwein wohnen, und sicher sein, dass die nächste Überweisung aus dem stetig anschwellenden Topf für den Kampf gegen „rechts“ pünktlich eintrifft.
Wenn in der Antifa-Hochburg Rigaer Straße in Berlin Polizisten, die sich dort hinwagen, von Linksextremisten angegriffen werden, gibt es mal einen Großeinsatz der Polizei, der aber sogleich von Linken, Piraten und Grünen als „unverhältnismäßig“ kritisiert wird. Anschließend kann die Antifa ihre zwei Kneipen, für die sie keine Lizenzen hat, ungestört weiter betreiben, weil das von Grünen, Linken und SPD geführte Bezirksamt keine Kontrollen durchführt.
Im Umkreis der Anarcho-Spelunke „Abstand“ wurden in den letzten fünf Jahren mehr als 600 Straftaten registriert, also jeden dritten Tag eine.
Darunter waren laut „Bild“ viele Taten im Zusammenhang mit linksextremen Demonstrationen, wie Angriffe auf Polizisten. Aber auch andere Delikte: Knapp 200 Sachbeschädigungen, mehr als 80 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, mehr als 70 Körperverletzungen, 31 mal Widerstand gegen Polizisten. Dazu kommen zahlreiche Diebstähle und Einbrüche.
Der tapfere SPD-Abgeordnete Tom Schreiber, der sich als Einzelkämpfer gegen die Umtriebe der Extremisten in Berlin stark macht, ist schon mehrfach von der Antifa bedroht worden und musste Schmierereien an seinem Abgeordnetenbüro erdulden.
Die Solidarität der anderen Abgeordnetenhausmitglieder mit dem Innenpolitiker hält sich in engen Grenzen. Niemand möchte sich gern mit der Antifa anlegen, aus Angst, das nächste Ziel linksextremer Aggressionen zu werden.
Umso erstaunlicher ist, dass Linke-Ministerpräsident Bodo Ramelow es gewagt hat, öffentlich darauf hinzuweisen, welcher Methoden sich die Antifa bedient. Auf Twitter hat Ramelow die geplante Aktion der Antifa vor dem Wohnhaus des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke am Himmelfahrtstag mit NSDAP-Methoden verglichen.
„Das gehört sich nicht! Vor Privathäusern von Politikern zu demonstrieren, geht gar nicht. Egal, von wem und gegen wen!“ bekundete Ramelow. Sein Tweet löste wutschnaubende Schnappatmung bei den Linksextremen und eisiges Schweigen bei den Funktionären seiner Partei aus. Offensichtlich hat Ramelow ihnen zu demokratisch gedacht.
Nachdem die sonst äußerst mitteilungsbedürftigen Linken wie Katharina König auf Tauchstation gegangen waren, wagte sich am nächsten Tag der stellvertretende Landesvorsitzende Steffen Dittes aus der Deckung.
Die Kritik an der Demonstration könne er teilweise nachvollziehen, sagte er der „Thüringer Allgemeinen“.
Die Begründung, warum er die Wortwahl für „ungeeignet“ halte, ist allerdings hanebüchen. Der Begriff „Nazi-Methoden“ stehe heute für die Verbrechen der NS-Herrschaft insgesamt und könne nicht in diesem Kontext vergleichend verwendet werden. Sehr interessant, wo doch im Kampf gegen „rechts“, dem sich auch Herr Dittes eifrig widmet, die Nazikeule immer inflationärer geschwungen wird. Jeder heute von Dittes und Co als „Nazi“ identifizierte Zeitgenosse steht dann also „für die Verbrechen der Naziherrschaft insgesamt“? Deutlicher kann man seine Doppelstandards nicht machen.
Um zu zeigen, dass Bodo Ramelows Vergleich keineswegs abwegig ist, soll die Antifa an dieser Stelle zu Wort kommen. Im Aufruf zu der Aktion heißt es, das Dorf, in dem Höcke wohnt, stehe „pars pro toto für die Dutzenden Käffer, in denen die Alternative Futterneid, Enthemmung und Wutbürgertum“ bedeute. „Vermiesen wir dem Thüringer AfD-Häuptling und seinem Wahlvolk durch unsere bloße Anwesenheit ihr Himmelfahrtsvergnügen und sagen: Go straight to Hell!“ („Geh direkt in die Hölle!“)
An schützenswerte Minderheiten gerichtet, würde so ein Aufruf unverzüglich die Spitzeltruppe unseres Justizministers auf den Plan rufen. Der Staatsanwalt würde wegen der indirekten Morddrohung alarmiert.
Die Antifa kann öffentlich so agieren, ohne dass es einen Sturm der Entrüstung gibt. Ich hätte nie geglaubt, dass ich mal zu einem Linke-Politiker sagen würde: „Well done, Bodo, do it again!“

