von Thomas Heck...
Der Prozeß gegen Beate Zschäpe und die NSU liegt in den letzten Zügen. Im 4. Jahr der Prozeßführung. In diesen 4 Jahren ist viel passiert. Die Augen der Republik lasten auf diesem Prozeß, der ein unwürdiges Versagen des Staates beenden und Gerechtigkeit wiederherstellen soll. Bleibt abzuwarten, ob er das zu leisten vermag. Zwischendurch gibt es ja einen Franco A., wo immer noch nicht geklärt ist, ob und wann es zu einem Prozeß, ja überhaupt zu einer Anklage kommen wird.
Doch bis dahin müssen noch beim Zschäpe-Prozeß grundsätzlichen Fragen der Prozessführung geklärt werden. Darf die Verteidigung die Plädoyers in der Schlussphase des NSU-Prozesses mitschneiden oder nicht? Der Streit um diese Frage verzögert zwar den weiteren Ablauf. Das, was dahintersteckt, ist aber bemerkenswert. Viele Prozessbeobachter waren erwartungsfroh in den Tag am Münchener Oberlandesgericht gestartet. Endlich würde mit den Plädoyers die Schlussphase dieses Mammutprozesses eingeläutet. Doch daraus wurde nichts. Insofern kämpfen Heer, Stahl und Sturm, ironischerweise die Anwälte von Zschäpe, für Mandantin bis zur letzten Patrone...
Dahinter steckt ein Streit, der durchaus einen spannenden Kern hat. Die Verteidigung hatte nämlich beantragt, die Plädoyers der Bundesanwaltschaft im Ton mitzuschneiden oder zumindest die schriftliche Version ausgehändigt zu bekommen. Ansonsten müsse man beim Zuhören alles selbst mitschreiben. Für Angeklagte und Verteidiger sei das bei einem geplanten Plädoyer von etwa 22 Stunden eine schwierige Sache.
Richter Manfred Götzl: Die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter würden beeinträchtigt.
Bundesanwalt Herbert Diemer: "Jeder Sender wird zu dem Ergebnis kommen, das er will."
Ausnahme vom "Mündlichkeitsprinzip"?
Ein Tonmitschnitt, oder auch ein Wortlautprotokoll in eine Strafverhandlung für rein interne Zwecke - wo liegt das Problem? Aber ganz so einfach ist das nicht. Dazu muss man wissen: In einem Strafverfahren wie dem NSU-Prozess ist es nach der Strafprozessordnung grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die Hauptverhandlung mitgeschnitten oder im Wortlaut protokolliert wird. Es gilt traditionell das "Mündlichkeitsprinzip" im Strafverfahren.
Aber so ein Mitschnitt für interne Zwecke ist auch nicht gesetzlich verboten. Das Gericht kann ihn ausnahmsweise zulassen. Das ist in der Praxis noch nicht vorgekommen. Aber ein Ausnahmeprozess ist der NSU-Prozess nun einmal, mit bald 400 Verhandlungstagen und Plädoyers, die mehrere Tage dauern sollen. Die Entscheidung, ob es so eine Ausnahme geben soll, liegt im Ermessen des Vorsitzenden Richters.
Persönlichkeitsrechte und Medienskepsis
Manfred Götzl lehnte den Antrag ab. Die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter würden beeinträchtigt. Denn ein Mitschnitt für interne Zwecke könne - illegalerweise - an die Öffentlichkeit gelangen, und mit ihm mögliche Versprecher oder ähnliche Dinge.
Die Missbrauchsgefahr, dass einzelne Passagen herausgegriffen und verzerrt zusammengestellt werden könnten, ist auch das zentrale Argument von Bundesanwalt Herbert Diemer. "Wir wissen doch, jeder Sender wird zu dem Ergebnis kommen, das er will", sagte er. Auch wenn sich das auf die Situation einer illegalen Verwendung bezieht - deutlicher kann man allgemeine Medienskepsis kaum ausdrücken.