Your daily Einzelfall

von Thomas Heck...


Nirgendwo gibt es absolute Sicherheit. Doch eine Islamisierung findet nicht statt. Wer es glaubt. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis es richtig kracht. Sie sind unter uns. Eine gruselige Vorstellung.

In der Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Köln wurde ein Islamist enttarnt. Der 51-jährige deutsche Staatsbürger hat sich in Internet-Chats unter falschem Namen islamistisch geäußert und Amtsinterna verraten. Zudem hat er angeboten, weitere sensible Informationen preiszugeben, die zu einer Gefährdung des Amtes hätten führen können.


Das BfV hat diesen Vorgang gegenüber der „Welt“ bestätigt. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen hatte der Mann geplant, einen Bombenanschlag in der Zentrale des BfV zu verüben, und sich in einer Vernehmung zu diesem Plan bekannt. Es sei „im Sinne Allahs“, einen solchen Anschlag zu verüben.

Ein Sprecher des BfV sagte, dass eine konkrete Gefährdung für die Mitarbeiter des Inlandsnachrichtendienstes nicht besteht und auch nicht bestanden hat. Offenbar hatte der Mann noch nicht mit konkreten Anschlagsvorbereitungen begonnen. Ob er etwa bereits Sprengstoff oder Ähnliches organisiert hat, ist bislang nicht bekannt. Beruhigung stellt sich ein.

Am späten Dienstagabend äußerte sich auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ähnlich: Die Ermittlungen hätten bisher keine Hinweise ergeben, dass eine Gefahr bestanden habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Ralf Herrenbrück, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstagabend. Es werde aber weiter ermittelt.

51-Jähriger galt als „unauffällig“

Der 51-Jährige war ein fester Mitarbeiter des Inlandsnachrichtendienstes BfV. Nach Informationen von “Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR soll es sich bei dem Mann um einen gebürtiger Spanier mit deutscher Staatsbürgerschaft, der vor zwei Jahren zum Islam konvertiert sein soll.

Der Mann war nach Informationen der „Welt“ kein Informant oder Gelegenheitszuarbeiter. Erst vor Kurzem wurde der Mann eingestellt und hat sich nach Auskunft eines Sprechers des BfV während der Ausbildung und in seinem Einsatzbereich „unauffällig verhalten“. Wo genau der Verdächtige eingesetzt war, wollte das Amt nicht kommentieren.

Der Mann hat eine Art Doppelleben geführt – so unterhielt er sich mit mehreren Muslimen oder mit Personen, die sich als Muslime ausgaben, in einem Internet-Chat über ein mögliches Attentat auf das Kölner Hauptquartier des BfV. Doch mindestens eine der von ihm angesprochenen Personen arbeitete wiederum selber als V-Mann für das BfV.

Der potenzielle Attentäter war also an einen Informanten des BfV geraten, der über die islamistische Szene berichtet und nun auch den Mann und seine Anschlagsplanungen verriet. Aufgrund der Meldung des V-Mannes wurden Ermittlungen gegen den 51-jährigen Mitarbeiter des BfV aufgenommen. Gegen ihn ist inzwischen Haftbefehl wegen Verabredung zu Mord, Totschlag und Sprengstoffverbrechen erlassen worden. Nach Informationen der „Welt“ befindet er sich in Haft.
Ermittlungen stehen offenbar noch am Anfang

Das BfV bestätigte, dass die zuständige Staatsanwaltschaft den Fall übernommen hat. Ob es sich dabei um die Staatsanwaltschaft Köln handelt, wollte das Amt nicht angeben. Den Haftbefehl hatte das zuständige Amtsgericht erlassen.

Der Mann gilt als psychisch angegriffen, wie es aus Sicherheitskreisen heißt. Die Ermittlungen gegen den Verdächtigen stehen offenbar noch am Anfang. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht darauf, dass auch die Verfassungsschutzbehörden nicht davor sicher sind, von Mitarbeitern unterwandert zu werden, die ihre eigene Agenda haben.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, der Verdächtige, der nun aktuell das BfV möglicherweise in Gefahr gebracht hat, sei offenbar ebenfalls auf der „Suche nach Orientierung“. Konkrete Informationen dürften erst die nächsten Tage und dann ein mögliches Verfahren gegen den Mann bringen.

Dienstag, 29. November 2016

Jetzt kann sie auch noch heilen... Szenen aus dem Politbüro

von Thomas Heck...

Die peinliche Selbstinszenierung der CDU bei der Regionalkonferenz in Heidelberg zeigt, wie verzweifelt diese Partei sein muss, die es nicht schafft, sich von der Kanzlerin zu trennen und einen sauberen Schnitt hinzulegen. Und da die zahn- und rückgratlosen Vasallen in der Umgebung der Kanzlerin sich nicht mehr trauen, eine offenes Wort zu sprechen, und die dies gekonnt hätten, wurden von Merkel vor langem entsorgt, ersetzen absurde Inszenierungen die politische Auseinandersetzung. Ein fein rausgeputzter kleiner Flüchtlingsjunge, der auf wundersame Weise perfekt deutsch spricht, muss dafür herhalten, Merkels Geseiere unter Tränen hervorzuheben. Am Ende will er des Führers Hände schütteln. Parteitag absurd. Das grenzt an Kindesmißbrauch.



Der Ton des alten Mannes am Mikrofon klingt ganz ruhig, seine Worte sind dagegen schneidend scharf. „Frau Bundeskanzlerin, treten Sie zurück“, fordert Ulrich Sauer aus Karlsruhe und schaut zur CDU-Vorsitzenden hoch, die vor ihm auf dem Podium in der Heidelberger Stadthalle sitzt. In der Flüchtlingskrise habe die Kanzlerin versagt und einen „deutschtümelnden Wahn“ ausgelebt. Aber während sich unter den CDU-Vertretern aus den Landesverbänden Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen bereits Unruhe und Empörung ausbreitet, bleibt die Kanzlerin stoisch ruhig.

Auch der baden-württembergische Landesvorsitzende Thomas Strobl bittet als Gastgeber ausdrücklich, den Mann ausreden zu lassen. Nur als der Merkel dann auch noch vorwirft, ihr sei wohl die Vergewaltigung einer Frau in Heilbronn gleichgültig, schaut sie nach unten und muss schlucken.


Aber die CDU-Vorsitzende hatte wohl schon geahnt, dass die üblichen Regionalkonferenzen vor dem CDU-Bundesparteitag kommende Woche keine leichte Übung werden. Es wirkt wie ein Trost für sie, dass sofort nach Sauer ein Konrad Reuters aus Illingen spricht, der wie der Gegenentwurf zu seinem Vorredner wirkt: Er lobt als freiwilliger Helfer nicht nur die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin, sondern hat auch den aus Afghanistan stammenden kleinen Edris mitgebracht, der Merkel auf Deutsch dankt. Die zweite Regionalkonferenz erlebt ihren emotionalen Höhepunkt, als der Kleine die Hand der Kanzlerin schütteln will, sie von der Bühne kommt – und Edris dann vor Aufregung die Tränen kommen.

Das löst die zuvor angespannte Stimmung in der Halle, und Merkel wandelt den Angriff gegen sie in eine Erlebniserfahrung Volkspartei um. „Mit Herrn Sauer und Herr Reuters haben Sie die gesamte Spannbreite gesehen, mit der in unseren Familien und der Gesellschaft diskutiert wird“, erklärt sie den Zuhörern. Und an Herrn Sauer gerichtet beschreibt sie noch einmal sehr ruhig, warum sie 2015 so gehandelt hat. „Ich bin es Ihnen auch schuldig, zu sagen, was ich denke“, fügt sie hinzu. Ansonsten erntet sie nur freundliche Worte und Unterstützung wie schon in Neumünster am Freitag.