Dabei müssen Medien für ihre Berichte immer einzelne Passagen auswählen, das gehört zum journalistischen Handwerk. Aber sie verfälschen damit nicht automatisch. Wenn Medien falsch gewichten, wäre das ein journalistisches Problem, aber kein Problem des Mitschnitts. Doch das ist eine andere Baustelle.
Bundesanwaltschaft bringt Verteidigung auf die Palme
Richter Götzl ergänzte noch: Eine eigene Mitschrift anzufertigen, gehöre zum Berufsbild des "forensisch arbeitenden" (also vor Gericht tätigen) Juristen. Frei übersetzt: Liebe Verteidiger, ordentlich mitzuschreiben, ist halt Ihr Job. Rumms, das saß, und brachte die Verteidigung richtig auf die Palme.
Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer, Anja Sturm (v.r.n.l.)
Sie hielt dagegen: Auf Persönlichkeitsrechte könnten sich die Bundesanwälte in amtlicher Funktion nicht berufen. Und überhaupt: Nicht nur die Verteidiger müssten dem Plädoyer folgen können, sondern auch die Angeklagten selbst. Verhärtete Fronten am Nachmittag im Gerichtssaal: Ob man nicht doch zumindest den schriftlich verfassten Vortrag austeilen könne? Dieser "Kompromiss" wurde immer wieder in den Raum gestellt.
Das Gericht wird erneut beraten und kommenden Dienstag weitermachen. Wie schnell sich der Streit lösen lässt, ob und wann genau die Plädoyers kommende Woche starten, ist noch offen.
Wer aber sind die Anwälte von Beate Zschäpe? Darüber schrieb der Spiegel schon 2013:
Wolfgang Heer ist keiner der Juristen, die sich in Rage reden, wenn sie über ihre Fälle plaudern. Der Kölner spricht zumeist beherrscht und leise mit leichtem rheinischen Zungenschlag. Verlieren kann er sich allenfalls in Feinheiten der Strafprozessordnung. Ein Anwalt, wie sie in den Terroristenprozessen der Siebziger eine Rolle gespielt haben, als es neben juristischen Fragen auch um solche der Weltanschauung ging, ist er keinesfalls. Gefragt, warum er Beate Zschäpe vertrete, sagt Heer: "Weil das mein Beruf ist."
Das ist ein bisschen tiefgestapelt, denn natürlich reizt den 39-Jährigen auch und vielleicht sogar vor allem die fachliche Herausforderung. Heer wird sich als Pflichtverteidiger - aller Voraussicht nach gemeinsam mit seinem Koblenzer Kollegen Wolfgang Stahl und der Berliner Rechtsanwältin Anja Sturm - auch vor Gericht für die derzeit prominenteste Angeklagte der Republik einsetzen: Die Bundesanwaltschaft wirft Beate Zschäpe unter anderem die Mitgliedschaft in der Terrortruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" sowie zehnfachen Mord, versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung vor.
"Die Vorwürfe halte ich für gewagt", so Stahl.
Außerdem stören sich die Rechtsanwälte derzeit vor allem an der Informationspolitik der Ankläger: "Es ist skandalös und respektlos gegenüber der Mandantin und ihrer Verteidigung, dass der Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit über den Inhalt der Anklageschrift informiert, die nicht förmlich zugestellt wurde und der Verteidigung demzufolge nicht bekannt ist", so Heer.
"Die Unschuldsvermutung bekommt nicht besonders viel Raum"
Generalbundesanwalt Harald Range hatte am Donnerstag in einer Erklärung vor Journalisten den Inhalt der Anklage gegen Zschäpe öffentlich gemacht. Dies hatte er mit dem "überragenden Interesse der Allgemeinheit" begründet sowie damit, dass die Angeschuldigte vor "Fehlspekulationen über den Anklageinhalt" geschützt werden solle. "In der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft", kritisiert nun wiederum Verteidiger Stahl, "bekommt die Unschuldsvermutung nicht gerade besonders viel Raum. Ich halte das für schwer erträglich."
Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München den Eingang der etwa 500 Seiten starken Anklageschrift und der mehr als tausend Ordner Ermittlungsakten, woraufhin die Bundesanwaltschaft eine Pressekonferenz einberief. Dass erst das zuständige Gericht die Unterlagen an alle Verfahrensbeteiligten weiterleitet, in diesem Fall an Dutzende Anwälte der fünf Angeklagten und zahlreichen Nebenkläger, ist nicht unüblich.
Die Anklage gegen Zschäpe stuft die 37-Jährige als "Mittäterin" ein. Sie sei genauso für die terroristischen Verbrechen des NSU verantwortlich wie ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Mordanschläge "letztlich unmittelbar ausführten", so Range. Den Vorwurf begründet die Bundesanwaltschaft mit einer "wertenden Betrachtung" der Gesamtumstände. Zschäpe habe die unverzichtbare Aufgabe gehabt, dem Dasein der terroristischen Vereinigung "den Anschein von Normalität und Legalität" zu geben. Sie habe ihren Nachbarn und Bekannten die häufige Abwesenheit von Böhnhardt und Mundlos "unverfänglich" erklärt - während diese mögliche Anschlagsziele ausgespäht und die Morde begangen hätten.
Heer, Stahl, Sturm - die drei Anwälte von Beate Zschäpe sind allesamt um die 40 Jahre alt und erfahrene Strafverteidiger. Sie vertraten bisher Mörder, Mafiosi und Milieugrößen, Islamisten, Betrüger und korrupte Manager. Dabei haben die Juristen viel gesehen und einiges erlebt, gleichwohl gehören sie noch nicht zu den ganz prominenten Namen ihrer Zunft. Auch das mag ein Grund sein, weshalb sie sich das Mammutverfahren antun werden. Zudem ist die Bezahlung nicht ganz schlecht, bis zu tausend Euro pro Verhandlungstag kann ein auswärtiger Pflichtverteidiger vor einem Oberlandesgericht aufrufen.
"Das ist ein historisches Verfahren"
Doch man darf den drei Juristen schon glauben, wenn sie auf die Frage nach ihrer Motivation, das Mandat zu übernehmen, nicht mit finanziellen Interessen, sondern sehr spontan und einhellig mit einem sportlichen Gedanken antworten: "Das ist ein historisches Verfahren", so Anwältin Sturm, "daran mitwirken zu können ist ungemein spannend." Und Verteidiger Stahl sagt: "Man hat selten die Chance, Teil eines solchen Prozesses zu sein."
Die politischen Ansichten ihrer Mandantin teilen die Verteidiger allesamt nicht, sie sind keine Szeneanwälte - auch wenn die "Titanic" aufgrund der drei Nachnamen spottete, die Ankläger in diesem Verfahren müssten dann folgerichtig "Friedrich Schutz und Claudia Staffel" heißen.
"Ich möchte dazu beitragen", sagt Anja Sturm, "dass der Angriff auf unsere demokratische Grundordnung mit einem besonderen Maß an Rechtsstaatlichkeit beantwortet wird. Ich verteidige einen Menschen, nicht seine Taten." Die drei Juristen reklamieren professionelle Distanz für sich. "Ich gehe absolut nüchtern an diese Sache heran. Meine private Meinung dazu ist vollkommen irrelevant", so Wolfgang Heer.
Man darf gespannt sein, wie die Strategie des Verteidigertrios ausfallen wird. Heer und Stahl können vor Gericht durchaus bissig werden. Zudem haben die Anwälte mit der Aussage ihrer Mandantin noch einen großen Trumpf in der Hinterhand. Bislang schweigt Beate Zschäpe, die Frage ist nur: Wie lange noch?