Letztlich wirkt der Abend in Heidelberg wie ein Symbol für das, was ihr und wohl allen Parteien im Bundestagswahl 2017 bevorsteht. „Das wird kein Kuschelwahlkampf, sondern ein harter Kampf“, warnt auch Strobl. Seit Wochen mahnt Merkel ihre Parteispitze, dass es dabei entscheidend auf den Ton ankomme, um die von Rechts- und Linksaußen nur gewünschte Polarisierung zu verhindern. „Diese Art von Wahlkampf will ich nicht“, betont sie mit Verweis auf den hasserfüllten US-Präsidentschaftswahlkampf und erntet in Heidelberg großen Applaus.

Merkel entschuldigt sich für das Wort „disruptiv“

Ein Zuhörer mahnt, das beste Mittel gegen Populisten sei es, auf die Leute zuzugehen. Er hätte dafür gerne ein Set an griffigen Slogans wie „fördern und fordern“, mit denen man Politik auch gut erklären könne. Prompt lädt Merkel ihn nach Berlin ein – als „Testperson“, was sie nach Lachern im Publikum als ganz ernst gemeint bezeichnet. Denn sie selbst hat gerade begonnen, ihre oft als technokratisch kritisierte Sprache für die Wahlkampfphase auszumisten. Schon bei der ersten Regionalkonferenz in Neumünster hatte sich Merkel am Freitagabend entschuldigt, dass das von ihr zuletzt häufig verwendete Wort „disruptiv“ doch etwas „elitär“ sei. „Wir sind ja auch manchmal zu verkopft“, gibt sie in Heidelberg selbstkritisch zu. Also Merkel in einem Atemzug mit Elite zu nennen, grenzt schon an Größenwahn.

Aber Zugehen auf die Basis heißt für Politiker heute eben, nicht nur die Sauers, sondern auch Egozentrikern auszuhalten. In Heidelberg etwa kreisen viele Fragen zwar um Sachthemen wie Rente, Europa oder Teilhabegesetz. Aber gleich der erste Frager stellt die Organisatoren auf eine harte Probe, weil er erst vier Minuten am Pult und dann mehrfach Ruhe verlangt. Strobl lässt den Mann gewähren, der sich der „deutsche Donald Trump“ nennt – und dessen Hauptbotschaft am Ende ist, dass es CDU-Anstecknadeln wirklich „für jede Kleidung passend“ gibt.

Die Gerichte können auch anders - nur bei Deutschen

von Thomas Heck...

Dass der deutsche Rechtsstaat auch hart durchgreifen kann, ist zwar ungewohnt, aber durchaus möglich. Allerdings nur beim deutschen Michel, während die Ficki-Ficki-Aktionen unserer Flüchtlingsgäste aus der Welt weiterhin mit Milde rechnen können. 



Wie jeden Tag durchwühlte sie in der Bonner City Mülleimer. In der Hoffnung, ausreichend Pfandflaschen zu finden, um über den Tag zu kommen. Als sie plötzlich eine gültige Kate für die Bonner Oper in Händen hielt, war die Freude bei Petra L. (Namen geändert) riesengroß. Doch dann waren die 41-Jährige und ihr Glücksfund plötzlich ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft!

Ticket bei Ebay verkauft

In freudiger Erwartung auf den unerhofften Geldsegen hatte die Königswintererin die Karte für „Anatevka“ bei Ebay eingestellt. Schnell hatte sie einen Abnehmer gefunden, der für das Ticket statt der „normalen“ 39,60 noch 20 Euro zahlte. Zum Vergleich: Für diese Summe muss Petra L. 80 Einweg-Pfandflaschen zusammensammeln…

Ins Visier der Justiz geriet die 41-Jährige dann durch ihren Ebay-Kunden. Der hatte sich gewundert, als vor der Vorstellung am 30. April plötzlich eine Seniorin Anspruch auf seinen Sitzplatz in der Bonner Oper erhoben hatte.

Karte war geklaut worden

Nachdem Hedwig O. (78) erklärt hatte, ihr seien nach dem Kauf der Operntickets im Café der Kreuzkirche Geldbörse und Notizbuch samt Karten geklaut worden, wandte sich der Ticketkäufer an die Polizei.

Schließlich zerrte der Staatsanwalt die frühverrentete Flaschensammlerin tatsächlich wegen Unterschlagung vor den Kadi! Doch zum Glück landete L. bei einer gnädigen Richterin!

Den Vorwurf Unterschlagung wollte Flaschensammlerin Petra nicht auf sich sitzen lassen: „Wenn jemand etwas in den Müll schmeißt, und ich es raushole – wo ist das denn Unterschlagung? Dann wären die Pfandflaschen ja auch Unterschlagung.“

Richterin wurde überzeugt

Das Argument überzeugte – Richterin Tanja Gleesner sprach die 41-Jährige frei. Da weder Geldbörse noch Notizbuch bei der Opernkarte gelegen hätten, habe Petra L. nicht überlegen müssen, ob die Karte eventuell geklaut worden sein könnte.

Sondern durfte davon ausgehen, dass der Eigentümer sie tatsächlich nicht mehr haben wollte.

Die Staatsanwaltschaft (hatte 600 Euro Geldstrafe gefordert) sieht das allerdings anders als die „Richterin Gnadenvoll“, hat Berufung gegen ihr Urteil eingelegt. Es bleibt also noch Hoffnung, dass der Straftäter seiner gerechten Bestrafung zugeführt wird.

3 Laiendarsteller und 1 Baby - die etwas andere Weihnachtsgeschichte

von Thomas Heck...

Über die lustigen Geschichten über gefundenes Bargeld und sonstige vermeintliche Wohltaten haben wir Bürger uns schon häufiger amüsiert oder die eine oder andere Träne der Rührung vergossen, je nach politischer Ausrichtung. In Zeiten der Wahlkampfunterstützung für Merkels Flüchtlingspolitik häuften sich die Geschichten, deren Wahrheitsgehalt kaum jemand überprüfen kann. Nun sind die Bargeldgeschichten mittlerweile abgegriffen und kaum noch über Summensteigerungen der gefundenen Bargeldbeträge zu toppen, ohne ins lächerliche abzudriften.

Doch gottlob ist Weihnachten und es ist reiner Zufall, dass die Weihnachtsgeschichte durch die 3 Flüchtlings-Laiendarsteller und 1 Baby durch den FOCUS wieder ins Leben gerufen wurde und Deutschland auf die Adventszeit einstimmt. Eine rührende Geschichte, die sich keiner ausdenken kann und die das Leben schreibt.

Caspar, Melchior und Balthasar... die 3 Heiligen Könige aus dem Morgenland

Die etwas andere Weihnachtsgeschichte. Riesenschreck am Bahnsteig: In Bochum-Wattenscheid hat eine Mutter am Sonntag mit ansehen müssen, wie der Zug mit ihrem zehn Monate alten Sohn an Bord ohne sie weiterfuhr. Doch drei junge Männer kümmerten sich bis zum nächsten Bahnhof um den Kleinen.


Die Mutter des zehn Monate alten Säuglings hatte beim Halt in Bochum-Wattenscheid zunächst ihr Gepäck ausgeladen. Noch bevor sie den Kinderwagen samt Kind auf den Bahnsteig holen konnte, schlossen sich die Zugtüren und der Zug fuhr los. 

Bahnmitarbeiter informierten daraufhin die Bundespolizei in Bochum. Diese konnte den Säugling wenig später wohlbehalten in Empfang nehmen. 


Drei Männer kümmerten sich um das Kind


In der Zwischenzeit hatten sich drei junge Männer aus Guinea um den Jungen gekümmert, die sich derzeit für einen Deutschkurs im Ruhrgebiet aufhalten. 

Am Bochumer Hauptbahnhof konnte die Mutter konnte ihren Sohn wenig später wieder glücklich in die Arme schließen. Dieser hatte offensichtlich einen gesunden Schlaf und seine "Alleinreise" wohl kaum mitbekommen. Bahnmitarbeiter hatten die Frau betreut und sie nach Bochum gebracht.

Fehlen noch Esel und Schafe im Stall und der Weihnachtsstern, der die unwirkliche Szene beleuchtet. Weihnachten kann kommen. Halleluja.

Your daily Einzelfall

von Thomas Heck...

So sehr nachsichtig sich der Rechtsstaat mit straffälligen Asylanten zeigt und aufgrund günstiger Sozialprognosen Milde walten lässt, so wenig sind diese Skandal-Urteile, aber auch der folgende Fall für den steuerzahlenden Normalbürger, der diese ganze Party bezahlt, kaum noch nachzuvollziehen. Und da kann die Kanzlerin im Wahlkampfmodus reden, was sie will: Abgeschoben wird in Deutschland weniger, als es geboten wäre.


Es wird laut im Saal 3 des Meißner Amtsgerichtes. „Deutsche haben immer recht, Ausländer sind die Bösen“, schimpft der 30-jährige Algerier. Das sagt ausgerechnet einer, der seit 2003 in Deutschland lebt, dessen Asylantrag schon 2005 abgelehnt wurde, der aber trotzdem immer noch hier ist. Weil er seinen Reisepass verloren hat, somit nicht abgeschoben werden kann. Das sagt einer, der seit 13 Jahren vom deutschen Steuerzahler alimentiert wird. Das sagt einer, der in seinem Sündenregister schon mehr als zehn Eintragungen hat, unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Polizisten und auch mehrfach wegen Beleidigung verurteilt wurde. Meist hagelte es Geldstrafen, dann war das Maß voll. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn im Jahre 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit hat er gerade so überstanden, doch danach wurde er wieder straffällig. 


Diesmal ist er wegen Beleidigung dran. Im April dieses Jahres beleidigt er eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde im Landratsamt Meißen. Mindestens zweimal soll das Wort „Arschloch“ gefallen sein. Und nicht nur das. Stundenlang belagerte er das Büro der Frau, weil er keine eigene Wohnung bekam. „Meine Mitarbeiter haben das Büro verlassen, weil sie Angst hatten“, sagt die Zeugin. Die holt schließlich den Sicherheitsdienst, ruft die Polizei. Es hilft nicht viel. Am Nachmittag schlägt der Algerier erneut im Amt auf, das Spiel beginnt von vorn. 

Laut der Mitarbeiterin gab es schon des Öfteren Vorfälle mit ihm. Doch die wurden alle nicht angezeigt. „Er hat mehrmals mein Büro nicht verlassen, wenn er nicht bekam, was er wollte“, sagt sie. Der Angeklagte widerspricht: „Musst du nicht lügen“, weist er die Zeugin zurecht. 

Der Angeklagte hatte einst in Radebeul in einer Unterkunft gewohnt. Nachdem diese brannte, kam er nach Zeithain. Doch dort passte es ihm nicht. „Ich hatte keine Privatsphäre“, lässt er den Dolmetscher übersetzen. Er fordert lautstark eine eigene Wohnung. Doch das Amt hat keine, vor allem nicht für alleinstehende junge Männer aus Nordafrika. Die wollen andere Mieter nicht, sondern nur Familien. Das sieht er nicht ein. Inzwischen hat er eine sanierte Wohnung in Meißen. Zum Gericht hat er nur ein paar Hundert Meter Fußweg. Die Wohnung habe ihm nicht das Amt, sondern die Diakonie besorgt, sagt er.

Die Taten streitet er nicht ab, rechtfertigt sie aber. Eine Frau zu beleidigen, ist für ihn offenbar keine Straftat. „Alle aus Zeithain haben Wohnungen gekriegt, nur ich nicht“, behauptet er. Das Gericht verurteilt ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Die kann er nicht bezahlen. Angeblich bekommt er kein Geld, sondern nur Gutscheine. Auch das ist gelogen. An jenem Tag war er auch im Amt, um Geld zu holen, wie die Mitarbeiterin sagte. Er bleibt dabei: „Ich habe kein Geld. Soll ich klauen, um die Strafe zu bezahlen?“, fragt er provokativ. Nein, das soll er nicht. Er kann die Strafe abarbeiten. Macht er auch das nicht, muss er sie absitzen. Dann kommt er für 50 Tage ins Gefängnis. Auch nach der Verhandlung regt er sich im Gerichtssaal lautstark auf: „500 Euro für ein Wort, das ist unglaublich. In Deutschland gibt es keine Gerechtigkeit“, sagt er. 

Auswirkungen auf seinen Aufenthaltsstatus hat das Urteil nicht. Der Algerier wir ohnehin seit elf Jahren nur geduldet. Insgesamt lebten nach Angaben der Landesdirektion Sachsen im Oktober dieses Jahres 6 625 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer im Freistaat. Von denen werden 1 488 geduldet, weil sie entweder keine Papiere haben oder erkrankt sind, eine Epidemie vermutlich. Abschiebungen gab es im Oktober 83. Weitere 162 Personen sind freiwillig ausgereist. Ist ein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt, wird die davon betroffene Person „vollziehbar ausreisepflichtig“. 

Vollziehbar ausreisepflichtig sind allerdings nicht nur unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber, sondern alle Personen, die keinen Rechtstitel wie etwa ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für einen Aufenthalt in Deutschland haben. Die betreffenden Personen können abgeschoben werden, sofern dem wiederum keine Abschiebehindernisse, etwa fehlende Passdokumente oder mangelnde Reisetauglichkeit, im Wege stehen.

Die Ethnie wird nur bei Biodeutschen erwähnt

von Thomas Heck...

Der ethnische Hintergrund bei Straftaten mit sexuellen Hintergrund ist nur der Erwähnung wert, wenn es sich um Deutsche ohne Migrationshintergrund handelt. Wir wollen doch politisch korrekt bleiben.



Zum Artikel der B.Z.

Montag, 28. November 2016

Warum nicht mal ein Arschloch als Senator der Justiz?

von Thomas Heck...


Berliner Polizeischüler sind regelmäßig zu Gast, wenn das Parlament tagt. Dem Grünen-Abgeordneten Dirk Behrendt (45) geht das gegen den Strich. Auf dem Kurznachrichtenportal Twitter fragte er schon im Oktober 2014 empört: „Was soll das, Herr Präsident?“ Und dieses Arschloch soll Berlins neuer Justizsenator werden. Was für eine dumme Sau.




Sein Ärger von damals löst jetzt neue Diskussionen aus. Denn Behrendt soll am 8. Dezember zu Berlins neuem Justizsenator ernannt werden. Behrendts Kritik ging selbst Parteifreund und Innenpolitiker Benedikt Lux (34) zu weit. Er verteidigte die Beamten. Es sei gut, wenn sie sich informieren wollten.

Behrendt antwortete: „Besuch schön und gut. Aber Spalier laufen durch Uniformierte geht nicht.“ Andere Kommentatoren fragten, ob der Grünen-Politiker vielleicht an einer Uniform-Phobie leide. Eher handelt es sich wohl um grüner Hass auf den Staat.

Parlamentspräsident Ralf Wieland (59) versteht die Aufregung nicht. „Ich finde es toll, dass Polizeischüler ins Parlament kommen. Wir freuen uns darüber, dass sie zum Glück regelmäßig kommen. Auch die Bundeswehr ist regelmäßig Gast mit Vertretern vom Einsatzgruppenversorger ‚Berlin‘.“

Fassungslosigkeit beim Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro (27): „Es ist doch lobenswert, wenn Polizisten versuchen, mit Besuchen im Parlament Politiker und ihre Entscheidungen zu verstehen. Schließlich bestimmen Politiker die Musik, nach der die Beamten auf der Straße tanzen müssen.“

Auch die Opposition wundert sich. CDU-Innenpolitiker Peter Trapp (69): „Herr Behrendt sollte es auch Vollzugskräften der Justiz ermöglichen, sich im und über das Parlament zu informieren.“ Behrendt war am Sonntag zu keiner Stellungnahme zu erreichen.